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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachung 151
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 151
- ArtikelDie Privatverkäufe von Luxusgegenständen nach dem ... 153
- ArtikelSchwarze Streifen beim Tragen von Goldschmuck und ihre Ursache 154
- ArtikelZur Aesthetik des Uhrzifferblattes 155
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 155
- ArtikelVerschiedenes 157
- ArtikelVom Büchertisch 161
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 162
- ArtikelAnzeigen 164
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 12 t)ie Ührmacherkünst. 16? für die Kollegen an kleinen Plätzen, der höhere aber für hier massgebend sei. Die einverlangten Reparaturpreisliste des Badischen Landesverbandes stimmt mit unserer Preisliste im wesentlichen überein, was auf ganz ähn lich liegende Verhältnisse schliessen lässt. Den Herren Gehilfen wurde neuerdings bei uns ein Zuschlag von 40 % zu dem geltenden Tarif ab 1. März gewährt. Der Vorstand ermahnt die Anwesenden, sieh bei der Preisberechnung für Reparaturen an anderen Handwerkern ein Beispiel zu nehmen, die alle zum mindesten viel besser zu rechnen verstehen als wir Uhrmacher. Demjenigen von uns, der sieh nicht den neuen Berechnungen anzupassen vermöge, dem sei auch nicht zu helfen. Den Kassenbericht gibt Kollege Schiele bekannt, Bei einem Kasseubestand von 444 Mk. im Jahre 1919 weist heute die Kasse einen solchen von 859 Mk. auf. Die Kassenführung wird durch die Kollegen Möhrle und Deifel geprüft und gibt zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Haushaltplan für 1920/21 sieht bei 1800 Mk. Einnahmen 1700 Mk an Ausgaben vor und erfährt keinen Einspruch. Dem Kassierer, Kollegen Schiele, wird vom Ober meister herzlicher Dank ausgesprochen für seine musterhafte Kassenführung. Gleichzeitig gibt der Vorstand bekannt, dass wir im Anschluss an den Haushaltplan und mit Rücksicht auf die Erhöhung aller Spesen zu einer Beitragserhöhung uns werden verstehen müssen, zumal auch unser \er- bandsorgan wesentlich teurer geworden sei, aber auch fernerhin den Kollegen zugestellt würde. Der Quartalsbeitrag soll von 4 Mk. auf 6 Mk. erhöht werden, einschliesslich Lieferung der Uhrmacheikunst. Sollte der Preis für das Faehorgan noch weiter in die Höhe gehen, so werde mit einer späteren Beitragserhöhung nochmals gerechnet werden müssen. Die Beitragserhöhung wird, wie oben, einstimmig zum Beschluss erhoben, und erklärt sich die weitaus grösste Zahl der Anwesenden für die Bei behaltung des eigenen Faohorgans. Nach den Satzungen scheiden jedes Jahr zwei Mitglieder des Ausschusses aus, und erklärt Kollege Alfred Müller, von seinem Amt als Schriftführer zurücktreten zu wollen, während Kollege Dolfinger sich zur Wiederannahme bereit erklärt Kollege Müller bittet die Anwesenden, an seine Stelle den Kollegen Dürr zu wählen, der sich in früheren Jahren als Schriftführer bewährt habe. Die erfolgende Abstimmung ergibt für Kollege Dolfinger 45 Stimmen, für Kollege Dürr 39 Stimmen. Vom Obermeister wird hierauf eine Einladung verlesen zur Teilnahme an einem Kursus für elektrische Uhren vom Gewerbelehrer Nusser zu Donnerstag abends von 7 — 9 Uhr. Ausserdem wird zur Kenntnis gebracht ein Brief von der Uhrenfabrik Lenzkirch, betreffend die Richtigstellung der Vorwürfe wegen ungenügender Uhrenlieferung an die inländische Kundschaft. Die vorliegenden, durch die Innung bezogenen Reparaturmarken werden vom Obermeister angeboten und finden losen Absatz. Einer Anfrage nach offenen Lehrstellen konnte leider nicht Genüge geleistet werden. Die lebhaft verlaufene Versammlung wurde vom Obermeister um 10 Uhr geschlossen. Alfred Müller, Schriftführer. Benzinverteilung. Darmstadt. Von heute ab kommt eine weitere Rate zur Verteilung. Der Literpreis beträgt diesmal 13,50 Mk. Verteilungsschluss ist am Ende des Monats. Louis Andress, Uhrmachermeister, Darmstadt. Benzinverteilung im Handwerkskammerbezirk Halle (Re gierungsbezirk Merseburg). Das Benzin für die 10. Verteilung ist bei den im Bezirk errichteten fünf Verteilungsstellen eingegangen und kann gegen Vorlegung der Bezugskarte in Empfang genommen werden Auf eine Arbeitskraft entfällt wiederum 3 / 4 kg Benzin, welches zum Preise von 12 Mk. für 1 kg abgegeben wird. Das Benzin ist bis spätestens zum 1. Juli in Empfang zu nehmen. Ueber das bis dahin nicht abgeholte Benzin wird dann anderweit verfügt werden. Da nach einer Erklärung des Reichswirtschaftsministeriums in den nächsten Monaten mit einem Mangel an Benzin zu rechnen ist, empfehlen wir den Uhrmachern dringend, das Benzin in der vorgeschriebenen Frist abzuholen, selbst auoh dann, wenn noch Vorräte vorhanden sein sollten. Die Hilfe für die deutschen Uhrmacherkinder findet überall bei unseren Kollegen in den skandinavischen Ländern und Holland das grösste Interesse. So veröffentlicht „Svensk Urmakeri-Tidning , das Organ des schwedischen Uhrmaoharbundes, in der Aprilnummer folgenden Aufruf: «Die deutschen Uhrmaeherkinder. Als die Anmeldezeit abgelaufen war, lagen Anmeldungen für 85 Kinder vor. Neue An meldungen können jetzt nicht mehr angenommen werden. Während diese Zeilen geschrieben werden, schweben Verhandlungen zwischen dem Bundes ausschuss und dem Roten Kreuz bezüglich des Transports der Kinder. Die übliche Taxe des Roten Kreuzes ist 80 Kr. pro Kind für Hin- und Rückreise. In diesem Falle ist anzunehmen, dass ein bedeutend billigerer Preis erzielt wird, aber es kann mit Sicherheit vorausgesagt werden, dass der Deutsch* Uhrmacherverband mit Rücksicht auf die niedrige deutsche Valuta nicht in der Lage sein wird, diese Kosten zu tragen. Wenn die schwedischen Kollegen hier nicht eintreten, wird die ganze beherzigens werte Hilfsarbeit zunichte. Wir richten hiermit eine warme Aufforderung an die 1000 Mitglieder, die sich nicht für ein Kind angemeldet haben, einen Beitrag zur Unterstützung einzusenden. Selbst der kleinste Betrag wird'lnit Dank angenommen. Mögen die schwedischen Uhrmacher nun zeigen, dass sie wirklich zu dieser guten Sache beitragen wollen, Hilfe zu leisten und die Kinder der deutschen Handwerksbrüder von Hungers not zu retten. Beträge, gross oder klein, bitten wir an den Bundes- kas*ierer, Herrn Hans Anderson, Kungsgatau 80, Stockholm, einzusenden; quittiert wird in der ,Svensk Urmakeri-Tidning*. Sendet Beiträge ein und möglichst bald!“ 1 — Wir sind der Zustimmung aller unserer Kollegen gewiss, wenn wir den schwedischen Kollegen schon jetzt für ihre Hilfsbereitschaft herzlichen Dauk sagen. Die Regierungen und die Wuchergerichte. Im Sächsischen Wirtschaftsministerium zu Dresden fand eine. Beratung mit Vertretern der sächsischen Handelskammern über die Wuchergerichte und die Fragen der Preiswucherbekämpfung statt. Der anwesende Vertreter des Justizministeriums gab namens des letzteren die beruhigende Erklärung ab, dass dem Gesetz entsprechend eine Verfügung an sämtliche sächsischen Staatsanwaltschaften ergangen sei, nur Sachen, die sich zur schleunigen Aburteilung eignen, zur Verhandlung vor die Wuchergerichte zu bringen. Dem Wirtschaftsministerium gegenüber wurde auf die schweren Bedenken hingewiesen, die bei den völlig verschobenen wirtschaftlichen Verhält nissen eine Äufrechterhaltung der bisherigen, dem Handel wesensfremden Rechtsprechung erwirken muss. Es wurde vor allem betont, dass die tatsächlichen Verhältnisse, die den Preis bedingen, wieder mehr Berück sichtigung finden müssen, dass die Fiktion — die Notmarktlage sei keine Marktlage — niqht mehr länger aufrechterhalten werden könne. Des weiteren wurde hervorgehoben, dass die Frage der Zulässigkeit des Durchschnittspreises ganz besonderer Beachtung wert sei, dass dem Kaufmann zum Nutzen der gesamten Bevölkerung gestattet sein müsse, Durchschnittspreise, und zwar nicht arithmetische Durchschnittspreise, sondern Ausgleichpreise zu berechnen, die die ältere und neuere Ware nicht nur zahlenmässig, sondern auch unter Bewertung der Güte in das richtige Verhältnis zueinander bringen. Die bisher teilweise ver breiteten Anschauungen hinsichtlich der Zulässigkeit des Durchschnitts preises haben in vielen Fällen nur dazu geführt, dass alle gute Ware zu unverhältnismässig billigem Preise von Schiebern aufgekautt und von diesen dann zum Preise der neuen, viel weniger guten Ware dem Ver braucher angeboten wird. Für ganz besonders dringlich wurde erklärt, nach Möglichkeit dem einzelnen Kaufmann, namentlich dem Einzelkauf mann, Sicherheit zu geben und ihn aufzuklären, wie er denn nun eigentlich kalkulieren dürfe. In eingehender Aussprache kam man zu dem Ergebnis, dass die Aufstellung allgemein verbindlicher Richtlinien für die verschiedenen Geschäftszweige nicht möglich ist. Dagegen hat sich das Wirtschaftsministerium bereit erklärt, in den Fällen, in denen bei einzelnen Geschäftszweigen, namentlich solchen des Einzelhandels, die Möglichkeit, gewisse Richtlinien für die Preisbemessung aufzustellen, besteht, Verhandlungen dieser Art unter Zuziehung der Handelskammern und des Landespreisamtes nach Möglichkeit zu unterstützen. Eine bindende Anweisung für die Gerichte oder Staatsanwaltschaften können solche Richtlinien naturgemäss nie darstellen. Tatsächlich wird der Kaufmann, der sich an solche Richtlinien hält, in den meisten Fällen auf seinen guten Glauben sieh berufen können. Für die Staatsanwalt schaften werden solche Richtlinien eine erwünschte Grundlage zur Be arbeitung der einzelnen Fälle bieten; deshalb wird die Aufstellung derartiger Richtlinien auch vom Justizministerium begrüsst. Sache der einzelnen Verbände ist es nun, zu prüfen, wie weit für ihren Geschäfts zweig Preisrichtlinien möglich sind, und da, wo solche sich aufstellen lassen, mit entsprechenden Entwürfen durch ihre zuständige Handels kammer an das Wirtschaftsministerium und das Landespreisamt heran- zuträtBü Diese Verhandlungen im Sächsischen Ministerium über das Wucher gerichtswesen verdienen besondere Beachtung. Die entgegenkommende Stellungnahme der sächsischen Behörden wird sicher allgemein begrüsst werden, um so mehr, als die sächsische Regierung damit auch nicht mehr allein dasteht. Auch in Bayern, wo der Kampf gegen den Wucher bisher in besonders scharfer Form geführt wurde, hat man sich zur Aenderung des ursprünglichen, vielfach sehr rigorosen Standpunktes ent- schliessen müssen. In einer Versammlung der kaufmännischen Abteilung der demokratischen Mittelstandsgruppe in München Ende April äusserte sich auch der Handelsminister Hamm zu den Klagen, die der kauf männische Mittelstand führt, und erklärte u. a. „Die gegenwärtige Preisprüfung scheint in einer Art Sackgasse zu sein, wozu die Recht sprechung, besonders des Reichsgerichts, Veranlassung gab. Man kann die Wucherbekämpfung auf die Dauer nicht allein mit dem Staatsanwalt gegen das berechtigte Empfinden des Kaufmannstandes treiben.^ Wir müssen die wirtschaftliche Vernunft und die Bewegungsfreiheit des Kaufmanns wieder zu ihrem Recht kommen lassen.“ Die Versammlung stimmte einhellig einem Antrag zu, wonach an die Landeswucherabwehr stelle das dringende Ersuchen gerichtet wird, Anzeigen gegen den bodenständigen Einzelhandel nicht ohne vorherige Anhörung der Fach organisationen der beruflichen Wirtschaftsverbände weiter zu verfolgen. In einer Versammlung der Arbeitsgemeinschaft des bayrischen Einzelhandels Anfang Mai in München kamen die gleichen Gedanken zum Ausdruck. Der Syndikus der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Dr. Siegel behandelte das Thema: „Der reelle Handel und die Wucher gesetze“ und stellte dem Bericht der „Münchener Neuesten Nachrichten zufolge fest, dass die bisherige falsche Preispolitik und die Wuchergesetz* I
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