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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erfindereinfalt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelErklärung 111
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 111
- ArtikelDie deutsche Uhrmacheruhr 112
- ArtikelDie Vorbereitungslehre 114
- ArtikelKundenwerbung 115
- ArtikelErfindereinfalt 116
- ArtikelDie Rechtslage der Angehörigen von Vermissten 118
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 119
- ArtikelVerschiedenes 119
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 119
- ArtikelAnzeigen 120
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 13 Die Uhrmacherkunst. 117 anwalt, dass die Mäuse dem ganzen Lande einen Ungeheuern Schaden zufugten, und dass für eine wirklich gute Falle wie die seine kein Preis zu teuer sei. Alle Teile müssten von einem befähigten Fabrikanten im grossen angefertigt werden. Der An walt war besiegt. Nun kam die Hauptsache: Ob er wohl ein Patent auf die Falle bekommen würde? Der Anwalt glaubte es mit ziemlicher Sicherheit versprechen zu können. Mit leuchtenden Augen kam der glückliche Erfinder zu Hause wieder an. An den folgenden Tagen ging er mit Energie seinem Geschäfte wieder nach, und seine Frau hoffte nun, dass er von seiner Krankheit genesen sei. Stolz und erhobenen Hauptes ging er jetzt umher. Hier und dort liess er Andeutungen fallen, dass er einem Glücke entgegengehe, dass er jetzt bald im Wagen auf Gummirädern fahren würde. Jeden Tag lauerte er dem Post boten auf; doch er musste lange warten. Endlich, als ihm die Ohren schon tief hangen, teilte ihm sein Anwalt mit, das Patent amt habe die Auslage seines Patentes beschlossen. Die nächsten Tage verliefen im Wonnetaumel. Aber es kam noch mehr, um sein Selbstbewusstsein zu heben. Täglich brachte die Post Druck sachen von Patentanwälten oder Patentbureaus, die ihn auf forderten, seine glorreiche Erfindung, die einem lange gefühlten Bedürfnisse abhelfe, rechtzeitig im Auslande schützen zu lassen, da das Ausland danach lechze, den deutschen Erfinder um die Frucht seiner mühevollen Arbeit zu betrügen. Eine französische Gesellschaft der Wissenschaft und Künste ernannte ihn zum Ehrenmitglied; er brauche nur lumpige hundert Franks für das kunstvolle Diplom und die am Bande zu tragende echt vergoldete Medaille einzusenden. Er schwamm im Glücke. Etwas wurde dies Glücksempfinden durch die Rechnung des Patentanwalts ver mindert; doch für nichts ist nichts. Er schrapte das Geld zu sammen und hoffte weiter. Das Glück musste ja kommen. Nebenbei setzte auch die eigentliche Tüftleritis wieder ein. Ein Patent war leicht zu erreichen; das hatte er gesehen. Man musste nur einen anschlägigen Kopf haben, und es gab noch so viele zu lösende Probleme. Hatte nicht Edison auch so angefangen? Und der hatte schon hundert Patente und lebte wie ein Fürst. Um seine Falle erproben zu können, hatte er sich von einem mäusebesitzenden Freunde ein halbes Dutzend dieser Nager fangen lassen. Nicht mit seiner Falle, denn die tötete ja die Mäuse, sondern mit einer ganz einfachen, ordinären Falle. Diesen Mäusen schenkte er in seinem Hause die Freiheit. Sie dankten ihm dafür durch grosse Vermehrung. Als seine Frau über den durch die Mäuse angerichteten Schaden räsonierte, beruhigte er sie mit der Versicherung, sie solle ihr Wunder erleben; heute abend wolle er die Falle aufstellen, dann habe er morgen die ganze Gesellschaft im Blech topf. Der vom Patentamt „anerkannte Erfinder“ müsse seine Erfindung praktisch prüfen. Andere, weniger glückliche Erfinder müssten noch ganz andere Proben machen. Sie solle später auch mit ihm in der Kutsche fahren und für alles Ungemach belohnt werden. Am anderen Morgen war nicht eine Maus in der Falle. Der unglückliche Erfinder besah sein Kunstwerk und fand richtig den Fehler. Triumphierend zeigte er seiner Frau, dass das Uhr werk nicht aufgezogen war. Am nächsten Morgen sass wirklich eine Unglücksmaus in der ersten Kammer. Sonst war nichts gefangen; so blieb es auch in den folgenden Nächten. Daran war aber, wie er seiner Frau und den Nachbarn, die sein Missgeschick erfuhren, haarscharf be wies, nicht seine geniale Falle, sondern die Einfalt der ersten Maus schuld. Diese war, statt sich pflichtgemäss zu ertränken, in der ersten Kammer geblieben. Nun hätten aber alle seine Mäuse diese Gefangene gesehen, und da bekanntlich Mäuse sehr schlau wären, könnte er natürlich keine mehr fangen. Für die Mäuseplage im Hause schaffte die Frau bald darauf eine Katze an. Diese schlich nun als lebendiger Vorwurf für den Erfinder im Hause herum. Nach geraumer Zeit lief vom Patentamt durch den Anwalt die Nachricht von der Erteilung des Patents ein. Noch einmal stellte sich das verschwundene Fieber ein. Das Patentamt hatte ihm Brief und Siegel gegeben; die Falle musste doch, trotzdem sie keine Mäuse fing, gut sein. Es hiess also, einen Fabrikanten finden. Wie dies zu machen sei, davon hatte er keine Ahnung. Er ging also wieder zu seinem Anwalt. Dieser empfing ihn mit einem leichten, etwas malitiösen Lächeln und beglückwünschte ihn zu seinem glatt durchgekommenen Patent: „Was hätten Sie alles für Schererei haben können. Sehen Sie einmal, ich habe hier in letzter Instanz die Abweisung eines Patentes, die Er findung eines grossen Fabrikanten. Die Sache hat über 2 Jahre gedauert. Erst hatte das Patentamt Gott weiss was für Ein wendungen. Dann, als wir es glücklich zur Auslage gebracht, fielen die Konkurrenten darüber her und behaupteten, die Sache wäre nicht neu, und nun hat das Patentamt in letzter Instanz das Patent zurückgewiesen.“ Dem Erfinder schwoll der Kamm. Er musste doch ein genialer Kerl sein, etwas erfinden zu können, was das Patentamt als „gut“ sofort anerkannte. Der Patentanwalt hatte ihm verschwiegen, dass, je konfuser oder sagen wir komplizierter eine sonst einfache Sache ist, je grösser die Wahrscheinlichkeit wird, dass das Patentamt die Neuheit anerkennt und ein Patent erteilt. Aber je unrentabler eine Sache erscheint, desto weniger Einspruch erfolgt aus den Reihen der Konkurrenz. Solche Patente gehen glatt durch. Schliesslich besann sich unser Freund auf den eigentlichen Zweck seines Kommens. Er möchte sein Patent verwerten; ob der Herr Anwalt ihm nicht behilflich sein könne. Der Anwalt zuckte bedauernd die Achsel und erwiderte: er befasse sich grundsätzlich nicht mit der Verwertung von Er findungen. Er könne ihm nur raten, sich eine Drucksache an fertigen zu lassen und diese an Fabrikanten zu senden, oder er möge sich brieflich mit diesen in Verbindung setzen. „Auch ich selbst“, fügte er gutmütig hinzu, „werde über die Lösung der Frage nachdenken.“ Der Erfinder ging mit neuer Tatkraft und beglückt nach Hause. Die Briefe wurden geschrieben, doch kein Fabrikant ant wortete. \ Der Anwalt, dem er brieflich sein Leid klagte, riet ihm, doch einmal um gefällige Antwort zu bitten. Dies geschah, ohne Erfolg. Nur einer, vielleicht ein Witzbold, lehnte die Sache als für ihn nicht passend ab und gab dem Erfinder den guten Rat, er möge sich an die umherziehenden Ratze-Matze-Mausefallen händler wenden. Schluss! Der Mann war damit zu seinem Glück von seiner Krankheit, gegen die es bis heute keinen Arzt und keine Arznei gibt, kuriert. Allen von der Krankheit Befallenen geht es nicht so gut, besonders dann nicht, wenn sie in die Hände gewissenloser Patentagenten fallen. Diese verleiten die Kranken, ihre vermeintlichen Erfindungen in allen Staaten patentieren zu lassen. Meistens kommen dann die armen Teufel mit all ihren Mühen und Sorgen an den Bettelstab. Ich höre den freundlichen Leser sagen: Wenn der Patent anwalt ein ehrlicher Mann ist, warum sagt er dem Kranken nicht die Wahrheit? Warum setzt er ihn nicht einfach mit seiner Tüftelei an die Luft? Warum bestärkt er ihn dadurch, dass er ihm ein Patent verschafft, in seinem Wahn? Gemach, lieber Leser! Lässt sich der im Wahn Befangene belehren? Nein! Und nochmal nein! Der Kranke ist derart geistig gestört, dass er alles, was ein anderer ihm sagt, miss trauisch und mit überlegenem Lächeln anhört, sobald es seinem Ideengang widerspricht. Würde der Patentanwalt so verfahren, dann läuft der Kranke sofort nach einem ändern und fällt viel leicht einem Gauner in die Hände. Und dann: ein Patentanwalt, und wäre es der klügste und tüchtigste, kann nie beurteilen, ob die ihm vorgelegte Erfindung dem Erfinder Nutzen bringen wird oder nicht. Dieses zu be urteilen, das ist auch gar nicht seine Aufgabe. Der Patentanwalt kann auch nicht beurteilen, ob der vor ihm sitzende Tüftler mit der Zeit ein erfolgreicher Erfinder oder ein Narr wird. Es ist dem Anwalt hoch anzurechnen, wenn er den Tüftler zu leiten sucht und von allzu grossen Torheiten, z. B. ein Patent in allen Kulturstaaten anzumelden, abhält, obwohl auch er ein Geschäftsmann ist, der Jeben will. Die Krankheit muss austoben. Sie führt, je nach der geistigen Veranlagung des Tüftlers, wieder zurück zum Alltagsleben oder
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