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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die "Vorbereitungs"-Lehre
- Autor
- Vogler, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 223
- ArtikelDie Verjährung im Kriege 224
- ArtikelDie Sperrbewegung und die Schweizer Uhrenfabrikanten 225
- ArtikelVon unseren österreichischen Kollegen 226
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelVerzeichnis der Nummern und Beschreibung der bei unermittelt ... IV
- ArtikelAnzeigen VI
- ArtikelDie "Vorbereitungs"-Lehre 227
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 229
- ArtikelVerschiedenes 229
- ArtikelKonkursnachrichten 230
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 230
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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228 Öie Ührmacherkanst. Kr. 23 2. In grösseren Geschäften ist der Inhaber besonders durch das Verkaufsgeschäft so in Anspruch genommen, dass ihm die Zeit für die Lehrlingsunterweisung mangelt. 3. Die Ausbildung eines Jungen durch einen geeigneten Gehilfen mit Meisterprüfung erfordert zu kostbare, auf Rechnung des Arbeitgebers gehende Zeit. 4. Die Geschäftsunkosten machen überdies jeden Arbeitsplatz so teuer, dass- dessen Kosten durch Lehrlingsarbeit nicht herein zubringen sind. Für die Lehrlingslosigkeit unserer grösseren Firmen sprechen somit gewichtige, alles in allem triftige Gründe, gegen welche im einzelnen höchstens eingewendet werden könnte: Zu 1. Wenn die Erledigung der Nebenarbeiten in einem grösseren Geschäfte durch einen Lehrling unmöglich ist, so könnte sie doch durch zwei junge Leute, unbeschadet ihrer Ausbildung, erfolgen, und der keineswegs billige Helfer wäre eingespart. Zu 2. Zur Anleitung des Lehrlings ist die ununterbrochene persönliche Tätigkeit des Meisters nicht erforderlich; es genügt die Ueberwachung des Ausbildungsganges. Die Anleitung des Lehrlings in den einzelnen Handgriffen kann daher wohl ge eigneter Gehilfen übertragen werden. Zu 3. Der teuerste Gehilfe unserer grösseren Geschäfte sitzt vielfach noch im Laden; bei Anwesenheit des Geschäftsinhabers wäre dessen Tätigkeit in der Werkstätte als Werkmeister und Anleiter von Lehrlingen wohl erspriesslicher; im Laden könnte er billiger durch eine weibliche Hilfskraft ersetzt werden. Zu 4. Nach dem Kriege wird mancher Arbeitsplatz nicht entsprechend besetzt werden können. Besser ein mit einem Lehrling besetzter als ein leerer Platz! Auch von einer moralischen Verpflichtung zur Lehrlings ausbildung könnte man sprechen. In den wirtschaftlichen Aus einandersetzungen zwischen Fabrik und Handwerk wird besonders hervorgehoben, dass auf letzterem die Zahl der Lehrlingsaus bildung ruhe und daher alle Fabrikanten, welche Arbeiter aus dem Handwerk benötigen, zur Aufbringung der Ausbildungs kosten angemessen herangezogen werden sollten. Als Voraus setzung dieser „Ausbildungssteuer“ darf wohl verlangt werden, dass zuerst im Handwerk selbst (gegenüber lehrlingslosen grösseren Betrieben) ein solcher Ausgleich geschaffen werde. Den Vorwurf, sich einer moralischen Verpflichtung zu ent ziehen, müssen unsere Lehrlingslosen wohl auf sich ruhen lassen; den übrigen Einwürfen dagegen werden sie zwar einige theore tische, aber keine praktische Beweiskraft zuerkennen, denn ihre ausschlaggebenden Ablehnungsgründe (hohe Kosten der Aus bildung, zu geringer Nutzen aus dem Lehrlingsarbeitsplatz) sind unter den jetzigen Verhältnissen nicht zu widerlegen. Sollte es unmöglich sein, andere Verhältnisse zu schaffen und dadurch diese Hemmungen zu beseitigen? Die Einführung einer einjährigen Vorbereitungs lehre (ausserhalb der Meisterwerkstätte) vermöchte alle Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. Im ersten Jahre ist die Uhrmacherlehre am schwierigsten, zeitraubendsten, unlohnendsten und darum der vom Lehrling eingenommene Arbeitsplatz am teuersten. Nur wegen der Unannehmlichkeiten dieses ersten Lehrjahres haben wir in München so viele lehrlings lose Uhrmacherwerkstätten. Viele unserer Meister, für welche die Unterweisung eines völligen Neulings wegen des teuren Platzes unangängig ist, wären wohl in der Lage, einen durch eine einjährige Vorbereitungslehre gut eingefübrten Jungen in der Uhrmacherei weiterzubilden, und Meister wie Lehrling würden dabei auf ihre Rechnung kommen. Für diese Vorbereitungslehre wäre die Werkstätte unserer städtischen Berufsfortbildungsschule für Uhrmacher der rechte Ort. Im neuen Gewerbeschulhause an der Deroystrasse verfügt sie (nach Friedensschluss) über 16 wohleingerichtete Arbeitsplätze samt den erforderlichen Maschinen: Drehbank, Räderschneidmaschine usw. Diese unter Aufwand ansehnlicher Mittel eingerichtete Werkstatt wird zurzeit nur an zwei Wochentagen von 10 bis 12 Uhr und 1 bis 3 Uhr, also wöchentlich 8 Stunden, benutzt. Es ist kaum daran zu zweifeln, dass die Stadtgemeinde die Werkstätte für den beabsichtigten Zweck kostenlos ablässt, da hierdurch ihre volle Ausnutzung eintreten würde, was ja Wunsch der Behörde ist. Für unsere jüngsten Uhrmacher stünde sie an 5 Arbeitstagen.bis zu 8 Stunden frei; am 6. Tage hätten dieselben (mit den Meister lehrlingen des ersten Jahrganges) am theoretischen Unterricht teiJzunehmen. Bei richtiger Auswertung wahrhaft reichlich be messene Zeit, um die technischen Fertigkeiten des Drehens, Feilens, Polierens regelrecht zu erlernen! Ein arbeitsfreudigeri fachmännischer, erstklassiger Lehrer wird durch die Anfertigung zweckentsprechender Uebungsgegenstände die Jungen innerhalb eines Jahres sicher so weit in das Arbeitsgebiet der Uhrmacherei einführen, dass in der folgenden Meisterlehre ihre Unterweisung in der handwerksüblichen Reparatur von Grossuhren keine nam hafte Schwierigkeit mehr bietet. Es darf wohl angenommen werden, dass nach Abschluss der dann noch 3 Jahre dauernden Lehrzeit „Zufriedenheit“ mit dem Ertrag auch des teuersten Lehr lingsarbeitsplatzes eintreten und jeder der „vorbereiteten“ Lehr linge eine gute Gehilfenprüfung ablegen kann. Die Aufbringung der Kosten für die angeregte Einrichtung fällt nicht zu schwer, wenn auch ein Lehrergehalt in Ansatz ge bracht werden muss, welcher die Freiheit von Nahrungssorgen und freudigem Verzicht auf die Gründung eines kleinen selb ständigen Geschäftes gewährleistet. Als namhafter Einnahmeposten käme ein angemessenes Schulgeld (etwa 100 Mk. in 10 Monats raten zu je 10 Mk.) in Betracht. Dasselbe würde von Eltern aus dem Mittelstände gern und um so lieber bezahlt werden, als die Anschaffung der grösseren und teureren Werkzeuge erst nach Eintritt in die eigentliche Handwerkslehre einsetzt. (Ein Teil der Rohstoffkosten könnte durch Verkauf der Schülerarbeiten herein gebracht werden.) Der Uhrmachermeisterverein München vermag allerdings aus eigenen Mitteln den Fehlbetrag nicht zu decken. Auf Gesuch nehmen ihm zweifellos die staatlichen Gewerbe förderungseinrichtungen diese Sorge vollständig ab. Das steht um so sicherer zu erwarten, als bei seinerzeitiger Ablehnung einer „bayerischen Uhrmacherschule“ das zuständige hohe kgl. Staats ministerium erklärte, bei Auftreten eines begründeten Bedürfnisses entsprechende Mittel für Ausbildung des Uhrmachernachwuches bereitzustellen. Nachdem aus schul- und verwaltungstechnischen Gründen mit der Angliederung der „Vorbereitungslehre“ an die städtische Berufs fortbildungsschule für Uhrmacher zu rechnen ist, dürfte der ge- werbfreundliche Stadtmagistrat München bereit sein, für einen etwa noch verbleibenden Fehlbetrag aufzukommen. Auf alle Fälle wird dem Uhrmachermeisterverein München (E. V.) das Vorrecht auf die Besetzung der Vorbereitungslehrplätze verbleiben. Etwa freibleibende Plätze würden gegebenenfalls durch Söhne auswärtiger Kollegen schnell gefüllt sein. Haben wir doch jetzt schon die Freude, eine namhafte Zahl solcher zu den Schülern unserer Fachschule zu zählen. Warum wird diese örtliche Angelegenheit dem weiten Leser kreise der „Uhrmacherkunst“ unterbreitet? Weil der Anreger des Gedankens den deutschen Uhrmacher - Innungen und -Vereinen und jedem einzelnen deutschen Uhrmacher dankbar wäre für jede Aeusserung über die Zweckmässigkeit der geplanten Massnahme. Je mehr Zustimmung der Gedanke der Vorbereitungslehre in deutschen Uhrmacherkreisen findet, mit desto grösserem Nachdruck vermag in München die Bitte um Gewährung der erforderlichen staatlichen Mittel bei höchster Stelle vorgetragen werden. Kann in München eine Vorbereitungs-Lehrwerkstätte 1 ) für Uhrmacher ins Leben gerufen werden, so wird es in anderen Grossstädten nicht schwer fallen, beim Vorhandensein des gleichen 1) Zur VermeiduDg ton Missverständnissen sei vorsorglich festgelegt: 1. Der Ausbau der „Vorbereitungslehre“ zu einer vollständigen „Lehr werkstätte“ ist nie und nimmer beabsichtigt. Der Standpunkt, dass die Meisterlehre die beste Form der Lehrlingsausbildung ist, wird also nicht ver lassen. 2. Die Vorbereitungslehre bietet nur einen Notbehelf (wenn nach tJmfluss von Jahren, nach Beseitigung des Qehilfenmangels, überflüssig —um so besser!) für solche Geschäftsinhaber (kleine nicht ausgeschlossen!), welchen wegen der hohen Kosten die Lehrlingshaltung zurzeit unmöglich ist. Ausdrücklich sei erklärt, 3. dass der Verfasser dem ersten Lehrjahre in der guten Meisterlehre selbstredend den Vorzug vor der Massenausbildung in der Vorbereitungslehre zuerkennt.
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