Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 23 (1. Dezember 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Verjährung im Kriege
- Autor
- Lieske, Hans
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Sperrbewegung und die Schweizer Uhrenfabrikanten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 223
- ArtikelDie Verjährung im Kriege 224
- ArtikelDie Sperrbewegung und die Schweizer Uhrenfabrikanten 225
- ArtikelVon unseren österreichischen Kollegen 226
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelVerzeichnis der Nummern und Beschreibung der bei unermittelt ... IV
- ArtikelAnzeigen VI
- ArtikelDie "Vorbereitungs"-Lehre 227
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 229
- ArtikelVerschiedenes 229
- ArtikelKonkursnachrichten 230
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 230
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeAusgabe -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 23 Die Ührmacherkunst. 225 die Ansprüche der Gastwirte für die Gewährung von Beköstigung und Wohnung, die Ansprüche der Aerzte für ihre ärztiichen Be mühungen, die Ansprüche auf die Rückstände von Kapital-, Miet oder Pachtzinsen. Alle diese Ansprüche würden an sich in 2 oder 4 Jahren verjähren, vom Schlüsse des Jahres an gerechnet, in dem sie entstanden sind. Schulde ich z. B. einem Kaufmann seit Mai 1912 für gelieferte Waren 100 Mk., so wäre die Ver jährung dieser Forderung an sich bereits am 31. Dezember 1914 eingetreten. Infolge der Bundesratsverordnung vom 4. November 1915 erfolgt aber die Verjährung nicht vor dem 31. Dezember 1916. Wenn sonach der Gläubiger gegen die Verjährung der haupt sächlichen Forderungen geschützt ist, so reicht dieser Schutz nach dem bisher Gesagten nur bis zum 31. Dezember 1916. Der Gläubiger müsste also, um sich vor Rechtsnachteilen zu schützen, in diesem Jahre zu den oben erörterten Mitteln der Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung schreiten. Es ist jedoch mit Sicherheit anzunehmen, dass auch im laufenden Jahre eine Bundes ratsbekanntmachung erlassen wird, die die Verjährung der An sprüche der § 196 und 197, B. G B., um ein weiteres Jahr, also bis zum 31. Dezember 1917 hinausschiebt. Wie bereits hervorgehoben wurde, bezieht sich die besprochene Bundesratsbekanntmachung aber nur auf Forderungen, die in den Die Sperrbewegung und die Wichtige Tagung. Obwohl der grösste Teil all der Arbeiten, die der Sperrausschuss zur Durchführung des Sperrgedankens zu erledigen hat, immer postwendend bearbeitet wird, und obwohl auch bei der Klärung schwieriger Fragen nur der Arbeits ausschuss in Berlin zu kurzen Arbeitssitzungen Zusammentritt, war doch zur Regelung besonders wichtiger Fragen in der letzten Zeit eine Sitzung des ganzen Sperrausschusses unvermeidlich ge worden. Diese Tagung fand am 2. November in den Räumen des Verbandes der Deutschen Juweliere, Gold- und Silberschmiede in Berlin, Kurfürstenstrasse, statt, ln der Sitzung waren vertreten: 1. Der Kreditoren verein für die Gold-, Silberwaren- und Uhren industrie in Pforzheim, vertreten durch Herrn Richard Lebram in Berlin; 2. Der Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes in Leipzig, vertreten durch Herrn Robert Schmidt (Inhaber der Firma Bündert & Lettre) in Berlin; 3. Der Verband Deutscher Uhrengrossisten zu Leipzig, vertreten durch Herrn Karl Mischke in Berlin; 4. Der Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silber schmiede, vertreten durch seinen zweiten Vorsitzenden Herrn Menzel in Berlin; 5. Der Rheinisch - Westfälische Verband der Uhrmacher und Goldschmiede, vertreten durch die Herren Ober meister Schwank und Linnartz aus Köln; 6. Der Deutsche Uhr macherbund, vertreten durch Herrn Uhrland in Berlin; 7. Die Goldschmiedezeitung und die Deutsche Uhrmachervereinigung, vertreten durch Herrn Direktor Pilz aus Leipzig. Entschuldigt fehlen die Vertreter des Zentralverbandes der Deutschen Uhr macher-Innungen und Vereine und des Bayerischen Uhrmacher- Landesverbandes. Ausser dem Vorsitzenden des Sperrausscbusses waren noch anwesend der zweite Vorsitzende, Herr Belmonte, und als Gast der Obermeister der Uhrmacherzwangsinnung Spandau- Nauen, Herr Fehrenbach. Aus der äusserst reichhaltigen Tagesordnung sei im nach stehenden ganz kurz nur über diejenigen Punkte berichtet, die alle Mitglieder des Sperrverbandes interessieren. Der Vorsitzende dankte allen anwesenden Vertretern der grossen Verbände für die energische Mitarbeit an der Sperr bewegung. Er verriet dabei, dass er anfänglich bei der Gründung trotz seines bekannten Optimismus nur an das Zustandekommen eines Sperrverbandes mit der Höchstmitgliederzahl von 1000 Herren rechnete, und dass sich diese seine kühnste Erwartung erfreulicher weise als allzu pessimistisch erwiesen habe; denn der Sperrverband vereinigt heute in sich mehr als 5000 Mitglieder, und zwar zählt er zu den Seinen fast sämtliche deutschen Uhrengrossisten und fast sämtliche Inhaber der grösseren Uhrengeschäfte, die für den Verkauf von Taschenuhren in Deutschland in Frage kommen. Freilich sei dieser ganz enorme Erfolg in erster Linie der vater ländischen Gesinnung der deutschen Uhrmacher und Goldschmiede zuzuschreiben, die ohne Rücksicht auf ihre geschäftlichen Interessen § 196 und 197, B. G.B., aufgezählt sind. Zugunsten der Kriegs teilnehmer im besonderen ist indessen der Gesetzgeber noch einen Schritt weitergegangen. Für Kriegsteilnehmer und ihre Gegner sind nämlich für die Dauer des Krieges oder für die Dauer der Kriegsteilnehmereigenschaft überhaupt alle Verjährungs fristen gehemmt. Bei Kriegsteilnehmern ist also die Hinaus schiebung der Verjährung nicht beschränkt auf die in den § 196 und 197, B.G.B., aufgeführten Forderungen. Es verjährt z. B. der Anspruch aus einer unerlaubten Handlung in 3 Jahren. Man nehme nun an: Ein Jäger hat am 1. August 1913 grob fahrlässig einen Treiber angeschossen und ihm einen Schaden von 300 Mk. zugefügt. Er hat es durch Versprechungen verstanden, den Treiber von der Einreichung der Klage abzuhalten und ist dann am 10. August 1914 eingerückt. Hier würde an sich die Sehadensforderung des Treibers am 1. August 1916 verjähren; da jedoch der Jäger Kriegsteilnehmer ist, ist die Verjährung seit dem 10. August 1914 gehemmt. Wäre der Jäger etwa am 1. Sep tember wieder aus dem Heere entlassen worden, so würde von diesem Zeitpunkt an die Verjährung wieder weiterlaufen. Die vor der Hemmung abgelaufene Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr 10 Tage; vom 1. September 1916 an wäre dann der Rest der dreijährigen Frist, also 1 Jahr 11 Monate 20 Tage, zu rechnen. Schweizer Uhrenfabrikanten. die vaterländischen Interessen voranstellten. Sie sind selbst auf die Gefahr hin, gewisse Schweizer Uhren nicht mehr liefern zu können und sich auf die Lieferung der Mittelware und der besseren Ware beschränken zu müssen, ohne Besinnen dem Sperrverbande beigetreten. Dann aber sei auch dieser beispiellose Erfolg nur möglich gewesen durch die energische Propaganda, die der Sperrausschuss entfaltet hat. Der zweite Vorsitzende, Herr Belmonte, machte den An wesenden Mitteilung davon, dass bei einer Aufstellung, die vor etwa zwei Monaten gemacht wurde, sich bereits folgende Zahlen ergaben: Es gingen bis zu jenem Datum 2867 Einzelbriefe aus, von denen jeder besonders diktiert und geschrieben werden musste. Ferner wurden 16800 Zirkulare und Briefe, die sich vervielfältigen Hessen, und 49500 gedruckte Einlagen versandt. Die Kasse, die anfänglich noch mit Schulden arbeitete, hat sich inzwischen dank der Opferfreudigkeit der an geschlossenen Verbände und einzelner Mitglieder so weit erholt, dass alle Schulden getilgt werden konnten und sich sogar bei der letzten Abrechnung ein geringer Bar bestand ergab. Die Einnahmen betrugen bis zu jener Abrechnung 3481 Mk. und die Ausgaben 3385 Mk. Damit der Sperrausschuss die Aufgabe, die er sich gestellt hat, auch ganz erfüllen kann, bedarf es natürlich noch einer überaus energischen Propaganda. Die Erfolge, die die ver gangene Zeit gebracht hat, lassen mit Bestimmtheit erwarten, dass auch die noch bevorstehenden Arbeiten, nämlich die Be kanntgabe der Zwecke und Ziele des Sperrausschusses den Uhren käufern gegenüber, zum gleichen Erfolge führen. Zu diesem Zwecke wird natürlich, noch mehr als dies bisher der Fall war, die Tagespresse beansprucht werden müssen. Ueber die Art und Weise, in der hierbei vorgegangen werden soll, ist nach längerer, eingehender Verhandlung, in der Für und Wider einer solchen Propaganda zur Sprache kamen, eine Einigung erzielt worden. Mit der Arbeit wird, wie das die Mitglieder des Sperrverbandes bei ihrem Sperrausschusse gewöhnt sind, um gehend begonnen.^ Doppelausfertigung der Sperrkarten. Damit die einzelnen Mitglieder des Sperrverbandes ihre Zugehörigkeit zu diesem Verbände nicht nur durch eine Sperrkarte, die sie in ihrer Brusttasche tragen, beweisen können, erhalten sämtliche Mitglieder auf Wunsch Doppelausfertigungen zur Ausstellung im Schaufenster und zur Aufstellung an der Kasse. Die Ausfüllung dieser Doppelausweise, die die Bezeichnungen a, b, c usw. neben der laufenden Nummer tragen, werden von dem Sperrausschuss nach Prüfung jedem Antragsteller ausgestellt, wenn er unter Bei fügung eines mit der Anschrift ausgefüllten und freigemachten Briefumschlages bei der Unterzeichneten Geschäftsstelle unter Angabe seiner Sperrnummer darum nachsucht. Ausserdem wurde
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder