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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 3 (1. Februar 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Stellung zu der Munitionsfabrikation der Uhrenfabriken der Schweiz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 21
- ArtikelUnsere Stellung zu der Munitionsfabrikation der Uhrenfabriken ... 22
- ArtikelGesunde Auffassung vom Reparaturgeschäft 24
- ArtikelErfahrungen mit radiumhaltiger Leuchtmasse 25
- ArtikelDer Unruhhebelstein 25
- ArtikelEinfluss der Hemmung auf die Schwingungsdauer der Unruh 26
- ArtikelDie deutsche optische Industrie im Kriege 27
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 28
- ArtikelVerschiedenes 29
- ArtikelVom Büchertisch 30
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 30
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeAusgabe -
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- BandBand 41.1916 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Die Uhrmacherkunst. 231 kann der Gegenstand der Behandlung in den Vereinen unter liegen und zum nächsten Verbandstage des Zentralverbandes, der bald nach dem Frieden wird stattfinden müssen, mag derselbe sich über seine Haltung gegenüber jenen Fabrikanten entscheiden. Der Vorstand will der Gesamtheit in diesen schwerwiegenden Entschlüssen nicht vorgreifen, zudem er selbst durch Einberufung oder Erkrankung eines Teiles seiner Mitglieder zurzeit in seiner Entschlussfähigkeit stark behindert ist, Er braucht es auch nicht, da durch die spätere Behandlung der Angelegenheit nichts ver säumt wird, im Gegenteil, nach allen Seiten klarer darüber wird geurteilt werden können. Noch ein anderer Grund ist es, der uns daran mahnt, zuruck- zuhalten und vorsichtig zu sein, um nicht in zu grossem, wenn auch berechtigtem Eifer die feinen Fäden unserer hohen Politik zu stören. Er besteht in einer Zuschrift der Handels- und Ge werbekammer zu Reichenberg i. Böhmen an die Schriftleitung der Deutsch-Oesterreichischen Uhrmacher-Zeitung . Letztere be richtet darüber unter der Ueberschrift „Ueber die Lieferungen von Munitionsbestandteilen aus der Schweiz an unsere Feinde“: Diese Angelegenheit hat sich inzwischen auf diplomatischem Wege in der Weise geklärt, indem festgestellt wurde, dass nebst an unsere Feinde auch an Oesterreich und Deutschland von der Schweiz Kriegsmaterial geliefert wurde, was von einem neutralen Staat aus gestattet ist. Wir bringen zur näheren Aufklärung ein uns von der Reichenberger Handels- und Ge werbekammer am 2. Dezember 1915 zugekommenes Schrift stück zur Veröffentlichung, und wollen sich die vielseitigen Interessenten unseres Fachblattes danach richten. Geehrte Schriftleitung! Im Nachhange zu unserer Zuschrift vom 3. 1. M. Z. 36. 493 teilen wir mit, dass nach einer uns zugekommenen Information des k. k. Handelsministeriums seitens der schweizerischen Re gierung im diplomatischen Wege gegen die Boykottbewegung gegen schweizerische Uhrenfabriken Verwahrung eingelegt wurde, da sich ergeben hat, dass'von den Schweizer Ubren- fabriksfirmen, die bisher Munitionsbestandteile an die feindlichen Staaten (Frankreich, England und Italien) lieferten, auch Kriegs materiallieferungen an Oesterreich-Ungarn und Deutschland er folgt sind. Da nach den Bestimmungen der Haager Konvention die Lieferung von Kriegsmaterial an einen kriegführenden Staat durch Private aus neutralen Ländern gestattet ist, sofern die anderen kriegführenden Staaten gleich behandelt werden, hat mithin eine Neutralitätsverletzung durch die bezeichnten Munitionslieferungen der Schweizer Firmen nicht stattgefunden, weshalb es sich aus politischen und wirtschaftlichen Gründen empfiehlt, die eingeleitete Boykottbewegung einzustellen. Wir ersuchen den geehrten Vorstand, die in Betracht kommenden Mitglieder ihrer Korporation hiervon verständigen zu wollen. Reichenberg, am 30. November 1915. Die Handels- und Gewerbekammer. Kirchhof, Präsident, Dr. Demuth, Sekretär. Nun zu dem Material des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede selbst, welches aus einer Vorgeschichte, dem Schriftwechsel und einem weiteren Blatt besteht- Erstere lässt erkennen, welcher bedauerliche Hass bei manchen Fabri kanten gegen uns zutage tritt, was um so mehr befremden muss, da es sich doch wohi ausschliesslich um recht internationale Kreise handelt, die im „Geschäft“ den Hauptzweck ihres Daseins erblicken und ganz vergessen, dass der Bezug von Deutschland und Oesterreich-Ungarn 47 Mill. Frank im Jahre Wert hatte und der von Frankreich nur kaum 4 Millionen Frank. Es ist auch als eine an Dummheit grenzende Unvorsichtigkeit zu bezeichnen, die wohl noch in den Tagen geschah, als Reuter ununterbrochene Siegesfanfaren durch die Welt log, wenn sich Fabrikanten folgendermassen äussern: „Gewiss, wir liefern Kriegsmaterial an Frankreich, die Deutschen bekommen es nachher von den Franzosen gratis. Ein anderer wieder sagte: „Es liegt uns nichts an dem Geschäft, sondern wir wollen den anderen helfen.“ In La Cbaux-de-Fonds wurden in den ersten Monaten v. J. Ansichtskarten verkauft, die unseren erhabenen Kaiser in einer nicht wiederzugebenden infamen Karikatur darstellten. Diese Ansichtskarten wurden von der Behörde konfisziert und der Ur heber zu 1000 Frank Geldstrafe verurteilt. Um diesen verächtlichen Hersteller zu unterstützen, war im Zeitungskiosk in der Haupt verkehrsstrasse eine Liste zur Zeichnung ausgelegt, um diese 1000 Frank Geldstrafo für denselben aufzubringen. Viele Uhren fabrikanten und insbesondere deren Söhne haben sich durch Zeichnung von Beträgen reichlich betätigt und sich noch erdreistet, andere dazu aufzufordern. Inzwischen haben wohl auch diese Herren kühler und für ihre Sache zweckmässiger denken gelernt, wie mancher andere liebe Nachbar, den wir uns bei gelegener Zeit noch einmal an- sehen werden. Der Briefwechsel wurde im Namen folgender Verbände: Kreditorenverein für die Gold-, Silberwaren- und Uhrenindustrie, Pforzheim, Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Ver eine, Halle, Deutscher Uhrmacher-Bund, Berlin, Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Sitz Leipzig, Verband Deutscher Uhren-Grossisten, Leipzig, Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes, Leipzig, _ Garantie-Gemeinschaft Deutscher Uhrmacher, E. V., Leipzig, und des Unterzeichneten Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede, E. V., Berlin, geführt, Trotzdem haben sechs Firmen, die stark am deutschen Geschäft Interesse haben, überhaupt nicht geantwortet. Weitere fünf Firmen antworteten derart, dass die Ablehnung unserer Vor schläge als geschehen gelten muss, und die Annahme berechtigt ist, dass auch diese Firmen auf einen weiteren Geschäftsverkehr mit ihren bisherigen Abnehmern keinen Wert legen. Nur eine befriedigende Zuschrift ging ein, deshalb sei diese Firma hier genannt, sie heisst: Obrecht & Co., S.-A., Grenchen. Aus den Briefen des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede geht unter anderem hervor, dass die Inhaber dreier Uhrenfabrikationsfirmen eine neue Gesellschaft zur Her stellung von Kriegsmaterial gründeten, der sie den Namen „La Fusion“ gaben. Eine andere solche Gründung, die S.-A. Fabrique Rapid, war in dem Gebäude einer Uhrenfabrik untergebracht. Die Uhrenfabrik selbst bestritt die Herstellung von Kriegsmaterial auf das entschiedenste, was aber nicht hindert, dass ihre zwei Inhaber und ihr technischer Direktor auch die Inhaber der Firma Rapid sind. Man sieht also, welchen Wert man dieser Bestreitung beizumessen hat. Eine dritte Firma, deren Erzeugnis besonders stark in Deutschland eingeführt war, entschuldigt ihr Verhalten mit der Notwendigkeit, im Anfang des Krieges ihren Arbeitern Brot zu schaffen, weshalb sie gezwungen gewesen sei, Fasson dreharbeiten für eine Seite auszuführen, von der ihr das Roh material geliefert wurde. Sie meint, dass sie der erhobene Vor wurf mit Unrecht treffe, zumal sie ihren deutschen Kunden gegenüber ihre Verpflichtung zur Lieferung von Maschinen und Fräsern stets erfüllt habe. Der Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede antwortete darauf unter anderem: E9 ist sehr bedauerlich, dass auch die neutralen Staaten zu Anfang des Krieges gelitten haben. Es ist aber nicht genügend Grund, dass, weil einige Hundert Arbeiter eine kurze Zeit nicht soviel wie in Friedenszeit verdienen, eine Fabrik wie die Ihrige sich dazu hergibt, Kriegsmaterial herzustellen, durch dessen Verwendung Tausende von Menschen vernichtet werden, die früher nicht unwesentlich dazu beigetragen haben, Ihr Unter nehmen auf seine jetzige Höhe zu bringen. Bei einigermassen gutem Willen hätten Sie für die noch zur Verfügung gebliebenen Arbeitskräfte hinreichende Arbeits gelegenheit in der Uhrenfabrikation gehabt. Wenn Sie es aber vorgezogen haben, eine einmalige, nur kurze Zeit an haltende grössere Verdienstmöglichkeit durch Herstellung von Kriegsmaterial auszunutzen, so können Sie naturgemäss nicht
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