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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 43.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 139 und 140 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kalkulationsnöte des Uhrmachers
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 43.1918 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1918) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 9
- ArtikelMitteilung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes 10
- ArtikelKalkulationsnöte des Uhrmachers 10
- ArtikelModerne Hohltriebverzahnungen 11
- ArtikelVorschule der Trigonometrie (3. Fortsetzung) 12
- ArtikelNeuorganisationen in Gewerbe und Handel 14
- ArtikelKrieg und Verjährung 14
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 15
- ArtikelVerschiedenes 15
- ArtikelVom Büchertisch 16
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 16
- ArtikelAnzeigen 16
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1918) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1918) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1918) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1918) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1918) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1918) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1918) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1918) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1918) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1918) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1918) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1918) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1918) 149
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1918) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1918) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1918) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1918) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1918) -
- BandBand 43.1918 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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10 Die Uhrmacherkunst. Nr. 2 nach den Preisen fragen und die Ware nicht unbesehen nehmen, was, wie bei so vielen Waren, auch bei Uhren ganz Gewohnheit geworden zu sein schien. Natürlich kann von Friedenspreisen zunächst nicht, wahr scheinlich aber nie wieder die Rede sein. Dafür ist in erster Linie der immer noch ungünstige Markkurs verantwortlich, dann die Aufschläge der Fabrikanten, welche voraussichtlich auf lange Zeit bestehen bleiben werden, endlich die höheren Aufschläge, die der Grosshandel nehmen muss, weil seine Unkosten ge stiegen sind. Indessen wird schon die Tatsache, dass überhaupt wieder eine Einfuhr möglich ist, die Entwicklung von Phantasie preisen verhindern. Herr Richard Lebram, Berlin, hat aus Anlass des 25 jährigen Bestehens seines Geschäftes der Sammlung zu Wohl fahrtszwecken, die von der Arbeitsgemeinschaft im Uhrmacher gewerbe anlässlich des Russeneinfalles in Ostpreussen begründet wurde, den Betrag von 1000 Mk. zur gemeinschaftlichen Ver fügung der beiden Verbände überwiesen. Wir danken dem Spender für seine edle Stiftung, die ihm ein dauerndes Ge denken in den Kreisen unseres Verbandes sichert. Unser Geschäftsführer Kollege Willi König wurde zum Unteroffizier bei der Minenwerfer - Abteilung eines Infanterie regiments befördert. Wir senden ihm unsere besten Glückwünsche. Zur Abhebung der Neujahrsglückwünsche und zu Unter stützungszwecken des Zentralverbandes gingen 30 Mk. von Herrn Uhrmacher Albert Hief, Dresden-A., Johannesstrasse 23, ein. Dem Geber herzlichen Dank! Gestorben ist unser treues Mitglied Kollege Ferdinand Meyer in Lauenburg a. d. Elbe, 2. Vorsitzender des Vereins Herzogtum Lauenburg. Kollegen! Es besteht jetzt erhöhte Einbruchsgefahr! Sichert Eure Läden und Fenster! Prüft jeden Tag Eure elek trischen Sicherungen! Tretet der Einbruchskasse des Zentral verbandes bei! Drucksachen durch die Zentralkasse in Düssel dorf, Kreuzstrasse 49. Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13 953. Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E.V. Herrn. Uhlig. Mitteilung des Deutschen Nach Ablauf des alten Handelsabkommens, welches für die Monate Mai, Juni, Juli 1917 galt, fand im August eine gemein same Sitzung der massgebenden Regierungsstellen und des Deutschen Uhrenhandelsverbandes statt, mit dem Ergebnis, dass dem Deutschen Uhrenhandelsverbande die Berechtigung zur monatlichen Einfuhr von Uhren für 1 Million, insgesamt für 8 Millionen Fr. bis 30. April 1918 erteilt wurde unter der Bedingung, dass der Kursstand unseres Geldes darunter nicht leidet. Zu diesem Zwecke traten wir mit der Schweizer Uhren industrie in Verhandlungen ein, die sich leider ohne unser Ver schulden bis Anfang Dezember hinzogen. Zwischen dem 6. und 12. Dezember erfolgten alsdann zwischen den Vertretern des Deutschen Uhrenhandelsverbandes und den Vertretern der Schweizer Uhrenindustrie in Bern endgültige Beratungen, welche leider mangels Entgegenkommens von Schweizer Seite unsererseits ab gebrochen werden mussten Nach den von den Delegierten in der Schweiz gemachten Erfahrungen fanden wir bei unserer Regierung ein erfreuliches Entgegenkommen. Es wurde davon Abstand genommen, nicht, wie beabsichtigt, ein Drittel in Schweizer Devisen zu bezahlen und zwei Drittel in deutschen Devisen für Uhrenhandels verbandes. Rechnung der Schweizer Firmen bei deutschen Grossbanken zu hinterlegen, sondern es wurden uns für die zur Einfuhr bis auf weiteres freigegebenen Uhren die Devisen für die vollen Rechnungs beträge zur Verfügung gestellt. Die Bedingungen für die Einfuhr von Uhren sind wie folgt: Bestellungen und Abrufe unserer Mitglieder sind nur durch den Deutschen Uhrenhandelsverband, Geschäftsstelle Berlin SW 19, Kommandantenstrasse 77/78, zu betätigen. Die nötigen Formulare werden den Mitgliedern gleichzeitig mit weiteren Aufklärungen übersandt. Diese vorgeschriebenen Formulare gelten ebenso für neue Bestellungen |als für Abrufe früher bestellter oder schon bezahlter Waren. Bestellungen oder Abrufe, welche nicht auf Grund dieser Formulare erfolgen, haben keine Aussicht auf Weiterbeförderung. Die Herren Grossisten werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre Abnehmer im Verhältnis der früheren Bezüge zu beliefern haben, und den Herren Uhrmachern wird anheimgestellt, sich mit ihren Lieferanten in Verbindung zu setzen, damit diese, sobald die Einfuhr einsetzt, eine gerechte Verteilung vornehmen können. Kalkulationsnöte Ueber die Art, in welcher der Uhrmacher heute seine Ver-i kaufspreise aufbauen darf, ohne mit dem Kriegswuchergesetz in Konflikt zu kommen, ist von uns bereits in Nr. 10 des vorigen Jahres berichtet worden. Damit ist er in der Berechnung des Verkaufspreises bei seinen neuen Bezügen gegen eine gerichtliche Einmischung geschützt. Eine gewisse Beunruhigung ist indessen dadurch eingetreten, dass ein Kollege in erster Instanz wegen Kriegswuchers ver urteilt worden ist, der seine Preise auf das fortgesetzte Anraten der Fachzeitungen hin allgemein erhöht hatte, auch für solche Uhren, die er noch vor dem Kriege eingekauft hatte. Vielleicht wäre eine höhere Instanz bei einer richtigen Darstellung des Sachverhaltes zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt, indessen ist sie nicht angerufen worden und der beklagte Kollege hat es vorgezogen, die Strafe zu bezahlen. Dieser Fall ist nun wohl erledigt, indessen die Unsicherheit blieb bestehen und die ganze Uhrmacherschaft ist heute in einer solchen befangen. Die Auffassung jenes Gerichtes, welches, wie so viele, ein seitig nach den Gesichtspunkten der Verbraucher urteilte und infolgedessen den ehrbaren Handel in den Augen der Behörden des Uhrmachers. und des Publikums in Misskredit bringt, ist nach der praktischen Auffassung der Uhrmacher im besonderen und der Geschäftswelt im allgemeinen nicht haltbar. Es erübrigt sich hier, auf die Gründe dafür hinzuweisen; sie sind jedem Fachgenossen, der Uhren ein- und verkauft und der sich mit Verständnis mit der Kalkulation seiner Verkaufspreise beschäftigt, hinlänglich bekannt. Die ganze Frage steht und fällt mit der Auffassung der Gerichte über den Begriff „Gegenstände des täglichen Bedarfes“. Während die Uhrmacher, trotz ihres Bestrebens ihre Waren möglichst frei von einer Sonderbesteuerung zu erhalten und ihnen eine möglichst weitgehende Einfuhrfreiheit zu sichern, doch nur für billige Metalluhren in Anspruch nahmen, dass sie Gegen stände des täglichen Bedarfs seien, sind in den bisherigen Ent würfen und Verordnungen auch diese mit in den Begriff „ent behrliche bzw. Luxusgegenstände“ einbezogen worden. Man sollte denken, dass sich auch die Gerichte dann diese Ansicht zu eigen machen müssten. Wie das oben erwähnte Beispiel aber zeigt, ist das weit gefehlt. Selbst wenn höhere Instanzen sich mit der Angelegenheit beschäftigt hätten, ist es sehr die Frage, ob sie zu einer anderen Auffassung gelangt sein würden. Man
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