Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Gründung des Einheitsverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die letzte denkwürdige Sitzung der Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände in Halle (Saale) am 19. Mai 1920
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kinderhilfe des Einheitsverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEinheitsverband der Deutschen Uhrmacher 137
- ArtikelDie Gründung des Einheitsverbandes der Deutschen Uhrmacher 138
- ArtikelDie letzte denkwürdige Sitzung der Zentralleitung der Deutschen ... 139
- ArtikelKinderhilfe des Einheitsverbandes der Deutschen Uhrmacher 139
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 139
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 140
- ArtikelRegelung des Lehrlingswesens in Tarifverträgen unzulässig 140
- ArtikelBekämpfung der nebenberuflichen Tätigkeit der Gehilfen 140
- ArtikelDer Grossisten-Verbandstag in Leipzig. 18. - 20. Mai 141
- ArtikelEin Jahr Lehrherrenzeit 142
- ArtikelSprechsaal 144
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 144
- ArtikelVerschiedenes 148
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 150
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
I I Nr. 11 Die Uhrmacherkunst. 139 unsere Geschicke selbst leiten können und nicht gewillt sind, eine machtvolle Kundgebung das grosse Werk zu vollenden, uns gegeneinander aufhetzen zu lassen. Wir lehnen es ab, Darum an die Arbeit für unseren Beruf! uns in einen unfruchtbaren Zeitungsstreit einzulassen, werden Mit kollegialen Grüssen vielmehr den deutschen Uhrmachern auf der nächsten Reichs- Einheitsverband der Deutschen Uhrmacher, und Messe-Tagung die beste Gelegenheit bieten, durch gez. Heinrich Kochendörffer, I. Vorsitzender. Die letzte denkwürdige Sitzung der Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände in Halle (Saale) Aus vorstehender Kundgebung ist ersichtlich, dass der einstimmig beschlossene Uebergang der Zentralleitung in den Einheitsverband das bedeutendste Ergebnis der Sitzung darstellte. Die Stellungnahme der Zentralleitung gegenüber dem Ausscheiden des Deutschen Uhrmacherbundes in Berlin wurde durch einen Antrag erledigt, der auf Uebergang zur Tagesordnung lautete. Der Vorstand war einmütig der Auffassung, dass die ernste Zeit Taten von uns fordert, und dass den deutschen Uhrmachern nicht damit gedient wäre, wenn er sich statt dessen in eine kräftezermürbende Auseinandersetzung mit dem Bund einlassen würde. Es wurde beschlossen, die von der Zentralleitung in Aussicht genommene Reichstagung mit der üblichen Messe versammlung der deutschen Uhrmacher in Leipzig zusammen zulegen und gelegentlich der Herbstmesse eine Reichs- und Messetagung des Einheitsverbandes der Deutschen Uhrmacher abzuhalten. Ein Arbeitsplan zu umfassenden Vorbereitungen für diese Tagung, sowie für die Ausgestaltung der Organi sation des Einheitsverbandes wurde bereits festgelegt. Sitz und Oberleitung befinden sich nach wie vor in Kassel. Gesamtvorstand und Geschäftsleitung wurden, wie an der Spitze dieser Nummer veröffentlicht, gebildet. Eine der ersten Aufgaben des Einheitsverbandes wird der restlose Zusammenschluss aller deutschen Uhrmacher sein. am 19. Mai 1920. Alle Kollegen werden dringend ersucht, zur Eintragung in das Verbandsregister die anliegende Karte sofort ausgefüllt zur Absendung zu bringen. Die umfassenden Wir.tschafts- und Wohlfahrtseinrichtungen der vereinigten Reichsverbände gehen auf den Einheitsverband über. Dieselben bestehen in: Uhrmacherschule, Glashütte, Einbruchshilfskasse, Garantiegemeinschaft, Gesellschaft der Freunde (Kapitalstock Mk. 20000), Fachlehrertag, Prüfung der Lehrlingsarbeiten, Unterstützungskasse für die deutschen Uhrmacher und Gehilfen, Arbeitsmarkt, Bezugsquellen usw., Rechtsschutzstelle, Fachauskunft, Auskunft in Rechtsfragen, Beratungsstelle für Steuer- und Buchführungsfragen, Messetagungen, Treffbörse der Uhren- und Schmuckbranche auf der Leipziger Messe, Kinderhilfe (s. unten). Alle Mitglieder des Einheitsverbandes, auch die neu hinzutretenden, haben vollen Anspruch auf die Vorteile aller dieser Einrichtungen. Kinderhilfe des Einheitsverbandes der Deutschen Uhrmacher. Aufruf. Der „Norges Urmakerforbund“ in Kristiania beabsich tigt 100 gleiche Pakete mit Lebensmitteln an solche deutsche Uhrmacherkinder zu senden, die erholungsbedürftig sind. Wir freuen uns über dieses Anerbieten unserer norwegischen Kollegen und sprechen denselben unseren herzlichsten Dank aus. Gleichzeitig teilt uns der Verband mit, dass er bis jetzt 25 Kindern Aufenthalt gewähren kann. Weitere Meldungen wird er uns in 14 Tagen machen können. Desgleichen teilt der schwedische Uhrmacherbund mit, dass er für 86 deutsche Uhrmacherkinder Patenheimstellen in schwedischen Uhrmacherfamilien bereithält, und zwar für 36 Knaben und 50 Mädchen im Alter von 8 — 13 Jahren. Unserer schwedischen Kollegenschaft gebührt daher ebenfalls unser herzlichster Dank. Wir bitten nun, uns die Adressen von Kindern aufzu geben, denen mit dieser Lebensmittelsendung etwas geholfen werden kann. Ferner bitten wir, uns die Kinder zu nennen, die auf einige Zeit bei den Kollegen in den betreffenden neutralen Ländern aufgenommen werden sollen. Die Meldungen sind an Kollegen W. König-Halle a. S., Mühlweg 19, zu richten, der die Arbeiten übernommen hat. Einheitsverband der Deutschen Uhrmacher, Sitz Kassel. gez. Hch. Kochendörffer, Dr. jur. B. Körte, I. Vorsitzender. Geschäftsführer. Zentralleitiiug der Deutschen Uhrmacherverbände. Auf eine Eingabe an das Reichswirtschaftsministerium erhielten wir nachstehende Antwort: Der Reichswirtschaftsminister. Berlin W 15, den 28. April 1920 i/5 2021. Kurfürstendamm 193/194. Auf das gefl. Schreiben vom 12. Februar 1920, betreffend Nachprüfungen^ seitens der Preisprüfungsstellen. Von Ihrer Eingabe, insbesondere von den in der Begründung ge gebenen Ausführungen, habe ich mit Interesse Kenntnis genommen. Die aufgeworfenen Fragen sind bereits wiederholt Gegenstand ernster Er wägungen in meinem Ministerium gewesen. Uhren, sowie Goldwaren unterliegen t- soweit sie als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusehen sind — den Bestimmungen der Ver ordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 (Reichsgesetzblatt S. 395). Eine Anweisung an die Prüfungsstellen, wie sie von dort vorgeschlagen wird, würde gegen diese Verordnungen verstossen. Es bedürfte viel mehr einer besonderen gesetzlichen Bestimmung, um für eine bestimmte Warenklasse eine Ausnahmestellung zu schaffen. Eine derartige Ver ordnung in Vorschlag zu bringen, bin ich zur Zeit aus grundsätzlichen Erwägungen zu meinem Bedauern nicht in der Lage. Die Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 (Reichs gesetzblatt S. 395) findet nach ihrem § 19 auf die Lieferungen nach dem Ausland keine Anwendung. Allerdings sind Käufe, die Ausländer im Inlande zu ihrem eigenen Bedarf vornehmen, nicht als Lieferungen nach dem Ausland anzusehen. Bezüglich der von Ausländern vorgenommenen Käufe ist zu unter scheiden zwischen solchen Gegenständen, die einem höheren Lebens bedürfnis entsprechen, insbesondere Luxuswaren, wie Pelze, feine Seiden waren, Spitzen, seidene Schirme u. dgl., und solchen Waren, die als Gegenstände des täglichen Bedarfs angesehen werden. Auf die Waren,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder