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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrenhandelsverband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 121
- ArtikelDeutscher Uhrenhandelsverband 122
- ArtikelGedanken zu einer Kontingentierung der eingeführten Taschenuhren 123
- ArtikelIst der Handwerker gesetzlich zur Buchführung verpflichtet? 123
- ArtikelFrüher und heute in der Uhrenfabrikation 125
- ArtikelFreundliche Bedienung ist nicht mit Rückgratlosigkeit gegen den ... 126
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 126
- ArtikelVerschiedenes 127
- ArtikelKonkursnachrichten 128
- ArtikelPatentbericht 128
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 128
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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122 Die Uhrmacherkunst. Nr. 14 kümmern zu brauchen, oder die eine Fachzeitung nicht lesen und deshalb von den neuen Verordnungen nur mangelhaft unter richtet sind. Es kann nicht genug empfohlen werden, diese zu beachten, denn wenn auch bei Uebertretungen nicht immer ein Einschreiten der Behörde erfolgt, so wird dann derjenige desto schwerer getroffen, der einmal dabei gefasst wird. Abgesehen von dem Verbote, sollte jeder patriotische Mann schon selbst das Seinige dazu Beiträgen, dass dem Vaterlande Gold und Geld in keiner Weise entzogen wird. Das Allgemeininteresse steht unbedingt höher als das des Einzelnen, und die Strafbestimmungen sollten gar nicht erst in Frage kommen können. Dasselbe gilt von dem planmässigen Zurückhalten von Gold- und Silbermünzen, sogar von Nickel- und Eisengeld, welches eine ebenso moralisch verwerfliche Handlung ist. An die Er sparung von Bargeld durch Einrichtung eines Scheckkontos sei hierdurch wiederholt erinnert. Todesfall. Mitte Juni verstarb Kollege Wilhelm Segert im 71. Lebensjahre. Er war Mitgründer und Ehrenmitglied des Rostocker Uhrmachervereins. Wir werden ihm ein ehrendes An denken bewahren. Heldentod. Auf dem Felde der Ehre fiel am 20. Juni der einzige Sohn unseres geschätzten Kollegen Chr. H. Jacobsen in Hamburg, der Kaufmann, Unteroffizier d. R., Erwin Jacobsen, Inhaber des Eisernen Kreuzes und des Hamburger Hanseaten kreuzes. Er kam im November 1914 aus Columbia (Südamerika) nach allerlei Irrfahrten glücklich nach Deutschland zurück, um sich dem Vaterlande zur Verfügung zu stellen. Acht Tage später war er schon in Belgien und seitdem ununterbrochen an der Front. — Der Uhrmacher Paul Johannes Mühle aus Glashütte, welcher sich seit April d. J. als erkrankt im Garnisonlazarett zu Meissen befand, ist dort gestorben. — Am 13. v. M. fiel in den schweren Kämpfen im Wytschaete-Bogen der liebe Kollege Wilhelm Völker aus Hermannsburg, Unteroffizier, Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klasse. Er war eines der treuesten Mitglieder des Niedersächsischen Uhrmacher-Unterverbandes, ein guter Kollege. — Der Glashütter Uhrmacherschüler Hugo Harttig aus Wurzen hat sein Leben auf dem Altar des Vaterlandes opfern müssen. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielt Uhrmachermeister Simm gen aus Laubegast bei Dresden. Auszeichnung. Kollege Ludwig Kley aus Löwenstein er hielt die Württembergische silberne Militärverdienst-Medaille. Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13953. Kollegen! Benutzt jetzt unseren Arbeitsmarkt! Mehr als je hat unser Arbeitsmarkt Bedeutung! Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E.V. Robert Koch, II. Vorsitzender. Der Erklärung betreffs eines Kriegsteuerungszuschlages von 20 Prozent auf die Abonnementsgebühren und Anzeigen, die in der letzten Nummer bekanntgegeben wurde, schliesst sich das „Nachrichtenblatt des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher und Goldschmiede, E. V., Köln“, an. Deutscher Uhrenhandelsverband. Unter Anschluss an das, was auch in der Verbandszeitung am 1. Juni bereits mitgeteilt ist, müssen wir wiederholt darauf hinweisen, dass die zur Lieferung für Juni vorgesehenen Uhren bis jetzt noch nicht nach Deutschland hereingekommen sind, weil aus Gründen, die sich der Besprechung in der Oeffentlichkeit vor läufig entziehen, das Politische Departement in Bern seit dem 25. Mai überhaupt keine Einfuhranträge an die EinfuhrabteiluDg der deutschen Gesandtschaft in Bern weitergegeben hat, infolge dessen Einfuhrbewilligungen auch nicht erteilt werden konnten. Der augenblicklich auf dem Uhrenmarkte herrschende MaDgel sämt licher kuranter Waren kann erst dann gehoben werden, wenn diese Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt sind, und wir müssen alle Bezieher dringend bitten, diesen Verhältnissen Rechnung zu tragen und ihre Uhrenlieferanten nicht auf Liefernng zu drängen, der zu entsprechen sie eben augenblicklich nicht in der Lage sind. Wir beziehen uns auf die allen Interessenten Ende Mai ge machte Mitteilung über die am 18. Mai d. J. in Berlin stattgefundene Gründung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes, welcher auf Wunsch der Regierung ins Leben gerufen worden ist, um eine Verteilung der durch das deutsch-schweizerische Handelsabkommen für die Monate Mai, Juni, Juli zur Einführung nach Deutschland zugelassenen Uhrenmengen herbeizuführen. Wir halten es für unsere Pflicht, nochmals darauf aufmerksam zü machen, dass unsere Kontingentierungsliste nunmehr am 15. Juli geschlossen wird und spätere Anmeldungen für das jetzige Kontingent nicht mehr berücksichtigt werden können. Mitglied des Deutschen Uhrenhandelsverbandes kann jeder Händler des Uhrengewerbes und seiner Nebenindustrie werden, sofern er Uhren vor dem Kriege aus der Schweiz eingeführt bat. Für alle Händler, deren Durchschnittseinfuhr im Jahre 1913, 1914 und 1915 mehr als 3000 Mk. betrug, beträgt der Jahresbeitrag 40 Mk., für alle die, die unter diesem Durchschnittsbezug stehen, Von den Uhrmacherverbänden und -Vereinen ist die Forderung aufgestellt worden, dass auch eine Kontingentierung der Lieferungen an den Einzelhändler (also den Uhrmacher) erfolge. Die Be rechtigung dieser Forderung ist nicht zu bestreiten, wohl aber ist ihre praktische Durchführung kaum möglich und mit einer ganz enormen Arbeits- und Kostenlast verknüpft, die in keinem Verhältnis zu den damit erreichten Vorteilen steht. Der Uhren kleinhandel hat daher mit den Vertretern des Uhrengrosshandels vereinbart, dass er während 3 Monaten, also für die Dauer des jetzigen Handelsvertrages, von der Forderung einer Kontingentieiug an den Kleinhändler absieht, unter der Bedingung, dass der Deutsche Uhrenhandelsverband seine Mitglieder verpflichtet, dass sie auch ohne Einführung einer strengen Kontrolle, wie beispiels weise Bezugsscheine oder Kundenlisten, ihre Uhrmacherkundschaft mit der Menge beliefern, die jedem einzelnen auf Grund seiner früheren Bezüge im Verhältnis der Einfuhr jetzt zukommt. Wir verkennen keineswegs, dass wir mit dieser Verpflichtung den Mitgliedern des Uhrenhandelsverbandes eine enorme Arbeits last aufbürden. Es hat sich aber trotz langwieriger Verhandlungen kein anderer Ausweg finden lassen. Im Interesse aller Beteiligten liegt es nun, diese Vorschrift streng einzuhalten; denn zeigt es sich in der Praxis, dass diese moralische Verpflichtung der Grossisten nicht hinreichend ist, dem Uhrmacher die ihm zu kommende Menge Taschenuhren zu sichern, dann ist die Ein führung des Bezugsscheinzwanges auch für Taschenuhren un ausbleiblich. Böswillige Verstösse einiger Grossisten gegen die vorgenannteVerpflichtung würden beim nächsten Handelsabkommen Nachteile bei der Abmessung des Bezugsrechtes nach sich ziehen. Deutscher Uhrenhandelsverband. Der Vorstand: C. Goldschmidt. A. Belmonte. 1
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