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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Sperrausschuss und die Uhreneinfuhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 37
- ArtikelDer Sperrausschuss und die Uhreneinfuhr 38
- ArtikelDie Kundenwerbung des Uhrengeschäfts 39
- ArtikelSonnenamulette mit "magischen" Zahlenquadraten 40
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelVerzeichnis der Nummern und Beschreibung der bei unermittelt ... IV
- ArtikelSonnenamulette mit "magischen" Zahlenquadraten 41
- ArtikelFördert mit allen zu Gebote stehenden Mitteln den bargeldlosen ... 42
- ArtikelVaterländischer Hilfsdienst 42
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 42
- ArtikelVerschiedenes 43
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 44
- ArtikelAnzeigen V
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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38 Die Uhrmacherknnst. Nr. 5 Betrieb genommen worden. Die Zukunft wird auch uns wohl zwingen, Massnahmen ähnlicher Art mehr Aufmerksamkeit zu zuwenden als bisher. In die Beziehungen zu unseren Gehilfen hat eine gesetzliche Verordnung eine neue Note gebracht; sie betrifft den Abkehr schein, der nunmehr jedem Gehilfen ausgestellt werden muss, der die Stellung verlässt. Das ist nur noch mit Willen des Meisters möglich, der aber nichts dagegen einwenden darf, wenn der Gehilfe in seiner neuen Stellung einen höheren Lohn erhält. Der Abkehrschein ist eine einfache Bescheinigung, die den Namen und den Geburtstag des Gehilfen enthält mit dem Be merken, dass er die Beschäftigung mit Zustimmung des Meisters aufgegeben hat. Datum und Unterschrift vervollständigen d6n Abkehrschein, ohne den niemand einen Arbeiter bezw. Ge hilfen einstellen darf, ausser dieser sei 14 Tage ausser Stellung Die neue Verordnung über die Höchstpreise für altes Gold, nach der es verboten ist, mehr als 2,79 Mk. für das Gramm zu zahlen, trifft mehr die Industrie, die durch einen Ueberpreis sich bisher dieses notwendige Material in grösserer Menge verschaffte, als ihr die .Reichsbank solches zugestehen konnte. Auch der Kettonhandcl hat durch neuerliche Verfügungen seinen ersten, hoffentlich nicht seinen letzten Schlag erhalten, der die Textilbranche traf. Unser Handel wird von Massnahmen ähnlicher Art kaum jemals betroffen werden, denn dass ein Grossist vom ändern, oder ein Uhrmacher vom ändern kauft, kommt selten vor; und dann auch nur aus besonderen Gründen, niemals aber in der Absicht, den Preis damit hochzutreiben. Die Frage der durchgehenden Arbeitszeit beschäftigt viele Kreise, und die Möglichkeit, dass sie bei weiterer Andauer des Kohlenmangels einmal durch behördliche Verfügung zur Pflicht wird, wie es das Unterlassen der Reklamebeleuchtung z. B. schon geworden ist, scheint noch keinesfalls ausgeschlossen. Für unser Gewerbe möchten wir sie nicht für von Vorteil halten, da die un unterbrochene Arbeitszeit von so langer Dauer kaum ohne ernsten gesundheitlichen Schaden ausgehalten werden kann. Die kommenden Monate bringen wieder eine grosse Zahl junger Leute vor die Berufswahl, und es wäre zu wünschen, dass auch unser Uhrmachergewerbe seinen angemessenen Teil davon abbekäme. Die Aussichten für die Ausbildung der Lehr linge sind allerdings augenblicklich in höchstem Grade un günstig, einesteils der grossen Zahl zu den Waffen gerufener Meister halber, die der Möglichkeit, Lehrlinge auszubilden, ent zogen sind, andernteils aber auch der bevorstehenden Ausübung der Hilfsdienstpflicht wegen, die bereits die ersten Anzeichen bemerkbar macht. Anmeldungen bei den Bezirkskommandos und I Nachfragen sind schon häutig bei in Betracht kommenden Meistern gefordert bezw. gehalten worden. Wohl dem, der es rechtzeitig verstand, seine Hilfsdienstpflicht mit seinem Geschäft zu vereinen. In Oesterreich hat man für den Frieden schon grosse Hoffnungen und weitere Pläne, was sich in der Gründung des Edelmetallbundes ausdrückt, der bei den kommenden handels vertraglichen Verhandlungen sein gewichtiges Wort für die Interessen der österreichischen Uhren- und Goldwareninteressenten einlegen will. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses in einem gewissen schutzzöllnerischen Sinne geschieht, da man danach strebt, von der Einfuhr nach Kräften unabhängig zu werden. Zum Obermeister der Zwangsinnung für das Uhrmacher gewerbe in Hannover und Linden wurde Herr Chr. Voigts in Hannover ernannt. ! Die Uhrmacherinnung (Zwangsinnung) Breslau hatte seiner zeit an den Polizeipräsidenten eine Eingabe gemacht, um ihren Handwerksbetrieb nach 7 Uhr-Ladenschluss weiterhin ausüben zu können, wurde aber vom Polizeipräsidenten abschlägig be- schieden. Auf eine weitere Eingabe der Handwerkskammer sowie des Zentralverbandes an das Ministerium erhielt die Innung heute nachstehenden Bescheid: „Zum Antrage vom 28. November v. Js. gereicht Ihnen im Aufträge des Herrn Regierungspräsidenten hiermit zum Bescheide, dass gegen die Fortsetzung des sonstigen Gewerbebetriebes der Uhrmacher nach Schluss des Ladens für das Handelsgewerbe Bedenken nicht obwalten. Der Königl. Polizeipräsident.“ Bei der Zentralstelle für Nachlassachen im Preussischen Kriegsministerium in Berlin lagern zahlreiche Uhren aus Nach lässen unbekannter Gefallener. Die in den Uhren befindlichen Uhrmacherzeichen würden die Zentralstelle für Nachlassachen vielfach in den Stand setzen, die Eigentümer der Uhren zu er mitteln, wenn ihr bekannt wäre, von welchem Uhrmacher das jeweils in Frage kommende Zeichen herrührt. Jeder Uhrmacher wird daher dringend gebeten, das von ihm ständig gebrauchte Uhrmacherzeichen auf einer Postkarte umgehend unserer Redaktion mitzuteilen, die das Weitere veranlassen wird. Eine vorgedruckte Postkarte liegt dieser Nummer bei. Ehrentafel für die im Kriege gefallenen, verwundeten und vermissten Kollegen. Den Heldentod fürs Vaterland erlitten die Uhrmacher Theodor Müller jun. und Eugen Szepansky beides Mitarbeiter der Firma J. Assmann (Georg Heinrich) in Glashütte. Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13 953. Kollegen! Benutzt jetzt unseren Arbeitsmarkt! Mehr als je hat unser Arbeitsmarkt Bedeutung! Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Robert Koch, II. Voraitzender. W. König. Geschäftsführer. (Mitteilungen des Regelung der Einfuhr. In dem letzten Sperrberichte vom 15. hebruar hatten wir mitgeteilt, dass Einfuhranträge an ü L Dele g ierten des deutschen Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung bezw. an die Handelsabteilung der Kaiserlich Deutschen Gesandtschaft in Bern (Schweiz) zu richten seien. Diese Mitteilung können wir heute dabin ergänzen dass an diese Adresse alle Anträge der deutschen Bezieher zu richten sind, wahrend die Schweizer Fabrikantan ihre Anträge durch Vermittlung des Schweizer Politischen Departements an die vor- Der Sperrausschuss und die Uhreneinfuhr. Sperrausschusses.) genannte Stelle richten. Die Einfahranträge für Eraatzteile (Furn.turen „sw. ,n geringen Mengen sind an do^Herrn Lützowufer 11 ^ 8 zu richten' <" Berlin W. !0, Warum sind bis jetzt noch nicht alle Finfnhr- essen aller glelterm^
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