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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- ArtikelZum neuen Jahr! 1
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 2
- ArtikelBekanntmachung der Einbruchshilfskasse 3
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Sitz Kassel 3
- ArtikelEtwas vom Schaufenster von heute 5
- Artikel"Danzt du mit mien Fro, danz ick mit dien Fro, un so mut't ok ... 7
- ArtikelGeschäftsbericht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 8
- ArtikelAus der Werkstatt 11
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 11
- ArtikelVerschiedenes 12
- ArtikelVom Büchertisch 14
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 14
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 1 f)ie Ührmaciierkünst. ii ÄuVdcrTTcrkifa tt\ Rot als Poliermittel. Zu dem Aufsatz unseres ver ehrten Kollegen C. Jarck in Nr. 24,1919, unserer „Uhrmacher kunst“ möchte ich nachfolgende Erfahrung mitteilen. In meiner Lehrzeit wurde ebenfalls mit Rot poliert, und die Auslage war immer hochfein. Ich wurde mit Goldrot er zogen und habe später, als ich mit dem Schaufenster in meiner Gehilfenzeit zu tun hatte, ebenfalls feste mit Leder feile und Goldrot Uhren poliert. Als ich mich nun vor über 20 Jahren selbständig machte, ging es in der gelernten Weise weiter. Jahre gingen hin, und nun kamen die von mir gekauften Uhren zur Reparatur in mein Geschäft zurück. Aber wie sahen die Uhren aus? Eingeschlagene Zylinder und Triebe, schlechte Zapfen. Ich wurde aufmerksam, besah und überlegte mir den Schaden. Die Stahlteile waren teil weise mit einem feinen Rot belegt, welches doch nicht immer Rost sein konnte. Es waren durch das Gehäusepolieren feine Rotpartikelchen durch die Scharniere des Glases oder die Krone ins Werk gekomman, welche diese Verheerungen an gerichtet haben mussten. Ich habe damals viel Arbeit und Aerger gehabt, und von Stund an hörte das Polieren der Gehäuse mit Rot auf, und ich habe keinerlei Not mehr gehabt mit meinen ver kauften Uhren. A. Herrmann, Ammendorf b. Halle. lungsulövmttfnachrirfttpiv Kostenlos geöffnet fflr Unterverbände, Tereine, Freie und Zwangs*Innungen. Harburg, Elbe. Uhrmacherzwangsinnung. HauptvenammluDg am Sonntag, den 4. Januar 1920, morgens lOVa Uhr, im „Thüringer Hof“, Lindenstrasse 21, wozu die Mitglieder hiermit freundlichst eingeladen werden, und bittet um zahlreiches Erscheinen E. Knupper, Obermeister. Kiel. Zu der am 4. Januar 1920, nachmittags 3 Uhr, im Hotel „Kieler Hof“ stattfindenden ausserordentlichen Mitgliederversammlung werden alle Kollegen freundlichst eingeladen. Tagesordnung: Aenderung des § 15 der Statuten. W. Michaelsen, Schriftführer. Magdeburg. Zwangsinnung für das Uhrmacherhandwerk. Haupt versammlung am Montag, den 12. Januar 1920, nachmittags 1 Uhr, im kleinen Saale des „Hofjäger“, Adelheidring 4b. Tagesordnung: 1. Eröffnung usw. 2. Vorstandswahl. 3. Wahl der Ausschüsse. 4. Kassen bericht; Bericht der Revisoren und Entlastung des Kassierers. 5. Etat beratung und Erhöhung der Beiträge. 6. Neue Preise. 7. Vortrag über neue Steuern. 8. Verschiedenes. jj 0r y org t an ^. E. Meyer. L. Fischer. Gleichzeitig wird den Mitgliedern mitgeteilt, dass abends von 5 Uhr ab ein Innungsball stattfindet, und wird um recht rege Beteiligung ge- tbeen. Durch Mitglieder eingeführte Gäste haben Zutritt. Naumburg und Umgegend. Uhrmacherzwangsinnung. Die Ver sammlung am 18. Dezember 1919 konnte wegen Beschlussunfähigkeit die angesetzte Tagesordnung nicht erledigen. Es findet daher am 16. Januar 1920 im Hotel „Preussischer Hof“ zu Naumburg, vormittags 10 Uhr, eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung statt. Zar Beaohtano* WtF" D« r unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verbeten und wird gerichtlich verfelgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Ver eine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins* und Innungsberiohte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen recht- seiüg einzusenden. Fflr Mr. 2 bestimmte Einsendungen werden bis •plleutenu den S. Januar erbeten. Punkt 1: Statutenänderung, und zwar §§ 1,4, 6, 16, 21, 62. Punkt 2: Gründung einer Fachschule. Punkt 3: Einbruchhilfskasse. Punkt 4: Beitritt zum Innungsausschuss. Punkt 5: Wahl eines Vorstands mitglieder. Punkt 6: Verschiedenes. Ich mache ganz besonders darauf aufmerksam, dass nach § 52 die Abstimmung hierüber diesmal ohne Rücksicht auf die Zahl der An wesenden erfolgt. Max Brand, Obermeister. Breslau. In der am 5. Dezember 1919 stattgefundenen Sitzung wurde der von dem Gehilfenausschuss neu aufgestellte Lohntarif seitens der Arbeitgeber abgelehnt unter Hinweis, dass in absehbarer Zeit der Reicbslohntarif zu erwarten ist. Die neu aufgestellten Gehaltsstufen sind wie folgt: Klasse A. Gehilfen im ersten Gehilfei/jahr: Mindestgehalt 180 Mk. und 25% Teuerungszulage, zusammen 225 Mk. (früher 160 Mk. und 25 % Teuerungszuschlag, zusammen 200 Mk.). Klasse B. Gehilfen im zweiten Gehilfenjahr: Mindestgehalt 240 Mk. und 25% Teuerungszulage, zusammen 300 Mk. (früher 180 Mk. und 25 % Teuerungszuschlag, zusammen 225 Mk.). Klasse C. Gehilfen nach dem zweiten Gehilfenjahr bis 25. Lebens jahr: Mindestgehalt 300 Mk. und 25 % Teuerungszulage, zusammen 375 Mk. (früher 240 Mk. und 25 % Teuerungszuschlag, zusammen 300 Mk.). Klasse D. Gehilfen vom 25. bis 30. Lebensjahr: Mindestgehalt 360 Mk. und 25 % Teuerungszulage, zusammen 450 Mk. (früher 300 Mk. und 25 % Teuerungszuschlag, zusammen 375 Mk.). Klasse E. Gehilfen über 30 Jahre: Mindestgehalt 460 Mk. und 25% Teuerungszulage, zusammen 675 Mk. (früher 360 Mk. und 25% Teuerungszuschlag, zusammen 450 Mk.). Urlaub. Nach einjähriger Tätigkeit in demselben Geschäft 4 Tage, nach zweijähriger Tätigkeit 6 Tage, nach dreijähriger Tätigkeit und darüber 12 Tage. Hildesheim. 17. Generalversammlung der Uhrmacherzwangsinnung am Sonntag, den 14. Dezember 1919, Restaurant Wente, Almsstr. 12. Die Versammlung wurde um 7*/a Uhr von dem Obermeister Herrn Maxen eröffnet, das Protokoll der 16. Versammlung wurde vorgelesen und von der Versammlung genehmigt. Als 1. Punkt der Tagesordnung wurde vom Schriftführer mitgeteilt, dass die Zeitucgsabonnements von der Innung zum 1. Januar 1920 durah Einschreibebrief gekündigt und die Abonnements den Zeitungen nament lich überwiesen sind; ein jedes Mitglied muss mindestens eine Fach zeitschrift lesen (laut Statut); jedes Mitglied muss die Zeitung selbst bestellen und bezahlen. Punkt 2, Neuwahl des Prüfungsausschusses, wird auf Vorschlag der bisherige Vorsitzende, Herr 0. Hohenstein, wiedergewäblt, als Beisitzer Herr H. Habekost und Herr Herrn. Grabemann; von dem Gehilfenausschuss sind die Herren Umland und Klein (Ersatzmann) gewählt worden. Der Vorschlag, die Prüfungsgebühren der Lehrlinge auf 30 Mk. zu erhöhen, sowie das Berufsamt und dessen Aufgabe wird auf nächste General versammlung, Mitte Januar, zurückgestellt; desgleichen die Feststellung der Beiträge und Zugehörigkeit des Verbandes. Der derzeitige Vorstand wünscht, dass jüngere Mitglieder sich an den Vorstandsarbeiten mehr beteiligen, und sind die Neuwahlen von den ausgelosten Vorstands mitgliedern in diesem Sinne vorzunehmen. Die Neuwahl des Kassierers ist, da der jetzige Kassierer das Rechnungsjahr 1919 abschliesst, auf nächste Generalversammlung vertagt. Von den vorgelegten Plakaten, betreffend Ablehnung der Haftpflicht bei Plünderung, Aufruhr, Diebstahl usw., werden vorläufig 200 Stück bestellt und sinrL schnellstens zur Ver teilung zu bringen. Der Anregung, jeden Monar einen Versammlungs abend einzurichten, auf Vorschlag jeden ersten Freitag im Monat, wird zugestimmt. Das Lokal wird noch bekanntgegeben. Die nächste General versammlung soll Mitte Januar 1920 einberufen werden. Die Beteiligung an dem Nordwestdeutschen Handwerkerbund wird, da unsere Interessen sich weniger berühren, abgelehnt. Schluss der Versammlung IO 1 /* Uhr. R. Werner, Schriftführer. Karlsruhe i. B. Der Uhrmaehergehilfenverein „Chronologia* kündigte den mit der „Vereinigung Karlsruher Uhrmacher“ abgeschlossenen Tarifvertrag auf den 31. Dezember 1919. In der Kommissionssitzung vom 8. Dezember wurde zwischen den beiden Parteien nachfolgender neuer Tarif aufgestellt. Tarifvertrag. 1. Arbeitszeit. Die Arbeitszeit ist im Sommer und Winter eine gleiche und darf 48 Stunden wöchentlich nicht übersteigen. Sie soll bei lVs- bi* 2stündiger Mittagszeit in der Zeit zwischen 8 Uhr morgens und 6 Uhr abends liegen. 2. Ueberstunden. Ueberstunden sind soweit als möglich zu vermeiden. Als Ueberstunden gelten nur die durch ausdrückliche An ordnung des Arbeitgebers oder dessen Stellvertreters verlangten Arbeits leistungen nach Schluss der regelmässigen, gesetzlich festgesetzten Arbeits zeit. Die Ueberstunden sollen in der Regel 20 % der wöchentlichen Normalarbeitszeit nicht übersteigen. Jede angeordnete Ueberarbeit an Wochentagen ist für die Stunde mit + 30 o/ 0 vom Stundenbetrag zu berechnen. 8. Ferien. Ferien erhält jeder Gehilfe 6 Arbeitstage nach 1 jähriger Beschäftigung und dann nach jedem weiteren Jahre 2 Tage mehr bis zu 15 Arbeitstagen. Die Ferien sind ohne Unterbrechung zu nehmen und
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