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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rechtslage der Angehörigen von Vermissten
- Autor
- Lieske, Hans
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelErklärung 111
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 111
- ArtikelDie deutsche Uhrmacheruhr 112
- ArtikelDie Vorbereitungslehre 114
- ArtikelKundenwerbung 115
- ArtikelErfindereinfalt 116
- ArtikelDie Rechtslage der Angehörigen von Vermissten 118
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 119
- ArtikelVerschiedenes 119
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 119
- ArtikelAnzeigen 120
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 13 Die Uhrmacherkunst. 119 .•gefallen ist. Ist aber davon auszugehen, dass sein Tod bereits -im Mai 1915 eintrat, so fehlt selbstverständlich auch die Grund lage für die Fortentrichtung der Löhnung. Denn, wie wir ge sehen haben, beruht diese Fortzahlung auf der Vermutung, dass der Vermisste noch lebt. Was ist nun die weitere Folge? Kann als festgestellt gelten, dass ein Vermisster an einem bestimmten Tage gestorben ist, so tritt von diesem Tage an die Hinterbliebenenversorgung ein. Die Hinterbliebenen erhalten zunächst den Gnadengehalt. Die Witwe oder die Kinder eines Offiziers beziehen für den auf -den Sterbemonat folgenden Monat noch den vollen Kriegssold. Die Witwe oder die Kinder eines Unteroffiziers oder Gemeinen bekommen noch den vollen Betrag der Löhnung für die drei Monatsdrittel, die dem Sterbemonatsdrittel nachfolgen. Sind eine Witwe oder Kinder nicht vorhanden, so können auch die Eltern -oder sonstige nähere Verwandte den Gnadengehalt erhalten, wenn der Vermisste zum überwiegenden Teil sie ernährt hat und wenn sie bedürftig sind. Die Witwe des Lehrers erhält also die Gnadenlöhnung für «die Zeit vom 11. Mai bis 10. Juni 1915. Der Mutter des Lehrers könnte die Gnadenlöhnung nicht gewährt werden, weil, wie wir gesehen haben, die Mutter den Gnadengehalt nur dann bekommen kann, wenn weder eine Witwe noch Kinder des Vermissten vor handen sind. Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. (Hauptverband der Deutschen Uhrmacher.) Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen. Landesverband badischer Uhrmacher. Den Heldentod fürs Vaterland starb am 1. Juni unser treues Mitglied Guido Villiuger, Uhrmacher in Säckingen, infolge Kopfschusses, im Alter von 35 Jahren. Ehre seinem Andenken! Karlsruhe, 20. Juni 1917. Der Vorstand. Wilh. Devin. Erzgebirgische Uhrmachervereinigung (Sitz Chemnitz). Am 23. Juli hält unsere Vereinigung im »Hotel Opitz“ zu Olbernhau i. Sa. ihre diesjährige Sommerversammlung ab. Der Beginn der Verhandlungen ist auf 9^2 Uhr vormittags festgesetzt, »und werden die Kollegen, resp. Mitglieder der Vereinigung gebeten, sich an dieser Versammlung recht zahlreich zu beteiligen. Die Tagesordnung geht den Mitgliedern noch durch Drucksache zu. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand. I. A.: Wilh. Fink, Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung Kiel und Umgegend. Mitgliederversammlung am Mittwoch, den IS. Juli, nachmittags '3 1 / , 2 Uhr, im Hotel „Deutscher Kaiser“. Tagesordnung: 1. Bericht des Obermeisters über das letzte Vierteljahr. 2. Aussprache über die grosse Preissteigerung der Uhren. 3. Verschiedenes. H. Sörensen, Obermeister. Rud. Jans, Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung zu Leipzig. Den werten Mitgliedern zur gefl. Nachricht, dass Montag, den 9. Juli, -abends */*8 Uhr, im Innungslokale, Marienstr. 7, die dritte Vierteljahrs- •versammlung stattfindet. Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinen ach richten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und •wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso «he Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 14 be- ■hmmte Einsendungen werden bis apSteetens den 7. Juli erbeten. Die Tagesordnung geht den Mitgliedern mit der Einladung zu. Die Frauen der Mitglieder, insonderheit die, deren Männer zum Heeres dienst eingezogen sind, werden zu der Versammlung ganz besonders ein geladen. Die Wichtigkeit der Tagesordnung, u. a. Benzin- und Spiritusbezug, gemeinsamer Einkauf von Nahrungs - und Heizmitteln usw., bedingt allseitigeu Erscheinen, auch der Frauen. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand. Verschiedenes. Höchstpreis für Silber. Nachdem bereits vor mehreren Monaten seitens der Regierung in Aussicht gestellt worden war, dass der beträchtlich gestiegene Silberpreis, um einer Gefahr für unsere Silberscheidemünzen vor zubeugen, nach oben begrenzt werden sollte, wird jetzt zur Festsetzung eines Höchstpreises geschritten. Dieser beläuft sich laut Bundesratsverordnung auf 175 Mk. für das Kilo Silber in unverarbeitetem Zustande, während noch im Februar d. J. mit einem Preise von 150 Mk. gerechnet worden war. Der Preis gilt für Barzahlung bei Empfang und schliesst die Ver sendungskosten vom Lagerplatz nicht ein. Wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu 2 Prozent Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werden. Roh- und Zwischenprodukte dürfen zu keinem höheren Preise verkauft werden, als sich aus dem festgesetzten Höchstpreise und einem dem Minderwert entsprechenden Abschlag ergibt. Waren, die ganz oder teil weise aus Silber hergestellt sind, soweit sie ihrer Art nach zur gewerblichen Weiterverarbeitung dienen (Halbfabrikate), dürfen zu keinem höheren Preise verkauft werden, als sich aus dem festgesetzten Höchstpreis für das Material zuzüglich einer Entschädigung für Verarbeitung, Formgebung, Verbindung mit Betriebsspesen ergibt. Die Entschädigung darf unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse, insbesondere der Herstellungskosten, Verwertbar keit und Marktlage keinen übermässigen Gewinn enthalten. Die Preis stelle für metallische Produkte in Berlin kann auf Anrufen eines Beteiligten oder einer Behörde den angemessenen Preis bestimmen. Die Preisstelle ist befugt, Beträge, die über den festgesetzten Preis hinaus vereinbart sind, zugunsten des Reiches einzuziehen. Der Höchstpreis tritt am 1. Juli, die Strafbestimmungen wegen Zuwider handlung treten am 1. August in Kraft. Osnabrück. Ein Goldwarendiebstahl wurde nachts im Mittelpunkt der Stadt verübt. Die Täter haben die Schaufenster de* Uhren- und Goldwaren geschäftes von J. D. Mues zertrümmert und für mehrere tausend Mark Wert sachen gestohlen. Auch dieser Diebitahl dürfte auf das Konto der Gas ersparnis in der nächtlichen Strassenbeleuchtung zu setzen sein. Bochum. In dem Uhren- und Goldwarengeschäft von Paul Koch wurde am 4. Juni, nacht* gegen 12 Va Uhr, ein Einbruchsdiebstahl verübt. Goslar. Franz Pfitzner hat da* Uhren- und optische Geschäft des Herrn A. Einwald, Fleischscharren, käuflich erworben. Neusalza. Di* Friedrich August-Medaille erhielt Uhrmachermeister Arno Hebold. Posen. Das Fest der silbernen Hochzeit beging Uhrmachermeister Carl Streitz. Gestorben: Uhrmachermeister Heinrich Moll in Rostock. — Uhr machermeister Wilhelm Segert in Rostock. — Uhrmachermeister Albert Berg meister in Donzdorf. — Uhrmacher Arnold Türler-Blaser in Zürich, im Alter von 50 Jahren. — Uhrmachermeister Friedrich Bauer in Rothen burg o. d. Tauber, im Alter von 74 Jahren. — Uhrmacher Ludwig Henning in Hannover, im Alter von 59 Jahren.— Uhrmacher Ferdinand Siebei in Siegen, im Alter von 64 Jahren.— Uhrmacher Hans Jansen in Scherre be k. — Anton Mader, Geschäftsinhaber der Firma Martin Abrell, i. Fa.: Anton Mader & Co, Uhrfedernfabrik in Augsburg. Frage- und Antwortkasten. Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt. Fragen. Frage 2367. Kann mir jemand eine Firma nennen, wo ich eine rund# Rahmenuhr in Blech- oder Holzgehäuse mit 2Minuten-Zeiger, also der Zeiger soll in 2 Minuten einmal herumgehen, bekommen kann? Das Zifferblatt soll dementsprechend 120 Sekunden-Einteilung haben. C. D. in B. Frage 2368. Wer liefert Schwarzglasplatten (als Briefbeschwerer) in zwei Grössen für Damen- und Herrengeschenke geeignet? Die Kriegsandenken auf den Glasplatten mache ich mir hier im Felde selbst. R. J. Nr. 14 wird abgeschlossen i Teztteil I Anzeigenteil 7. Juli, vormittags 8 Uhr. | 12. Juli, mittags 1 Uhr. Aenderungen der laufenden Anzeigen bitten wir spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertig stellung der „Uhrmacherkunst“ zu ermöglichen, müssen wir den Anzeigenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aende rungen in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Die für die Schrift leitung bestimmten Zusendungen sind an die Schriftleitung der „Uhrmacher kunst“ (Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst) Halle (Saale) ( Mühl weg 19, zu richten. Herausgeber: Zentral (Haupt)-Verband der Deutschen Uhrmacher, E.V. — Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle (Saale). Schriftleitung: I.V.: E. Schwarz in Halle (Saale).
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