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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der gewerbliche Mittelstand und die Personalkreditfrage nach dem Kriege
- Autor
- Windmüller, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Irreführende Angaben auf den Klebeschildern der Taschenlampenbatterien über deren Stromabgabe
- Autor
- Vero
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Die Uhrmacherkunst
-
Band
Band 41.1916
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe Nr. 1 (1. Januar 1916) -
- Ausgabe Nr. 2 (15. Januar 1916) -
- Ausgabe Nr. 3 (1. Februar 1916) -
- Ausgabe Nr. 4 (15. Februar 1916) -
-
Ausgabe
Nr. 5 (1. März 1916)
-
- Artikel Anzeigen -
- Artikel Bekanntmachungen der Verbandsleitung 41
- Artikel Die Bedeutung des Spannungsverlustes in elektrischen ... 42
- Artikel Die Werkgrössen 43
- Artikel Der gewerbliche Mittelstand und die Personalkreditfrage ... 44
- Artikel Irreführende Angaben auf den Klebeschildern der ... 45
- Artikel Wie hat der Uhrmacher sein Geschäft der jetzigen Zeit ... 46
- Artikel Sprechsaal 46
- Artikel Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes ... 47
- Artikel Verschiedenes 48
- Artikel Vom Büchertisch 50
- Artikel Frage- und Antwortkasten 50
- Artikel Anzeigen III
- Ausgabe Nr. 6 (15. März 1916) -
- Ausgabe Nr. 7 (1. April 1916) -
- Ausgabe Nr. 8 (15. April 1916) -
- Ausgabe Nr. 9 (1. Mai 1916) -
- Ausgabe Nr. 10 (15. Mai 1916) -
- Ausgabe Nr. 11 (1. Juni 1916) -
- Ausgabe Nr. 12 (15. Juni 1916) -
- Ausgabe Nr. 13 (1. Juli 1916) -
- Ausgabe Nr. 14 (15. Juli 1916) -
- Ausgabe Nr. 15 (1. August 1916) -
- Ausgabe Nr. 16 (15. August 1916) -
- Ausgabe Nr. 17 (1. September 1916) -
- Ausgabe Nr. 18 (15. September 1916) -
- Ausgabe Nr. 19 (1. Oktober 1916) -
- Ausgabe Nr. 20 (15. Oktober 1916) -
- Ausgabe Nr. 21 (1. November 1916) -
- Ausgabe Nr. 22 (15. November 1916) -
- Ausgabe Nr. 23 (1. Dezember 1916) -
- Ausgabe Nr. 24 (15. Dezember 1916) -
-
Band
Band 41.1916
-
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 5 Die Uhrmacherkunst. 45 Die Reservefonds folgender Behörden bezw. Gesellschaften: 1. Die Landesversicherungsanstalten aller Provinzen, 2. Die Angestelltenversicherung, 3. Die Berufsgenossenschaften aller Branchen, 4. Die Kranken- und Knappschaftskassen, 5. Die Sparkassen aller Gemeinden und Kreise, 6. Die Provinzialfonds, 7. Die Feuerversicherungsgesellschaften, 8. Die Lebensversicherungagesellschaften, 9. Die Haftpflichtversicherungsgesellschaften, 10. Die Unfallversicherungsgesellschaften u. a. m. Hierzu anteilig besonders zu diesem Zweck herzugebende Kapitalien aus Reichs- und Staatsmitteln. Alle Kapitalien werden zusammen zu einem besonderen Kriegskreditfonds angelegt und besonders verwaltet. Aus diesem Fonds erhalten die Gemeinden für den gewerblichen Mittelstand ihrer Gemeinde nach dem Gutachten des zuständigen Regierungspräsidenten anteilig den nötigen Kredit. Die so auf genommenen Kapitalien sind nach bestimmten Grundsätzen zu tilgen, wofür die Gemeinden die volle Garantie zu leisten haben. Der Kriegskreditfonds hat die getilgten Summen an die einzelnen Reservefonds der obigen Behörden bezw. Gesellschaften direkt zurückzugeben. Die Tilgungsraten sind möglichst so einzuteilen, dass alle Raten in 5 bis 10 Jahren wieder bei ihrem zuständigen Reservefonds angelangt sind. Die Kernfrage zu dieser Kreditreform bleibt natürlich noch die Zinsenfrage. Sollen Zinsen überhaupt gezahlt werden? Wer soll diese zahlen? Wie hoch könnte der Zinsfuss sein? Ganz ohne Zinsen werden die Beteiligten ihren Kriegskredit kaum haben wollen, damit sie nicht Gefahr laufen, von ihren Mit bürgern, die diesen Fonds nicht in Anspruch nehmen brauchten, als minderwertig angesehen zu werden. Es empfiehlt sich daher ein Zinsfuss von 2 Proz. Da nun nicht alle Geldnehmer gleich behandelt werden können, so empfiehlt sich, einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung des Zinsfusses zu lassen, damit oft bestehende Härten vermieden werden. Sollten die in Aussicht genommenen Kapitalien der sogen. Reservefonds nicht zu 2 Proz. Zinsen hergegeben werden können, so hätten die weiteren Zinsen Reich und Staat anteilig zu tragen, so dass bei einem Zinsfuss zu 4 Proz. das Reich 1 Proz. und der Staat ebenfalls 1 Proz. Zinszuschuss zu gewähren hätten. — Zur Aufbringung der Tilgungsraten sind dagegen Mittel aus öffentlichen Fonds nicht zur Verfügung zu stellen damit jeder, der diese Hilfsmittel in Anspruch nimmt, mit Recht sagen kann, dass er seine neuen Betriebskapitalien nicht geschenkt bekommen hat. Es handelt sich daher nicht um Almosen für diejenigen, die nach dem Kriege gezwungen sein werden, zur Belebung ihres Berufes Betriebskapitalien aufzunehmen. Hat aber unser gewerb licher Mittelstand genügend Betriebskapital, so wird der deutsche Gewerbefleiss bald wieder Handwerk und Handel beleben und die Steuerkraft stärken. Irreführende Angaben auf den Klebeschildern der Taschenlampenbatterien über deren Stromabgabe. Wer hätte wohl noch nicht eine Taschenlampenbatterie ent täuscht betrachtet, wenn sie schon nach kaum einstündiger Be nutzung sich als erschöpft zeigt, während auf dem Klebeschild eine Brenndauer von 7 bis 8 Stunden (mitunter auch noch mehr!) versprochen ist? Es wird dann eine andere Batterie eingescboben, die möglicherweise noch früher ihre Erschöpfung unzweideutig erkennen lässt. Wie peinlich das mitunter sein kann, haben unsere Feldgrauen am besten erfahren — zu ihrem Leidwesen! — wenn sie auf einem Erkundungsmarsch merkten, dass die Taschenlampe nicht mehr Licht abgibt. Darüber ist schon mehr fach in den verschiedensten Zeitungen geklagt worden, ohne dass hierdurch eine Aenderung eingetreten wäre. Mitunter trägt ja auch viel Schuld an der vorzeitigen Erschöpfung die Verwendung einer Kohlenfaden-Glühbirne, die etwa dreifach mehr Strom verbraucht als gute Metallfaden-Glühbirnen. Im allgemeinen darf aber die Regel als feststehend gelten, dass die Angaben auf den Klebeschildern der Taschenlampenbatterien auf deren Strom abgabe keine tatsächliche Grundlage haben, also völlig wertlos sind. Es ist daher allen Kollegen dringend anzuraten, beim Einkauf von Taschenlampenbatterien einige Vorsicht walten zu lassen und den Lieferanten etwas scharf auf die Finger zu sehen. Durchaus nichtssagend ist zunächst die sogen. „Lagergarantie“. Es heisst da gewöhnlich, dass die Batterie zurückgenommen wird, wenn innerhalb einer angegebenen Lagerdauer die Spannung unter ein bestimmtes Mass sinken sollte. Möglich, dass die Spannung sich nachweisen lässt — aber die Batterie zeigt sich dennoch mitunter schon kurz nach der Ingebrauchnahme als völlig erschöpft, weil kein Strom vorhanden ist, während der Leuchtfaden nur dann glühen kann, wenn ihm genügend Strom unter der erforderlichen Spannung zugeleitet wird, für die die Glühbirne eingerichtet ist. — Wollten wir die (vermutete) Stromstärke messen mittels der billigen Amperemesser, so würde der Zeiger vielleicht gar nicht ausschlagen, wohl aber könnte dadurch der letzte, wenn auch noch so geringe Rest des Stromes noch völlig aufgezehrt werden, da mit dem vielfach vorgenommenen Messen durch den Amperemesser auch eine sonst gute Batterie in kürzester Zeit ruiniert wird; der Zeiger geht zusehends zurück bis auf Null, weil auch die billigsten dieser Instrumente einen Messbereich bis 15 Ampere aufweisen, also in einer Stunde 15 Amperestunden — wenn vorhanden — fortraffen können — eine Strommenge, die in solch kleinen Batterien nie und nimmer aufgespeichert sein kann. Auch wenn wir die Spannung messen wollen, dürfen wir nicht einen der billigen Voltmesser hierzu verwenden, weil auch diese in kurzer Zeit sehr viel Strom ver brauchen, ihn also der Batterie entziehen. Derartige Messungen müssen mit sehr fein gearbeiteten Instrumenten vorgenommen werden, wobei überdem viel Sachkunde eine unerlässliche Vor aussetzung ist. Ueberdem erkennen wir es aber auch schon an der mehr oder weniger weissen Glut des Leuchtfadens, ob die Spannung der Batterie ausreichend ist oder nicht. Wie lange diese Spannung Vorhalten kann, zeigt uns auch kein Voltmesser. In Nr. 55/56 des „Elektrotechnischen Anzeigers“ veröffentlicht Dr.-Ing. Schneider, Frankfurt a. M., das Ergebnis seiner im Laboratorium mit aller Vorsicht und Sachkunde vorgenommenen Prüfung von nicht weniger als 56 Sorten (19 Fabrikate) Taschen lampenbatterien. Die beigegebene Tabelle ist ausserordentlich interessant. Daraus ist so recht deutlich erkennbar, was von den Angaben über die Leistungen zu halten ist, die in einem Fall sogar im umgekehrten Verhältnis stehen. Da ist z. B. bei einer Batterie angegeben: „Brenndauer 8 bis 10 Stunden bei normaler (intermittierender) Benutzung“; Prüfungsergebnis: 0,70 Stunden! Die zweite Batterie des gleichen Fabrikates war dagegen unter gleichen Bedingungen auf „nur“ 6 Stunden „geeicht“; Prüfungs ergebnis: 0,71 Stunden!! Bei einem anderen Fabrikat war ange geben für je eine Batterie: ununterbrochen 13 Stunden (0,15 Ampere), Momentbeleuchtung etwa 75 Stunden Nutzlicht; 11 bis 12 bezw. etwa 60 Stunden und 9 bezw. etwa 45 Stunden! Das „klingt“ doch wenigstens wie mit vollen Backen „geblasen“. Nun aber das Prüfungsergebnis in gleicher Reihenfolge, und zwar: ganze 1,87, 1,62 und 1,62 Stunden! Bei den übrigen Fabrikaten zeigt sich im Durchschnitt ein ähnliches Bild, wenn auch von 45 bis 75 Stunden nicht gesprochen wird. Die beste Batterie zeigte eine Brenndauer von 3,10 Stunden; eine bestimmte Leistung ist aber-gerade bei diesem Fabrikat gar nicht angegeben. Und die übrigen Fabrikate zeigen durchweg eine geringere Leistung in allen möglichen Abstufungen bis auf die vorerwähnten 0,70 Stunden herab. Gemessen wurde durchweg bei 0,2 Ampere Stromverbrauch. Die Grenze der Brauchbarkeit wurde bei dieser PrüfuDg gesetzt beim Abfall der Spannung auf 2 Volt, weil bei noch geringerer Spannung der Glühfaden schon so dunkel wird, dass von einem „Leuchten“ nicht mehr gesprochen werden kann.
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