Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Sitz Kassel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gutachterliche Aeuserung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 123
- ArtikelDanksagung 124
- ArtikelAufruf zur Kinderhilfe 124
- ArtikelBekanntmachungen der Zentralleitung der Deutschen ... 124
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 126
- ArtikelGutachterliche Aeuserung 126
- ArtikelDer Uhrmachertechniker und der Uhrmacheringenieur 128
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 129
- ArtikelVerschiedenes 133
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 135
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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126 Die tThrmacherknüSt. Nr. lö Es verdient also nochmals ganz ausdrücklich festgestellt zu werden, dass eine Verpflichtung, zu verkaufen, für einen Ladeninhaber nicht besteht, es vielmehr vollständig seinem Belieben überlassen bleiben muss, ob und an wen er zu verkaufen gedenkt. Die Frage, inwieweit in dem einen oder dem anderen Falle eine unlautere Handlung gleichzeitig in der Verkaufsweigerung zu erblicken ist, hat auf die dargelegte Feststellung keinen Einfluss. Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Sitz Kassel. Heinrich Kochendörffer, Dr. jur. B. Körte, Vorsitzender. Geschäftsführer. Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände. Die Verteilung der für die kriegsbesehädigten Uhrmacher bestimmten Summe von 25000 Mk. ist nunmehr von der Geschäftsstelle der Zentral leitung vollends durchgeführt Tagtäglich laufen bei dieser mehrere Dankschreiben ein, in denen die einzelnen Bedachten reiche Worte für ihren Dank finden und diesen der Zentralleitung in herzlicher Weise entgegenbringen. Die vielen Danksagungen sind gleichzeitig ein Beweis dafür, dass hinsichtlich des Verteilungsplanes das Richtige getroffen wurde. Wenn allerdings die Durchführung der Verteilung einige Ver zögerung erleiden musste, so ist dies lediglich auf den Umstand zurück zuführen, dass die Veröffentlichung des diesbezüglichen Aufrufes in der Fachpresse von einer Fachzeitung etwa fünfmal zum Abdruck gelangte. Es meldeten sich dann noch immer einige Leute, die diesen Aufruf erst später lasen. Im Interesse der möglichst genauen Feststellungen des Be werberkreises war, wie auch andererseits, die mehrmalige Veröffentlichung des Aufrufes geradezu als erwünscht zu bezeichnen. Es soll nunmehr die Verteilung des Restbetrages der von dem Uhrenhandelsverband zur Verfügung gestellten Summe vorgenommen werden. Wir erlassen daher folgenden Aufruf. Es sollen an die aus der Kriegsgefangenschaft zurückgekehrten deutschen Uhrmacher 15000 Mk. zur Verteilung gelangen. Wir bitten daher alle diejenigen, welche aus der Kriegsgefangenschaft bereits zurück gekehrt sind, sowie die Angehörigen derjenigen deutschen Uhrmacher, welche zur Zeit noch unter dem Joche des Gefangenenelends schmachten, sich bei der Unterzeichneten Geschäftsstelle der Zentralleitung zu melden, und zwar unter vollständiger Angabe der genauen Anschrift. Ferner wird gebeten, dass sich nur wirtschaftlich wirklich Not leidende melden. Zu diesem Zwecke soll von Fall zu Fall der Be dürftigkeitsgrad geprüft werden. Den einzelnen Bewerbungen bei dieser Verteilung muss daher ein von der zuständigen Ortspolizeibehörde aus gestelltes Zeugnis über die Bedürftigkeit beigefügt sein. Ausserdem muss in diesem Zeugnis eine Bescheinigung über folgende Fragen enthalten sein: Ist der Bewerber 1. ledig oder verheiratet, und wieviel Kinder sind gegebenenfalls vorhanden? 2. selbständiger Uhrmacher oder Uhrmacher gehilfe, und ferner 3. in welcher Gefangenschaft befand sich der Be werber, bzw. wo befindet er sich noch augenblicklich? Die Frist, binnen der diesbezügliche Gesuche einzureichen sind, läuft bis zum 15. Mai ds. Js. Es ergeht daher an alle in Betracht kommenden Bewerber die Aufforderung, diese Frist nicht verstreichen zu lassen, damit keine unnötige Verzögerung bei der Verteilung selbst wieder entsteht. Zur wirtschaftlichen Lage erhalten wir vom Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie nachfolgende Erklärung: Die Herabsetzung der Messingpreise von 38 Mb. auf 33 Mk. das Kilo durch die Vereinigung Deutscher Messingwerke und das Steigen des Markkurses im Ausland hat offenbar in Abnehmerkreisen die Ansicht hervorgerufen, dass nunmehr auch die Preise für Taschen- und Gross uhren eine Senkung erfahren müssten. Wir halten es deshalb für nötig, darauf hinzuweisen, dass die un bedeutende Verminderung des Messingpreises reichlich aufgewogen wird durch die seit 1. März eingetretene Preiserhöhung von Glas, Eisen, Zink und anderen Rohstoffen und Zutaten, und dass allein der Kursunterschied der Auslandspreise es den Fabriken ermöglichte, die Inlandspreise bisher auf dem Stand vom 1. März zu halten. Eine weitere Annäherung der Auslandspreise an die Inlandspreise durch Steigen der Mark im Auslande muss unbedingt dazu führen, dass auch den deutschen Preisen mehr als bisher die Tatsachen der Kal kulation zugrundegelegt werden. Die Erhöhung der Kohlen- und Eisenpreise im Inland und die den Arbeitern und Angestellten neuerdings bewilligten erheblichen Teuerungszulagen lassen vielmehr hine neue Teuerungswelle erwarten, die nur eine ganz bedeutende Besserung der Mark im Auslande, die uns eine billigere Lebenshaltung und dadurch fallende Löhne bringen würde, auf halten kann. An eine solche Voraussetzung der Verbilligung der Produktion ist aber allen Anzeichen nach nicht zu denken, so dass mit einer Er höhung der Inlandspreise und nicht mit einer Ermässigung gerechnet werden muss. Der Vorsitzende der Zentralleitung. Herr Hch. Kochendörffer, hatte Gelegenheit am 17. April 1920 in Berlin sich mit verschiedenen Herren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie eingehend über die augenblickliche Lage des deutschen Uhrengeschäfts auszusprechen. Er be tonte dabei ausdrücklich, dass vor allem daran gedacht werden müsse, dass die Uhren nicht nur in die Uhrmacherläden kommen, sondern dass sie vor allen Dingen auch noch für die Kundschaft des Uhrmachers verkäuflich bleiben müssen. Aus diesem Grunde sei es sehr ratsam, vorstehende Erklärung in geeigneter Fassung in alle deutschen Tageszeitungen zu bringen, denn das Publikum, welches Preisermässigungen erwarte und sich deshalb vom Kaufgeschäft zurückhielte, müsse dementsprechend aufgeklärt werden. Oeffentliche Empfangsbestätigung. Folgende Beiträge gingen von den nachstehend Genannten bei uns für die „Kinderhilfe“ ein: G. Schmidt (Goldberg i. Schles.) 20 Mk., Frenkel & Co. (Frankfurt a. M ) 200 „ Fr. Kerkhoff (Duisburg-Ruhrort) 40 „ Hugo Guschner (Bad Blankenburg i. Thür.) . . 10 „ Louis Kluge (Chemnitz) 10 „ Ferner wurde uns das Gesamtergebnis von Stiftungen in einer Ver sammlung der Uhrmacherzwangsinnung Halle übermittelt. Danach wurden für die „Kinderhilfe“ folgende Beträge zur Verfügung gestellt: Richter 20 Mk., Schreiber 20 Mk., Hermann 20 Mk., Heckei 20 Mk., Kummer 20 Mk, Jänicke20Mk, Schindler 10 Mk., Bernhard 30 Mk., Koch 20 Mk., Radecke 50 Mk , Kielpennig 10 Mk., Michaelis 10 Mk., Schüler 50 Mk., Pönitsch 20 Mk., Schladitz 20 Mk., Stolze 10 Mk., Grotzky 5 Mk., Brömme 20 Mk , Schrön 20 Mk , Ketscher 10 Mk., Wagner 20 Mk. Damit ist die Summe der bis jetzt für die „Kinderhilfe“ gespendeten Beträge auf 2225 Mk. gestiegen. Wir sagen allen gütigen Spendern herzlichen Dank und geben uns der Hoffnung hin, dass noch recht viele ihrem Beispiel folgen werden. Ein jeder möge reichlich und bald spenden. Das Elend der notleidenden Kinder ist furchtbar gross. Es ist heiligste Aufgabe aller, an diesem grossen Ziel mitzuarbeiten. Wer daher sein Scherf lein noch zur Verfügung stellen will, der zahle die von ihm zu stiftende Summe auf das Konto der Zentralleitung der Deutschen Uhr macherverbände, Nr. 28843 beim Postscheckamt Frankfurt a. M., ein. Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Sitz Kassel. gez. Hch. Kochendörffer, gez. Dr. jur. B. Körte, Vorsitzender. Geschäftsführer. Gutachtliche Aeusserung über die Frage: Wer darf sich Die Frage, wer sich im gewerblichen und geschäftlichen Leben als „Uhrmacher“ bezeichnen darf, beantwortet sich eigentlich durch sich selbst, nämlich durch den Sprachgebrauch. Geht man in der Geschichte der „Uhrmaeherkunst“ zurück auf den ersten Uhrmacher, den Schlosser Peter Henlein zu Nürnberg, den Erfinder der Taschenuhr, so wird man sich ohne weiteres sagen müssen, dass als „Uhrmacher“ nur ein „Uhrenmacher“ anzusehen ist, ganz gleich gültig, ob* dieser nun Meister, Gehilfe, Lehrling, Anfänger oder gar Stümper ist. Damit ist aber zur engeren Festlegung des Begriffes „Uhrmacher“, wie er gerade unter den heutigen Verhältnissen verstanden wird und auch verstanden werden muss, noch lange nicht gedient. Eine engere Begriffsbestimmung könnte man gegebenenfalls aus den Hauptfestsetzungen des Vertrages zwischen dem „W'erohmeister Chunrad von Cloten“ als „Uhrmacher“ bezeichnen? (Kloten im Zürichschen Bezirk Bülach), dem Erbauer der Stadtuhr zu Zürich, 1366, der drittältesten öffentlichen Schlaguhr, und der Stadt Zürich herauslesen: Der Meister baut die Uhr (Urgloggen) und hält sie gegen Zah lung von jährlich sieben Pfund Züricher Pfennige in stetem Gange und in Ordnung besorgt auch auf eigene Kosten die Reparaturen und liefert, was hierfür an Eisen, Senkeln, Seilen und anderen Dingen gehört; nur wenn Hiernach würde man anzunehmen geneigt sein, dass nur ein Meister aus dem Uhrmachergewerbe als „Uhrmacher“ angesehen werden konnte; allein diese Anschauung würde, in heutige Zeitverhält nisse übertragen, keineswegs mit den heute herrschenden Anschauungen gleichen Schritt halten. Wenn auch unbedingt zugegeben werden muss, dass es sich bei der Ausübung des Uhrmachergewerbes um ein
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