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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Umregulierung und Einstellung einer Pendeluhr auf Sternzeit
- Autor
- Pleskot, Rud.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 165
- ArtikelEinheitsverband der Deutschen Uhrmacher 166
- ArtikelDie Fahrt der Uhrmacherkinder nach Schweden und Norwegen 167
- ArtikelDas Umsatzsteuergesetz und das Saargebiet 168
- ArtikelUmregulierung und Einstellung einer Pendeluhr auf Sternzeit 170
- ArtikelSprechsaal 170
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 171
- ArtikelVerschiedenes 175
- ArtikelVom Büchertisch 178
- ArtikelPatentbericht 178
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 178
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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170 Die Uhrmacherkunst. Nr. 13 Umregulierung und Einstellung einer Pendeluhr auf Sternzeit. Von Rud. Pleskot. (Als Antwort auf Frage 3799.) Bei der Umregulierung einer Pendeluhr von mittlerer Sonnenzeit (bürgerlicher Zeit) auf Sternzeit handelt es sich 1. um die Einstellung des Pendels auf die der kürzeren Dauer des Sterntages entsprechende Länge, 2. um die Einstellung der Uhr auf die Sternzeit ihres Standortes und 3. um die Einregulierung der Uhr. 1. Einstellung des Pendels. Aus den astronomischen Beziehungen zwischen Stern zeit und mittlerer Sonnenzeit ergibt sich, dass 1 Sterntag = 1 mittl. Sonnentag —3 m 55,909 s mittl. Zeit. Da der Sterntag demnach um 3 Minuten 55,909 Sekunden = 235,909 Sekunden mittlerer Zeit kürzer ist als der mittlere Sonnentag, so ist das Pendel der umzuregulierenden Uhr um so viel mittels der Regulierschraube zu verkürzen, dass die Uhr um 235,909 Sekunden täglich gegen mittlere Zeit voreilt. ), Der dieier Gangbeschleimigung entsprechende Ver kürzungsbetrag kann mit Hilfe der alten Regulierformel dl V 43200 ermittelt werden, worin d die tägliche Gangdifferenz (in Sekunden) und 1 die reduzierte Pendellänge (in Millimetern) bedeuten. Setzt man die obigen 235,909® für d ein, so er hält man: v = 0,005 461. Für die Umregulierung auf Sternzeit kommen wohl nur Sekundenpendeluhren (mit 24stündigem Zifferblatt!) in Be tracht. In unseren Gegenden (45 bis 55° geographischer Breite) beträgt die Länge 1 des Sekundenpendels rund 994 mm und somit v = 0,00546 • 994 — 5,43 mm. Ein nach mittlerer Zeit schwingendes Sekundenpendel ist in unseren Breiten also um 5,43 mm mittels der Regulierschraube zu verkürzen, damit es Sternzeit-Sekunden schwinge*). Bei Präzisionspendeln ist diese Längenänderung nicht ohne Einfluss auf die Temperaturkompensation, denn der Kompensator (Kompensationsstück oder Quecksilbersäule) wird für das verkürzte Pendel im allgemeinen zu lang sein und daher zu stark wirken. Der Längenüberschuss beträgt rechnungsmässig beim Nickelstahlpendel etwa 0,3 mm, beim Rostpendel 3,5 bis 3,8 mm, beim Grahamschen Quecksilber pendel ungefähr 1 mm und der dadurch verursachte Kompen sationsfehler beim Nickelstahlpendel etwa —0,0003 Sekunden, beim Rostpendel —0,003 bis —0,0035 Sekunden und beim Gra hamschen Quecksilberpendel etwa — 0,0045 bis — 0,005 Se kunden täglich für 1° C. Ob diese Grössen als erheblich zu betrachten sind, hängt von der Qualität der betreffenden Pendeluhr und von der angestrebten Präzisionsleistung ab. Ausserdem sind dabei aber auch die Grösse und das Vorzeichen des bisherigen, d. h vor der Umregulierung vorhanden gewesenen Kompen sationsfehlers zu beachten. Hatte der bisherige Kompensationsfehler das positive Vorzeichen (Unterkompensation) und war er kleiner als der 1) Am Aequator ist v = 0 00546 991,02 = 5,41 mm, an den Polen (1 - 996,12 mm) v = 6,44 mm. Für ein beliebiges Pendel mit der minütlichen Sehwingungszahl n wäre in unseren Breiten (45 bis 55°) sehr genau halbe Betrag des auf Rechnung der Verkürzung des Pendels kommenden Kompensationsfehlers, so wird der neue grösser sein als der bisherige, und man wird Verlangen tragen, ihn mindestens wieder auf den bisherigen Wert herabdrücken zu ,können. War er jedoch, bei positivem Vorzeichen, grösser als der halbe Betrag des von der Pendelverkürzung herrührenden Kompensationsfehlers, so wird sich schon allein durch die Pendelverkürzung ein kleinerer als der bisherige Kompen sationsfehler ergeben. In diesem Falle wäre daher — unter der Voraussetzung, dass das Pendel bisher als ausreichend kompensiert erachtet werden konnte — an der Kompensation nichts zu ändern. Besass der bisherige Kompensationsfehler dagegen das negative Vorzeichen (Ueberkompensation), so entsteht durch die Umregulierung ein um den von der Pendelverkürzung herrührenden Kompensationsfehler (ebenfalls Ueberkompen sation) vergrösserter negativer Kompensationsfehler, dessen Belassung jedenfalls eine Verschlechterung des Pendels bedeutet. Beim Grahamschen Quecksilberpendel lässt sich diese Ueberkompensation leicht durch Entnahme von Quecksilber (Höhenverminderung der Quecksilbersäule) auf den der Qualität des betreffenden Pendels entsprechenden Mindest wert herabdrücken, desgleichen beim Rieflerschen Quecksilber pendel durch Aufschrauben einer für den Fall der Umregu lierung auf Sternzeit besonders vorgesehenen Gewichtsscheiba von 110 bis 120 g unterhalb der Linse. Dagegen ist für Korrektionsvorrichtung der Rostpendel (Stiftkorrektion) die derartige Regulierzwecke ganz ungeeignet, weil weitaus zu grob, und dies in noch vermehrtem Masse, wenn sie, wie ge schehen, auf das Nickelstahlpendel übertragen wird. Was aber diese modernsten Präzisionspendel anbelangt, so ist mit Ausnahme meines bei den Trappschen Präzisionsuhren an gewandten Nickelstahlpendels mit stetig verstellbarer Sehraub korrektion *) keines mit einer Einrichtung versehen, di« Regulierungen der Temperaturkompensation ohne geradezu an Unausführbarkeit grenzende Umständlichkeiten ermöglichen würde, eine Unvollkommenheit, die oft genug ein resignie rendes Begnügen mit geringeren als sonst unschwer erreich baren Präzisionsleistungen zur Folge hat. (Fortsetzung folgt.) iiiillltfUlimitJliiii.iinimmmnn... M.......m.m..i. m , §prccnsaal Nebenberufliche Arbeit der Gehilfen. Zu dem Artikel in der „Uhrmacherkunst“ vom 1. Juni möchte ich kurz einiges bemerken. Zunächst mache ich darauf aufmerksam, dass viele Uhrmachergehilfen wie vor dem Kriege so auch heute gezwungen sind, nebenberufliche Arbeiten zu verrichten, da das Gehalt durchschnittlich kaum zum Lebensunterhalt reicht, von Neuanschaffungen nicht zu reden. Man vergesse vor allen Dingen nicht, dass die Uhrmachergehilfen durch schnittlich 5 — 600 Mk. monatlich verdienen; die wenigen Firmen, welche 7 — 800 Mk. zahlen, kommen nicht in Betracht, da man sie zählen kann. ( V Schriftl.) Nicht selten bietet man einem Uhrmachergehilfen, welcher 4 Jahre gelernt hat und dessen Werkzeuge Tausende repräsentieren, 400—450 Mk. an. Was cfje Schädigung anderer Kollegen anbetrifft, so möchte ich dieh sehr anzweifeln, da sich doch bislang ein ziem- 1) Bei der Umregulierung einer mit diesem Pendel versehenen Sekundenuhr auf Sternzeit ist die Kompensationsschraube je nach Grösse und Vorzeichen des bisherigen Kompensationsfehlers um Obis 30 Teil striche nach rechts zu drehen.
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