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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Drehen dünner Zapfen
- Autor
- Hillmann, B.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verbot der Sonderrabatte?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 193
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 194
- ArtikelDie Warenumsatzsteuer 195
- ArtikelKleinigkeiten in der Reparatur von Uhren 196
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelDas Drehen dünner Zapfen 197
- ArtikelVerbot der Sonderrabatte? 198
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 199
- ArtikelVerschiedenes 201
- ArtikelPatentbericht 202
- ArtikelBriefkasten 202
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 202
- ArtikelAnzeigen V
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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198 Die TThrmacherkunst. Nr. 20 Die Form der hierzu dienenden, in Fig. 2 mit B bezeichneten Brosche ist sehr einfach und die Brosche leicht herzustellen. Ein passendes Stück Rundstahl von der Stärke der Brosche wird, wie es in der Fig. 2 ersichtlich ist, mit einer Eindrehung versehen, bis eine Scheibe r entsteht, von der Stärke, dass ein etwa 1 mm breiter Rand des Broschenumfanges noch sichtbar bleibt, nachdem die Stirnfläche ganz flachgedreht worden ist. Diese Scheibe wird dreieckig zugefeilt, wodurch sie die, wie in Fig. 2 mit D bezeichnete OL _ Fig. 2. Vorderansicht’erhält, und’zwar sofweit, dass die Ecken etwa noch 1 mm breit bleiben. In diese Ecken werden, so weit aussen als möglich, die Körner angebracht. Um sie recht schön scharf zu erhalten, schlägt man sie am besten mit Hilfe einer scharf zugespitzten, harten Stahlspitze ein. Dieser Teil der Brosche ist sehr gut zu härten, damit sich die Körner nicht so leicht aus- laufen können, zumal sie sich dicht am Rande befinden. Zu dieser Brosche gehört natürlich auch eine Gegenbrosche mit Mitnehmerrolle. Die Anordnung derselben ist auch aus Fig. 2 ersichtlich. Auch diese kann sich jeder Uhrmacher ganz gut selbst anfertigen, falls sie noch nicht zu seinem Drehstuhl gehört und auch nicht käuflich war. Die Einrichtung der Brosche ist wie folgt: Auf dem angedrehten starken Zapfen £ der Brosche C sitzt schwer drehbar die Exzenterscheibe h, diese trägt die Einsatz welle g, auf der die Mit- _____ nehmerrolle M läuft. Die M - (SüSfek Einsatzwelle g ist vorn in der Mitte mit einem etwa - - bis zu einem Drittel seiner Länge tiefen Loch versehen, das zur auswechselbaren Auf nahme von Einsatzspitzen s verschiedener Körnerstärke und Zapfenschonern dient. Durch Drehen der Exzenter scheibe g kann die Einsatz welle so gestellt werden, dass sie mit den Körnern der Brosche B korrespondiert und somit das zu drehende Stück in parallele Richtung mit den Broschen kommt. Hat man eine wie hier beschriebene Einrichtung und hält beim Drehen ganz feiner Sachen und dünner Zapfen fleissig darauf, dass der Stichel stets gut scharf ist und dass man ihn leicht in der Hand hält, ähnlich wie man eine Schreibfeder hält, dann wird das Drehen von Zapfen keine Schwierigkeiten mehr bereiten, und gar ein Abbrechen wird zu den grössten Selten heiten gehören. Verbot der Sonderrabatte? In einer von den Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin einberufenen Versammlung wurde die Frage vorgelegt, ob die Sonderrabatte der Handelsgeschäfte zu verbieten seien. In der Einleitung wurde folgendes ausgeführt: „Beim Oberkommando in den Marken ist beantragt worden, das Gewähren und Annehmen von Rabatt auch in versteckter Form bei Strafe zu verbieten. Zur Begründung des Antrages ist ausgeführt worden, dass die Rabattgewährung, die gewöhn lich den Mitgliedern von Vereinigungen gegenüber erfolge, dazu führe, dass entweder der Kaufmann einen entsprechend höheren Aufschlag auf jede Ware nehme, um den Rabatt wieder ein zubringen, oder dass er den Rabatt selber trage. Im ersteren Falle müssten diejenigen Käufer, die keinen Rabatt bekommen, diesen für die Rabattempfänger zum Teil mitbezahlen, was bei den während des Krieges so bedeutend gestiegenen Preisen für sie eine wirtschaftliche Schädigung bedeute. Werde dagegen der gewährte Rabatt vom Kaufmann nicht auf die Warenpreise auf geschlagen, dann erleide er einen Verdienstausfall, der bei grossen Geschäften in die Tausende gehe. Dieser Ausfall habe für den Staat eine Mindereinnahme von Steuern zur Folge.“ Die Versammlung war sich darin einig, dass eine Aufhebung der Sonderrabatte dringend erwünscht wäre. Würde ein Verbot jetzt erfolgen, so würden dadurch die noch laufenden Verträge mit den einzelnen Vereinen für nichtig erklärt. Die betreffenden Vereine sind schon jetzt eifrig an der Arbeit, ein entsprechendes Verbot zu verhindern. Der Vorsitzende des Berliner Lehrervereins, Karl Füllgraf, nimmt hierzu in folgender Weise Stellung: „Das Rabattsystem besteht schon seit 1879. Wir haben für die uns an geschlossenen 52 Verbände, die zusammen 40000 Mit glieder zählen, mit 500 Firmen Verträge auf Rabattgewährung von 3^3 Proz. bis auf 10 Proz. abgeschlossen. Die Vergütungen werden für jeden Einkauf gutgeschrieben und Anfang Dezemher eines jeden Jahres durch uns ausgezahlt. Im vergangenen Jahre verteilten wir 272000 Mk., wovon allein auf unseren Verein 182 000 Mk. entfielen. In Friedenszeiten erhöhte sich die Summe sogar bis 400000 Mk. Wenn auch auf jedes Mitglied durch schnittlich nur 11 bis 12 Mk. kommen, so ist doch dieser Betrag gerade vor Weihnachten jedem willkommen. Wir behalten für die Verwaltung 5 Proz. der von uns aus gezahlten Beträge. Ein davon verbleibender Rest fliesst einer Wohltätigkeitskasse zur Unterstützung von Witwen und Waisen zu. Die an uns gestellten Anforderungen wachsen während des Krieges ständig. Wir unterhalten augenblicklich 89 Kriegs witwen. Durch Abschaffung der Sonderrabatte würden wir ohne weiteres 20000 Mk. verlieren. Wir haben am 1. September, zu Beginn unseres neuen Wirtschaftsjahres, 42000 Lieferantenver- zeiehnisse zur Verteilung an die Mitglieder herstellen lassen. Diese würden im Falle des Verbotes der Sonderrabatte ungültig, wodurch uns ausser 8000 Mk. für Druckkosten noch ein Verlust von 9000 Mk. an Einnahmen durch Anzeigen entsteht. Dazu kommen laufende Unkosten für Gehälter usw. Der Rabatt be deutet für uns nicht eine Vergünstigung, sondern eine Vermittler vergütung für Zuführung von Kunden, da wir unseren Mitgliedern die mit uns in Verbindung stehenden Firmen durch gedruckte Verzeichnisse empfehlen. Wir waren ohnehin schon gezwungen, durch eine Umlage unter den Mitgliedern die Mietsausfalle für unserVereinshaus zu decken. Um weitere Schädigungen zu ver meiden, werden wir namens der von uns vertretenen Verbände eine Eingabe an das Oberkommando richten, in der wir aus den genannten Gründen für Beibehaltung des Sonderrabatts ein treten.“ ' Diese Ausführung kann uns nicht davon überzeugen, dass Sonderrabatte gerechtfertigt sind. Es ist die Pflicht des Kauf manns, seine Kundschaft gleichmässig zu behandeln und nicht einzelnen Klassen besondere Vorrechte einzuräumen, und damit seine andere Kundschaft zu schädigen. Hat der Lehrerverein Geld nötig, so muss er es sich durch erhöhte Beiträge seiner Mitglieder geben lassen, aber nicht durch Besteuerung derjenigen, die dem Lehrerverein nicht angehören wollen oder können.
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