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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 77
- ArtikelBekanntmachung 78
- ArtikelDie Leipziger Messe 78
- ArtikelUebermässige Preissteigerung für Uhren und Edelmetallwaren 80
- ArtikelDie neuen Steuergesetze (II) 81
- ArtikelGutgläubiger Erwerb gestohlener Uhren 82
- ArtikelSprechsaal 82
- ArtikelVerordnung über den Handel mit Gold, Silber und Platin 83
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 83
- ArtikelVerschiedenes 85
- ArtikelVom Büchertisch 88
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 88
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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mxrnt shs> 6. esa Hummer S3 45. 3attraan£ Organ des Zentralverbandes der deutsehen Uhrmaeher-Innungen und -Vereine E. V. in Halle a. S., verbunden mit der Deutsehen Uhrmacher-Vereinigung E. V. in Leipzig, der Sarantiegemeinscliaft, flerEinbrncMilfslcasse der dentsclien Uhrmacher, fler Gesellschaft der Freunde des Lehrlings- n. Fachschulwesens im ülirmacliergBwerlie. Halle, den 15. März 1920. Inhalt: Bekanntmachungen der Verbandsleitung. — Bekanntmachung. — Die Leipiiger Messe. — Uebermässige Preissteigerung für Uhren und Edelmetallwaren. — Die neuen Steuergesetze. — Gutgläubiger Erwerb gestohlener Uhren. — Sprechsaal. — Verordnung über den Handel mit Gold, Silber und Platin. — Innungs- und Vereinsuachrichten. — Verschiedenes. — Vom Büchertisch. — Frage- und A.ntwortkasten. Bekanntmachungen der Verbandsleitung. An welcher Versammlung habe ich teilzunehmen? Halberstadt. Das Nähere unter Vereinsnachrichten. Besondere Ein ladungen werden nicht versandt. Anschrift für Briefe: Zentralverband der Deutschen Uhrmacher in Halle (Saale), Mühlweg 19. Geldeinzahlungen auf das Postscheckkonto in Leipzig, Nr. 13953. Neue Mitglieder. Wiederum können wir den Beitritt einer Vereinigung zum Zentralverbande melden. Der Uhr macherverein Kreis Landeshut i. Schl, hat beschlossen, dem Zentralverbande beizutreten. Wir heissen dieses neue Mitglied herzlich willkommen. Hoffentlich können wir auch fernerhin von neuen Beitrittserklärungen melden. Der Zentral verband umfasst den weitaus grössten Teil aller überhaupt bestehenden Uhrmachervereine und -Innungen und bildet 90 den Sammelpunkt der Gemeinschaftsarbeit im Uhrmacher gewerbe. Vereinigungen, die noch keinem Reicbsverband angehören, laden wir zum Beitritt ein. Der restlose Zu sammenschluss aller Kollegen ist heute eine Notwendigkeit. Den uns angeschlossenen Vereinigungen gehen in Kürze sehr wichtige Mitteilungen zu, die jeder Kollege heute für seinen Geschäftsbetrieb unbedingt wissen muss. Schon aus diesem Grunde wird in Zukunft kein Kollege abseitsstehen können, wenn er nicht Schaden leiden will. Die Mitteilungen werden in Zukunft regelmässig in der ersten Hälfte des Monats ver sandt werden, solange die Notwendigkeit dazu vorliegt. Unter Bezugnahme auf unser letztes „streng vertrauliches“ Rundschreiben müssen wir mitteilen, dass sich der in diesem genannte Preis inzwischen leider auf 215 20 Mk. anstatt 185.20 Mk. erhöht hat. Nach der uns zugegangenen Mit teilung wird die Herstellung ab 1. April überhaupt eingestellt. Wir bitten die Vorsitzenden der uns angeschlossenen Ver einigungen, ihre Mitglieder von vorstehendem in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen. Wichtige Mitteilungen in Sachen Luxussteuer. Wir machen darauf aufmerksam, dass nach den letzten Erlassen des Finanzministeriums Wiederverkäuferbescheinigungen nur für die beim Kleinhändler (§21) luxussteuerpflichtigen Gegen stände ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer der Be scheinigungen ist auf das laufende Kalenderjahr beschränkt. Alle ausgestellten Bescheinigungen verlieren mit dem 31. Dezember jedes Jahres ihre Gültigkeit, das gilt auch für die bereits mit einer längeren Gültigkeitsdauer ausgestellten Bescheinigungen. Anträge für die Erneuerung der Be scheinigungen sind bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres beim Umsatzsteueramt zu stellen; die Bescheinigung wird dann vor dem 1. Januar zugestellt. Bei der Erneuerung wird eine Bescheinigung mit der alten Nummer ausgestellt. Der Lieferer hat sich beim ersten Geschäftsverkehr in jedem Kalenderjahr von der Erneuerung der Bescheinigung zu überzeugen. Die jedesmalige Vorlegung erübrigt sich, wenn eine ständige Geschäftsverbindung besteht, — Aufmerksam machen wir noch darauf, dass Grosshändler von dem Waren lager, dass sie am 31. Dezember 1919 hatten, von jeder Verpflichtung zur Entrichtung von Lnxussteuer frei sind, auch wenn diese Gegenstände nach dem alten Gesetz unter dessen § 8 fallen würden. (III. 354.) Sendet freiwillige Beiträge! Der Zentral verband muss eine umfassende Werbearbeit einleiten, um den Zusammen schluss aller Kollegen zu fördern. Der jetzige geringe Beitrag gestattet aber nicht die Aufwendung grösserer Mittel. Wir bitten daher alle Kollegen, je nach der Grösse ihres Geschäftes, einen freiwilligen Beitrag einzusenden. Es muss Ehrensache für jeden Kollegen sein, zur Förderung seiner Berufsinteressen beizutragen. Das aufmerksame Lesen des Textes und Anzeigenteiles unserer eigenen Verbandszeitschrift „Die Uhrmacherkunst“ bringt Gewinn. Sie kostet jährlich nur 11,20 Mk.! Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13953. Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Herrn. Uhlig. W. König.
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