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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 41
- ArtikelDie Bedeutung des Spannungsverlustes in elektrischen Anlagen 42
- ArtikelDie Werkgrössen 43
- ArtikelDer gewerbliche Mittelstand und die Personalkreditfrage nach dem ... 44
- ArtikelIrreführende Angaben auf den Klebeschildern der ... 45
- ArtikelWie hat der Uhrmacher sein Geschäft der jetzigen Zeit anzupassen? 46
- ArtikelSprechsaal 46
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 47
- ArtikelVerschiedenes 48
- ArtikelVom Büchertisch 50
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 50
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 5 Die Uhnnacherknnst. 49 Es wird vermutet, dass die Sachen veräussert worden sind oder unter der Hand zum Kaufe angeboten werden. Die Kriminalpolizei erbittet sachdienliche Mitteilungen mit dem Bemerken, dass denjenigen Personen, die zur Ermittelung des Diebes und Wiederberbeischaffung der Schmucksachen beitragen, eine entsprechende Belohnung zugesichert wird. Morgans Sohn als „Kunstgönner“! Das grösste Ereignis des amerikanischen Kunstmarktes seit Ausbruch des Krieges waren die aufsehen erregenden Verkäufe Morgans d. J. Seltsame Umstände waren mit ihnen verknöpft, die allerdings niemand wundern können, der Morgans Verbindung mit einem gerade jetzt vor Gericht schwebenden Prozess wegen Verletzung gewisser Bundesgesetze kennt. Der verstorbene Morgan, der seine Kunstschätze wie ein Vater liebte und wie ein solcher vielleicht ziemlich oft blind gegen ihre Schwächen war, hatte nicht den Mut besessen, sie bedingungslos dem Metropolitanmuseum in New York als Erbe zu hinterlassen, obwohl jedermann das erwartet hatte, und das dem Sohn ohne sie zufallende Erbe ja immer noch recht annehmbar gewesen wäre. Nach dem Tode des Vaters hüllte sich der Sohn in Schweigen und liess sogar seelenruhig und wohl heimlich lächelnd ein besonderes Gesetz durcbgehen (wenn er es nicht etwa gar selber angeregt hat!), wodurch er zunächst für 2 Jahre von der Zahlung der natürlich zu hohen Erbschaftssteuer, soweit diese die Kunstwerke des Verstorbenen betraf, befreit wurde. Gleichzeitig waren sämtliche Werke mietfrei im Museum unter gebracht, was auch nicht zu verachten ist Als dann der Krieg ausbrach und Morgan zum stillen Finanzteilhaber des Vierverbandes aufrückte, hiess es, möglichst viel Bargeld in den Beutel tun. Und da Friek bereit war, die meist umworbenen Werke für Riesensummen an sich zu bringen, warf Morgan die Maske ab und begann mit dem Ausverkauf. Erst kam das chinesische Porzellan daran, das ihm fast 4 Millionen eingetragen haben soll, und von dem Frick und Wiedener die besten und ausgesuchtesten Stücke für sich er warben. Dann mussten die Bilder Fragonards daran glauben, für die Frick, wie es heisst, fast U/a Millionen Dollar gezahlt haben soll. Schliesslich mussten die Kunstmöbel und Bildwerke aus dem 18. Jahrhundert das Museum verlassen, für sie soll Morgan nicht weniger als 3 Millionen Dollar erhalten haben. Dass weitere Verkäufe statttinden werden, erscheint sicher; aber Morgan wird die für ihn beste Zeit abwarten. Augenblicklich sind Regierungs vertreter dabei, Teile der Sammlung für die Erbschaftssteuer abzuschätzen. — Man kann gespannt sein, welches Schicksal der wertvollen, die seltensten und schönsten Stücke enthaltenden Uhrensammlung zuteil werden wird. Besteht eine Gefahr für die schweizerische Uhrenindustriei Ueber dieses Thema schreiben verschiedene Zeitungen der Schweiz folgendes: Vor einiger Zeit ging durch die Presse die Meldung, dass unsere Uhren industrie in Gefahr stehe, nach dem Auslande verschleppt zu werden. Es seien Engländerinnen nach Biel gekommen, um die Uhrmacherei zu lernen und dann in England zu betreiben. Dabei wurde auf die grosse Gefahr hin gewiesen, die unserer Uhrenindustrie durch Verschleppung ins Ausland drohe, und es wurde kritisiert, dass auch unsere Uhrmacherschulen jederzeit Aus länder ausbilden und so der einheimischen Industrie schaden. Ebenso wurde gesagt, schweizerische Fabriken, die Maschinen für die Uhrenfabrikation her stellen, liefern diese ins Ausland; ja es gehen sogar erfahrene Ubrenarbeiter, durch hohe Löhne angelockt, ins Ausland und helfen dort die Uhrmacherei einführen. So wurde ein recht düsteres Bild gezeichnet, und in Uhrmacher gegenden hat man in gewissen Kreisen sich beunruhigen lassen, jedoch nur in solchen, die die wirkliche Sachlage nicht genau kennen. Die Nachricht von die Uhrmaoherei lernenden Engländerinnen sieht allzu abenteuerlich aus, als dass ihr überhaupt Gewicht beizumessen ist. Tatsache ist ferner, dass die Uhrmacherschule in Biel im letzten Jahre einen einzigen Ausländer als Schüler hatte, der herkam, um einen Einblick in die Uhrenfabrikation zu ge winnen, weil er später das Geschäft seines Vaters, eine Uhrenbandlung in Indien, übernehmen will. Dieses Jahr ist an der genannten Schule gar kein Ausländer. Zu Befürchtungen ist in dieser Hinsicht kein Grund. Maschinen für Uhrenfabrikation werden aus der Schweiz ausgeführt. Aber werden in zahlreichen schweizerischen Fabriken nicht auch Maschinen ausländischen Ursprungs gebraucht? Die Verschleppung einer in einem Lande fest gewurzelten Industrie ist übrigens nicht leicht durohzuführen und nur dann zu fürchten, wenn die Industrie im Mutterlande zurückgeht und ihren guten Namen einbüsst. Das ist aber mit der schweizerischen Uhrenindustrie keines wegs der Fall. Sie erfreut sich im Auslande eines guten Ansehens, und Schweizeruhren sind als Qualitätsware gesucht. Die Uhrenfabriken von Biel haben gegenwäitig sehr viel Arbeit, und beunruhigende Gerüchte sind deshalb völlig grundlos. In einer geradezu dreisten Art und Weise versucht England die gegenwärtige Lage zur Verdrängung deutscher Konkurrenz im neutralen Aus land auszunutzen. Einen bezeichnenden Einblick bietet der nachstehende Fragebogen, den das englische Generalkonsulat in Zürich unter den in der Schweiz ansässigen Vertretern ausländischer Firmen verteilt hat. Er ist in französischer Sprache verfasst und lautet in deutscher Uebersetzung wie folgt: Welche Artikel haben Sie bisher verkauft? Welches ist Ihr bisheriger Kund schaftskreis? Haben Sie deutsche und österreichische Häuser vertreten, und welche? Wären Sie bereit, durch eine auf dem englischen Generalkonsulat zu hinterlegende schriftliche Erklärung für einige Zeit auf das Recht der Vertretung deutscher Konkurrenten des betreffenden englischen Hauses zu verzichten? Wie hohe Umsätze haben Sie während der letzten 3 Jahre für die in Rede stehende Firma erzielt? Welche Provisionen für Bestellungen sind Ihnen zugesagt? Welche festen Spesen lassen sich voraussehen? Welchen Bezirk möchten Sie garantiert haben? Wieviel Provision beanspruchen Sie von direkten Bestellungen, die in dem erwähnten Bezirk ohne Ihre Mitwirkung gemacht werden? Wünschen Sie Ueberlassung eines Warenlagers und bis zu welchem Werte? Welche Garantien bieten Sie für einen solchen Kredit? Würden Sie gegen besondere Provisionen — und wie hoch — Delkredere stellen? Der Fragebogen enthält dann noch folgende beide sehr bezeichnenden Vermerke: 1. Die Formulare, deren vertrauliche Behandlung zugesichert wird, verbleiben im Besitz des Generalkonsulates als Unterlage für die von ihm zu erteilenden Referenzen. Anspruch auf Empfehlung und überhaupt auf Aus kunfterteilung haben künft’g nur noch solche Vertreter, welche dieses Formular ausgefüllt haben. Jeder direkte Briefwechsel mit englischen Firmen ohne Referenz des Generalkonsulates wüide künftig ergebnislos bleibeu. 2. Das Generalkonsulat wird Stichproben aus den ausgefüllten Fragebogen aufs peinlichste nachprüfen. Wenn sich irgendwelche Angaben eines Vertreters als falsch heraussteilen, so würde ein darsufhin abgeschlossener Vertrag als seinerseits betrügerisch und infolgedessen nichtig erklärt werden. — Wir dürfen wohl in dem Stolz der neutralen Schweizer Kaufleute das Vertrauen haben, dass sie auf diese Unverschämtheit die richtige Antwort finden werden Haben Kriegsteilnehmer bezw. ihre Hinterbliebenen ansser den. Ansprüchen auf Kriegsversorgnng auch noch solche auf Invaliden-, Hinterbliebenenversorgung usw.? (Nachdr. verb.) In weiten Kreisen des Volkes ist man sich noch immer nicht klar darüber, ob die Kriegsteilnehmer und ihre Hinterbliebenen, welche auf Grund des Mannschaftsversorgungs gesetzes Bezüge erhalten, auch noch Ansprüche gegen die Alters- und Invalidenversicherung haben. Das Reichsversicherungsamt weist daher in einem neuen Bescheide ausdrücklich darauf hin, dass die Leistungen der reichsgesetzliohen Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung durch etwaige Bezüge auf Grund des Mannschaftsversorgungsgesetzes und des Militärhinter bliebenengesetzes unberührt bleiben. Die Rechtslage ist in dieser Hinsicht so klar, dass eine gegenteilige Ansicht kaum aufgestellt werden kann. Die in den beteiligten Kreisen trotzdem bestehenden Zweifel erklären sich ver mutlich daraus, dass nach § 48, Abs. 1, Nr. 2 des alten Invalidenversicherungs gesetzes Invaliden- und Altersrenten allerdings beim Zusammentreffen mit Pensionen, Wartegeldern und ähnlichen Bezügen, wozu auch die auf Grund der militärischen Fürsorgegesetze gewährten Leistungen gehören, unter ge wissen Voraussetzungen ganz oder teilweise ruhten. Diese Vorschrift ist jedoch von der Reichsversicherungsordnung, als der inneren Berechtigung entbehrend, nicht übernommen worden. Die Versorgungsansprüche der Kriegsteilnehmer und ihrer Hinterbliebenen auf Grund der militärischen Fürsorgegesetze gehören auch nicht etwa zu den Schadenersatzansprüchen, die nach § 1542 der Reichsversicherungsordnung auf den Versicherungsträger in Höhe seiner gesetzlichen Leistungen übergehen, wie das Reiobsversicherungsamt bereits ausgesprochen hat. Hiernach stehen dem gleichzeitigen unverkürzten Genuss der Bezüge auf Grund der Reichs versicherungsordnung und der militärischen Fürsorgegesetze durch die Kriegs teilnehmer und ihre Hinterbliebenen keinerlei Hindernisse entgegen (Reichs versicherungsamt II, 1515/15). rd. Die „Vereinigten Uhrglasfabriken G. m. b. H.“ in Strassburg (Eisass) teilen mit, dass sie zwar trotz Verteuerung aller ihrer Materialien während der seitherigen Dauer des Krieges keine Preiserhöhung vorgenommen hätten, dass sie aber nunmehr zu einer solchen auch gezwungen seien. Näheres enthält die in dieser Nummer befindliche Anzeige der „Uhrglaskonvention“. Die Firma Georg Jacob, G. m. b. H., Leipzig, hat eine neue sogen. „Osterliste“ herausgegeben, welche in ihrer geschmackvollen übersichtlichen Einteilung für jeden Interessenten von Wert sein wird. Die Firma Georg Jacob, G. m. b. H., hat es sich angelegen sein lassen, mit dieser Liste durchweg Neuheiten, speziell patriotische Sachen, bildlich vorzuführen, und gewinnt dadurch die Liste schon an und für sich ein Interesse, weil jeder daraus das, was jetzt im Frühjahr Neues gebracht wird, ersehen kann, zumal die Reisevertreter nicht mehr, wie früher, da dieselben fast sämtlich eie gezogen sind, ihre Lager vorlegen können. Diese Liste wird auf Wunsch sofort gratis und franko versendet für diejenigen, welche dieselbe inzwischen nicht erhalten haben sollten. Hie Philadelphia Watch Co. m. b. H. in Hamburg, Rödingsmarkt 4/9, stellt zur diesjährigen Frübjahrsmesse in Leipzig wie immer in ihrem ständigen Messlokal, Handelshof, Zimmer 193, aus, um ihren die Messe besuchenden Kunden die Möglichkeit zur Erteilung ihrer Frübjahrsaufträge nach Mustern zu geben. Madretsch (Schweiz). Unter der Firma Roe Watch Co., A.-G., hat sich eine Aktiengesellschaft zum Zwecke der Fabrikation und des Verkaufes von Taschenuhren gebildet. Das Gesellsehaftskapital beträgt 1000 Frank. Verwalter ist Gottlieb Ruh, Fabrikant in Biel. Wien. A. J. Landaus Wwe. & Sohn, Uhrmachergewerbe und Verschleiss von neuen Gold- und Silberwaren. Der bisherige Inhaber Wilhelm (Wolf) Landau ist durch Ableben gelöscht. Nunmehrige Inhaberin ist Theresia Guschelbauer in Wien, Mariahilferstrasse 89 a. Aus Leipzig. Sein 25jähriges Geschäftsjubiläum beging der Uhrmacher meister Gustav Kanitz, Tauchaer Strasse 6. Naumburg a. Queis. Frau Maria Richter führt das Uhrengeschäft ihres verstorbenen Mannes Hugo Richter, Laubaner Strasse 5, in unveränderter Weise weiter. Gestorben: Carl Karstädt, Uhrmachermeister aus Tzschetzschnow, im Alter von 85 Jahren. Artlenburg a. d. Elbe. Am 13. Februar verschied im 72. Lebensjahr der Uhrmacher Gottfried Haas. Silberkurs. Nachdruck verboten. 800 /i 0 oo Arbeitssilber der Vereinigten Silberwarenfabriken per kg 100 Mk. oder per g 10 Pf. vom 23. Februar. Konventionspreis der „Vereinigten Silberkettenfabrikanten Deutschlands“ für 80,00 feine silberne Ketten auf 109 Mk. per kg, 10,9 Pf. per g,
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