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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1916)
- Digitalisat
- slub
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- slub
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- slub
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Die Uhrmacherkunst
-
Band
Band 41.1916
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe Nr. 1 (1. Januar 1916) -
- Ausgabe Nr. 2 (15. Januar 1916) -
- Ausgabe Nr. 3 (1. Februar 1916) -
- Ausgabe Nr. 4 (15. Februar 1916) -
- Ausgabe Nr. 5 (1. März 1916) -
- Ausgabe Nr. 6 (15. März 1916) -
- Ausgabe Nr. 7 (1. April 1916) -
- Ausgabe Nr. 8 (15. April 1916) -
- Ausgabe Nr. 9 (1. Mai 1916) -
- Ausgabe Nr. 10 (15. Mai 1916) -
- Ausgabe Nr. 11 (1. Juni 1916) -
- Ausgabe Nr. 12 (15. Juni 1916) -
- Ausgabe Nr. 13 (1. Juli 1916) -
- Ausgabe Nr. 14 (15. Juli 1916) -
- Ausgabe Nr. 15 (1. August 1916) -
- Ausgabe Nr. 16 (15. August 1916) -
- Ausgabe Nr. 17 (1. September 1916) -
- Ausgabe Nr. 18 (15. September 1916) -
- Ausgabe Nr. 19 (1. Oktober 1916) -
-
Ausgabe
Nr. 20 (15. Oktober 1916)
-
- Artikel Anzeigen -
- Artikel Bekanntmachungen der Verbandsleitung 193
- Artikel Mitteilungen des Sperrausschusses 194
- Artikel Die Warenumsatzsteuer 195
- Artikel Kleinigkeiten in der Reparatur von Uhren 196
- Artikel Anzeigen III
- Artikel Das Drehen dünner Zapfen 197
- Artikel Verbot der Sonderrabatte? 198
- Artikel Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes ... 199
- Artikel Verschiedenes 201
- Artikel Patentbericht 202
- Artikel Briefkasten 202
- Artikel Frage- und Antwortkasten 202
- Artikel Anzeigen V
- Ausgabe Nr. 21 (1. November 1916) -
- Ausgabe Nr. 22 (15. November 1916) -
- Ausgabe Nr. 23 (1. Dezember 1916) -
- Ausgabe Nr. 24 (15. Dezember 1916) -
-
Band
Band 41.1916
-
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 20 Die Uhrmacherknnsi. 201 Im Anschluss hieran berichtet Kollege Hempel, Breslau, über einige Erfolge der dortigen Innung. Der Kassenbericht des Kollegen Hallmann, Schweidnitz, ergibt einen erfreulichen Kassenbestand, der als Grundstock für die Beschickung des nächsten Hauptverbandstags angesammelt wurde. Kollege Granel, Liegnitz, hält nun einen Vortrag über neue Aufgaben der Innungen und Vereine. Insbesondere gibt er Ratschläge für den Verkauf und seine Handhabung. Die Besprechung wird besonders lebhaft, als es sich um die Verwendung weiblicher Hilfskräfte dreht. Man wird sich dahin einig, dass heute die weiblichen Kräfte nicht zu entbehren sind. Sowohl als aus gebildete Uhrmacherinnen als auch als Verkäuferinnen leisten sie gute Dienste. Eine Anregung, einen Aufsatz über Weit und Behandlung der Uhren zur Aufnahme in die Lesebücher der Volksschulen zu schreiben, findet Anklang, auch über unlautere Reklame, Lehrlingsausbildung und verschiedene Schäden im Beruf fällt manch gutes Wort. Kollege Schüler, Liegnitz, berichtet über die Art, wie der dortige Verein Ausverkäufe mit gutem Erfolg verhindert hat. Wir können allen Vereinen, die unter Ausverkäufen leideD, nur raten, sich von Liegnitz die Anleitung zur Bekämpfung zu verschreiben. Handwerkskammersyndikus Burkert, Liegnitz, berichtet über die Organi sation des Handwerks im Kriege. Er hob besonders die Vorteile der Zwangs innung hervor, die jetzt auch Mittel bietet, gegen Handwerksgenossen vor zugehen, die zu niedrige Preise nehmen, wenn diese erheblich Zurückbleiben. Nach der Mittagspause nimmt Kollege Hirsch, Reichenbach, das Wort zur Organisation der Uhrmacherschaft. Er empfiehlt: Sohaffung eines einheit lichen Verbandes nach dem Muster der deutschen Turnerschaft, ln jeder Provinz sollen starke Unterverbände bestehen, die zusammen den Reichsverband hilden, an der Spitze stehe ein Beamter mit gutem Gehalt, jeder Unterverband stellt ein Vorstandsmitglied zum Hauptverband, der unabhängig von den Zeitungen sein muss. Jedes Mitglied kann die Zeitung lesen, die ihm gefällt. Die lebhafte Besprechung fördert die schwierige Frage ein Stück vorwärts, führt aber noch zu keiner Klärung. Die Beiträge des P. V. sollen die alten bleiben, 1 Mk. für das Mitglied. Nun wird zur Vorstandswahl geschritten. Der alte Vorstand wird wiedergewählt; die Kollegen Hanke, Hirsch und Hallmann nehmen die Wahl an, die Kollegen Mazur und Lichey lehnen aus persönlichen Gründen ab. Für Kollegen Lichey wird Kollege Granel, Liegnitz, gewählt. Für Kollegen Mazur, Breslau, kommt keine Wahl zustande. Es wird vielmehr der Innung Breslau überlassen, ein geeignetes Mitglied aus seiner Mitte zu entsenden. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Kollege Hanke schliesst gegen 4 Uhr die Sitzung mit dem Ruf: „Auf Wiedersehen in Waldenburg!“ Die meisten Mitglieder der Tagung finden sich dann noch beim Kaffee in den schönen Anlagen der Stadt Liegnitz zusammen und treffen sich abends in der Vorstellung des Sommertheaters, zu der der gastgebende Verein jedem Besucher eine Eintrittskarte gestiftet hatte. Am anderen Tage wurden vormittags verschiedene Sehenswürdigkeiten besichtigt, z.B. das Glockenspiel auf der Frauenkirche; nachmittags beschloss eine Segel- und Ruderfahrt auf dem Pansdorfer See die wohlgelungenen Veranstaltungen, trotz Krieg und Teuerung ein Verbandstag, der jedem Teil nehmer in bester Erinnerung bleiben wird. Nachtrag. Die Innung Breslau hat Kollegen Halisch, Neumarkt, ihren stellvertr. Obermeister, in den Vorstand des P. V. gewählt. Ueber die Neuverteilung der Aemter wird nach der am 17. Oktober in Reichenbaoh stattfindenden Vorstandssitzung berichtet werden. Stuttgarter Uhrmacherzwangsinnung. Einladung. Am Mittwoch, den 18. Oktober, abends präzis V2 9 Uhr, findet im „Charlottenhof“ die Quartalsversammlung statt, wozu die verehrlichen Mit glieder freundlichst einladet Der Vorstand. Verschiedenes. Der Scheckstempel wird aufgehoben. Mit dem Inkrafttreten des Warenumsatzsteuergesetzes wird der Scheokstempel aufgehoben. Für Geschäfte, die noch im Besitz von Scheckbüchern sind, wird die Tatsache von Wichtigkeit sein, dass Ersatz für den Steuerwert geleistet wird. Nach den kürzlich ergangenen Ausführungsbestimmungen des Bundesrats wird der Ersatz nur geleistet, wenn er bis spätestens Ende März 1917 bei einer zuständigen Amtsstelle beantragt wird. Die durch gestempelte Scheckvordrucke in teil weise oder gänzlich unverbrauchten Scheckbüchern entrichtete Abgabe wird nur auf Antrag der Bank, welche das Scheckbuch hat ab stempeln lassen, erstattet. Die Geschäfte müssen sich darum an die Bank, von der sie die Scheckbücher bezogen haben, wenden, und sich von dieser den Ersatz des Steuerwertes vergüten lassen, da in diesen Fällen die Steuerbehörde den Betrag nur der Bank, von der die Scheckbücher angefertigt worden sind, zurückgewährt. Die Basler Sommerzeit. Die Sommerzeit ist zu Ende. Da dürfte es wohl von Interesse sein, zu erfahren, dass in Basel vor mehr als 100 Jahren schon einmal die Uhren vorgestellt worden sind. Es heisst in J. H. Campes „Sammlung interessanter, durchgängig zweckmässig abgefasster Reisebe schreibungen für die Jugend. 1787. Reise des Herausgebers von Hamburg bis in die Schweiz, im Jahre 1785“: Sonderbar ist es, dass die Uhren in Basel sämtlich um eine Stunde früher gehen als in anderen Ländern, so dass es hier schon eins schlägt, wann rund umher erst Mittag ist. Die Ursache dieser Abweichung wird ver schiedentlich angegeben. Einige setzten sie in die Zeit, da hier ein Kon zilium oder eine Kirchenversammlung gehalten ward. Damals, sagen diese, lag den geistlichen Herren, welche hier versammelt waren, mehr ihre eigene Ruhe und Gemächlichkeit als das Wohl ihrer Herde, der christlichen Kirche, am Herzen. Sie schliefen daher, von späten Schmausereien müde, bis in den Tag hinein und erschienen in der Versammlung gemeiniglich viel später, als man festgesetzt hatte. Um sie nun etwas früher auf die Füsse zu bringen, liess man in einer guten Nacht die sämtlichen Uhren der Stadt eine ganze Stunde überspringen. Andere wollen den Grund zu dieser Abweichung in folgendem Vorfälle gefunden haben. Die Bürger von Basel hatten einst einen Aufruhr vor, und zum Ausbruch desselben war die Stunde der nächsten Mitternacht anberaumt worden. Der Rat, hiervon benachrichtigt, liess hierauf in der nämlichen Nacht alle Glocken der Stadt die verabredete Stunde über springen und statt zwölf eins schlagen. Hierdurch wurden die Empörer irre gemacht, und aus dem vorgehabten Tumulte wurde nichts. Anders geben noch andere Ursachen an. Dem sei nun aber, wie ihm wolle, so scheint es doch in jedem Falle sonderbar, wo nicht ungereimt zu sein, dass man jetzt, da die Ursachen dieser Abweichung von der gewöhnlichen Stundenzählung nicht mehr vorhanden sind, gleichwohl noch immer fortfährt, die Uhren der Stadt um eine Stunde früher gehen zu lassen. Und hier haben meine jungen Leser abermals Ge legenheit zu lernen, wie unbillig es sei, gewisse Verfassungen zu tadeln, bevor man hinlänglich untersucht hat, ob einer Veränderung oder gänzliche Abstellung derselben nicht bis jetzt unübersteigliche Hindernisse im Wege lägen. Schon lange wünschte man, den Stundenschlag der Basler Uhren mit dem in anderen Ländern wieder gleichförmig zu machen; allein man fand die Sache schwieriger, als sie, von fern gesehen, zu sein scheint. Das Volk ist nun einmal daran gewöhnt, um 1 Uhr Mittag, um 7 Uhr Feierabend zu haben. Und dem Volke etwas Gewohntes wieder abzugewöhnen, ist — die Sache betreffe was sie wolle — in der Tat keine Kleinigkeit. Dennoch war der Rat der Stadt Basel einst entschlossen, die Sache durchzusetzen. Es gab Befehl, und die sämtlichen Uhren der Stadt wurden um eine Stunde zurückgesetzt. Allein was geschah? Alle Geschäfte gerieten in Un ordnung. Die grossen Bandfabriken standen still, es war nahe dabei, dass ein völliger Aufstand zu befürchten war. Was sollte man dabei tun? Die Sache hartnäckig durchsetzen? Die weisen Väter dieser kleinen Republik fanden nach vorhergegangener Beratung für ratsamer, die Sache um der Ruhe und Wohlfahrt des ganzen Landes willen wieder auf den alten Fuss zu setzen. Die Zeiger der Uhren wurden von neuem eine Stunde vorgeschoben und jeder ging nun wieder an seine Arbeit. Nene unerhörte französische Forderungen an die Schweizer Ge schäftswelt. Wie Schweizer Blätter mitteilen, muss seit kurzem jeder schweizerische Kaufmann, der bei französischen Handelskammern in der Schweiz Ursprungszeugnisse für Warensendungen nach Frankreich visieren lassen will, in einer detailliert abgefassten Erklärung nicht nur nachweisen, dass weder er noch seine Frau, nooh seine Eltern, noch seine Firma irgend welche deutschen und österreichischen Beziehungen haben, sondern auch die unerhörte Verpflichtung übernehmen, mit Deutschland oder Oesterreich- Ungarn oder neutralen Häusern, die mit deutschen oder österreichischen Firmen in geschäftlicher Verbindung stehen, während 10 Jahre weder Ab schlüsse zu machen noch Handel zu treiben. Für den Fall der Nichtachtung der von ihm Unterzeichneten Bedingungen muss sich der Ge suchsteller verpflichten, eine Busse von 30000 Franken zu zahlen. — Wenn sich die Schweizer Handelswelt eine derartige Behandlung gefallen lässt, hat sie es nicht besser verdient! Netto Kasse. Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15. Mai d. J. (Nachdruck, auch im Auszug verboten ) Dass der im geschäftlichen Leben häufig gebrauchte Ausdruck „netto Kasse“ verschiedenartig aufgefasst wird, beweist folgender Rechtsstreit. — Von der Firma S. in Peine hatte eine Münchener Fabrik verschiedene Posten Waren bezogen, und es war Lieferung „netto Kasse“ ausgemacht. Die Bedeutung dieser Klausel führte zu einem Prozess, da die Peiner Firma den Standpunkt vertrat, dass ihr die Bedeutung einer Zug- um Zuglieferung zukomme, während die Münchener Fabrik der Ansicht war, dass die Abmachung „netto Kasse“ einen Spielraum für die Zahlung nach Empfang der Ware von etwa 10 Tagen zulasse. — In Ueber- einstimmung mit dem Landgericht Hildesheim erklärte das Ober landesgericht Celle den Standpunkt der Peiner Firma für den richtigen. Es führte aus: Die Auslegung der fraglichen Klausel habe unter Berück sichtigung der bestehenden Handslsgebräuche zu erfolgen. Dem Wortsinne nach heisse „netto Kasse“ nichts anderes als sofortige Zahlung ohne Abzug, und sofortige Zahlung heisse nichts anderes als Zahlung Zug um Zug. Dass der Handelsgebrauch der Klausel dieselbe Bedeutung beilege, komme un zweideutig in dem eingeholten Gutachten der Handelskammer Hannover zum Ausdruck. Ebenso laute die Auskunft der Münchener Handelskammer, und auch in einem Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin werde diese Auslegung der Klausel „netto Kasse“ als richtig anerkannt. sk. Erlaubte Marktpreisüberschreitung. Nach der bekannten Bundes ratsverordnung vom 23. Juli 1915, betr. übermässige Preissteigerung, ist nicht die übermässige Preisforderung als solche, sondern die Erzielung eines übermässigen Gewinnes unter Ausbeutung der durch den Krieg geschaffenen allgemeinen Notlage unter Strafe gestellt. Dies bringt eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 3. Juli 1916 (Aktenzeichen: III, 272/16) unzweideutig zum Ausdruck, in der es heisst: Es kommt nicht darauf an, ob der von einem Gewerbetreibenden geforderte Preis vom allgemeinen Gesichtspunkt als über mässig erscheint, sondern es ist ausschlaggebend, ob der in einem bestimmten Falle verlangte Preis dem Fordernden einen übermässigen, d. h. einen solohen Gewinn verschafft, welcher das gewöhnliche, zur nutzbringenden Gestaltung des Gewerbes übliche und angemessene Mass erheblich überschreitet. Wie daher ein Geschäftsmann, der billig eingekauft hat, sich durch den Verkauf zu den höheren Marktpreisen einen übermässigen Gewinn verschaffen kann,
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