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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aufruf an alle Uhrmacher und Juweliere Deutschlands
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Verhandlung vor einem Wuchergericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 107
- ArtikelAufruf an alle Uhrmacher und Juweliere Deutschlands 108
- ArtikelEine Verhandlung vor einem Wuchergericht 108
- ArtikelVon welchem Betrag wird die neue Einkommensteuer gezahlt? 110
- ArtikelKönnen die Innungen gezwungen werden, Tarifverträge ... 110
- ArtikelHermann Uhlig 112
- ArtikelBekanntmachung 112
- ArtikelIndexlöhne und Ueberkonsum 113
- ArtikelSprechsaal 114
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 114
- ArtikelVerschiedenes 117
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 120
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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I Die Uhrmacherkunst. Nr. 9 108 Ersatzprfifnng für EiDjährigenprüfung'. Wir begrüssen lebhaft die Bestrebungen, die darauf abzielen, auch für den Nachwuchs im Handwerk eine der durch die Verfügung des Herrn Ministers aufge hobenen Einjährigenprüfung entsprechende Ersatzprüfung zu schaffen. War auch schon früherhin für junge Handwerker die Möglichkeit ge geben, durch Ablegung der sogenannten „Künstler-Einjährigenprüfung“ ein gleiches Qualifikationszougnis zu erhalten, so ist unseres Erachtens aber gsrade unter den heutigen Anforderungen eine dementsprechende Qualifikation für unbedingt erforderlich zu erachten. Dies geht auch schon deutlich daraus herror, dass der Herr Minister kürzlich verfügte, dass nach Fortfall der Einjährigenprüfung auf das Entlassungszeugnis der Vermerk gesetzt wird: „Dieses Zeugnis entspricht dem bisher ausge stellten Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährigen freiwilligen Militärdienst. Die Prüfung selbst ist infolge der Verände rung des Heerwesens in Fortfall gekommen.“ Soweit bei der Neu organisation des gesamten Schulwesens das Handwerk besonders zu be rücksichtigen ist, so soll den wissenschaftlichen Anforderungen durchaus kein Abbruch getan werden, wohl aber sind ganz besonders auf die praktischen Bedürfnisse und die Eigenarten des betreffenden Handwerks zweiges das grösste Gewicht und der grösste Wert zu legen Dement sprechend ist nicht nur die Prüfung, sondern auch der Schulbildungs gang anzupassen. Die Frage, ob man sich speziell für Handwerker fachschulen oder schlechthin für Knabenmittelschulen zu entscheiden hat, bedarf eingehendster Abwägung. Allerdings gewährt gerade eine Knaben mittelschule eine gute Vorbereitung, da ihr Lehrplan anerkanntermassen auf die praktische Seite der Ausbildung das Hauptgewicht legt. Trotzdem geniesst sie aber nicht die Vorzüge, die eine Handwerkerfachschule für die Ausbildung des Nachwuchses im betreffenden Handwerkszweig be sitzt (Uhrmaeherschule in Glashütte). Kassel-W, den 6. April 1920. An den Reichsverband des deutschen Handwerks. Oeffentliche Empfangsbestätigung. Durch Herrn von Carben erhielten wir eine Spende der Firma Georg Jacob, Leipzig, im Betrase von 500 Mk. 8 Die genannte Firma will hierdurch zum Ausdruck bringen, dass sie vollstes Verständnis für die Einigkeitsbestrebungen der deutschen Uhrmacher hat. Wir sagen ihr, ebenso wie auch Herrn von Carben dafür unseren aufrichtigsten Dank. ’ Gleichzeitig erhielten wir auch einen Betrag von 220 Mk. als frei willigen Beitrag für die Unterstützungskasse der Zentralleitung von Herrn Karnes, Berlin. Dieser Betrag stellt die Herrn Kam es von der Parlamentarischen Kommission zugeflossenen Diäten dar. Dieser Betrag wurde der „Kinderhilfe“ zugeführt. Ferner ging von Herrn Uhrmacherobermeister Louis Andress, Darmstadt, für die „Kinderhilfe“ der Betrag von 30 Mk. ein. Wir sagen den Spendern herzlichsten Dank und geben uns der wohlberechtigten Hoffnung hin, dass noch recht viele ihrem Beispiele folgen werden. Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Sitz Kassel. gez. Hoh. Kochendörffer, gez. Dr. jur. B. Körte Vorsitzender. Geschäftsführer. Aufruf an alle Uhrmacher Die sprunghaften und in ihrer Höhe enormen Preis steigerungen aller Verkaufsartikel haben es mit sich gebracht, dass die von den Detaillisten neu eingekaufte Ware in vielen Fällen teurer ist, als die Verkaufspreise gleichartiger Lager bestände. Infolgedessen verschwindet trotz scheinbaren guten Geschäftsganges das Betriebskapital mehr und mehr; die vorhandenen Waren werden in grossen und kleinen Geschäften von Ausländern und Aufkäufern aufgekauft, welche die derart billig erworbenen Gegenstände dazu benutzen, dem reellen Inlands- und Exporthandel schmutzige Konkurrenz zu machen. Das einzige und allein vernünftige Mittel, sich gegen diesen ruinösen Ausverkauf zu wehren, besteht in der Aus zeichnung der Verkaufs wäre zu Preisen, welche sich zum mindesten nicht unter den Einstandskosten für neu einzu kaufende Ware halten. Diese Massnahme ist bei reinen Luxusgegenständen zweifellos zulässig und deshalb dringend jedem Kaufmann anzuraten, wenn er seinen Betrieb nicht systematisch ruinieren will. Bei allen „Gegenständen des täglichen Bedarfs“ verbietet aber die Wuchergesetzgebung, insbesondere die „Verordnung gegen Preistreiberei“ vom 8. Mai 1918 diesen wirtschaftlich notwendigen Schritt. Eine weitere Erschwerung der Preisstellung bedeutet es schliesslich, dass von keiner Stelle in einer für die Rechts sicherheit verbindlichen Form festgestellt werden kann, welche Verkaufsgegenstände des Uhrmacher- und Juweliergewerbes zu diesen Gegenständen des täglichen Bedarfs gerechnet werden müssen. Infolgedessen ist es heute keinem Juwelier oder Uhrmacher trotz ehrlichsten Bestrebens möglich, sich allen möglichen Anschuldigungen wegen Preistreiberei zu entziehen. Die Vereinigten Organisationen des Gross- und Klein handels im Uhrmacher- und Juweliergewerbe Deutschlands haben daher zur Vertretung der Interessen dieser Gewerbe eine Preisschutzkommission gewählt, welche die oben geschilderten Fragen bearbeiten und eine Aenderung der geltenden Bestimmungen erstreben soll. Es ist zu hoffen, dass diese Bestrebungen in nächster Zeit Erfolge aufweisen werden. Schon jetzt aber stellt sich die Preisschutzkommission und Juweliere Deutschlands. allen Uhrmachern und Juwelieren zur Verfügung, falls seitens der Preisprüfungsstellen oder anderer Behörden unberechtigte Schritte gegen einen Gewerbetreibenden wegen zu hoher Preisstellung seiner Verkaufswaren eingeleitet werden sollten. Jeder derart betroffene Juwelier oder Uhrmacher kann jede solche Angelegenheit der Preisschutzkommission zur Begut achtung und Prüfung einreichen und erhält darauf unver züglich Rat und Anweisung, wie er sich den betreffenden Ansprüchen bzw. den Behörden gegenüber zu verhalten hat. In geeigneten Fällen sollen auch eventuelle Prozesse auf Kosten der Preisschutzkommission geführt werden. Das Material kann entweder direkt oder durch den Verband des ' betreffenden Uhrmachers oder Juweliers eingereicht werden, worauf die Betroffenen mit Rat und Tat in weitestgehender Weise unterstüzt werden; die strengste Verschwiegenheit ist selbstverständlich zugesichert. Die Anschrift der Kommission lautet: Deutscher Uhrenhandelsverband, Preisschutzkommission, Berlin W 8, Leipziger Strasse 37. Alle Uhrmacher und Juweliere Deutschlands werden gebeten, von dieser Einrichtung in ihrem eignen Interesse ausgiebigen Gebrauch zu machen- Die Verbände, Innungen und Vereine wollen ihren Mitgliedern ebenfalls empfehlen, sich der Kommission in allen Fragen geschilderter Art zu bedienen. Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede, Berlin W, Kurfürstenstrasse 21/22, Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Kassel-Wilhelmshöhe, Kunoldstrasse 46, in welcher vereinigt sind: Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E.V., Sitz Halle; Deutscher Uhrmacherbund, Berlin; Deutsche Uhrmachervereinigung, Leipzig; Rheinisch-Westfälischer Verband der Uhrmacher und Goldschmiede, Köln-Deutz. Das rücksichtslose Vorgehen der Wuchergerichte hat auch in den Kreisen unserer Kollegen grosse Beunruhigung hervorgerufen. Wir verweisen nur auf die Vorgänge in Eine Verhandlung vor einem Wuchergericht. Mannheim, über die in unseren Vereinsnachrichten berichtet wurde. In jüngster Zeit ist der Kollege K. aus N. ein Opfer dieser Ausnahmegerichte geworden. Von der zuständigen I
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