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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Luxussteuerfragen
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Standuhr aus der Mitte des 16. Jahrhunderts
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEdelmetall-, Uhren- und Schmuckmesse in Leipzig vom 29. Februar ... 45
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 46
- ArtikelLuxussteuerfragen 47
- ArtikelEine Standuhr aus der Mitte des 16. Jahrhunderts 48
- ArtikelErnst Born (Berlin) zum 70. Geburtstag am 11. Februar 1920 50
- ArtikelSprechsaal 50
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 51
- ArtikelVerschiedenes 55
- ArtikelVom Büchertisch 57
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 58
- ArtikelDer Ankauf der Reichsmünzen 59
- ArtikelAnzeigen 60
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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48 Die Uhrmacherkunst. Nr. 4 hat hier die „Normalisierung und Typisierung“ Berechtigung. Genau so, wie der Amerikaner Werk und Gehäuse einzeln bezieht, wird der deutsche Uhrmacher gezwungen„Uhren und Bänder einzeln zu beziehen und zu verkaufen. Bei den Armbanduhren könnte man über die Schwierig keit der Doppelbesteuerung also hinwegkommen. Jedenfalls ist es aber nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen, Gegen stände Dach §§ 15 und 21 doppelt zu versteuern. Wie so oft, hat man auch hier vergessen, die tatsächlichen Verhält nisse zu berücksichtigen. Das geht ja auch schon aus den vorläufigen Ausführungsbestimmungen hervor, nach denen eine Kollision zwischen §§ 15 und 21 nicht eintreten dürfte. Würde der vorletzte Satz der oben wiedergegebenen Antwort des Finanzministers zutreffend sein, so müsste ja gerade der Schmuck der minderbemittelten Leute doppelt besteuert werden. Eine silberne Brosche mit Halbedelstein, eine Ver bindung, die sehr häufig ist, würde demnach wegen des Halbedelsteines beim Hersteller und später, der silbernen Platte wegen, beim Kleinhändler nochmals zu versteuern sein. Nach der Ansicht des Finanzministers würde also jeder Gegenstand, der mit Edelmetall „verbunden“ wird, beim Kleinhändler luxussteuerpflichtig! Dass diese Auffassung nicht zutrifft, geht auch aus den vorläufigen Ausführungs vorschriften hervor; denn hier ist schon eine besondere Aus nahme bei Stöcken, SchirmgrifFen usw. gemacht, die durch die Verzierung mit Platten in bestimmter Ausdehnung aus Silber nicht luxussteuerpflichtig werden. Meiner Ansicht nach ist § 6 auch für diese Fälle durch aus anwendbar. Bei dem Steuersatz von 15 °/ 0 Hersteller und 15 % Kleinhändler handelt es sich doch um zwei ver schieden hohe Steuersätze; denn 15 °/o beim Kleinhändler bedeuten für den gleichen Gegenstand einen höheren Betrag als 15 °/ 0 beim Hersteller. Besteht aber ein Zweifel über die Höhe des Steuersatzes, so entscheidet eben nach § 6 der wertvollere Bestandteil. Es ist nicht einzusehen, weshalb denn gerade für die hier in Frage kommenden sehr zahl reichen Fälle § 6 nicht anwendbar sein soll. Sollten die endgültigen Ausführungsvorschriften keine befriedigendere Lösung bringen, als sie die Antwort des Finanzministers gibt, so müsste eine Entscheidung des Reichs finanzhofes herbeigeführt werden. W. König. Eine Standuhr aus der Mitte des 16. Jahrhunderts. Von den wenigen fast ursprünglich erhaltenen Stand uhren des 16. Jahrhunderts befindet sich eine der bemerkens wertesten in der bekannten Uhrensammlung von Dr. Antoine- Feill in Hamburg. Ueber sie berichtet unser Mitarbeiter M. Engelmann im 2. Oktoberheft des „KunstWanderers“. Diese anmutende Renaissanceuhr ist das Meisterwerk eines Münchener Schlossers und Uhrmachers. Am . Rande der Ueberdachung schlug er, offenbar mit den Gemütswerten eines Hans Sachs ausgestattet, die Worte ein: VEYT SCHAVFEL BIN ICH GENANT — GVOTEN GESELEN WOLBEKANT — HAB MICH WOL RECHT BEDACHT — DISE UR ZVO MINCHEN ZUMAISER — STVCK GEMACHT — ANNO DOMINI — 1554 Ein glücklicher Aktenfund ergänzte und bestätigte die eigene Meldung des Meisters. In einem Münchener Ratsprotokoll vom 17. August 1554 heisst es: „Veit Schaufel schlosser Ist anheut Im handwerckh der schlosser oder urmacher zum maister angenommen, hat angelobt an die Camer und des hantwerkhs puxen zugeben was gebrauchig, und vermög der Satz zuarbeithen. Actum 15. Augusti ao 1654.“ Des Meisters Initiale V. S., die ebenfalls an der Uhr angebracht sind, sind die gleichen seines Zeitgenossen, Kollegen und Landsmannes, des Münchners Ulrich Schniep, von dessen in Breslau befindlicher Sonnenuhr wir in der „Uhrmacher kunst“, Nr. 16, 1919, berichteten. Das Kunstgewerbe der Renaissance suchte gern seine Vorbilder in der Architektur. Vor allem aber wurde die Standuhr dieser Zeit den Umrisslinien der Stadttore und Kirchtürme nachgebildet. Diese Vorbilder waren schon in sofern naheliegend, als es um die Wende zum 16. Jahrhundert immer häufiger Brauch wurde, solche>eithin sichtbaren Ge bäude mit öffentlichen Uhren zu versehen. Um diese Zeit treffen wir auch zuerst die spiralig gewundene Zugfeder als Kraftspender in der Uhr an. Auf der geraden Linie von der mittelalterlichen, durch Gewichtszug betriebenen Uhr bis zum heutigen, der Vollendung immer näher kommenden Chrono meter, hatte aber gerade diese technische Neuerung, einen bedeutenden Umwandlungsprozess zur Folge. Die Herstellung der leicht transportfähigen und überall aufstellbaren, in ihren Ausmassen nach der Kleinheit hin kaum beschränkten Uhr (Taschenuhrerfindung um 1510) war möglich geworden. Die schwere untransportable Gewichtswanduhr der Gotik war überwunden, auch zugleich in ihrer strengen ernsteren Linien führung. Handwerkstüchtigkeit und gestaltendes Talent ver mochten nunmehr Technik und Formensprache der Uhr zu einer Harmonie zusammenzufügen, die Gesinnung, Geist und Ziel der Bestrebungen ihrer Tage hochwertig zum Ausdruck brachten. Ein trefflicher Zeuge dieser neuen Art und Form ist Veit Schaufels Werk. Leben und Tod, Tag und Nacht, das urewige Auf und Ab ist sinnig im Schmuck der Uhr ausgedrückt. Harpyen, die Sinngestalten der Vergänglichkeit, tragen die geschweift geformte Grundplatte; die in gefälligen Rhythmen geformte Gestalt der Wachsamkeit mit der mahnenden Schelle in der Hand und dem Hahn zu Füssen krönt als Triumph des ge messenen Lebens das Werk. Wie flüssig hingeschrieben muten die ornamentalen Pflanzen- und Blumengravuren an, welche die verschiedenen Teilungen und Kreise umschmiegen. An den Eckräumen der grossen Zifferblätter sehen wir jene pustenden Windengel wieder, die Peter Apian gern zur Kenn zeichnung der Himmelsrichtungen an seinen Instrumenten- entwürfen verwandte. Das grosse Zifferblatt der Vorderseite (Abb. 1) zeigt die sogenannte halbe Uhr, indem sie den Volltag in 2X12 Stunden teilte. Diese Einteilung bezeichnete man auch als „Nürn berger Uhr“, während die „grosse oder welsche Uhr“, wie noch heute in Italien, nach 24 fortlaufenden Stunden rechnete. Innerhalb des Zifferblattes liegen drei Ringe und eine mit Kreisausschnitt versehene Scheibe, die ein selbsttätiges Mond kalendarium darstellen. An dem schmalen äussersten dieser drei Ringe las man den Zeitpunkt ab, in dem die Mondbahn den Tierkreis schnitt. Nach Norden hin, über die Ekliptik kreuzend, durchschritt die Mondbahn den aufsteigenden Knoten, für den der Kalendermacher das Zeichen des Drachenkopfes hat und daher an diesem Ringe mit Caput Draconis bezeichnet ist. Der entgegengesetzte Punkt ist der absteigende Knoten, der Drachenschwanz-Cauda Draconis, und die in der Mitte liegenden Stellen, die beiden grössten Entfernungen der Mond bahn, nördlich und südlich von der Ekliptik, sind nach dem Bauche des Drachen mit Venter borealis und Venter australis bezeichnet. Der nach innen nächstfolgende Ring des Tier kreises ergänzt diese Feststellungen durch die Angaben des Tierkreisbildes. Die Innenscheibe stellt die Phasen des Mondes und dem nach sein „Alter , der Wirklichkeit entsprechend, dar. Da
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