Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ist der Uhrmacher als Uhrendatailhändler unentbehrlich?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 169
- ArtikelIst der Uhrmacher als Uhrendatailhändler unentbehrlich? 170
- ArtikelDas absolute Massystem 172
- ArtikelWenn die Uhr aber nicht ... 173
- ArtikelXIII. Deutscher gewerblicher Genossenschaftstag 174
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 174
- ArtikelSpart Papier! 176
- ArtikelDie Heldenanleihe 176
- ArtikelVerschiedenes 177
- ArtikelAnzeigen 178
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
170 Die Uhrmacherkunst. Nr. 19 der grössten Gewissenhaftigkeit und auch nach Massgabe der Dringlichkeit geschehen und auch die Zusammenlegung der Orte ist so einzurichten gesucht worden, dass immer gewisse Bezirke gebildet wurden, innerhalb denen die Kollegen sich mit ihrem Anteil versorgen können. Bromberg (Stadt und Landkreis); Aachen und Umgegend; Cottbus und Umgegend mit Spremberg und Weisswasser; Leisnig (Zwangsinnungsbezirk) mit Döbeln, Rosswein, Hainichen, Waldheim, Hartha, Oschatz, Mügeln, Strehlen, Dahlen, Wermidorf, Luppa, Nossen, Siebenlehn, Lommatzsch, Geringswalde; Charlottenburg mit Teilbelieferung von Berlin, Potsdam, Spandau; Frankfurt a. 0. Stadt und Landkreis; Gelsenkirchen Stadt und Landbezirk; Würzburg, Innungsbezirk der Unterfränkischen Uhrmacher zwangsinnung; Halle (Zwangsinnungsbezirk) mit Merseburg, Delitzsch, Bitter feld, Eisleben, Landsberg, Brehna; Leipzig (Zwangsinnung), auch für aus wärtige Abholer; Heidelberg und Umgebung; Braunschweig Stadt und Land bezirk (Zwanginnungsbezirk); Giessen mit Marburg, Wetzlar und Umgebung; Osnabrüok (Zwangsinnungsbezirk) mit Iburg, Melle, Wittlage, Bersenbrück; München-Gladbach mit Rheydt, Oienkirchen, Viersen, Dülken, Süchteln; Zwangsinnung des Fürstentums Lippe mit Salzuflen, Lage, Detmold, Lemgo; Geestemünde mit Bremerhaven, Lehe; Wiesbaden (Zwangsinnungsbezirk); Tilsit und Umgegend; Memel und Umgegend; Insterburg und Umgegend; Gumbinnen und Umgegend; Bremen mit Delmenhorst, Oldenburg, Vegesack; Plauen i. V. mit Oelsnitz i.V., Adorf, Reiohenbach i.V., Greiz; München für ganz Oberbayern, ein Teil von Schwaben und Niederbayern; Elberfeld (Zwangsinnungsbezirk) einschliesslich des Kreises und der Kreise Mettmann, Barmen; Rochlitz (Zwangsinnungsbezirk, umfassend die Amtshauptmannschaften Grimma, Borna, Rochlitz); Reichenbach, Nimptsoh (Zwangsinnungsbezirk) mit Schweidnitz und Freiburg i. Schlesien; Herford, Stadt und Kreis (Zwangs innungsbezirk); Glatz (Zwangsinnungsbezirk) umfassend die Grafschaft Glatz und die Kreise Frankenstein und Münsterberg; Magdeburg (Zwangsinnungs bezirk); Liegnitz mit Jauer, Haynau, Goldberg, Lüben, Steinau, Bunzlau, Parehwitz, Neudorf; Kassel mit Hann.-Münden, Fritzlar, Melsungen, Hof geismar, Göttingen; Perleberg mit Wittenberge, Lenzen, Neustadt a. D., Wilsnack, Putlitz, Vehlin, Pritzwalk, Wittstock, Kyritz, Meyer,bürg, Freien stein, Zechlin, Havelberg, Vieseeke, Tuchen, Vehlow (Zwangsinnungsbezirk der Kreise West- und Ostpriegnitz) und Seehausen i. Altm.; Oels mit Bern stadt, Namslau, Reichtal, Gr. Wartenberg, Festenberg, Neu-Mittelwalde, Militsch; Naumburg (Zwangsinnung) für die Kreise Naumburg, Weissenfels, Zeitz, Eckartsberga, Cölleda und Umgegend; Neisse (Oberschi.) (Freie Uhr macher- und Goldarbeiterinnung) mit Grottkau, Falkenberg, Ziegenhals, Ottmaohau, Patschkau und Friedland; Kreuzburg (Oberschi.) und Umgebung; Altona, Hamburg, Harburg, Lüneburg, Lübeck, Rendsburg, Neumünster, Schleswig, Flensburg (einschliesslich der Einzelmitglieder des Unteiverbandes Norden mit den angeschlossenen Vereinen: Vereine der Uhrmacher an der Westküste Schleswig-Holsteins, Sitz Heide i. Holst); Altonaer Uhrmacher verein; Verein der Uhrmacher von Angeln und Kappeln; Cuxhavener Uhr macherverein; Hamburger Uhrmacherverein; Uhrmacherzwangsinnung Har burg; Kieler Uhrmacherzwangsinnung; Uhrmachervein des Herzogtums Lauen burg; Uhrmacherzwangsinnung Lübeck; Schleswiger Uhrmacherverein; Itzehoer Uhrmacherverein; Mannheim (Zwangsinnungsbezirk); Erfurt (Zwangsinnungs bezirk) und Umgegend; Dresden (Zwangsinnungsbezirk), Meissen, Glashütte i. Sa.; Bischofswerda (Bezirksverein des Meissner Hochlandes); Augsburg und Umgebung; Ulm mit Neu-Ulm und Umgebung; Ludwigsburg, Regensburg und Umgebung; Passau und Umgebung; Halberstadt (Zwangsinnungsbezirk) Stadt und Landkreis, Halberstadt, Aschersleben, Quedlinburg, Fürstentum Wernigerode; Nordhausen und Umgegend, Sangerhausen, Ellrich, Sonders hausen; Goslar und Umgegend, Harzburg, Oker, Zellerfeld -Klausthal, Hannover (Zwangsinnungsbezirk); Freiberg i. Sa. und Umgegend; Zwickau i. Sa. (Uhrmacherverein); Chemnitz (Zwangsinnungsbezirk); Hattingen und Umgegend; Iserlohn und Umgegend; Kamen i. W. und Umgegend, Arnswalde (Innungjbezirk) mit Woldenberg, Neuwedel, Reetz, Bernstein, Berlinchen, Soldin, Lippehne; Neustettin und Umgegend; Kolberg und Umgegend; Köslin und Umgegend; Nürnberg und Umgegend; Wismar und Umgegend; Salzwedel und Umgegend; Graudenz und Umgegend; Sorau i. L., Sagan, Forst i. L. und Umgegend; Görlitz und Umgegend; Landshut i. Schles.; Gera (Zwangs innungsbezirk); Crimmitschau, Werdau; Dessau mit Bernburg, Aken, Barby, Zerbst; Wittenberg mit Coswig, Zahna, Pretsch; Glogau; Rawitjch. Immer noch schweben die Erörterungen über die Recht sprechung hinsichtlich der Bemessung der Verkaufspreise, und manche Kollegen sind davon beunruhigt, da sie Aufschlag und Gewinn nicht voneinander trennen. Der Verkaufspreis soll nach einem Reichsgerichtsurteil gebildet sein aus Gestehungskosten, dem Anteil an den allgemeinen Unkosten, einer Risikoprämie> einem Anteil an dem für die jeweiligen Zeit- und Teuerungs verhältnisse angemessenen Unternehmerlohn und dem Unter nehmergewinn. Letzterer darf nicht höher sein, als der an derselben Ware im Frieden erzielte. Wir sind überzeugt, dass jeder unserer Kollegen bei einer Zerlegung seiner Verkaufspreise innerhalb der richtigen Grenzen geblieben ist, und dass ihm nichts geschehen kann, wenn er seine Buchführung so ein gerichtet hat, dass er die einzelnen Positionen nachzuweisen vermag. Ueber die Uhreneinfuhr ist noch nichts zu berichten; auch die Furnituren beginnen knapp zu werden, aber auch hier dürfen die Schweiz und unsere Feinde keine übertriebenen Erwartungen hegen, denn wenn sich erst alle Furniturenschränke öffnen, wird sich auch hier zeigen, dass durch einen Ausgleich alle Not zu beseitigen ist. Im übrigen sind wir selbstverständlich im Interesse des Handels und des Gewerbes für baldige Aufhebung aller Be schränkungen und Beseitigung aller Schwierigkeiten. Unser Mitglied, Kollege Ewald Fister in Löbejün, begeht am 2. Oktober sein 50jähriges Meisterjubiläum. Wir senden Herrn Fister unsere herzlichsten Glückwünsche. Ehrentafel für die im Kriege gefallenen, verwundeten und vermissten Kollegen. Den Heldentod fürs Vaterland erlitten: Uhrmachermeister Moritz Schumann aus Thonhausen. — Uhr macher Otto Stein aus Guben, im Alter von 26 Jahren. — Uhrmacher Georg Schmidt aus Laubegast, im Alter von 24 Jahren. KollegenI Benutzt jetzt unseren Arbeitsmarkt! Mehr als je hat unser Arbeitsmarkt Bedeutungl Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13 953. Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Ist der Uhrmacher als Uhrendetailhändler unentbehrlich? In einer „Allgemeine Fragen der Gegenwart und Zukunft“ überschriebenen Abhandlung in Nr. 17 der „Uhrmacherkunst“ ist angekündigt worden, dass der Beweis für die volkswirtschaft liche Unentbehrlichkeit des Uhrmachers als Uhrenhändler er bracht werden solle. Angesichts der Bestrebungen und Pläne, Betriebe des Handwerks und Kleingewerbes zusammenzulegen, denen ein energischer Widerstand entgegengesetzt werden muss, solange nicht bewiesen ist, dass durch deren Verwirklichung ein beachtlicher Gewinn für die Kriegswirtschaft erwächst, der den durch eine solche Zusammenlegung für jetzt und in Zukunft entstehenden Schaden rechtfertigt, erscheint ein solcher Beweis als das einzige brauchbare Mittel der Gegenwehr. Man begegnet sehr oft der optimistischen Auffassung, dass es genüge, auf die Steuerkraft eines Unternehmens oder eines Gewerbes hinzuweisen, um es vor irgend einem, ihm unbequemen, gewaltsamen Eingriff zu schützen. Wer sich darauf verlässt, ist im allgemeinen im Irrtum, denn von entscheidender Bedeutung ist nur, ob zwingende Gründe die Erhaltung des Betriebes oder Gewerbes für den Staat und die Allgemeinheit wichtig erscheinen lassen. Ein Stand oder Beruf hat keinen Anspruch auf weit-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder