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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über die Gesamtvorstandssitzung am 11. November 1917 in Halle
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Auswahlverkehr zu Weihnachten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die verschärften Bestimmungen für die Anmeldung zum Hilfsdienst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 203
- ArtikelBericht über die Gesamtvorstandssitzung am 11. November 1917 in ... 205
- ArtikelVom Auswahlverkehr zu Weihnachten 209
- ArtikelDie verschärften Bestimmungen für die Anmeldung zum Hilfsdienst 209
- ArtikelSprechsaal 210
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 211
- ArtikelVerschiedenes 211
- ArtikelVom Büchertisch 211
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 211
- ArtikelAnzeigen 212
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 23 Die Uhrmacherkunst. 209 10. Kriegsbeschädigte. Von verschiedenen Herren wird darüber berichtet, welche Erfahrungen man mit der Ausbildung von Kriegsbeschädigten zu Uhrmachern gemacht habe. Soweit schon Erfahrungen vorliegen, lauten sie nicht günstig. In den meisten Fällen handelt es sich jetzt um eine Vorbildung für irgend eine mechanische Teilarbeit. Für die vollständige Aus bildung in der Uhrmacherei fehle die Geduld und Ausdauer. Auch bei guter Veranlagung müsse eine dreijährige Lehrzeit verlangt werden. Eine besondere Bedeutung dürfte die ganze Frage für unser Gewerbe nicht gewinnen. 11. Ueber die Uhrmacherschule in Glashütte berichtet Herr Roth (Dresden). Da es sich um innere Schulverhältnisse (Schulstatut usw.) handelt, so eignet sich die Angelegenheit nicht zur Veröffentlichung. 12. Ueber die Einrichtung von Genossenschaftswerk- stätten liegen die Ausführungen des Herrn Heckei (Halle) und ein sehr eingehender Brief vom Kollegen Meyer in Kiel vor. Diese Angelegenheit soll, soweit es geht, gefördert werden. Zur zeit dürften nur besondere Schwierigkeiten in der Beschaffung von Arbeitskräften bestehen. Der Ausbau der bestehenden Kriegs genossenschaften in dieser Richtung sei anzustreben. 13. Ueber einen besonders liegenden Schadensfall der Ein bruchskasse wird berichtet. Herr Sackmann (Altona) wird mit der Nachprüfung beauftragt. (Ist inzwischen geschehen. Es wurde eine Entschädigung von 1135,40 Mk. gezahlt.) Der Eintritt in die Einbruchskasse wird jedem Kollegen empfohlen, da sich jetzt schon zeige, wie segensreich ihre Wirkung sei. Drucksachen sind jeder zeit von der Zentralkasse in Düsseldorf, Kreuzstrasse 49, zu erhalten. Zum Schluss entspinnt sich noch eine lebhafte Aussprache über die Organisation des Uhrmachergewerbes, inj der manche gute Anregungen gegeben wurden. Es wurde die Not wendigkeit betont, dass sich das ganze Uhrmachergewerbe im Zentralverbande zusammenschliesse. Dieses muss unser erstes Ziel sein, und es könne auch erreicht werden, wenn jeder einzelne in seinem Kreise aufklärend wirke. Um 6V2 Uhr abends konnte der Vorsitzende mit herzlichem Dank an alle Teilnehmer die Sitzung schliessen, die für alle reiche Anregungen geboten hatte. W. König. Vom Auswahlverkehr zu Weihnachten. Trotz aller Knappheit an Waren unserer Branche ist doch für die bevorstehende Weihnachtszeit wiederum ein lebhafter Postverkehr vorauszusehen, insbesondere mit Auswahlsendungen, die der Grossist dem Uhrmacher, und dieser wieder den Käufern macht. Die zu den Kriegserscheinungen gehörende Unsicherheit im Postverkehr muss es jedem Geschäftsmann zur Pflicht machen, die Sorgfalt, welche er als ordentlicher Kaufmann bei allen Ge schäften zu wahren hat, auf das weitgehendste auszuüben. Nicht allein das Gesetz zwingt ihn dazu, sondern auch die Rücksicht auf seinen Geschäftsfreund, dem durch Verzögerungen und Ver luste Geschäfte lohnender Art entgehen und Missstimmungen hervorgerufen werden können, die auch noch weiteren Gewinn- entgang bedeuten. Der oft vorkommende Fall, dass Uhren oder Bijouterien von gewissem Wert als einfacher Doppelbrief gesandt werden, ver bietet sich in dieser Zeit von selbst. Zum mindesten müssten solche Sendungen gut verpackt als Einschreibebrief gehen. Doch sicherer und gedeckter für Absender oder Empfänger erfolgen sie als Wertbrief, und bei schwereren Stücken als Wertpaket; in den Tagen vor dem Feste am besten durch Eilboten. Den Verlust auf dem Transport trägt der Empfänger der Ware, sofern es sich um festbestellte Ware handelt. Er hat dann seine Entschädigungsansprüche bei der Post geltend zu machen. Anders bei Auswahlsendungen: Hier geschieht der Kauf der Ware erst, wenn sie dem Empfänger zugestellt wurde, und wenn sich dieser entschlossen hat, sie ganz oder teilweise zu behalten. Eine vom Wege vom Grossisten zum Uhrmacher oder von diesem zum Kunden verlorengehende Auswahlsendung bedeutet den Verlust für den Absender. Oft kommt es aber vor, dass von einer Auswahlsendung nichts behalten und diese im ganzen zurückgesandt wird. Man muss hier zwischen einer bestellten und einer unbestellten Aus wahlsendung unterscheiden. Ist sie bestellt, so besteht im Augen blicke der Annahme der Bestellung zwischen den Parteien ein Vertrags Verhältnis, in welchem nach den Grundsätzen von Treu und Glauben im kaufmännischen Verkehr der Besteller die Ver pflichtung hat, die nicht behaltenen Sachen zurückzusenden. Während der Grossist die Gefahr des Transportes der Ware bei der Sendung an den Uhrmacher trägt, hat der Uhrmacher die selbe bei der Zurücksendung der nichtbehaltenen Uhren oder Goldwaren. Bei nichtbestellten Auswahlsendungen, die heute kaum noch in nennenswertem Masse Vorkommen werden, aber doch nicht ausgeschlossen sind, liegt ein Vertrags Verhältnis zwischen den Parteien nicht vor. Wird ein Teil der Ware behalten, so ist für diese ein Kaufvertrag zustandegekommen; für die nicht ver kauften Gegenstände braucht der Uhrmacher die Gefahr des Transportes nicht zu übernehmen. Oft hat der Grossist schon Anweisungen gegeben, was mit den nichtbehaltenen Waren ge schehen soll; ist es nicht geschehen, so ist es nicht nur zweck mässig, sondern auch billig, dem Grossisten mitzuteilen, dass er über die nichtbehaltenen Waren verfügen möge. Das bedeutet, dass die Kosten der Rücksendung und die Gefahr des Transportes von ihm übernommen werden sollen. Es lassen sich natürlich noch manche eigenartig liegende Fälle annehmen, deren Erörterung über den Rahmen dessen hinausgehen würde, was im Geschäftsverkehr des Uhrmachers vorkommend ist; es würde deshalb nur geringen praktischen Wert haben. Der Zweck des Vorstehenden ist im wesentlichen nur der, zu raten, gerade in der Jetztzeit die Sicherungs- massregeln für den Transport so zu treffen, das alle Möglich keiten eines Verlustes vermieden werden. Es handelt sich ja nicht immer nur um den Geldwert, der sich doch ersetzen Hesse, sondern um die Ware selbst, die heute oft nicht mehr zu be schaffen ist. Auch die gegenseitige Rücksichtnahme in dieser schweren Geschäftszeit erheischt es, den Geschäftsgang nicht zu stören und unnötige Schreibereien oder gar Prozesse zu vermeiden. Die verschärften Bestimmungen für die Anmeldung zum Hilfsdienst. Die Ortsbehörden haben über die Anmeldung zum Hilfs dienst weitergehende Bestimmungen erhalten: Sie haben eine Aufforderung zu erlassen, nach der sich innerhalb einer be stimmten Frist die betreffenden Personen an einer angegebenen Stelle persönlich zu melden haben, um Angaben für die Aus füllung der Meldekarte zu machen. Es handelt sich um alle männlichen Deutschen und An gehörigen der Österreich-ungarischen Monarchie, die nach dem 31. März 1858 geboren sind und das 17. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind jene, die zum aktiven Heer oder der Marine gehören, oder die auf Grund einer Reklamation vom Dienst in Heer und Marine zurückgestellt sind. Die bei der ersten Anmeldung zugelassenen Ausnahmen, bei denen jeder selbst entscheiden durfte, ob sie für ihn zu treffen, kommen nicht mehr in Frage. Wer sich auf Grund der Verordnung vom 1. März 1917 be reits gemeldet hat und dieses durch Vorlegung des gestempelten Abreissstreifens der Meldekarte nachweisen kann, braucht sich nicht mehr zu melden. Von der persönlichen Meldung ist befreit, wer sich inner halb der angegebenen Frist schriftlich an der genannten Stelle
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