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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Leipziger Messe
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uebermässige Preissteigerung für Uhren und Edelmetallwaren
- Autor
- Hansen, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 77
- ArtikelBekanntmachung 78
- ArtikelDie Leipziger Messe 78
- ArtikelUebermässige Preissteigerung für Uhren und Edelmetallwaren 80
- ArtikelDie neuen Steuergesetze (II) 81
- ArtikelGutgläubiger Erwerb gestohlener Uhren 82
- ArtikelSprechsaal 82
- ArtikelVerordnung über den Handel mit Gold, Silber und Platin 83
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 83
- ArtikelVerschiedenes 85
- ArtikelVom Büchertisch 88
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 88
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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80 Die Uhrmaeherkunst. Nr. 6 der Furnituren und Gläser zu erfragen. Gibt es doch Kollegen, die ein Uhrglas noch mit 2 Mk. aufsetzen, trotz dem es soviel im Einkauf kostet. Wer sich fürchtet, für ein Linsenglas 10 Mk. zu fordern, legt eben Geld darauf. Patentgläser unter L,us Mk. sind nicht zu haben und so geht es fort. Ich empfehle dringend, die Kollegen in den einzelnen Bezirken zusammenzurufen und ihnen von den Preisen auf der Messe ausführlich zu berichten. Die Auf käufer sind überall unterwegs, denn nirgends kann man heute so billig kaufen als beim Uhrmacher! Die Preisfrage war auf der Messe das eigentliche Ge sprächsthema. Die höchste Stufe haben wir anscheinend noch nicht erreicht, denn man munkelt schon von neuen 50 °/ 0 Aufschlägen zum April. Das würde freilich die Er drosselung des deutschen Marktes bedeuten, wenigstens so lange, bis durch angestrengteste Ueberarbeit der Reichs druckerei und ihrer ausländischen Filialen wieder die breite Masse und die Schieber so viel Papierlappen in Händen haben, dass sie auch diese Preise zahlen können. Dann freilich dürften wir im Abgrund liegen, der vor uns gähnt. Trotz allem bleibe ich auf der von mir in Leipzig ge- äusserten Ansicht, dass wir uns im Aufstieg befinden. Eine Bestätigung finden wir ja in den letzten Berichten über die Londoner Konferenz. Die Vernunft scheint sich endlich auch bei unseren Feinden durchzuringen — freilich, der Not ge horchend, nicht dem eigenen Triebe. Deutschlands Tod be deutet eben den Tod Europas. Soll also Europa leben, so muss auch Deutschland Luft zum Atmen gelassen werden. W. König. Uebermässige Preissteigerung für Uhren und Edelmetall waren. Vortrag in Leipzig von Syndikus Fritz Hansen in Berlin. Die Linien der natürlichen wirtschaftlichen Entwicklung sind durch die Not der Zeit verzerrt. Das zeigt sich nirgends deutlicher als in der Gestaltung der Preise. Gibt es doch heute kaum noch einen Gegenstand, dessen Wert nicht ganz erheblich gestiegen wäre, und noch ist selbst bei Preis steigerungen für einzelne Gebrauchswaren von 100 % und mehr gegenüber dem Friedenspreis kein Ende der Steigerung abzusehen, denn die Kaufkraft der Mark fällt fortgesetzt. Noch vor 3 Jahren haben viele Menschen nicht gewusst, was das Wort Valuta bedeutet. Dafür wissen wir es jetzt um so besser und die ganze Welt mit uns. Denn es handelt sieh nicht um eine lokale Erkrankung, und die Valuta ist das Thermometer, mit dem die Temperatur des kranken Organis mus gemessen wird. Je höher die ausländischen Wechsel kurse steigen, desto mehr nähern wir uns der Krisis. Lokale Behandlung, wie sie namentlich in der mit beispielloser Härte betriebenen Steuergesetzgebung zutage tritt, nutzt nichts, denn es wird dabei übersehen, dass die Wirtschaftspolitik Grundlage der Finanzpolitik sein muss, nicht umgekehrt. Wenn aber die Preise für alle Lebensbedürfnisse ins Ungemessene weiter steigen, zu den 46 Milliarden Reichs banknoten, die im Umlauf sind, immer noch mehr kommen und von den gesunkenen Kurswerten der Mark allein die Ausländer Nutzen ziehen, die mit ihien hochwertigen Zahlungs mitteln den Ausverkauf Deutschlands herbeiführen, so ist es eine einfache Pflicht der Selbsterhaltung, der Verminderung der Vermögenswerte durch billige Verkäufe vorzubeugen. Der Uhrmacher, Juwelier, Gold- und Silberschmied handelt durchaus richtig, wenn er seine Verkaufswaren zu Preisen auszeichnet, welche sich zum mindesten nicht unter den Einkaufskosten der neu anzuschaffenden Waren halten. Bei den fortgesetzten Valutaschwankungen und dem immer weiteren Sinken des Wertes kann man keinem Uhrmacher oder Juwelier zumuten, seine Waren zu billigeren Preisen zu verkaufen, als er selbst aufwenden muss, um sein Lager wieder zu ergänzen. Würde er anders handeln, so wäre das nicht nur kein Geschäft für ihn, sondern direkt eine Ver schleuderung seiner Vermögenswerte. Bei Luxuswaren ist ein solches Verfahren auch durchaus zulässig, nicht dagegen bei Gegenständen des täglichen Bedarfs. Schon des öfteren ist es in letzter Zeit vorgekommen, dass Uhrmacher und Juweliere wegen Preiswuchers aDgezeigt wurden, weil sie ihre Waren nicht billiger verkauft haben als der Preis für neu anzuschaffende Waren gleicher Art betrug. Zum Vor wurf gemacht wurde den Betreffenden, dass sie die Waren wesentlich billiger eingekauft hätten. Dass aber jetzt die gleiche Ware mehr beim Einkauf kostet als der Verkaufs preis beträgt, blieb unberücksichtigt, weil ja die Tendenz des Reichsgerichts dahin geht, die Marktlage aus einer gerecht fertigten Gewinnkalkulation vollkommen auszuschalten. Der artige Anzeigen wegen Preiswuchers sind aber keineswegs leicht zu nehmen. Denn der § 1 der Verordnung gegen Preistreiberei bestimmt, dass derjenige mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bis zu 200000 Mk. zu bestrafen ist, der vor sätzlich für Gegenstände des täglichen Bedarfs Preise fordert, die unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse einen übermässigen Gewinn enthalten oder sich von einem anderen derartige Preise gewähren oder versprechen lässt. Bei Luxus- waren wäre, wie schon bemerkt, eine solche Berechnung zulässig, nicht aber bei Gegenständen des täglichen Bedarfs. Es fragt sich also zunächst, ob Uhren und Edelmetall waren als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusehen sind. Der Umstand, dass ein Gegenstand oder dessen Erwerb oder Verkauf der Luxussteuer unterworfen ist, schliesst die Eigen schaft eines Gegenstandes als eines solchen des täglichen Bedarfs noch nicht ohne weiteres aus. Die Entscheidung darüber, ob ein Gegenstand zum täglichen Bedarf zu rechnen ist, hängt lediglich von seiner abstrakten objektiven Eignung zur Befriedigung eines vorhandenen täglichen Bedürfnisses ab. Die Schwierigkeit der Feststellung, was als Gegenstand des täglichen Bedarfs anzusehen ist, hat auch dahin geführt, dass der Kreis der Gegenstände, die als solche des täglichen Bedarfs bezeichnet werden, schon in der Begründung ver sucht wurde, genau festzustillen. Die Aufführung der Bei spiele im Gesetz zeigt aber zunächst, dass der Begriff keines wegs identisch ist mit dem der Nahrungs- und Genussmittel, sondern vielmehr weitergeht. Das Gesetz betont auch den täglichen Bedarf, nicht die tägliche Anschaffung, und Gegen stände, die man nur periodisch zu beschaffen pflegt, scheiden also keineswegs aus. Auch Gegenstände, die wir zur Not entbehren können und deren Einfuhr zur Verhinderung des Geldabflusses nach dem Auslande unmöglich gemacht werden soll, können nach der Auffassung der Allgemeinheit für einen grösseren oder kleineren Kreis des Volkes zum täglichen Bedürfnis gehören. Als ausgesprochene Luxusgegenstände und demnach nicht als Gegenstände des täglichen Bedarfs sind aber nach den vorliegenden Entscheidungen anzusehen Schmuck jeder Art aus Edelmetall, Edelsteinen, Perlen, usw., mit Ausnahme einfacher goldener Trauringe, ferner goldene Uhren, mit Edelsteinen, Perlen usw. besetzte Taschenuhren. Dagegen sind silberne Taschenuhren, ebenso Wanduhren, ausdrücklich als Gegenstände des täglichen Bedarfs von den Preisprüfungs stellen anerkannt worden. Desgleichen einfache Broschen und Taillennadeln, ferner Manschettenknöpfe und Vorhemd knöpfe, soweit sie nicht aus edlen Metallen, Edelsteinen usw. gefertigt sind. Ausser diesen hier aufgeführten Gegenständen, die als Gegenstände des täglichen Bedarfs oder als Luxus bezeichnet sind, gibt es aber noch eine ganze Reihe anderer Erzeugnisse der Edelmetallwarenindustrie, über die in dieser
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