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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Luxussteuerfragen
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEdelmetall-, Uhren- und Schmuckmesse in Leipzig vom 29. Februar ... 45
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 46
- ArtikelLuxussteuerfragen 47
- ArtikelEine Standuhr aus der Mitte des 16. Jahrhunderts 48
- ArtikelErnst Born (Berlin) zum 70. Geburtstag am 11. Februar 1920 50
- ArtikelSprechsaal 50
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 51
- ArtikelVerschiedenes 55
- ArtikelVom Büchertisch 57
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 58
- ArtikelDer Ankauf der Reichsmünzen 59
- ArtikelAnzeigen 60
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 4 Die Uhrmacherkunst. 47 diese Gehaltszuscbläge bedingte Spesenerhöhung wieder auf das Publikum abzuwälzen, was ihm aber nicht möglich wäre, wenn als Termin der Rückwirkung der 1. Oktober 1919 be stimmt würde. Im übrigen erscheint diese von der An gestelltenschaft geforderte Rückwirkung schon aus dem Grunde nicht gerechtfertigt, weil der Tarifvertrag selbst erst am 26. September 19i9 abgeschlossen worden ist.“ Das Vorgehen der Preisprüfungsstellen ist in einigen Städten sehr rücksichtslos und vor allen Dingen auch un gesetzlich. Besondere Klagen erhalten wir aus Mannheim. Wir verweisen auf den Bericht unter „Vereinsnachrichten“. Wir werden in Mannheim die nötigen Schritte tun. Gerade da* Vorgehen dort zeigt einmal wieder, wie unsere Behörden sich bemühen, unser Wirtschaftsleben immer mehr zu schädigen. Anstatt dass die Geschäfte in Mannheim, wo die Aufkäufer für das Ausland zu Hause sind, veranlasst werden, für solche Waren, die für uns keine Lebensnotwendigkeit sind, möglichst hohe Preise zu fordern, tut man das Gegenteil! — Uebrigens fand die erste Tagung des neuen Wuchergerichts in Berlin ein unerwartetes Ende. Es wurde geltend gemacht, dass die Wuchergerichte als Sondergerichte nach § 105 der Reichs- Verfassung ungesetzlich seien. Um diese Frage zu entscheiden, musste die Tagung zunächst abgebrochen werden. Uhrmacherschule in Glashütte i. Sa. Infolge der un unterbrochenen Steigerung aller Unkosten ist seit geraumer Zeit an vielen Schulen eine Verdoppelung der Schulgelder eingetreten. Aus dem gleichen Grunde hat auch der Stiftungs ausschuss beschlossen, die Schulgeldsätze an der Deutschen Uhrmachersehule um 100% zu erhöhen, und zwar mit Wirkung vom 1. Februar dieses Jahres ab. Ernst Born (Berlin) 70 Jahre alt. Unser Vorstands mitglied, Herr Kollege Ernst Born (Berlin C 54, Rosenthaler Strasse 22) feierte am 11. Februar seinen 70. Geburtstag. Der Vorstand des Zentralverbandes hat aus diesem Anlass Herrn Kollegen Born das grosse Verbandsdiplom durch Herrn Kollegen Bätge überreichen lassen. Wir sprechen auch noch an dieser Stelle unserem Vertrauensmann, Kollegen Born, den herzlichsten Dank aus für all das, was er dem Zentral- verbande geleistet hat. Hoffen wir, dass er noch viele Jahre sich seines Alters freuen kann und dass er weiter so frisch und guten Mutes bleibt, wie er es bis heute gewesen ist! 25 Jahre Vorsitzender! Welche Menge von Arbeit, Verdruss, Misserfolg, aber auch Freude und Erfolg schliessen diese 25 Jahre ein! Eine seltene Jubelfeier konnte unser Kollege Rudolf Köhler in Lübeck feiern. Der Verein ehrte und feierte seinen Vorsitzenden in gebührender Weise. Auch wir sprechen unserem Kollegen Köhler unseren herzlichsten Dank aus für all die Arbeit, die er 25 Jahre lang als Vorsitzender für unseren Beruf getan hat. Wir beglück wünschen ihn zu seinem Jubeltage und wünschen, dass er noch recht lange in der gleichen vorbildlichen Weise tätig sein mag. Geh. Kommerzienrat Dr. ing. h. c. Arthur Junghans f. Am 30. Januar starb plötzlich im Alter von 67 Jahren Herr Geh. Kommerzienrat Dr. ing. h. c. Junghans. Damit verliert unser Gewerbe die markanteste Persönlichkeit. Eisern im Willen, klar im Erkennen des Zieles und des Weges ging Junghans seinen Weg, der ihn zum grössten Erfolge führte. Wer Gelegenheit hatte, Junghans in seinem Betriebe kennen zulernen, schied von ihm in Bewunderung und Verehrung. Sein Verlust ist nicht zu ersetzen, aber sein Werk lebt fort und so wird sein Wirken stets lebendig bleiben. Das aufmerksame Lesen des Textes und Anzeigenteiles unserer eigenen Verbandszeitschrift „Die Uhrmacherkunst“ bringt Gewinn. Sie kostet jährlich nur 7,20 Mk.I Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13953. Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Herrn. Uhlig. W. König. Luxussteuerfragen. Armbanduhren und Gegenstände Je mehr man sich mit der Luxussteuer befasst, desto deutlicher stellt sich heraus, dass die §§15 und 21 (Her steller- und Kleinhandelssteuer) die grösste Verwirrung an- richten. Ueber die Versteuerung der Armbanduhren bestand sofort der grösste Zweifel. Der „Wirtschaftspolitische Aus schuss des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes“ richtete an den Reichsfinanzminister eine entsprechende An frage. Unter dem Zeichen III. 2735 wurde am 28. Januar nachstehende Antwort erteilt: Armbanduhren stehen als Uhren den Taschenuhren gleich, und also vom Fabrikanten der Uhren (Kalotten) nach § 15, I, Nr. 1 — 3, zu versteuern. Wird die Kalotte einem Armband eingefügt, so entsteht die Frage, ob der neue entstandene Gegenstand wiederum der Luxus- •teoer unterliegt. Dabei ist zu unterscheiden je nach dem Stofl, aus dem das Armband besteht Handelt es sich um unechte — wenn auch versilberte oder vergoldete oder mit Gold, Silber oder Nickel plattierte Stoffe, so kommt § 15, I, Nr. 2—6, in Frage; eine Luxussteuerpflicht wird meist nicht eintreten, da die — bereits versteuerte — Uhr der wertvollere Bestandteil (§ 6) sein wird. Sollte das Band der wertvollere Bestandteil sein, so würde der Hersteller der fertigen Armbanduhr (Kalotte mit Band) wiederum luxueeteuerpflichtig sein, aber einen Vergüluogs- »nspruch nach § 19 des Gesetzes haben. Handelt es sich um echte tone Platin, Gold oder Silber, so ist nicht der Fabrikant, sondern der Kleinhändler luxussteuerpflichtig (§ 21), und zwar ohne Rücksicht auf die ereits wegen der Uhr etwa stattgehabte Versteuerung, mit dem ganzen ür die fertige Armbanduhr (mit Kette) vereinnahmten Entgelt, und ohne Küoksicht darauf, ob die Uhr oder das Band (die Kette) der wertvollere sstandteil ist; denn nach §21, Nr. 1, macht jede „Verbindung“ mit Kuelmetallen den Gegenstand luxussteuerpfliehtig. Einen dem § 19 ent- sprechenden Vergütungsanspruch gibt es bei der Kleinhandelssteuer nach * 1 “oät. Im Aufträge: gez. v. Laer. Aus der Antwort geht hervor, dass die tatsächlichen Verhältnisse in keiner Weise berücksichtigt worden sind. in Verbindung mit Edelmetallen. Uhren in Silber mit einem Deckel und Uhren aus unedlem Metall sind steuerfrei. Da Armbanduhren den Taschenuhren gleichgestellt werden, so sind auch diese aus den angegebenen Metallen steuerfrei. Offenbar meint der Finanzminister aber nur die Kalotten; eine Uhr mit Armband bleibt aber immer eine Armbanduhr. Bei Double, vergoldeten oder versilberten Bändern überwiegt der Wert der Uhr stets den Wert des Bandes. Deshalb sind alle unechten Armbanduhren mit den Bändern nach § 6 steuerfrei. Bei Silberbändern würde, wenn Uhr und Band als Ganzes verkauft werden, der ganze Ent gelt dafür beim Kleinhändler mit 15 °/o zu versteuern sein. Bei goldenen Uhren mit Armband tritt eine Doppelbesteuerung ein. Zunächst muss die Uhr beim Hersteller mit 15 % und dann Uhr mit Band beim Kleinhändler mit 15 °/o versteuert werden. Nehmen wir an, die Uhr kostet bei der Einfuhr aus der Schweiz 400 Mk., so wäre 60 Mk. Steuer zu zahlen. Wird die Uhr dann in Pforzheim mit einem goldenen Band versehen und an den Uhrmacher verkauft, so ist sie um 60 Mk. Steuer verteuert. Wird dann Uhr mit Band für 1600 Mk. im Laden verkauft, so muss der Uhrmacher 15 % von der ganzen Summe, also 240 Mk. Steuer bezahlen. Für die Uhr muss also 400 Mk. Steuer bezahlt werden! Die natürliche Folge ist, dass Uhr und Band einzeln geliefert und verkauft werden. Die Technik wird sehr leicht die Aufgabe lösen und hat sie ja bereits gelöst, Uhr und Band so einzurichten, dass sie ohne Schwierigkeit von jedem Laien zusammengefügt werden können. Wünschenswert ist es nur, dass die Industrie für die Vorrichtung zum Befestigen der Uhr an das Armband einen Typ schafft; wenn irgendwo, so
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