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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Sitz Kassel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEdelmetall-, Uhren- und Schmuckmesse in Leipzig vom 29. Februar ... 61
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 62
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Sitz Kassel 63
- ArtikelDie neuen Steuergesetze 65
- ArtikelCarl Jarck 67
- ArtikelSprechsaal 68
- ArtikelErste Sitzung des Stiftungsausschusses der Deutschen ... 68
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 69
- ArtikelVerschiedenes 73
- ArtikelVom Büchertisch 74
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 74
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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64 Die Uhrmacherkunst. Nr. 5 Beseitigung der Beunruhigung in den beteiligten Kreisen unternommen werden möchten. Es wird auch gebeten, die Unterzeichnete Zentralleitung als die Ver treterin der gesamten deutschen Uhrmacherscbaft von den diesbezüglichen Entschliessungen des Reichswirtschafts ministeriums in Kenntnis zu setzen, damit die angeschlossenen Verbände in gleicher Weise benachrichtigt und in den einzelnen Pachorganen aufklärende Mitteilungen veröffentlicht werden können. Zentralleitung der Deutschen Uhrmacher-Verbände, Sitz Kassel. Der Vorsitzende: Der Geschäftsführer: (gez.) Heinrich Kochendörffer. (gez.) Dr. jur. B. Körte. Ferner bat die Zentralleitung eine weitere Eingabe an das Reichswirtschaftsministerium eingereicht, zu der sie durch die vielfachen Klagen über das Vorgehen der Preisprüfungs stellen einerseits und andererseits durch die enormen Preis aufschläge in dem letzten Halbjahr (Oktober 1919: 50 °/ 0 , 1. Februar 1920: 66 2 / 3 °/ 0 ) veranlasst wurde. Diese Eingabe hat folgenden Wortlaut: Das Reichswirtscbaftsministerium bittet die Unterzeichnete Zentralleitung ganz ergebenst darum, eine Verordnung ver anlassen zu wollen, dass die Preisprüfungsstellen angewiesen werden, nichts dagegen einzuwenden, wenn die Verkaufs preise von Uhren und Goldwaren nicht im Verhältnis zum tatsächlich bezahlten Einkaufspreis festgesetzt werden, sondern den Gewerbetreibenden Verkaufspreise zu gestatten, die nicht unter den Preisen stehen, die sie selbst bei erneutem Ein kauf dafür zu zahlen haben. Geschieht dies nicht baldigst, so wird die Frage von Auslandsaufkäufern und Schiebern entnommen und die Waren werden von Elementen aus dem Verkehr herausgezogen, die dem eigentlichen Konsumenten die Waren entziehen und viel mehr verteuern, als es durch diese vorgeschlagene Kalkulation der Fall sein würde. Deutschland würde nicht ausverkauft und die Geschäftswelt ginge nicht dem Ruin entgegen, der sonst zweifellos kommen muss. Nähere Begründung nachstehend. Zentralleitung der Deutschen Uhrmacher-Verbände, Sitz Kassel. Begründung! In letzter Zeit sind der Unterzeichneten Zentralleitung mehrfach, schriftlich wie mündlich, Fälle mitgeteilt worden, in denen mehr oder weniger ein Einschreiten der Preis prüfungsstelle in einer Art und Weise erfolgte, die nur ge eignet ist, die Grundbedingungen des wirtschaftlichen Fort bestehens der selbständigen Gewerbetreibenden Kreise zu zerstören und diese dem Ruin näberzubringen. In die ; em Zusammenhang ist zunächst einmal vor allem zu berück sichtigen die dauernde Verschlechterung unseres Markkurses und die im Zusammenhang mit dem Valutatiefstand stehende immer noch sprunghafte Preisbildung; es sei hier nur er wähnt, dass seitens der deutschen Uhrenindustrie mitWirkung vom 20. Oktober 1919 ein Preisaufschlag von 50 °/o und seit dem 1. Februar 1920 ein weiterer Preisaufschlag von 66 2 /3 % auf die in Deutschland fabrizierten Uhren vor genommen werden musste, weil die Preise für die Rohstoffe, für Eisen, Kupfer, Bleche, Messing, Holz usw. und ferner auch die Arbeiterlöhne erheblich in die Höhe gestiegen Waren. Unter diesen Voraussetzungen wird man den ge waltigen Unterschied und die riesige Spannung zwischen den Einkaufspreisen in den Monaten Januar und Februar dieses Jahres und denen des Herbstes vorigen Jahres ver stehen können. Das Einschreiten und Vorgehen der Preisprüfungsstellen und dessen Folgen, die in erster Linie in der Schliessung der betreffenden Geschäfte bestehen, wird damit zu recht fertigen versucht, dass angeblich Preistreibereien und Ver- stÖ38e gegen die Wuchergesetzgebung vorgekommen seien. Dieser Auffassung muss aber ganz energisch und auf das entschiedenste entgegen getreten werden. Es ist geradezu auffallend, vielleicht aber auch be zeichnend und durch manche Umstände leicht verständlich, dass ein derartiges Vorgeben der Preisprüfungsstellen in erster Linie gerade an solchen Plätzen des Reiches statt findet die hart an der Grenze zwischen besetztem und dem unbesetzten Gebiet liegen. Hier macht sich in noch er- höhterem Masse, als in dem dahinterliegenden Innerdeutsch land, ein Unwesen breit und bemerkbar, das man nicht mit Unrecht als den „Ausverkauf Deutschlands“ bezeichnet. Be sonders in den Städten Mannheim und Köln sind, ebenso wie in anderen Städten gleicher Lage, die Hochburgen der Auslandsaufkäufer zu erblicken, die unter Ausnutzung des schlechten Standes unserer Valuta die „Konjunktur ausnutzen“ und jeden erdenklichen Preis für solche Wertgegenstände bezahlen, hinsichtlich derer die Robstoffmaterialienbeschaffung für uns infolge des Valutaunterschiedes nur zu unvergleich lich hohen Preisen möglich, wenn nicht gar unmöglich ge macht wird. Dass hierunter auch der reelle Geschäftshandel sehr zu leiden hat, bedarf keiner weiteren Erwähnung. Das Vorgehen der Preisprüfungsstellen darf aber nicht dazu führen, dass der ehrliche und reelle Geschäftsmann den unsauberen Elementen gleichgestellt wird und eine dementsprechende Behandlung erfährt. Ganz verschieden voneinander sind die Massnahmen, die von massgebenden Seiten zur Bekämpfung der Gefahr des Ausverkaufes empfohlen wurden. Herausgegriffen seien nur die vom Reichsbankdirektorium gegen Ende des vergangenen Jahres veröffentlichten Richtlinien. In diesen wurde darauf hingewiesen, dass Verkaufsgegenstände, vor allem aber solche aus Gold und sonstigen Edelmetallen, möglichst hoch aus gezeichnet werden sollten. Es ist jedoch bekannt, dass diese Massnahmen dem reellen Geschäftsmann nicht genügend Schutz bieten können, da sich die Ausländer dann eben in ausgedehntestem Masse — wie es bedauerlicherweise vielfach der Fall war und auch noch ist — der Helfersdienste von Inländern bedienen. Der Gedanke, der in den vom Reichs bankdirektorium empfohlenen Richtlinien zum Ausdruck kommt, nämlich die Inlandspreise dem Weltmarktpreise, wenn auch nur allmählich, zu nähern, kann nur erst dann fruchtbringend sein, wenn er auch den Inländern gegenüber zur Anwendung gebracht wird. Dies kann aber nur dadurch geschehen, dass unter Berücksichtigung der von Woche zu Woche, ja von Tag zu Tag anschwellenden Preisbildung die Kalkulation hinsichtlich des Verkaufspreises nicht nach dem tatsächlich gezahlten Einkaufspreis, sondern vielmehr nach dem jeweiligen Tagespreis vorgenommen wird. Dies hat auch seinen guten Grund, der unseres Er achtens auf einen Hauptübelstand unserer ganzen bisherigen Wucherrechtsprechung hinweist. In dieser wird die Geld entwertung zwar bei der Gewinnberechnung, nicht aber beim wahren Wert selbst berücksichtigt. Hat z B. ein Uhrmacher im Herbst vergangenen Jahres Uhren eingekauft, so muss er bei einem heutigen Einkauf mindestens das Doppelte be zahlen, um dieselbe Menge hereinzubekommen. Werden die jetzt eingekauften Uhren unter Einhaltung der Bestimmungen des Wucherstrafrechtes wieder verkauft, so kann er mit dem hierdurch erzielten Erlös noch nicht einmal die Hälfte der früheren Warenmenge wieder einkaufen. Wiederholen sich derartige Einkäufe, so ist es bei dem anhaltend sinkenden Valutastand einerseits und den Preiserhöhungen andererseits eine unausbleibliche Folge, dass das Betriebsvermögen eines Geschäftsmannes in ganz kurzer Zeit, schon in einem Zeit raum von einigen Wochen vollständig aufgebraucht wird. Der offene und ehrliche Handel wird also nicht nur be schränkt, sondern geradezu dem Untergang preisgegeben,
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