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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- ArtikelZum neuen Jahr! 1
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 2
- ArtikelBekanntmachung der Einbruchshilfskasse 3
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Sitz Kassel 3
- ArtikelEtwas vom Schaufenster von heute 5
- Artikel"Danzt du mit mien Fro, danz ick mit dien Fro, un so mut't ok ... 7
- ArtikelGeschäftsbericht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 8
- ArtikelAus der Werkstatt 11
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 11
- ArtikelVerschiedenes 12
- ArtikelVom Büchertisch 14
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 14
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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2 Die Uhrmacherkunst. Nr. 1 Bekanntmachungen der Verbandsleitung. An welcher Versammlung habe ich teilzunehmen? Harburg — Magdeburg — Naumburg — Kiel. Das Nähere unter Vereinsnachrichten. Besondere Ein ladungen werden nicht versandt. Anschrjft für Briefe: Zentralverband der Deutschen Uhrmacher in Halle (Saale), Mühlweg 19. Geldeinzahlungen auf das Postscheckkonto in Leipzig, Nr. 13953. Neue Mitglieder. Der Uhrmacherverein Celle hat be schlossen, dem Zentralverbande ab 1. Januar 1920 beizutreten. Wir heissen dieses jüngste Mitglied herzlich willkommen. Zu unserer Freude konnten wir jetzt fast in jeder Nummer unserer „Uhrmacherkunst“ von der Anmeldung neuer Mit glieder berichten. Der Zusammenschluss der Uhrmacher wird immer fester. Durch die Vereinigung der beiden ßeichs- verbände: Zentralverband (Halle) und Uhrmachervereinigung (Leipzig), ist ja auch ein grösser, starker Verband geschaffen worden, wie er besser und kräftiger nicht gedacht werden kann. Die Mitglieder des einen Verbandes sind gleichzeitig Mitglieder des anderen. So können wir heute weiter die grosso Anzahl der Mitglieder der Deutschen Uhrmacher- veremigung auch als Mitglieder des Zentralverbandes be- grüssen. Wir heissen sie herzlich willkommen! Das neue Umsatzsteuergesetz. Am 1. Januar tritt das neue Umsatzsteuergesetz in Kraft, dessen Wortlaut uns heute noch nicht vorliegt. Wir können erst in der nächsten Nummer darauf ausführlicher zurückkommen. Nur gegen einen Irrtum müssen wir uns wenden. Die Kollegen werden gegen Ende Dezember Zuschriften erhalten haben, bis zum 31. Dezember Zahlungen für Lieferungen zu leisten, da jede Zahlung nach dem 31. Dezember unter die Bestimmungen des neuen Umsatzsteuergesetzes falle. Das entspricht nicht den Tatsachen! Wir weisen deshalb darauf hin, dass nach einer, allerdings im Regierungsentwurf noch nicht enthaltenen, sondern durch die Nationalversammlung in das Gesetz hinein gebrachten Bestimmung (§ 51, Abs. 3 des Gesetzes) dann wenn nach dem neuen Gesetz eine Steuer für eine Lieferung oder sonstige Leistung zu entrichten ist, die nach dem Umsatz steuergesetz vom 26. Juli 1918 steuerfrei war oder einem niedrigeren Satze unterlag, für die Steuerpflicht und die Höhe des Steuersatzes nur dann das neue Gesetz massgebend ist wenn sowohl die Vereinnahmung als auch die Lieferung oder sonstige Leistung nach dem 31. Dezember 1919 liegen. Die Vorschrift gilt bis zum 31. Dezember 1920. Wenn also Warenlieferanten ihre Kunden zur Bezahlung der Eechnung bis zum 31. Dezember 1919 mit dem Hinweis auffordern, dass späterhin erhöhte Umsatzsteuer bezahlt werden müsse und für diese Steuer der Käufer ganz oder teilweise eintreten müsse, so beruht dieser Hinweis auf einem Irrtum. Ist die Steuer nach dem neuen Gesetz höher, so tritt der erwähnte n tT ’ T m ,’ und die Best euerung erfolgt nach dem alten Recht. Ist dagegen die Steuer nach dem neuen Gesetz was m einigen wenigen Fällen vorkommt, niedriger, so findet der 9 51 keine Anwendung, und die Besteuerung erfolgt nach dem für die Abgabepflichtigen günstigeren Recht. Zum grössten Teil wird nach dem neuen Gesetz die Luxussteuer beim Hersteller erhoben. So werden z. B. auch alle Uhren beim Hersteller versteuert. Bei Edelmetallwaren ist noch zu prüfen, ob nur die handgefertigten Waren (Juwelen usw.) bei dem letzten Verkäufer versteuert werden müssen oder auch gewöhnliche Scjimuckwaren. Aus dem stenographischen Bericht der Nationalversammlung, der uns vorliegt, geht das nicht zweifelsfrei hervor. Wir werden darauf zurückkommen, wenn uns der amtliche Wortlaut des S tZ ^ m,t , de ": 0rläU ^ en Ausfü hrungsbestimmungen vor- Jiegt. Für die Uhrmacher ist es aber wichtig, zu wissen dass die Waren, die sie am 1. Januar 1920 am Lager haben,’ nach dem alten Gesetz besteuert werden, also mit dem alten Satz von 10 °/ 0 - Eine Nachversteuerung des Warenlagers, wie sie von anderer Seite vorausgesagt wurde, findet also nicht statt. Wir haben eine Nachversteuerung auch immer als nicht in Frage kommend angesehen, weil es sieh hier ja nicht um eine Warensteuer, sondern um eine Umsatzsteuer handelt. — Wir haben uns darauf eingerichtet, bei* Zweifels fragen über die neue Umsatzsteuer sofort Auskunft geben zu können. Anfragen werden also nach Möglichkeit sofort be antwortet, nur bitten wir, Rückporto beizufügen, da voraus sichtlich sehr viele Anfragen einlaufen werden. Die Goldwarengrosshandlung Albert Hief in Dresden-A., Johannesgasse, sandte uns auch in diesem Jahre 40 Mk. zur Ablösung der Neujahrsgratulation für unsere Unterstützungs kasse. Wir sprechen der Firma unsern herzlichsten Dank für diese Spende aus! Für die Ablehnung der Haftpflicht beim Einbruch haben wir auf Wunsch unserer Mitglieder Reparaturmarken mit entsprechendem Aufdruck hersteilen lassen. 1000 Stück, mit fortlaufenden Nummern versehen, kosten 20 Mk., 10000 Stück kosten 160 Mk. Wir empfehlen deshalb Sammelbezug durch die Vereine und Innungen. — Auch Handzettel zur Ver teilung an die Kundschaft können durch uns bezogen werden. 1000 Stück kosten 18 Mk., 10000 Stück kosten 130 Mk. Eine neue Auflage unserer bekannten Plakate ist gleich falls fertiggestellt, und empfehlen wir allen Vereinigungen, die sie noch nicht bestellt haben, dringend den Bezug. 1 Stück kostet 1 Mk. ohne Porto und Verpackung. Auch hier emp fehlen wir den Sammelbezug, wegen der Ersparnis an Porto- und Verpackungskosten. Vorbandsbeiträge. Eine Anzahl von unseren Vereini gungen ist noch mit den Verbandsbeiträgen im Rückstand. Wir bitten die Herren Kassenführer, die Beiträge auf unser Postscheckkonto einzuzahlen. Sendet freiwillige Beiträge! Der Zentralverband muss eine umfassende Werbearbeit einleiten, um den Zusammen schluss aller Kollegen zu fördern. Der jetzige geringe Beitrag gestattet aber nicht die Aufwendung grösserer Mittel. Wir bitten daher alle Kollegen, je nach der Grösse ihres Geschäftes, einen freiwilligen Beitrag einzusenden. Es muss Ehrensache für jeden Kollegen sein, zur Förderung seiner Berufsinteressen beizutragen. Wer noch nicht Mitglied der Einbruchskasse ist, trete sofort bei. Drucksachen durch die Geschäftsstelle des Zentralverbandes in Halle (Saale), Mühlweg 19. Das aufmerksame Lesen des Textes und Anzeigenteiles unserer eigenen Verbandszeitschrift „Die Uhrmacherkunst“ bringt Gewinn. Sie kostet jährlich nur 7,20 Mk.! u .f^^kkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13 953. ? as a,te Jahr ist nun zu Ende. Es ist uns ein Be dürfnis, allen zu danken, die uns unsere Arbeit erleichtert Haben. Vor allem danken wir unseren Herren Vertrauens männern die uns jederzeit mit ihrem wertvollen Rat unter stützt haben. Auch allen Vereins- und Innungsvorständen sprechen wir unseren Dank aus, die so rege an unserer Arbeit Anteil genommen haben. Dem Lehrerkollegium und dem Stiftungsvorstand der Deutschen Uhrmacherschule, den be- UhrmnphA t ^,® rrn Enapp als Verleger unserer „Uhrmacherkunst , der alles getan hat, um unsere Wünsche uJ KiV UDS / re £ aehzeitu ug zu erfüllen, allen Freunden D»nkf Th 9 ™™ i^ 6S Zentra [ verband es sagen wir herzlichen lhnen a]len wünschen wir ein frohes neues Jahr! n ♦ 1 er y? L r8tand d «3 Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Herrn. Uhlig. W. König.
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