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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die verschärften Bestimmungen für die Anmeldung zum Hilfsdienst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 203
- ArtikelBericht über die Gesamtvorstandssitzung am 11. November 1917 in ... 205
- ArtikelVom Auswahlverkehr zu Weihnachten 209
- ArtikelDie verschärften Bestimmungen für die Anmeldung zum Hilfsdienst 209
- ArtikelSprechsaal 210
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 211
- ArtikelVerschiedenes 211
- ArtikelVom Büchertisch 211
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 211
- ArtikelAnzeigen 212
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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210 Die Uhrmacherkunst. Nr. 23 mit der vorschriftsmässig ausgefüllten Meldekarte anmeldet. Genügen die Angaben in der schriftlichen Meldung nicht, oder bestehen Bedenken gegen die Richtigkeit, so kann persönliche Vorladung erfolgen. Zu dem persönlichen Erscheinen, zur Aus kunftserteilung und eventuell zur Vornahme einer ärztlichen Untersuchung ist jeder auf Aufforderung des Vorsitzenden des Einberufungsausschusses verpflichtet. Es haben sich auch alle männlichen Deutschen dieser Jahr gänge zu melden, die nach Ablauf der Meldefrist aus dem Dienst in Heer oder Marine ausscheiden, wie alle Deutschen und Angehörigen der Österreich-ungarischen Monarchie, die nach Ablauf der Meldefrist 17 Jahre alt werden usw. Scheidet ein Meldepflichtiger vor Vollendung seines 60. Lebens jahres aus der Beschäftigung oder wechselt er seine Wohnung, so hat er dieses innerhalb 3 Tagen, unter Angabe des neuen Arbeitgebers bezw. der neuen Wohnung dem bisherigen Ein berufungsausschuss mitzuteilen. Dasselbe gilt bei militärischer Einberufung. Für den Fall, dass ein Arbeitgeber Hilfsdienstpflichtige für seinen Betrieb überwiesen erhält, hat er innerhalb 3 Tagen mit zuteilen, ob der Hilfsdienstpflichtige die Arbeit aufgenommen hat. Wer die vorgeschriebenen Meldungen schuldhaft unterlässt, der Aufforderung zum persönlichen Erscheinen keine Folge leistet, Auskunft verweigert oder sich der ärztlichen Untersuchung nicht unterzieht, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 100 Mk. belegt werden. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. wird bestraft, wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Ueber die Meldekarte erübrigt sich zu sprechen; nur sei bemerkt, dass es für den Uhrmacher vorteilhaft sein wird, die Punkte 14 und 15 zweckmässig auszufüllen, da dieses die Ueber- weisung an einen ungeeigneten Betrieb vermeiden wird. Krank heiten und schwere Gebrechen, insbesondere schwere Kriegs beschädigungen sind bei Punkt 18 anzugeben. Punkt 19 betrifft die besonderen Bemerkungen, bei denen der Uhrmacher seine Tätigkeit im öffentlichen Interesse als Reparateur von Uhren für Militärpersonen oder kriegswichtige Betriebe und Personen, oder den Umfang der von ihm in seinem Geschäft oder einer Ge nossenschaft ausgeübten Heeresarbeit, angeben kann, was viel leicht die spätere besondere Eingabe um Anerkennung der Tätig keit als kriegswichtig erübrigt, die sich im Falle einer Ein berufung notwendig machen würde. Sprechsaal. Fachschulen — Fachklassen — Fachunterricht. Die in Nr. 21 der „Uhrmacherkunst“ erschienenen Ausführungen unter obigem Titel sind wohl von allen Uhrmacher-Lehrern ge bührend gewürdigt worden, und ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich annehme, dass jeder wohl den leisen Wunsch hegte, er hätte auch Teilnehmer der Besichtigungen in Halle und Leipzig sein können. Bekanntlich haben ja auch Lehrer immer noch zu lernen — voneinander zu lernen — und bleiben Lehr linge bis ins graueste Alter hinein und — jung dabei, wenn sie das Herz auf dem rechten Fleck haben und eine gute Portion Humor dazu. Der Gedanke, anlässlich-der nächsten Frühjahrs messe — hoffentlich erleben wir keine „Kriegstagung“ mehr — eine Aussprache aller Uhrmacher-Lehrer zu veranstalten, lässt wohl auch schon in manchem Reisegedanken und vielleicht in allen den „einheitlichen“ Gedanken jetzt schon reifen, dann Magistrats- oder Innungskassen um die Reisekosten anzugehen. (Wir Münchener machen es so!) Herrn Heckei als Veranstalter und den Herren Sackmann, Eyermann und Schulz als Teilnehmern der ersten Veranstaltung gilt Dank dafür, dass endlich einmal das Eis gebrochen ist. Denn „mit Eiseskälte“ verlief die von dem Unterfertigten für den Eisenacher Verbandstage angeregte „Besprechung der Fach lehrer“, und der damals in Aussicht genommene „Musterlehrgang für die Uhrmacherlehre“ steht heute noch — „nicht“ auf dem Papier! Herr Heckei ladet mit Wärme zur Mitarbeit an dem Wieder und Weiteraufbau der Ausbildung unseres fachliohen Nach wuchses ein. — Derselbe liegt aber in erster Linie in den Händen der Lehrmeister. Die Schule kann dabei lediglich be scheidene Helfersdienste leisten. Dass eine mangelhafte Lehre durch etliche Wochenstunden Unterrichts auszugleichen ist, wird wohl niemand erwarten. Es darf aber wohl gesagt werden, ohne der Mehrzahl der Lehrmeister nahezutreten, dass wir eine grosse Zahl verbesserungsbedürftiger Lehren haben. Ein Grund dieser nicht wegzuleugnenden Tatsache ist darin zu suchen, dass die betreffenden Anleiter selbst keine methodisch gute Ausbildung genossen haben und darum den richtigen Stufengang einer solchen nicht kennen bezw. in seiner Wichtigkeit unterschätzen. Zweifellos sind die Lehrgänge des praktischen Unterrichts in unseren Uhrmacherhochschulen methodische Meisterstücke, doch auf die praktische Meisterlehre, für die Anlernung brauch barer Reparateure, nicht direkt zugeschnitten. Für die Mischung „Reparatur und nebenher Neuarbeit“ — methodischer ist die Umstellung — fehlt bis heute noch ein vorbildlicher Lehrgang. Schöne Ansätze und vorzügliches, reiches Material zu einem solchen enthalten Sieverts Leitfaden und Hankes Uhrmacherlehre. Darum legen viele Meister diese Bücher zum „Selbststudium“ der Lehrlinge^ auf, um die eigene Mühe zu sparen. Hilft es nicht, so schadet’s doch nicht! Wenn es dabei aber sein Be wenden nicht hat, sondern der Meister als gründlicher Kenner ihres Inhalts durch seine erklärenden Worte, Beispiele und Hin weise die Bücher zu seinen „Hilfslehrern“ stempelt, dann erst werden sie richtig, mit vollem Nutzen, verwendet. Aus zahlreichen mündlichen und schriftlichen Mitteilungen weiss ich, dass auch trotzdem noch vielen Fachgenossen, welche ihre Verantwortlichkeit für die Zukunft eines jungen Mannes als eine ernste, heilige Sache erfassen, die Aufstellung eines Meisterlehr ganges für die Uhrmacherlehre als sehr vordringlich erscheint. Für eine fruchtbare Arbeit der Uhrmacherlehrer ist dieser Musterlehrgang geradezu die Vorbedingung. Wie könnte sonst der Unterricht in den praktischen Arbeiten und im Fach zeichnen auf eine einheitliche Grundlage gestellt und stets die richtige Fühlung zwischen Unterricht und Meisterlehre ge nommen werden? Zweck dieser Zeilen soll nicht sein, das von Herrn Heckei und seinen Mitarbeitern aufgestellte Programm zu durchkreuzen, sondern zu ergänzen. Letzteres wird keine Einbusse erleiden, wenn es als 1. Punkt die Ausarbeitung eines Musterlehrganges für die Uhrmacherlehre aufnimmt, dann aus demselben die prak tischen Arbeiten aussucht, welche aus verschiedenen Gründen als besonders geeignet für die Schulwerkstätte erachtet werden usw. Der Musterlehrgang soll bis ins einzelne ausgearbeitet werden und auf Aneignung der für einen Anfangsgehilfen unbedingt erforderlichen Fertigkeiten gerichtet sein — also nicht auf eine achtbare Durchschnittsleistung hinzielen, die auch der Durchschnittsbegabung erreichbar ist. Zu lernen gibt es auch bei diesem „bescheidenen“ Ziele reichlich — Besserbegabte weiterzuführen ist kein methodisches Kunststück! — Die An forderungen an einen Anfangsgehilfen sind die gleichen, ob er eine 3 oder 4 jährige Lehrzeit durchgemacht hat. (Das muss heissen, dass das Ziel in der Gross- bezw. Kleinuhrmacherei im 1. Falle in je 1V 2 , im 2. Falle in je 2 Jahren zu erreichen ist.) „Fachschulen — Fachklassen — Fachunterricht“ und viel leicht in noch erhöhtem Masse der „Musterlehrgang für die Uhrmacherlehre“ sind fachliche Angelegenheiten, welche alle Angehörigen des Gewerbes in gleichem Masse interessieren, an welchem alle, alle in gewissem Sinne mitarbeiten sollen. Bei diesem Zwecke könnte einmal „Burgfriede“ unter unseren Fach- zeitungen werden; ich zweifle auch nicht, dass die Sache des Fachunterrichtes von ihnen allen mit gleichem Wohlwollen, wie bisher, so auch künftig behandelt wird, und wäre es im Interesse der Sache mein Wunsch, dass die in der Gründung begriffene Vereinigung der Uhrmacher-Lehrer ihre Veröffentlichungen allen unsern grossen reichsdeutschen Fachblättern zukommen Hesse. A. Vogler, München. Herausgeber; Zentral (Haupt)-Verband der Deutschen Uhrmacher, E.V. - Druok und Verlag von Wilhelm Knapp i> Halle (Saale) Schriftleitung; I. V.; E. Schwarz in Halle (Saale). 1
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