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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEdelmetall-, Uhren- und Schmuckmesse in Leipzig vom 29. Februar ... 45
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 46
- ArtikelLuxussteuerfragen 47
- ArtikelEine Standuhr aus der Mitte des 16. Jahrhunderts 48
- ArtikelErnst Born (Berlin) zum 70. Geburtstag am 11. Februar 1920 50
- ArtikelSprechsaal 50
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 51
- ArtikelVerschiedenes 55
- ArtikelVom Büchertisch 57
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 58
- ArtikelDer Ankauf der Reichsmünzen 59
- ArtikelAnzeigen 60
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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46 Die Uhrmaeherknnat. - Nr. 4 Bekanntmachungen der Verbandsleitung. An welcher Versammlung habe ich teilzunehmen? Halle — Herford — Magdeburg — Wiesbaden. Das Nähere unter Vereinsnachrichten. Besondere Ein ladungen werden nicht versandt. Anschrift für Briefe: Zentralverband der Deutschen Uhrmacher in Halle (Saale), Mühlweg 19. Geldeinzahlungen auf das Postscheckkonto in Leipzig, Nr. 13953. Ein Merkblatt über die Luxussteuer hat die „Uhrmacher kunst“ herausgegeben. Den Vereinigungen ist das Merkblatt zugegangen. Es kann von uns gegen Einsendung von 30 Pf. bezogen werden. Der Sicherung von Läden und Schaufenstern ist jetzt ganz besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Jeder Tag meldet neue Einbrüche. Wir warnen deshalb nachdrücklich und bitten die Kollegen, alles zu tun, um sich zu schützen. Die berufsmässigen Einbrecher suchen jetzt auch mit Vorliebe die Kollegen an kleineren Plätzen auf. Also, Kollegen, seid wachsam! Für die Ablehnung der Haftpflicht beim Einbruch haben wir auf Wunsch unserer Mitglieder Reparaturmarken mit entsprechendem Aufdruck hersteilen lassen. 1000 Stück, mit fortlaufenden Nummern versehen, kosten 20 Mk., 10000 Stück kosten 160 Mk. Wir empfehlen deshalb Sammelbezug durch die Vereine und Innungen. — Auch Handzettel zur Ver teilung an die Kundschaft können durch uns bezogen werden. 1000 Stück kosten 18 Mk., 10000 Stück kosten 130 Mk. Eine neue Auflage unserer bekannten Plakate ist gleich falls fertiggestellt, und empfehlen wir allen Vereinigungen, die sie noch nicht bestellt haben, dringend den Bezug. 1 Stück kostet 1 Mk. ohne Porto und Verpackung. Auch hier emp fehlen wir den Sammelbezug, wegen der Ersparnis an Porto- und Verpackungskosten. Verbandsbeiträge. Eine Anzahl von unseren Vereini gungen ist noch mit den Verbandsbeiträgen im Rückstand. Wir bitten die Herren Kassenführer, die Beiträge auf unser Postscheckkonto einzuzahlen. Sendet freiwillige Beiträge! Der Zentralverband muss eine umfassende Werbearbeit einleiten, um den Zusammen schluss aller Kollegen zu fördern. Der jetzige geringe Beitrag gestattet aber nicht die Aufwendung grösserer Mittel. Wir bitten daher alle Kollegen, je nach der Grösse ihres Geschäftes, einen freiwilligen Beitrag einzusenden. Es muss Ehrensache für jeden Kollegen sein, zur Förderung seiner Berufsinteressen beizutragen. Umsatzsteuer. Wie wir von Umsatzsteuerämtern erfahren, ist in einer sehr grossen Anzahl von Fällen die Anmeldung des Betriebes noch nicht erfolgt. Nach § 30 des Gesetzes haben auch die bestehenden Geschäfte, die luxussteuer pflichtige Waren verkaufen, das der Steuerstelle im Laufe des Monats Januar anzuzeigen. Wo diese Anmeldung noch nicht erfolgt ist, muss sie sofort nachgeholt werden. — Ueber die Versteuerung der Armbanduhren bringen wir in der vor liegenden Nummer einen Aufsatz, auf den wir aufmerksam machen. — In dem Gesetz und der vorläufigen Ausführungs anweisung ist bestimmt worden, dass die nach § 15 luxussteuer pflichtigen Waren, welche sowohl nach dem alten wie nach dem neuen Gesetz erhöht umsatzsteuerpflichtig sind, vom 1. Januar 1920 ab in alter Weise zu versteuern sind, so weit sie sich am 31. Dezember 1919 beim Kleinhändler befinden. Es war jedoch nirgendswo eine Bestimmung darüber zu finden, wie gleiche Waren steuerlich zu behandeln sind, welche im Besitze von Grossisten sind. Das Reichsfinanz ministerium hat auf eine gemeinsame Eingabe der vereinigten Interessenvertretungen den vorläufigen Bescheid erteilt, dass Grosshändler mit ihren Beständen nicht steuerpflichtig sind, es sei denn, dass sie gleichzeitig Kleinhandel betreiben. Es ist demnach kein Grossist verpflichtet und infolge dessen auch nicht berechtigt, auf Waren, welche er am 31. Dezember 1919 bereits in seinem Besitz hatte, irgendeinen Steueraufschlag zu berechnen und sich einen solchen vom Kleinhändler bezahlen zu lassen. — Es empfiehlt sich für alle Kollegen, sich mit dem Umsatz steuergesetz vertraut zu machen. Im Verlag von Wilhelm Knapp in Halle (Saale, Mühlweg 19, hat unser Geschäftsführer, Kollege W. König, das Gesetz mit Erläuterungen heraus gegeben. Es kann gegen Einsendung von 2,80 Mk. bezogen werden. Eine Beratung über die Zweifelsfragen des Umsatz steuergesetzes fand am 30. Januar in Berlin statt, an der sich alle Verbände der Uhrmacher und Goldschmiede be teiligten. Als Vertreter des Zentralverbandes nahm Kollege König teil. In einer entsprechenden Eingabe wurde die Klar stellung der Zweifelsfragen versucht. Goldhandel. Wie wir erfahren, wird ein Verbot des Goldan- und -Verkaufs erwogen. Der Gedanken gang des Beamtenapparates ist immer der gleiche. Wenn irgend etwas unbequem wird oder wenn man unfähig ist, eine Frage zu lösen, dann greift man zum bequemen Verbot. Damit erreicht man heute aber nur eine Verschlimmerung der Zustände. Die Zentralleitung hat sich in ‘einer eingehenden Eingabe an das Reichswirtschaftsministerium gewandt. Nach dem Eingang der Antwort kommen wir auf die Angelegenheit zurück. Neue Mitglieder. Zu unserer Freude können wir auch in dieser Nunimer, ebenso wie in den vorhergehenden, den Beitritt weiterer Vereinigungen zum Zentralverband melden. Es schlossen sieh auf einstimmigen Beschluss dem Zentral- verbande an: die Vereinigung der Uhrmacher und Optiker von Mülheim a. Ruhr und die Uhrmacher zwangsinnung zu Chemnitz. Wir höissen diese neuen Glieder unserer grossen Kette herzlich willkommen. Der Geist von Harzburg 1876 ist wieder neu erwacht. Ueberall schliessen sich die Kollegen zusammen und immer mehr Ver einigungen finden sich im Zentralverbande zusammen. Wir laden alle Vereinigungen, die noch keinem Reichsverbande angehören, ein, sich dem Zentralverbande, verbunden mit der Vereinigung, anzuschliessen. Steuererklärungen. Infolge der nur langsam voran schreitenden Durchführung der deutschen Steuergesetzgebung ist eine ganze Reihe von Steuern zur Zeit in der Schwebe. Noch immer ist die längst fällige Kriegsgewinnsteuer un erledigt und auch die Vermögenszuwachssteuer ist noch nicht erhoben. Hierzu kommt, dass, ganz abgesehen von dem noch nicht erledigten Reichsnotopfer, auch Unklarheit darüber herrscht, wie sich das Publikum in seiner Deklarationspflicht gegenüber der Reichseinkommensteuer zu verhalten hat. Rück fragen bei den zuständigen Steuerbehörden haben ergeben, dass sie selbst noch keinerlei Anweisung über die Durch führung der Kriegsgewinn- und Vermögenszuwachssteuern haben. Von diesen Stellen wird empfohlen, zunächst ruhig abzuwarten, bis von amtlicher Stelle Erklärungen über die Durchführung dieser Steuern erschienen sein werden oder bis — falls dieser Weg gewählt wird — den Steuerpflichtigen Steuererklärungsformulare zugestellt sein werden. In bezug auf die Einkommensteuer wird betont, dass die Finanzämter in der Lage sein werden, rechtzeitig vor dem 1. April Mit teilungen bekanntzugeben über die Art, wie im Steuerjahr 1920 die Einkommensteuern erhoben werden sollen. Wichtige Entscheidung eines Schlichtungsausschusses. Es handelt sich darum, dass von einer Angestelltengruppe die rückwirkende Kraft einer Teuerungszulage gefordert wurde. Diese Forderung wurde mit folgender Begründung abgelehnt: „Dem Arbeitgeber muss die Möglichkeit bleiben, die durch
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