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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 43.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 139 und 140 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ist der Lehrling eine billige Arbeitskraft?
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der 2. Deutsche Fachlehrer- und Fachschulentag während der Michaelismesse 1918 in Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 43.1918 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1918) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1918) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1918) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1918) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1918) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1918) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1918) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1918) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1918) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1918) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1918) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1918) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1918) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 141
- ArtikelMitteilungen des Deutschen Uhrenhandelsverbandes, E. V. 142
- ArtikelDie Sternuhr eines Astrologen 142
- ArtikelIst der Lehrling eine billige Arbeitskraft? 144
- ArtikelDer 2. Deutsche Fachlehrer- und Fachschulentag während der ... 145
- ArtikelDie genossenschaftliche Reparaturwerkstatt 146
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 148
- ArtikelVerschiedenes 148
- ArtikelFrage- und Antwortkasten III
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1918) 149
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1918) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1918) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1918) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1918) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1918) -
- BandBand 43.1918 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Die Uhrmacherkunst. 145 gegenüber der Leistung eines vollwertigen Gehilfen halten. Bei 300 Arbeitstagen mit je 9 Stunden haben wir 2700 Arbeitsstunden im Jahre, im Halbjahr 1350 Stunden. In den ersten 6 Halb jahren ist der Lehrling zum Besuche der Fortbildungsschule ver pflichtet. Da 13 Wochen auf Fetien entfallen, so bleiben 39 Wochen mit je 8 Stunden. Es entfallen auf das Halbjahr 39 X 8 = 312:2 = 156 Stunden. Bei der Berechnung des Lohnwertes einer Stunde legen wir die Verhältnisse vor dem Kriege zugrunde, da wir darüber ge nauere Berechnungen haben. Ich lege hier die Rechnungs beispiele aus dem Aufsatz „Kalkulation“ im Jahrbuch 1914 des Zentralverbandes zugrunde 1 ). Danach beträgt der Lohn wert der Arbeitsstunde (vor dem Kriege!) 65 Pf., der Anteil an den all gemeinen Geschäftsunkosten 22 %, der Anteil am Geschäfts gewinn 28 %• Der Lehrling leistet während der Lehrzeit von den auf jedes Halbjahr entfallenden 1350—156 = 1194 Stunden im: 1. Halbjahr je Vio= 119 Std., 2, , n Vs = 149 „ 3. Ve = 199 - 4. Vs = 398 „ 5. n Vs = 597 „ 6. % = 796 „ 7. n 5 /e = 995 „ 8. Vi =1350 „ 4603 Std. Lohnwert 4603 Std.X 65 Pf. = 2991,95 Mk. Anteil der Geschäftsunkosten 2992,— Mk. X 22 Pf. = 658,24 Mk. Anteil am Gewinn 2992,— Mk. X 28 Pf. = 837,76 Mk. 1496,— Mk. Der Gehilfe leistet in 4 Jahren: Lohnwert 10800 Std.X 65 Pf. = 7020 Mk. Anteil der Geschäftsunkosten 7020 Mk. X 22 Pf. = 1544,40 Mk. Anteil, am Gewinn 7020 Mk. X 28 Pf. == 1965,60 Mk. 3510,— Mk. Zum Bruttoertrag (nicht Reingewinn) trägt der Gehilfe 3510,— Mk. — 1496,—Mk. = 2014— Mk. mehr bei als der Lehrling. Die Einstellung, des Lehrlings bedeutet also einen Aus fall in gleicher Höhe, dem der Lohnwert der vom Lehrling ge leisteten Arbeit mit 2991,95 Mk. als Ausgleich gegenübersteht. Im Konto der Lehrlingsausbildung wäre also der Unterschied von 2991,95 Mk. — 2014= 977,95 Mk. ins Haben zu bringen. Diesem Posten im Haben stehen aber im Soll Posten gegen über: Rechnen wir einmal ganz bescheiden, dass der Meister der Unterweisung des Lehrlings im ersten Jahre mindestens 1 Stunde, im zweiten 3 / 4 Stunde, im dritten V2 Stunde und im letzten 1) Die Berechnungen sind in diesem Ausfatz meiner Ansicht nach sehr ungünstig; ich glaube kaum, dass der Anteil der Unkosten nur 22 o/o und der Gewinnanteil wirklich 28 % betragen haben. Umgekehrt dürfte es schon besser stimmen. Vielleicht bietet sich Gelegenheit, einmal nach den heutigen Verhältnissen genaue Berechnungen aufzustellen. V 4 Stunde täglich widmen muss. Das macht 300 -f- 225 -f- 150 -f-75 = 750 Stunden, die, mit 1,25 Mk. bewertet, 937,50 Mk. ergeben. Das Schulgeld mit 30 Mk. für 3 Jahre wird fast immer vom Meister bezahlt. Ferner kommen dazu Krankenkassen- und Invalidenkassenbeiträge, die hier nur mit dem gesetzlichen Anteil von V 8 bzw. V2 in Ansatz gebracht werden sollen, trotzdem sie häufig voll vom Meister gezahlt werden. Wir bekämen 48 Monats beiträge zur Krankenkasse zu je 1,70 Mk. = 81,60:3 = 27,20 Mk.; 104 Wochenbeiträge zur Invalidenversicherung in den letzten 2 Jahren zu je 14 Pf. = 14 56 Mk.: 2 = 7,28 Mk. Für Verlust an Material rechnen wir 25 M k. 7 Die Sollposten betragen demnach: Zeitaufwand des Meisters . . . 937,50 Mk., Schulgeld 30,— „ Krankenkasse 27,20 „ Invalidenversicherung .... 7,28 „ Verderb an Material .... 25,— „ 1026,98 Mk. Wird von dem Lehrling kein Lehrgeld bezahlt, so entsteht durch seine Einstellung ein Verlust von 49,03 Mk. 1 ). Die Zahlen stellen sich heute unter der Einwirkung des Krieges natürlich noch viel ungünstiger. Die Einstellung von Lehrlingen' bedeutet, mit den Augen des rechnenden Geschäftsmannes betrachtet, Verlust; die kleinen Meister, die ja fast ausschliesslich Lehr linge ausbilden, bringen dem Gewerbe mit jedem Lehr ling, den sie ausbilden, ein Opfer, das bisher als solches gar nicht anerkannt worden ist! Glücklicherweise sind im Handwerk auch heute noch Kräfte lebendig, die nicht nach „Gewinn oder Verlust“ fragen. Die Mehrzahl der Handwerker fühlt auch heute noch, dass es Ehren pflicht des Berufes ist, für einen tüchtigen Nachwuchs zu sorgen. Hierzu seinen Beitrag zu geben, ist Pflicht jedes einzelnen, ob klein oder gross. Werden gerade von den Kleinmeistern die Opfer der Lehrlingsausbildung gebracht, so sollen die grösseren Geschäfte durch Beihilfen ihren Anteil an diesen Opfern über nehmen; denn sie sind es ja in erster Linie, die einen tüchtigen Gehilfenstand nötig haben. Nicht Vermehrung der Lehrlings zahl durch Verkürzung der Lehrzeit und Zahlung einer Entschädigung ist das Ziel, sondern die Heranbildung eines Nachwuchses, der fachlich, aber auch sittlich vollwertig ist. Wir haben genügend Arbeitskräfte, wenn alle die, die da meinen, nur durch Schleuderpreise genug Arbeit zu finden, in gut bezahlten Gehilfenstellungen ein sorgen freies Leben führen könnten. Also Entlohnung unserer Arbeit, wie es der Vorbildung, die für unseren Beruf notwendig ist. entspricht. Dann können wir auch unseren Gehilfen Löhne zahlen, die ihnen die Erhaltung einer Familie ermöglicht. Die nächste Folge wird dann sein, dass wir auch genügend Lehr linge finden, die schon durch ihre Vorbildung eine gewisse Ge währ geben, dass sie einst tüchtige Glieder unseres Berufes bilden werden, die den Wert ihrer Arbeit kennen. Im Felde, den 31. Juli 1918. W. König. 1) Eine Ausnahme! In den meisten Fällen ist der Verlust viel grösser. Der 2. Deutsche Fachlehrer- und Fachschulentag während der Michaelismesse 1918 in Leipzig. Der von der ersten Tagung im Frühling 1918 mit den Vorarbeiten beauftragte Ausschuss unter dem Vorsitz des Herrn Direktor ,Kohl von der 3. Leipziger Faeh- und Fortbildungsschule hatte diesmal seine Einladung an einen weiteren Kreis ergehen lassen. Vor allen Dingen hatte man sie ausser an die zunächst be teiligten Fachlehrer, an die pädagogische Fachpresse und an die Leiter der gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulen gerichtet, in denen Uhrmacherlehrlinge in angegliederten Fachschulen, in Fach- oder auch in Berufsgruppenklassen unterrichtet werden. Der Besuch der Versammlung, die wieder in dem vom Rat der Stadt Leipzig zur Verfügung gestellten Saale der Leipziger Fachschule stattfand, war ein über Erwarten grösser. Neben dem Vertreter des Kgl. Sächs. Ministeriums des Innern, dem Herrn Gewerbeschulinspektor Regierungsrat Benisch. (Dresden), waren der Kgl. Bezirksschulinspektor, Herr Oberschulrat Prof. D. Dr. Müller und der Dezernent des Leipziger Schulwesens, Herr Stadtrat Dr. Ackermann, Vertreter an gewerblichen Schulen, in denen Uhrmacherlehrlinge unterrichtet werden, und auch Ver treter der Gewerbe-, Fach- und Fortbildungsschul-Presse aus allen deutschen Gauen erschienen, aus dem Westen und fernsten Osten, aus dem Norden und Süden des Reiches. Herr Direktor Kohl gab in seinem Begrüssungswort einen kurzen Rückblick über die Vorgeschichte des Fachschultages, und dann hielt Herr Uhrmachermeister und Fachschullehrer Böckle (Hannover) einen klar durchdachten Vortrag über: Die Forderungen des Uhrmachers an seine Fachschule.
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