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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 43.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 139 und 140 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ist dem Uhrenschmuggel beizukommen?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 43.1918 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1918) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1918) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1918) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1918) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1918) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1918) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1918) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1918) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1918) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1918) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1918) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1918) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1918) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1918) 149
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1918) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1918) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 169
- ArtikelIst dem Uhrenschmuggel beizukommen? 170
- ArtikelVon Steinlöchern 172
- ArtikelZur genossenschaftlichen Werkstatt 172
- ArtikelPutzholzersatz 173
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 173
- ArtikelVerschiedenes 175
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 176
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 22 (15. November 1918) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1918) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1918) -
- BandBand 43.1918 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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1T0 Die Uhrmacherkunst. Nr. 21 der Taschenuhren bedeuten, gegenüber den Preisen, die heute für geschmuggelte Ware verlangt werden. Gegen die Markenuhren hat schon im Frieden eine bedeutende Gegnerschaft in unseren Fachkreisen bestanden, die nicht allein auf die deutsche Uhrmacher beschränkt ge blieben ist. In österreichischen Uhrmacherkreisen will man nun das Wiederaufleben der Markenuhren nach dem Kriege verhindern und glaubt es bestimmt zu können. Die Gründe dafür sind die von uns oft gehörten; auch die Abwehrmittel sind uns nicht fremd, und gerade deshalb glauben wir nicht so recht an den Erfolg, da er ihnen bisher versagt blieb. Es gibt allerdings auch bei uns Kollegen, die es verstanden haben, „ihre“ Uhren im Publikum volkstümlich zu machen, und nichts davon wissen wollten, die Käufer den Fabrikanten und seine Marke kennen zu lernen. Im allgemeinen muss aber festgestellt werden, dass die weitgehenden Befürchtungen, die sich mit den Markenuhren verbanden, nicht in Er scheinung getreten sind, weil es immer möglich war, die Erzeuger in Grenzen zu halten, die es ihnen geraten er scheinen Hessen, den Uhrmacher als Vermittler nicht aus zuschalten. Es wird darauf ankommen, um nicht zu Zu ständen im Uhrenhandel wie in Oesterreich zu gelangen, dass zwischen den Fabrikanten und Grossisten einerseits und zwischen diesen und den Uhrmachern weiterhin feste Abmachungen getroffen werden, die den Mindestklein handelspreis zum Gegenstände haben. Ist dieses an einer oder der anderen Stelle nicht möglich, oder werden die Ab machungen irgendwo durchbrochen, dann müssten allerdings alle Fachkreise solidarisch sein und die Flut abdämmen, ehe es zu spät ist. Es muss festgestellt werden, dass in Deutsch land der gute Wille auch ohne allgemeine Abmachungen dieser Art schwere Missstände verhindert hatte, und wir werden darauf achten, dass es so bleibt. „Uhrenmarken“, die ausserhalb des Sinnes solcher Abmachungen vertrieben werden, dürfen auf dem deutschen Markte nur zur Be deutungslosigkeit verurteilt sein. Das wird vielleicht, angesichts der Gefahr, die der Uhrenschmuggel für den ehrlichen Uhrenhandel und seine Zukunft bedeutet, nicht leicht sein, aber mit vereinten Kräften muss und wird es gelingen. Eine schlimme Krankheit, die Grippe, in wesentlich ver schärfter Form, schlägt die durch den Krieg schon ge nügend zertretenen europäischen Völker. Dank unserer fort geschrittenen Wissenschaft und Praxis von der Vorbeugung und Verhütung von Krankheiten sind wir von jenen, die frühere Kriege begleiteten, wie Cholera, Typhus und „Pesti lenz“, Om grossen und ganzen im Inlande verschont ge blieben. Hoffen wir, dass dieser neue unheimliche Gast, der ein grosses Unglück für die Völker geworden ist, nicht zu lange bei uns weilt, und insbesondere wünschen wir unserer Kollegenschaft, dass er sie und ihre Familien verschonen möge. Zu dem Vorwurf, der dem Vorstand in der Sitzung des Berliner Vereins gemacht wird, bemerken wir, dass wir wiederholt und ganz energisch auch gemeinsam mit den anderen Verbänden gegen das Luxussteuergesetz durch Ein gaben Stellung genommen haben. Wir werden auch weiter hin die Angelegenheit mit allen Mitteln verfolgen. Benzinverteilung. Wie wir von der Handwerkskammer in Halle erfahren, konnte die von dem deutschen Handwerks und Gewerbekammertag geforderte Menge von 1 kg Benzin im Monat für die Arbeitskraft aus Gründen der Knappheit des Stoffes leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Es hat sich jedoch wenigstens erreichen lassen, dass das ver minderte Quantum von ^2 kg monatlich ohne weitere Ab stufung für die einzelnen Arbeitskräfte gewährt werden kann. Die erstmalige Verteilung wird im November stattfinden, und werden den Bezugsberechtigten vorher von der Handwerks kammer noch Ausweiskarten zugehen, die bei der Entnahme des Benzins bei der in Frage kommenden Verteilungsstelle vorgelegt werden müssen. Bei dieser Gelegenheit weisen wir noch darauf hin, dass die mit der Verteilung des Benzins beauftragten Drogisten dasselbe zu dem gesetzlich vor- geschriebenen Höchstpreis an die Uhrmacher abgeben müssen. Die durch die Benzinverteilung entstehenden jedenfalls nicht erheblichen Kosten müssen natürlich von den Bezugsberechtigten getragen werden, worüber die Handwerkskammer denselben später noch Mitteilung zugehen lässt. Jedenfalls ist der Drogist, welcher das Benzin verteilt, nicht berechtigt, einen Preisaufschlag zum gesetzlichen Höchstpreis zu erheben. Das Septemberquantum des der Arbeitsgemeinschaft im Uhrmachergewerbe zugeteilten Benzins ist in folgender Art verteilt worden: Arnstadt i. Th., Bischofswerda i. S., Cassel, Clausthal, Diez a. d. Lahn, Falkenstein i.V., Görlitz, Gum binnen, Hamborn, Hirschberg i. Schl., Holzminden, Konitz, Leutenberg i. Th., Lissa i. P., Lyck, Mosbach i. Baden, Offen burg i. Baden. Pforzheim, Pyritz, Rommerskirchen, Sonderburg i. Schleswig-Holst., Stade, Tilsit, Varel, Wissen a. Sieg, Zwickau. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse wurde verliehen dem Uhrmacher Landsturmmann Richard Grosspietsch in Halle a. S. Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E.V. Herrn. Uhlig. Ist dem Uhrenschmuggel beizukommen? (Eingesandt.) Diese Frage könnte bei einer Form des ganz heimlichen Schmuggels schwierig zu beantworten sein, besonders wenn die einzelnen geschmuggelten Stücke so klein und leicht zu verbergen sind; nicht aber bei einem Schmuggel, der so offen von den Beteiligten zugestanden wird, als es jetzt bei dem von Taschenuhren geschieht. Dem Taschenuhrenschmuggel wäre sehr schnell und gründlich beizukommen, wenn alle jene, die in aller Offenheit Taschenuhren als geschmuggelte Ware feilbieten, oder jene, die doch durch das Angebot er kennen lassen, dass es Uhren sind, die nicht auf dem er laubten Wege eingeführt wurden, dingfest gemacht und zur Bestrafung gebracht würden. Erwischt man dabei die Schmuggler nicht selbst, sondern nur ihre Gehilfen, so würden sich doch in den allermeisten Fällen Herkunft der Ware und die mit ihr bisher beschäftigt waren, im Laufe der Untersuchung und der Zeugenvernehmung feststellen lassen. Mindestens aber versalzt man jenen die Freude an der Be teiligung an solchen unsauberen und auch nicht ungefähr lichen Geschäften, die mehr und mehr sich in Sicherheit wiegen und sich wohl bald selbst einreden, dass eigentlich gar nichts dagegen einzuwenden sei, und beseitigt dadurch die feineren Organe für den Vertrieb der geschmuggelten Ware, ohne die er nicht entfernt eine solche Ausdehnung angenommen haben könnte. Aber so einfach das Rezept ist, so zeigt doch die gänz liche Nichtbeachtung desselben, dass Gründe vorliegen müssen, die tief und schwerwiegend sind — Gründe, die „tief blicken“ lassen — es nicht zur Anwendung zu bringen. Es mag von vielen Seiten beklagt werden, dass die allgemeine Moral einen so gewaltigen Niedergang erfahren hat, und jeder wird sich dem anschliessen, aber mit den Klagen darüber holt man keinen Hund hinter dem Ofen hervor; man muss
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