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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEinheitsverband der Deutschen Uhrmacher 137
- ArtikelDie Gründung des Einheitsverbandes der Deutschen Uhrmacher 138
- ArtikelDie letzte denkwürdige Sitzung der Zentralleitung der Deutschen ... 139
- ArtikelKinderhilfe des Einheitsverbandes der Deutschen Uhrmacher 139
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 139
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 140
- ArtikelRegelung des Lehrlingswesens in Tarifverträgen unzulässig 140
- ArtikelBekämpfung der nebenberuflichen Tätigkeit der Gehilfen 140
- ArtikelDer Grossisten-Verbandstag in Leipzig. 18. - 20. Mai 141
- ArtikelEin Jahr Lehrherrenzeit 142
- ArtikelSprechsaal 144
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 144
- ArtikelVerschiedenes 148
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 150
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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148 Die Uhrmacherknnst. Nr. 11 Wenn zwei dasselbe tnn, so ist es nicht dasselbe. Ein lehr reicher Beitrag zur Wucherverordnung. Was ist Wucher? In gut bürgerlicher Weise schrieb ein Drogist aus Kuxhaven an das Reichs verwertungsamt: „Ich gestatte mir die höfliche Anfrage, ob Ihnen be kannt ist, dass die Zweigstelle Wilhelmshaven des Reichsverwertungs amtes Verbandstoffe aus Marinebeständen zu Wucherpreisen verkauft? Heute werden mir z. B. quadratische Verbandtücher, die von der Marine 1914 für 1,28 Mk. das Stück eingekauft sind, für 6,50 Mk. das Stück wieder verkauft. Mit der Bezahlung der Rechnung werde ich so lange warten, bis ich entsprechende Antwort von Ihnen erhalte. Ergebenst 0. P.“ Hierauf antwortete das Reichsschatzministerium mit naiver Offen heit: „Das Reichsverwertungsamt, Referat San., besitzt das dortige Schreiben vom 13. d. M. und teilt Ihnen mit, dass die Zweigstelle des Reichsver wertungsamtes Wilhelmshaven den Verkauf nach von hier gegebenen Richtlinien vornimmt. Das Reichsverwertungsamt legt beim Verkauf nicht die Beschaffungspreise zugrunde, sondern die heutigen Marktpreis e“ Na also! Wir Uhrmacher können dem Reiehsschatzminister für diese offene Erklärung nur dankbar sein. Ernst Hilbing. Das Handwerk und seine Forderungen. Der Ausschuss des deutschen Handwerks trat in Hannover zu seiner dritten ordentlichen Sitzung zusammen. Er genehmigte die nachfolgenden Richtlinien für ein Rahmengesetz über die Neuorganisation des Handwerks: I. Berufliche Organisation. 1. Unbedingte fachliche Gliede rung auf der Grundlage der Pflichtzugehörigkeit. 2. Vertikaler Aufbau, ausgehend von der örtlichen Personalgemeinschaft über Bezirks- und Landesverbände usw zum Reichsfachverband. 3. Regionale Verknüpfung der beruflichen Organisation in den Handwerkskammern. II. Wirtschaftliche Organisation. 1. Ausschluss der geschäft lichen Tätigkeit der Pfliehtorganisation, Ergänzung der letzteren hierin durch die Genossenschaft. 2. Regionale Gliederung der wirtschaftlichen Organisation unter gleichzeitiger Beteiligung von Fachverbänden, Hand werkskammern und Genossenschaften. Der Ausschuss stellte dann die grundsätzlichen Forderungen, die das Handwerk an die politischen Parteien zu stellen hat, in folgendem Programm zusammen: 1. Anerkennung des Handwerks als durchaus selbständigen, gleich berechtigten Erwerbsstandes. 2. Unbeschränktes Recht der Selbstverwaltung in allen Handwerker fragen , Schutz und Ausbau der gesetzlichen Handwerksorganisation, Anerkennung und grundsätzliche gutachtliche Einvernahme des Reichs verbandes des deutschen Handwerks als der allein massgebenden Spitzen vertretung des selbständigen Handwerks. 3. Einschaltung der berufsständischen Vertretungen des Handwerks bei der Lösung staatlicher Aufgaben, Heranziehung des Handwerks zur Mitarbeit in allen auf berufsständisoher Grundlage zu errichtenden Körperschaften. 4. Abbau der behördlichen Zwangswirtschaft, Sicherstellung von Rohstoffen und Betriebsmitteln. 5. Unbedingte Ablehnung jeder Kommunalisierung und Sozialisierung des Handwerks und Gewerbes, Beseitigung aller Regie arbeiten der Behörden. 6. Ausbau des Reichswirtschaftsrats zu einem vollwertigen berufs- ständisohen Parlament, angemessene Vertretung des Handwerks im Reichs wirtschaftsrat und in den Bezirkswirtschaftsräten. 7. Anerkennung und Förderung des gewerblichen Genossenschafts wesens. 8. Errichtung einer selbständigen Abteilung für das Handwerk im Reichswirtschaftsministerium. Der Ausschuss gab ferner seine grundsätzliche Zustimmung dazu, dass die „Handwerkerbünde“ in den Reichsverband des deutschen Hand werks eingegliedert werden. Unter „Handwerkerbünden“ werden ver standen Handwerkervereinigungen, welche die Mitgliedschaft allen Ange hörigen des Handwerks ohne Rücksicht auf ihren fachlichen Beruf ein räumen und neben der Vertretung allgemein beruflicher Interessen des Handwerks insbesondere die politische Aufklärung des Handwerks nnd die Geltendmachung seiner Interessen gegenüber den politischen Parteien zur Aufgabe haben. Einseitig parteipolitisch orientierte Handwerkerbünde kommen für eine Verbindung mit dem Reichsverbande nicht in Frage. Lage der schweizerischen Uhrenindustrie. Der Berner „Bund“ enthält folgenden Bericht: Die Lage in der Uhrenindustrie ist gegen wärtig nicht besonders gut. In verschiedenen Betrieben wurde schon lange nur noch drei Tage gearbeitet, insbesondere hatten die Metall- und Silberschalenmacher unter der Krisis stark zu leiden. Am besten zeigt sich die Arbeitsverminderung, wenn man die Angaben der Kontroll stellen für Gold- und Silbprwaren vergleicht.' Im April d. J. wurden im ganzen 105905 Silbergehäuse kontrolliert oder 151915 Stück weniger als im gleichen Monat des Vorjahres; Goldschalen wurden gestempelt 90778 oder 6229 mehr als im April 1919. Besonders stark war die Arbeitsverminderung im Jura, doch sind auch andere Uhrenzentren davon betroffen worden. Solange die Valutaverhältnisse sich nicht besser ge stalten, besonders in den Ländern, die für den Kauf von Uhren in Be tracht kommen, wird sich das kritische Bild nicht ändern. Der schweizerische Uhrenexport 1919. Der Totalwert der aus der Schweiz ausgeführten Uhren betrug im Jahre 1919 die Summe von 314787644 Frank. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Erhöhung um 100 Mill Frank. Der Quantität nach bedeutet dieses eine Erhöhung von 10°/ o , dem Preise nach eine solche von 46 °/ 0 . Der Vergleich beider Zahlen lässt die Höhe der Verteuerung erkennen. Der Preis der einzelnen Arten war folgenden Veränderungen unterworfen: 1918 1919 mehr Durchschnittspreis einer Nickeluhr . . . 7,19 Fr. 8,55 Fr. 20°/ 0 „ „ Silberuhr . . . 15,75 „ 19,46 „ 24 „ „ Golduhr. . . . 66,98 „ 89,95 „ 34 „ „ „ komplizierten Uhr 47,80 „ 51,28 „ 14 „ „ „ ander. Taschenuhr 20,03 „ 29,73 „ 48 „ Die einzelnen Länder bezogen Uhren in Franken. 1918 1919 Vereinigte Staaten von Amerika. . . 43665537 58167588 England 41755478 42940824 Italien 5956200 22137624 Deutschland 15033466 16031910 Frankreich 6529159 14550038 Britisch-Indien 7590693 13037535 Spanien 7333235 12773359 Belgien 34212 10560499 Schweden 6527370 10530371 . Dänemark 4818456 9574712 China 6256482 8996177 Japan 6 125 308 8 494770 Holland 5196517 7675588 Russland 1586403 4728043 Türkei 4813151 4538233 Oesterreich 6362857 4036628 Brasilien 1960936 3831630 Aegypten 2921568 3583207 Griechenland 2123687 2936471 Portugal 1108675 2583716 Der Stückzahl nach verminderten sich die Bezüge von England um 14555247 Stück, „ Oesterreich um 270112 „ „ Deutschland um 205358 „ „ Kanada um 25962 „ „ Griechenland um 14368 „ Diesen gegenüber stehen aber die beträchtlich erhöhten Bezüge von den Vereinigten Staaten von Amerika mit . . . 1700000 Stück, „ Italien mit 1000000 „ „ Belgien mit 406621 „ „ Russland mit 223924 „ In Petersburg gibt eg keine Uhren mehr. Die „Rote Zeitung“ schreibt: Man begegnet in Petersburg jetzt selten einer Person, die eine Taschenuhr besitzt, und es ist nicht weniger selten, in den Wohnungen eine Pendeluhr zu filmen. Um die öffentlichen Uhren kümmert sich niemand und infolgedessen gehen die meisten nicht. Die Bevölkerung ist deshalb gezwungen, die Zeit nach der Sonne zu bestimmen. Un glücklicherweise scheint die Sonne im Winter nur sehr kurze Zeit in Petersburg. Tingleff. Die Uhrmacher von Hadersleben, Apenrade, Sonderburg und Tondern hatten in Tingleff eine Versammlung, um die Stellung nach der Grenzverlegung zu erörtern. Es wurde beschlossen, einen Uhrmacher verein zu gründen zwecks Wahrnehmung der Interessen des Standes in der Zukunft. Der Vorstand soll aus 8 Mitgliedern bestehen. Frankfurt a. M. Die Uhrmachergehilfen vor dem Sehlichtungs ausschuss. Der Schlichtungsausschuss hatte sich mit den Lohnforderungen der Uhrmachergehilfen zu befassen. In dem gefällten Schiedsspruch werden für den Tarifvertrag vier Lohnklassen geschaffen mit einem Grund lohn von 250, 210, 165 und 125 Mark und ferner für jede Klasse eine Teuerungszulage von 300 o/o des Grundlohnes. Das monatliche Lohn einkommen beziffert sich auf je 1000, 870, 660 und 550 Mark. Gehilfinnen sollen 90°/ 0 vom Gesamtlohneinkommen erhalten. Zweite Sitzung des Stiftungsausschusses der Deutschen Uhrmacherschule. Glashütte, 22. April 1920. 7 Uhr nachm , im Bürger schulsaale. Vorsitzender: Herr Bürgermeister Opitz. Anwesend: 11 Mit glieder, ausserdem: die Herren König und Quentin vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine und Herr Wilhelm Schultz vom Deutschen Uhrmacherbunde. 1. Der Herr Vorsitzende eröffnet mit begrüssenden Worten ins besondere an die Verbandsvertreter die Sitzung und nimmt anschliessend hieran noch besonders Veranlassung, Herrn Dr. Giebel, der erstmals in mitten des Stiftungsausschusses zur Sitzung weilt, zu begrüssen, dabei der Hoffnung Ausdruck verleihend, dass seine Tätigkeit zum Segen der Schule gereichen möge. Die Herren Quentin und Schultz begrüssen namens der von ihnen vertretenen Verbände ebenfalls Herrn Dr. Giebel und versichern ihre rege Mitarbeit und Unterstützung an den Bestrebungen der Schule.
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