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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 19
- ArtikelDie feie Bahn der Tüchtigen in der Uhrmacherei 20
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 22
- ArtikelDas alte Taschenuhrwerk als Kundenwerbemittel 22
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelBei der Zentralstelle für Nachlaßsachen des Königl. Sächs. ... IV
- ArtikelAnzeigen VI
- ArtikelGründet Werkgenossenschaften für den vaterländischen Hilfsdienst! 23
- ArtikelDer vaterländische Hilfsdienst 24
- ArtikelKurze Mitteilungen der Beratungsstelle über Zivildienstarbeiten ... 24
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 25
- ArtikelVerschiedenes 26
- ArtikelKonkursnachrichten 26
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 26
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ISS42. 22® Söhmana sss 3. eza Ttummer Halle, den 1. Februar 1917. Zuschriften an die Schriftleittmg, sowie alle für den Verlag bestimmten Geld*, Brief* und Anzeigensendungen, ferner Bezngsbestellnngen sind stets an „Die Uhrmacherknnst“ in Halle (Saale) ( Mühlweg 19, zu richten. Inhalt: Bekanutmachungen der VerbandsleituDg. — Die freie Bahn der Tüchtigen in der Uhrmacherei. — Mitteilungen des Sperrausschusses. — Das alte Taschenuhrwerk als Kundenwerbemittel. — Gründet Werkgenossenschaften für den vaterländischen Hilfsdienst! — Der vaterländische Hilfsdienst. — Kurze Mitteilungen der Beratungsstelle über Zivildienstarbeiten des Uhrmacher-, Goldschmiede- und Graveurgewerbes Deutschlands. — Innungs- und Vereinsnachriehten. — Verschiedenes. — Konkursnachrichten. — Frage- und Antwortkasten. Bekanntmachungen der Verbandsleitung. Die Ausfuhr im zweiten Halbjahr war ungefähr dieselbe, was eine Ausfuhr von 10600000Stücken im Werte von 102300000Frs. gibt, welche im Jahre 1917 durch die Massnahmen dieser Länder stark herabgemindert wird. Man kann es dem schweizerischen Fabrikantenblatte nachfühlen, wenn es klagt: „Die schlechten .Tage sind da.“ Denn in gleichem Masse, oder noch mehr, sind sicher alle anderen schweizerischen Ausfuhrartikel betroffen. Das neue deutsche Einfuhrverbot erstreckt sich auf alle Waren, und schon in dieser allgemeinen Fassung liegt zutage, dass von den gleichfalls zugestandenen Ausnahmen sehr starker ' Gebrauch wird gemacht werden müssen. Die Schädigung, die dem deutschen Taschenuhrenhandel dadurch erwächst, bedarf keiner Erörterung. Wir haben daher gemeinschaftlich mit dem Grossistenverband, der Sperrkommission und den anderen Uhrmacherverbänden bei den zuständigen Aemtern Schritte unternommen. Für die persönlichen Verhand lungen mit dem Reichskommissar hat unser Vertrauensmann, Herr Kollege Born, die Vertretung des Zentralverbandes über- J nommen. Die Angelegenheit hat noch eine andere, eine ethische Seite, denn durch dieses Einfuhrverbot werden auch jene Uhrenfabri kanten der Schweiz betroffen, welche aus Gründen der Humanität oder der wahren Neutralität die Herstellung von Munition für die Feinde verweigert haben. Die Pflicht, diese Fabrikanten vor Schädigung durch das Einfuhrverbot zu bewahren und sie vor allen Dingen nicht dem Gespött ihrer weniger gewissenhaften Zeitgenossen auszuliefern, oder gar sie in die Arme der feind lichen Munitionsagenten fallen zu lassen, muss von uns aus nach Kräften zu erfüllen gesucht werden. Weiteres darüber berichtet der heutige Sperrbericht; über den Erfolg der eingeleiteten Massnahmen wird erst später gesprochen werden können. Der schädigende Einfluss der übertriebenen Einfuhr von Ueberflüssigem (wir denken dabei auch an Armbanduhren in Luxusaufmachung, die zu einem ihren wahren Wert weit über steigenden Preise bei uns angeboten und gekauft wurden) wird Zu den schweren Kämpfen mit den Waffen hat sich im Laufe des Krieges der Wirtschaftskampf gesellt und mehr und mehr verschärft. Aber auch der Kampf um den Frieden hat neuerdings wieder eingesetzt, und es ist zu hoffen, dass er nicht wieder zur Ruhe komme, wenn er auch in dem neuesten Falle nicht gerade mit auffallender Geschicklichkeit belebt wurde und auch allerorts keine erhebliche Neigung gezeigt wird, darauf einzugehen. Aber mag er auch einmal abflauen, er wird wieder auf leben, und eines Tages wird es doch, wenigstens auf diesem Gebiete, „Besiegte“ geben, und zwar diejenigen, welche heute keinen Frieden ohne völlige Vernichtung des Gegners haben wollen. Einen starken Anstoss zu einer milderen Auffassung der Dinge bedeutet mehr und mehr der Wirtschaftskrieg, der in seinen verschiedenen Formen uns aus eigener Erfahrung hinläng lich bekannt, auch den mehr oder minder aufrichtigen Neutralen schwere Stunden zu bringen beginnt. Die Sorge um die Valuta hat nun fast alle kriegführenden Länder zu dem Verbot der Einfuhr von entbehrlichen Gegen ständen geführt, unter die man in einigen derselben Taschenuhren unterschiedslos rechnet. Was ein solches Verbot seitens der kriegführenden Länder z. B. für die Schweiz bedeutet, geht aus einer Zusammenstellung der Beträge für im ersten Halbjahr 1916 ausgeführte Uhren und Uhrenteile hervor, welche damals noch ungehindert in den kriegführenden Ländern untergebracht werden konnten, nun aber bereits ganz oder teilweise von der Einfuhr ausgeschlossen wurden. Die Beteiligung der einzelnen Länder war folgende: Deutschland . . 1264037 Stücke im Werte von 10993672 Frs. Gesam Oesterr.-Ungarn . 881062 „ „ 6993199 „ England . . . 2102498 „ „ 15028874 „ Frankreich. . . 349771 „ „ 5234539 „ Russland . . . 416457 „ „ 9148564 „ Italien . . 265780 „ „ 3432008 „ Portugal . . . 26762 „ 321201 „ 5 306 367 Stücke im Werte von 51142057 Frs.
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