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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 19 (1. Oktober 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
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- AusgabeAusgabe -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 183
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 184
- ArtikelWarum der Uhrmacher, wie jeder Geschäftsmann, mehr verdienen ... 185
- ArtikelVon der richtigen Einstellung des Prellstiftes im Zylindergange 186
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelMorgendämmerung? 187
- ArtikelUeber eine durch ein Licht betriebene Uhr 188
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 189
- ArtikelVerschiedenes 189
- ArtikelPatentbericht 191
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 191
- ArtikelAnzeigen 192
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- BandBand 41.1916 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 19 Die Uhrmacherkunst. 189 Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. (Hauptverband der Deutschen Uhrmacher.) Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen Uhrmacherzwangsinnung zu Darmstadt. Unsere diesjährige Herbstversammlung findet wieder im Seitenbausaale des „Perkeo“, Alexanderstrasse, am Freitag, den 6. Oktober, abends 9 Uhr, statt, wozu wir unsere Mitglieder höflichst einladen. Tagesordnung: 1. Beitragserhebung. I 3. Berichtverlesung. 2. Einläufe. | 4 Verschiedenes. Da die Sommersitzung dieses Jahr ausfiel, hoffen wir auf vollzähliges Erscheinen. Für den Vorstand: Louis Andress, Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung Erfurt. Wir laden hierdurch unsere Mitglieder zu der am 8. Oktober, abends 8 3 /i Uhr, in „Stadt Koburg“ stattfindenden Vollversammlung ergebenst ein. Tagesordnung: 1. Eingänge. 2. Kassenangelegenheit, Einziehung aller restierenden Beiträge. 3. Aufstellung des Voranschlages für 1917. 4. Wahl der Kassenrevisoren. 5. Verschiedenes. Um vollzähliges, pünktliches Erscheinen ersucht Der Vorstand I. A.: Christoph Adam. Uhrmacherzwangsinnung für Kiel und Umgegend. Ordentliche Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 25. Oktober, nachmittags 3 x / a Uhr, im Hotel „Deutscher Kaiser“, Martensdamm. Tagesordnung: 1. Berichte des Obermeisters, des Kassierers, der Bevisoren und des Schriftführers. 2. Wahlen: a) des Obermeisters H. Sörensen, b) des stellvertretenden Obermeisters Wilh. Kiel, c) des Schriftführers Rud. Jans, d) des Beisitzers A. Hofmann. 3. Bericht über die Vorstandssitzung des Unterverbandes Norden, Beferent der Schriftführer. 4. Verschiedenes. Die Wichtigkeit der Tagesordnung verlangt vollzähliges Erscheinen. H. Sörensen, Obermeister. Rud. Jans, Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung zu Leipzig. Den werten Mitgliedern hierdurch zur Nacbrioht, dass Montag, den 9. Oktober, abends 3 / 4 9 Uhr, im Innungslokale, Marienstrasse 7, die vierte VierteljahrsVersammlung stattfindet. Die sehr wichtige Tagesordnung geht den Mitgliedern mit der Einladung zu. Das Erscheinen aller Mitglieder ist im eigenen Interesse unbedingt er forderlich. Die Mitglieder, die Ostern 1917 Lehrlinge einstellen, sollen sich schriftlich beim Obermeister melden. Achtung. Am Sonntag, den 8. Oktober, vorm. 3 / 4 10 Uhr, findet eine Besichtigung der „Russischen Gedächtniskirche“, Windmühlenweg, und um 3 / 4 12 Uhr eine solche der jüngst eingeweihten und eröffneten „Deutschen Bücherei“ unter Führungen statt. Näheres wird noch bekanntgegeben. Auch auswärtige Kollegen sowie Damen können daran teilnehmen und sind dazu eingeladen. Mit kollegialem Grusse Der Vorstand. Uhrmacherzwangsinnung Leisnig im Bereiche der Königl. Amtshauptmannschaften Döbeln und Oschatz. Die nächste Versammlung unserer Innung findet Montag, den 16. Oktober, nachm. ‘/jä Uhr, in Döbeln, Gasthaus Schützenhaus, statt. Alle Kollegen werden hierzu freundlichst eingeladen. Tagesordnung: 1. Eingänge. 2. Mitteilungen. 3. Steuerberichtigung. 4. Anträge. 5. Allgemeines. Mit kollegialen Grüssen Leisnig, den 20. September 1916. Robert Müller, Obermeister. Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Verein«- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 20 bestimmte Einsendungen werden bis apAteatena den 7. Oktober erbeten. Zwangsinnung für das Uhrmachergewerbe Magdeburg. Unsere nächste Generalversammlung findet am 23. Oktober, nachm. 3 Uhr, in der Reichshalle, Kaiserstrasse 19, statt. Die werten Kollegen werden höflichst gebeten, zu dieser wichtigen Versammlung recht zahlreich zu erscheinen. Die Tagesordnung wird in nächster Nummer der Zeitung bekanntgegeben. Mit kollegialem Grusse Ernst Meyer. L. Fischer. Verschiedenes. Gehaltsangaben in den Stellenmarktanzeigen müssen jetzt wegbleiben laut folgender „Bekanntmachung“ des Generalkommandos IV. Armeekorps: „Auf Grund des Artikels 68 der Reiohsverfassung und des §9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 (R. G. Bl. S. 813) wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit nachstehendes Verbot zur allgemeinen Kenntnis gebracht: Anzeigen in den Zeitungen, welche die Anwerbung von Arbeitskräften bezwecken, dürfen Angaben über Löhne nicht enthalten. Auch ist verboten, in den Anzeigen Angaben zu machen, die den Anschein eines besonders günstigen Angebots tragen. Jede Uebertretung oder Aufforderung oder Anreizung zur Uebertretung wird, wenn die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk bestraft.“ Die Sicherstellnng der Volksversorgung und die Berufsstände. Die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfes ist für die siegreiche Durchführung des gegenwärtigen Krieges von so ausserordentlicher Bedeutung, dass alle ver fügbaren Kräfte dafür eingesetzt werden müssen. Es kann gewiss kein Zweifel darüber bestehen, dass die Regierung, die letzten Endes die Verantwortung für die Volksversorgung trägt, nicht nur das Recht, sondern die Pflicht hat, die ihr notwendig erscheinenden Anordnungen und Massnahmen ohne Rücksicht auf Sonderwünsehe und Sonderinteressen einzelner Personen oder Personen gruppen zu treffen. Aber die Frage dürfte doch berechtigt sein, ob bei den behördlichen Massnahmen die vorhandenen wertvollen Kräfte immer in hin reichendem Masse berücksichtigt und nutzbar gemacht oder ob sie nicht über das durch das allgemeine Wohl und die Erreichung des Hauptzieles, der Vereitelung des Aushungerungsplanes unserer Feinde, gebotene Mass hinaus beiseitegeschoben und ausgeschaltet worden sind. In weiten, mit den Ver hältnissen und inneren Zusammenhängen unseres Wirtschaftslebens wohl ver trauten Kreisen ist man der begründeten Ansicht, dass in den Berufsständen, die an der Erzeugung und Verteilung der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände beteiligt sind, Kräfte ruhen, die bisher nicht in genügendem Masse nutzbar gemacht worden sind. Die Berufsstände verfügen über ein grosses Mass von in jahrelanger Arbeit erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Einrichtungen, die nicht ohne weiteres und ohne nachteilige Wirkungen durch gemeindliche und staatliche Anordnungen und Massnahmen ersetzt werden können. Das hat die Erfahrung, auch in der jüngsten Vergangenheit, zur Genüge bewiesen. Es dürfte darum jetzt, wo wir vor der Durchführung des Wirtschaftsplanes für das dritte Kriegsjahr stehen, nicht unangebracht sein, auf die Notwendigkeit der Heranziehung der in Betracht kommenden Barufsstände hinzuweisen. Namentlich wird es notwendig sein, die im Kleinhandel ruhenden Kräfte für die Verteilung der Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfes mehr als bisher heranzuziehen. Ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen den Behörden und Verwaltungen einerseits und den Berufsständen andererseits wird am besten die Sicherstellung der Volksversorgung gewährleisten. An diesem vertrauensvollen Zusammenarbeiten hat es bisher vielfach gefehlt. Aus den getroffenen Massnahmen musste man vielmehr manchmal den Schluss ziehen, dass die Behörden und Verwaltungen den Berufsständen mit einem gewissen Misstrauen begegnen, dass sie ihre volkswirtschaftlichen Aufgaben nicht unter dem Gesichtspunkte der Förderung des Allgemeinwohls, sondern lediglich zu ihrem eigenen Vorteil erfüllen. Dieses Misstrauen den Berufs ständen als solchen gegenüber ist sicherlich nicht begründet. Gewiss gibt es in allen Berufen und Ständen Elemente, denen Vertrauen nicht entgegen gebracht werden kann. Aber es stehen doch Mittel und Wege zur Verfügung, um solche Elemente unschädlich zu machen. Die Berufsstände würden schon selbst dafür sorgen, dass diese entweder ihre Pflicht der Allgemeinheit gegen über erfüllen oder ausgeschaltet werden, wenn ihnen nur die nötigen Befugnisse gegeben werden. Man hat bisher nur Forderungen an sie gestellt, ohne ihnen auch die Rechte zu gewähren, die sie zur Durchführung der ihnen zugeteilten Aufgaben nötig haben. Wenn überall dahin gewirkt wird, dass die an der Verteilung der Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs beteiligten Berufsstände zu einer Organisation auf öffentlich-rechtlicher Grundlage gemäss den §§ 81 bis 99 der Gewerbeordnung zusammengefasst werden und dass nur die Berufsangehörigen zur Warenabgabe zugelassen werden, die dieser Organisation angehören, so wird einmal den Behörden die erforderliche Be aufsichtigung gesichert, andererseits können die Berufsstände für Ordnung in den eigenen Reihen sorgen und die zur Durchführung der vorliegenden Aufgaben zweckmässigsten Einrichtungen treffen, und schliesslich werden für das Wirtschaftsleben bedeutsame selbständige Kräfte erhalten, wovon wiederum die Allgemeinheit den grössten Nutzen hat. Wenn überall auf diese Weise dafür gesorgt wird, dass ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen Behörden und Berufsständen erreicht wird, dann wird am besten die Sicher stellung der Volksversorgung gewährleistet. Bei beiderseitigem guten Willen wird das zweifellos möglich sein.
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