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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einheitsverband der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 165
- ArtikelEinheitsverband der Deutschen Uhrmacher 166
- ArtikelDie Fahrt der Uhrmacherkinder nach Schweden und Norwegen 167
- ArtikelDas Umsatzsteuergesetz und das Saargebiet 168
- ArtikelUmregulierung und Einstellung einer Pendeluhr auf Sternzeit 170
- ArtikelSprechsaal 170
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 171
- ArtikelVerschiedenes 175
- ArtikelVom Büchertisch 178
- ArtikelPatentbericht 178
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 178
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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166 Die Uhrm&cherknnst. Kr. 13 Einheitsverband der Dentschen Uhrmacher. Benzinverteilung. Im abgelaufenen Jahr hat die Be lieferung der Kollegen mit Benzin so leidlich geklappt, jetzt aber regnet es Beschwerden von allen Seiten darüber, dass das Benzin zu fetthaltig und zu teuer ist. Die Beschwerden sind leider gerechtfertigt. Der Einheitsverband wird deshalb alles aufbieten, um den Kollegen auch preiswert wieder gutes Leichtbenzin zugänglich zu machen. Wir haben sofort an den Handwerks- und Gewerbekammertag in Hannover, der die Oberverteilung übernommen bat, nachstehende Eingabe gerichtet. 507. E.D.Ü./A.S. Kassel, 10. Juni 1920. An den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag, Hannover. * Betr. Benzinlieferung an Uhrmacher. Wir gestatten uns, Sie ergebenst davon in Kenntnis zu setzen, dass gegen die von Ihnen in freundlichster Weise übernommene Benzinverteilung aus den Kreisen der Uhr macher in überaus grösser Zahl Beschwerden darüber ein- gehen, dass das in letzter Zeit gelieferte Benzin für Taschen uhrarbeiten vollkommen unbrauchbar ist. Nebenbei wird auch über den hohen Preis des Benzins Klage geführt. Wir wissen sehr wohl, dass der Kammertag für die Ver schlechterung des Benzins und für die Erhöhung der Benzin preise nicht verantwortlich zu machen ist. Andererseits darf aber nicht verkannt werden, dass dieses fetthaltige Benzin für die feineren Taschenuhrarbeiten vollkommen unbrauchbar ist. Das Benzin hat den Zweck, aus den feinsten Taschen uhrteilen, auch aus den Rubinlagern für die feinen Trieb wellen den letzten Rest von Fett zu beseitigen, und das ist mit fetthaltigem Benzin natürlich unmöglich. Ganz abgesehen davon, dass mit ölhaltigem Benzin vergoldete Teile überhaupt nicht gereinigt werden können. Es tritt nun an uns die Notwendigkeit heran, alles nur Erdenkliche zu unternehmen, für unser Gewerbe wenigstens das allernotwendigste Leichtbenzin zu beschaffen. Es ist uns bekannt, dass die Mineralöl-Versorgungsstelle dem Kammertag die nachgesuchte Freigabe von Leichtbenzin verweigert hat mit dem Hinweis, dass Leichtbenzin zur Zeit im Inlande nicht hergestellt wird. Wir wissen ferner, dass die jetzt zur Verteilung gelangenden Benzinbestände ameri kanischen Ursprungs sind und dass gereinigtes Leichtbenzin in Amerika nicht erhältlich ist. Mit der Erklärung der Mineralöl-Versorgungsstelle können wir uns aber unmöglich zufriedengeben, und wir bitten Sie ergebenst um Ihre um gehende Rückäusserung, welche Wege zur Erlangung von Leichtbenzin Sie für gangbar halten. Wir gestatten uns, Ihnen vorzuschlagen, dass wir gemeinsam bei der Mineralöl- Versorgungsstelle vorstellig werden, oder, falls Sie diesen Schritt auf Grund Ihrer bisherigen Unterhandlungen für erfolglos halten, bitten wir um Bekanntgabe des in dieser Frage mit der Mineralöl-Versorgungsstelle bereits gepflogenen Schriftwechsels, damit wir in die Lage versetzt werden, mit der nötigen Umsicht für die Beschaffung von Leichtbenzin mit Nachdruck eintreten zu können. Da die Angelegenheit eilt, gestatten wir uns nochmals, ergebenst um dringliche Behandlung dieses Schreibens zu bitten. Hochachtungsvoll An die Kollegenschaft richten wir die Bitte, von der Annahmeverweigerung des Benzins Abstand zu nehmen, denn jeder Kollege muss sich vergegenwärtigen, dass die Benzin- verteiluDg kein Geschäft ist, das Gewinn abwirft, und deshalb auch in der Lage sein muss, Verluste tragen zu können. Der Gewerbekammertag hat nur die Verteilung übernommen und muss daher selbstverständlich jede Verantwortung für die Güte des Benzins ablehnen. Annahmeverweigerung würde lediglich zur Folge haben, dass der Kammertag künftighin die Benzinverteilung vollkommen ablehnt. Die Kollegen haben durch die Einrichtung der Benzinverteilung besonders in der Zeit der grössten Benzinknappheit während des Krieges grosse Kosten gespart, sie müssen dann auoh in dem Falle, wie dem vorliegenden, mit den Verlust tragen. Wir rechnen mit der Einsicht der Kollegenschaft und sind überzeugt, dass sie unsere Bemühungen, die Verteilung von Leichtbenzin wieder in Fluss zu bringen, nicht dadurch erschweren, dass sie dem Kammertage die Weiterführung der Verteilung unmöglich machen. Ueber den Erfolg unserer Unternehmungen werden wir zu gegebener Zeit berichten. An den Einheitsverband ist das Ersuchen gerichtet worden, sich gutachtlich darüber zu äussern, inwieweit ein ' nervenkranker Kriegsbeschädigter im Uhrmacherberuf als arbeitsfähig gelten kann. Da zweifellos sehr viel Kollegen durch Kriegsverletzung bzw. durch Erlebnisse im Kriege schwer nervenkrank geworden sind, veröffentlichen wir hier mit das Gutachten mit dem Bemerken, dass die Zentralleitung gern bereit ist, in ähnlichen Fällen Gutachten abzugeben. Das von Herrn Kochendörfifer in dem vorliegenden Falle ab gegebene Gutachten hat folgenden Wortlaut: „Zu den Eigenschaften, die im Uhrmacherberuf als sehr hinderlich bezeichnet werden, gehören auch das Zittern und nervöse Kopfschmerzen. Der Uhrmacher braucht vor allen Dingen eine ruhige Hand, sonst kann er sichere Arbeit überhaupt nicht leisten, vor allem aber keine feinere. Ist er aber nur auf die gröbsten Arbeiten angewiesen, dann ist er hilflos, denn diese kommen nicht so reichlich vor, dass sie eine Vollbeschäftigung ermöglichen, auch sind es diejenigen Arbeiten, die die wenigste Bezahlung ein- bringen. Auch nervöse Kopfschmerzen wirken in gleicher Weise behindernd; ein Hineindenken in den komplizierten, zarten Mechanismus ist überall notwendig, wo es gilt, Fehler zu suchen und abzuhelfen. Kranke, die von diesen beiden Uebeln heimgesucht sind, können infolgedessen nicht anders als ein Drittel erwerbsfähig bezeichnet werden. Heinrich Kochendörffer, Uhrmachermeister.“ Oeffentliche Empfangsbestätigrung. Bei der Geschäftsstelle in Kassel gingen für die Kinderhilfe folgende freiwilligen Spenden von den nachstehend Genannten ein. Wir sagen auf diesem Wege allen Spendern herzlichsten Dank für ihre rege Anteilnahme an dem Gelingen dieses grossen und hochherzigen Werkes! Aug. Schulz, Hannover, 40 Mk.; Eobert Scheffler, Berlin, 1 Mk.; Zwangsinnung der Uhrmacher, Goldarbeiter und Optiker zu Gleiwitz- Hindenburg, Ob.-Schles. durch A. Wollnitza 115,50 Mk.; von Mitgliedern der Innung Darmstadt 175Mk.; Verbandstag „Anhalt“ in Cöthen 109 Mk., Uhrmachertagung Nordwestdeutschlands durch Th. Wezinski, Bremen, 576 Mk ; Verbandstag der Mecklenburger Uhrmacher in Schwerin 270 Mk.; Uhrmacherverein Giessen 30 Mk.; W. Althans, Erfurt, 100 Mk.; H. Wal baum, Neumühlen -Dietrichsdorf bei Kiel, 5 Mk ; Uhrmacherinnung Stutt gart durch Herrn. Schiele 40 Mk ; Freie Vereinigung der Uhrmacher von Wilhelmshaven und Rüstringen 190 Mk ; Richard Berndt, Kattowitz, 40 Mk. ; Uhrmacherverband für Kurhessen und Waldeck 420 Mk ; Philipp Lehmann, Leipzig, 50 Mk.; Herrn Uhlig, Halle, 100 Mk.; W. Hermann, Leipzig, 100 Mk.; Ungenannt 20 Mk.; Freie Vereinigung der Uhrmacher in Reichenbach im Vogtland 50 Mk.; Richter, Nürnberg, 40 Mk. Sammlung bei der Tagung der „Alpina“ in Eisenach 530 Mk.; Zwangsinnung Kattowitz, II. Rate, 115 Mk.; Schaarschmidt, Magdeburg 20 Mk.; A. Bresse, Cuxhaven 20 Mk.; J. Vorgel, Nürnberg 20 Mk.; G. Brefeld, Dortmund 15 Mk.; J. Roth, Dresden 20 Mk.; Innung Grra 101 Mk.; Würdig, Magdeburg 15 Mk. Einheitsverband der Deutschen Uhrmacher. Zentralleitung, Sitz Kassel, gez.: Heinr. Kochendörffer. Mitteilungen der Preisschntzkommission. Auf die Anregung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacherinnungen und Vereine, Halle a. S , hatte die Preisschutzkommission auf Grund eines besonderen Vorfalles an ein Landespreisamt eine Eingabe eingereicht, deren Inhalt sich in den Grundzügen mit der Eingabe der Preisschutzkommission au das Reichswirtschaftsministerium vom 10. Juni 1920 deckt. Hierauf ist seitens des betreffenden Landespreisamtes folgende Antwort eingegangen: „Auf die dortige Zuschrift vom 3. Mai 1920 f./Kb. Tgb. Nr. 14 20 erwidern wir:
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