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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Jahr Lehrherrenzeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEinheitsverband der Deutschen Uhrmacher 137
- ArtikelDie Gründung des Einheitsverbandes der Deutschen Uhrmacher 138
- ArtikelDie letzte denkwürdige Sitzung der Zentralleitung der Deutschen ... 139
- ArtikelKinderhilfe des Einheitsverbandes der Deutschen Uhrmacher 139
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 139
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 140
- ArtikelRegelung des Lehrlingswesens in Tarifverträgen unzulässig 140
- ArtikelBekämpfung der nebenberuflichen Tätigkeit der Gehilfen 140
- ArtikelDer Grossisten-Verbandstag in Leipzig. 18. - 20. Mai 141
- ArtikelEin Jahr Lehrherrenzeit 142
- ArtikelSprechsaal 144
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 144
- ArtikelVerschiedenes 148
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 150
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 11 Die Uhrmacherkunst. 143 beteiligt gewesen wären. Und dies, trotzdem der Lehr vertrag mit seinem familienrechtlichen Charakter und die immer noch in Kraft stehende Reichsgewerbeordnung dem zuwiderlaufen. Handwerkskammern und Innungen haben durch uneigennützige, mühevolle Arbeit in den letzten beiden Jahrzehnten endlich wieder Ordnung in das Lehrlingswesen gebracht. Seit der Revolution aber wird diese eine Lebens frage für das deutsche Volk bildende Ausbildungsarbeit systematisch unterbunden; alle sich berufen fühlenden Stellen kümmern sich mit einem Schlage um d«n gewerblichen Nachwuchs, so der Tarifvertrag, der Betriebsrat bzw. der Obmann, der Fachausschuss beim Bäckerei- und Konditor gewerbe, der Lehrlingsausschuss in Betrieben, die Organi sationen der arbeitenden Jugend und die Gewerkschaften. Es muss offen ausgesprochen werden: Lediglich nur deshalb, weil alle diese neu erstandenen politischen Helfer von dem Grundsatz durchdrungen sind: „Wem die Jugend gehört, dem gehört auch die Zukunft.“ An die Stelle der ehernen Lehre von den Pflichten haben sie auch den Jugendlichen die trügerische Lehre von den allgemeinen Menschenrechten eiDgeimpft. Das kann nimmermehr ein gutes Ende nehmen. Wir alle kennen den gewordenen Sitten verfall, der nament lich im verflossenen Jahr, dem ersten Jahr der politischen Umbuhlung der Jugend, bei ihr einen erschreckenden Um fang angenommen hat. Mauern werden eingerissen und die besten Fundamente unterwühlt, ohne dass die Zerstörer sich bisher zum Wiederaufbau im geringsten fähig erwiesen batten. Länger als 4 Jahre haben unsere Väter im Felde, unsere Mütter in harten, sie vollständig in Anspruch nehmender Arbeit gestanden. Länger als 4 Jahre waren auch die Lehrer, Meister und Erzieher der Lehrlinge eingezogen und durch Personen ohne oder von nur geringer Autorität er setzt. Da musste der Eigenwille der Kinder wild ins Kraut schiessen. Die Beugung dieses Eigenwillens ist nunmehr nach vielen selbstverschuldeten Ver sündigungen an unserer Jugend zum dringendsten Gebot der Stunde geworden. „Sagt, gibt es wohl ausser Deutschland noch ein Land, wo man die Nase früher rümpfen lernt als putzen,“ schreibt der im Jahre 1799 ver storbene Schriftsteller Lichtenberg. „Ohne gute Zucht keine gute Frucht,“ lautet ein altes deutsches Sprichwort. Leider ist heute dem Sechzehnjährigen ein „Verhältnis“ und die Zigarette im Munde zur Standespflicht geworden. Die bis auf das vollendete 20. Lebensjahr heruntergesetzte Wahl mündigkeit sagt bei einer vierjährigen Legislaturperiode schon dem Sechzehnjährigen: „Wenn heute gewählt ist, so seit ihr morgen die, die man umbuhlen muss, die im Staat etwas zu vergeben, ein gewichtiges Wort mitzusprechen haben.“ Das Jahr seit der Revolution hat zur Genüge erwiesen, dass gerade die jungen, in der Lehre befindlichen Leute bei der Hereinzerrung in das politische Leben am heftigsten sich gebärden, weil sie eben die Unwissendsten sind. Namentlich solche Erwachsene, denen es nicht passt, dass auch unsere heutige Regierung auf Ruhe und Ordnung drängt, haben es verstanden, die Jugendlichen so zu behandeln, dass sie meinen zu schieben, während sie jetzt geschoben werden. Wie soll da ein Wandel kommen? Es wäre ein schwerer Fehler für unser künftiges Wirtschaftsleben, wollte das Handwerk sich nicht mehr um die Ausbildung der Jugend kümmern. Das Handwerk muss, so schwer es ihm auch noch gemacht werden soll, nach dieser Richtung hin wie vor der Revolution seine Pflicht tun Unsere Werk stuben müssen der Hort und die Stätte der Arbeitsamkeit bleiben, in der wir alle diejenigen um uns scharen, die eines guten Willens sind, in der vor allem die jungen Menschen zu charaktervollen und die sittliche Arbeitspflicht freudig anerkennenden Gliedern der Gesellschaft erzogen werden. Zur Beugung des künstlich herbei geführten verderbten Eigenwillens unserer Jugend muss mit dem wiederhergestellten vernünftigen Elternhaus die Lehre mit doppelter Kraft einsetzen, die Jungen müssen wieder zur Arbeitsamkeit und zu guten Sitten angehalten und vor Ausschweifungen bewahrt werden. Zurück in die Haus gemeinschaft des Meisters! Dort hat der LehrliDg in der Blütezeit des Handwerks einen sicheren Halt gefunden und findet ihn auch heute recht häufig noch. Es bedarf doch gewiss einer starken Hand und eines offenen Blickes, um das eben erst vom heimatlichen Hafen abgestossene Schiflflein an den vielen gefährlichen Klippen schadlos vorbeizulenken. Unter ihnen sind heute schlechte Bücher und schlechte Kameradschaft die gefährlichsten. Das Koalitionsrecht bringt unserer Jugend und damit unserer Zukunft unermesslichen Schaden. Die neuesten Bestrebungen, namentlich der Gewerk schaften, haben leider bereits ein Erlahmen in der Pflicht des Handwerkers zur Ausbildung seines Nachwuchses aus gelöst. Und die Folge ist das nachdrückliche Auftauchen des lange Jahre niedergehaltenen Projektes der schulmässigen Lehrlingsausbildung, der Lehrwerkstätte. Man weist bei der Verfolgung dieser Bestrebungen auf die Erfolge des Aus landes hin, besonders gern auf die sogenannten Ambacht- schulen in Holland, wo das ganze Handwerk keine Meister lehre mehr kennt und die Ausbildung in besonderen, von den Innungen für diesen Zweck eingerichteten Schulwerk- stätten erfolgt. Für den Laien hört sich das sehr nett an, für ihn mag es auch überzeugend wirken, wer aber ein richtiges Urteil aus dem gewerblichen Wirtschaftsleben haben will, der frage die rheinischen Handwerksmeister nach den Leistungen der holländischen Handwerksgesellen, er wird überall eine ablehnende Antwort bekommen. Die Gründe hier alle aufzuführen, würde zu weit führen. Es fehlt vor allem bei dieser Art der Ausbildung das Erfassen und Be friedigen der Anforderungen, die das unentwegt und un bekümmert um die Wünsche des Einzelnen dahinrollende Wirtschaftsleben an den Schaffenden stellt. Diese Lebens wogen rollen an der stillen Schulwerkstatt vorbei, und da ist es kein Wunder, wenn der junge Handwerker, in solcher Werkstatt ausgebildet, sich später in dem Lebenssprudel nicht zurechtfindet und nicht mitkommt. Eine Lehrwerk statt kann niemals die Meisterlehre ersetzen. Vielmehr bildet heute mehr denn je die praktische Meisterlehre, ergänzt durch die fachlich gegliederte Fortbildungsschule, die richtige Grundlage, um den Lehrlingen nicht nur die fachliche Technik in beruflicher Erfahrung ihres Handwerks zu vermitteln, sondern sie auch zu Charakteren zu erziehen, die pflicht bewusst und freudig im sozialen Leben ihre Schuldigkeit tun. Als Stützen der deutschen Wirtschaft müssen ein Jahr nach dem politischen und wirtschaftlichen Umschwung von allen Einsichtigen diejenigen angesehen werden, denen die Arbeit noch eine Freude und nicht eine Plage ist. Und die wichtigste dieser Stützen bildet der werktätige Mittelstand. Freilich, die Freude an der Arbeit wird ihm durch jene vergält, die nicht arbeiten und doch ernten wollen. Aber deshalb darf sich der Handwerkerstand nicht an seinem Nachwuchs versündigen, er darf nicht die Meisterlehre vernachlässigen oder sie gar zurückweisen. Von dem einst so ernsten, methodischen und disziplinierten Geist des arbeitsamen und gelehrten Deutschland steckt noch viel in unserer Jugend. Momentan allerdings, ein Jahr nach der Revolution, müssen wir uns gestehen, dass ein Deutschland der „Rotzjungen“, denen schon mit 16 Jahren die Zigarette und ein „Verhältnis“ zum Bedürfnis geworden ist, die die Arbeit scheuen und sich überall bei Tumulten und Streiks hervortun, im Ausland nur das Gefühl der Verachtung erweckt. Wenn sich auch auf unsere Belehrungen hin den Lippen dieser Verführten nur verständnisloser Hohn, nur anmassende Plattheit entriDgt,
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