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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 165
- ArtikelEinheitsverband der Deutschen Uhrmacher 166
- ArtikelDie Fahrt der Uhrmacherkinder nach Schweden und Norwegen 167
- ArtikelDas Umsatzsteuergesetz und das Saargebiet 168
- ArtikelUmregulierung und Einstellung einer Pendeluhr auf Sternzeit 170
- ArtikelSprechsaal 170
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 171
- ArtikelVerschiedenes 175
- ArtikelVom Büchertisch 178
- ArtikelPatentbericht 178
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 178
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 13 Die (Jhrmacherknnst. 175 Osnabrück. Uhrmacherzwangsinnung. Unseren Mitgliedern zur gefälligen Kenntnisnahme, dass die erste diesjährige ordentliche Innungs- Versammlung am 5. Juli, nachmittags 2‘/ 2 Uhr, im „Niedersächsischen Hof' 1 , Herrnteichstrasse, stattfindet, und ersucht der Vorstand um pünkt liches und zahlreiches Erscheinen. Tagesordnung: 1. Verlesung der Niederschrift der letzten Innungsversammlung- 2. Bericht des Vorstands über das abgelaufene Geschäftsjahr. 3. Kassenbericht und Abnahme der Jahresreehnung, Wahl der Revisoren. 4. Neuwahl des Obermeisters und ErgänzuDgswahlen des Vorstands, ausscheidende Mitglieder Kollegen Schulze und Carl, sowie der sonstigen Kommissionsmitglieder. 5. Fest stellung und Genehmigung des in der Vorstandssitzung vom 11. Juni vorläufig aufgestellten Haushaltplans 1920. 6. Anträge. Diese müssen vor Beginn der Versammlung beim stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Kollegen Schulze, eingereicht werden. 7. Verschiedenes. 8. Entgegen nahme von Beiträgen für 1920/21. Den hohen Portokosten wegen emp fehlen wir den auswärtigen Mitgliedern, den Beitrag für das laufende Geschäftsjahr beim Besuch der Versammlung zu entrichten. Eine Ein ladung nebst Tagesordnung wird den Kollegen rechtzeitig zugestellt werden. Bei unserem Kassierer, Herrn Kollegen Kohsick, liegen die Bücher zur Einsichtnahme aus. L. Carl, Schriftführer. Nachruf. Am 11. Juni entschlief nach langem, schwerem Leiden unser lieber Kollege, Herr August König, Grossammensleben, langjähriges Mitglied unserer Innung, dem wir stets ein treues Gedenken bewahren wollen. Magdeburg, den 22. Juni 1920. Zwangsinnnng für das Uhrmacberhandwerk Magdeburg. I. A.: G. Löhne r. Am 10. Juni verschied nach langem, schwerem Leiden unser Obermeister, Herr 'W. Schenk, im 74. Jahre eines arbeitsreichen Lebens. Seit Gründung der Zwangsinnung (1899) war der Verstorbene Vorsitzender der Innung, stets bemüht, mit seltenem Eifer und Hingabe das Beste für die Innung zu fördern, erleidet die Innung und der Zentralverband einen schmerzlichen Verlust. Ein dauerndes Andenken wird die Innung ihrem lang und treu bewährten Gildemeister bewahren. UbrmacherzvrangsinDung Osnabrück. I. A.: L. Carl, Schriftführer. I Benzinverteilung. Magdeburg. Die 9. —11. Benzinverteilung hat bereits begonnen und kann in der bisherigen Weise in Empfang genommen werden. Es entfallen auf eine Arbeitskraft 2 kg, welches zum Preise von 13 Mk. für 1 kg abgegeben werden. Es können aber nur die Kollegen Benzin er halten, welche zu den Anschaffungskosten beigetragen haben. Das Benzin muss spätestens bis zum 15. Juli abgeholt sein, sonst wird darüber ander weitig verfügt werden. Nach einer Erklärung vom 7. Juni des Reichs wirtschaftsministeriums, wonach in den nächsten Monaten mit einem grossen Mangel an Benzin zu rechnen ist, ist es ratsam, das Benzin ab zuholen. Aus eigenem Rechl! Nicht wenige Handwerker uud nicht wenige Handwerkervereinigungen können sich noch gar nicht an den Gedanken gewöhnen, dass sie seit dem Oktober vorigen Jahres eine vollgültige eigeue Berufsvertretung im „Reichsverband des deutschen Handwerks“ besitzen. Immer und immer wieder sieht man einzelne Handwerker gruppen im Schlepptau berufsfremder Organisationen erscheinen, sieht sie insbesondere ihre Unterschrift hergeben für Dinge, deren Tragweite meistens nur derjenige übersehen kann, der einen genaueren Einblick in den Zusammenhang der Dinge hat. Es sollte dem Handwerk doch auffallen, wie viele Kreise und Personen sich heute mit seiner und des Mittelstandes „Rettung“ befassen wollen, imd es sollte sich überlegen, von welchen Beweggründen wohl alle diese Retter geleitet sein mögen! In vielen Fällen wird sich ergeben, dass in der Hauptsache selbstsüchtige Absichten vorliegen uud dass das Handwerk lediglich als Vorspann oder als Anhängsel für die Zwecke anderer gebraucht wird. Tatsächlich hat das Handwerk heute keine fremden Vertreter mehr nötig. Es hat seine örtlichen Vereinigungen, hat „Bünde“, Gewerbe vereine, Genossenschaften, Fachverbände, Handwerkskammern und als oberste Spitzenvertretung seinen „Reichsverband“, — mehr bedarf es wirklich nicht. Im Gegenteil, wenn sieh das Handwerk ausserdem noch an alle möglichen anderen Organisationen anhäDgt, so vergeudet es nicht nur Kraft und Mittel, sondern es erweckt nach aussen uud nach oben hin den Eindruck der Zerfahrenheit. Es kommt hinzu, dass die für irgendwelche Zwecke gegebene Unterschrift oder Zustimmung sehr oft viel weitergehende Verwendung findet, als die Unterzeichner vorausgesehen habeu. Besonders aber wird den berufenen Vertretern dos Handwerks ihre Tätigkeit überaus erschwert, wenn einzelne Handwerkergruppen sich auf Dinge festlegen, die, von höherer Warte aus gesehen, nicht gebilligt werden können. Es ist ja ganz selbstverständlich, dass fremde Drahtzieher ihre eigentlichen Ab sichten möglichst verbergen und verschleiern, deshalb ist grösste Vorsicht geboten! Zweck dieser Zeilen ist, dis Handwerk auf die ihm aus der Be teiligung an berufsfremden Unternehmungen drohenden Gefahren auf merksam zu machen. Das Handwerk ist ein eigener Berufsstand und hat seine eigene Betriebsart. Soweit es sich ausserdem als Teil des Mittelstandes wirtschaftspolitisch zur Geltung bringen muss, genügen seine eigenen Organisationen dazu durchaus, insbesondere kann als Spitzenvertretung heute einzig und allein nur noch der „Reichsverband des deutschen Handwerks“ in Frage kommen. Wo dem Handwerk von anderen zentralen Organisationen Ansinnen gestellt werden, verweise es die Antragsteller an den „Reichsverband“. Wir brauchen nicht mehr auf Krücken anderer vor den massgebenden Stellen zu erscheinen, sondern wir stellen unsere Ansprüche „aus -eigenem Recht!“ R. H. Die Umsatzsteuer vor (lern Reichsrat. Ein „Experiment“, das versucht werden muss. In der öffentlichen Sitzung des Reichs rats gelangte u. a. der umfangreiche Entwurf von Ausführungsbe stimmungen zum Umsatzsteuergesetz zur Annahme Ein Exemplar dieses Entwurfes kommt auf nicht weniger als 10U Mk zu stehen. Die Materie war so schwierig, dass erst jetzt, ein halbes Jahr nach Veröffentlichung des Gesetzes, die Ausführungsbestimmungen fertiggestellt werden konnten. Der Ausschuss hat darüber in vier Sitzungen beraten und nochmals alle Bedenken erwogen, die gegen das Umsatzsteuergesetz im ganzen schon früher geäussert worden sind. Insbesondere wurde geltend gemacht, im Publikum werde man beim besten Willen die Vorschriften nicht ver stehen können, ihre Durchführung wäre unmöglich und würde zu un erträglichen Härten führen. Die überlasteten Steuerbehörden würden keine Kontrolle üben können', so dass die Ausführungsbestimmungen grösstenteils auf dem Papier stehen bleiben würden. Das Reic-hsfinanz- ministerium vertrat demgegenüber den Standpunkt, dass es sich um ein Experiment handle, von dem niemand wisse, ob es glücken werde. Man müsse abwarten, wie die Bestimmungen in der Praxis wirken würden, und sieh eine Nachprüfung in vielleicht schon 4 — 5 Monaten Vorbehalten. Der Versuch aber müsse gemacht werden. Die Ausschüsse des Reichs rats haben sich bestrebt. Härten zu mildern und das Verfahren tunlichst zu vereinfachen. Ihre Bemühungen sind aber zumeist am Widerstand des Reichsfinanzministeriums gescheitert, so dass es nur möglich gewesen ist, z. B. für die wissenschaftliche und künstlerische Produktion einige Erleichterungen einzuführen. Besonders schwierig war die dem Reichs rat überlassene Abgrenzung des Umfangs der Gegenstände, die der Luxussteuer unterliegen sollen. Hier sind einige Milderungen erfolgt, z. B. wurden Tasehenfeuerzeuge ausgenommen, weil sie schon der Ziind- warensteuer unterliegen, ebenso Photographien, die Kunstwerke wieder geben. Privatkrankenhäuser wurden von der Herbergssteuer ausge nommen und die Steuerpflicht auf Sanatorien beschränkt. Die Ver günstigung, dass der eigene Verbrauch erst am Schluss des Jahres ge schätzt werden darf, wurde auf alle landwirtseh Htliehen Unternehmer ausgedehnt. Pfuscharbeiten. In allen Teilen des Landes wird insbesondere von Handwerkerkreisen darüber Klage geführt, dass Arbeiter und Gesellen nach Erledigung der Arbeit für ihren Arbeitgeber noch selbständig über nommene Aufträge ausführen. Sie schädigen hierdurch nicht nur die selbständigen Gewerbetreibenden des betreffenden Berufszweiges, sondern nehmen auch Erwerbslosen Arbeitsgelegenheiten, die sich ihnen bieten würden, wenn die betreffenden Arbeiten den bestehenden Gewerbebetrieben übertragen uud somit innerhalb des achtstündigen Arbeitstages erledigt werden müssten. Es wird also durch dieses Verhalten auch die Erreichung des Zweckes der Verordnung über Freimachung von Arbeitsstellen vom 28. März 1919 und 1. Dezember 1919 (RGBl. S. 355,1936) vereitelt; denn die schon bei ihrem Hauptarbeitgeber voll beschäftigten Arbeiter und Gesellen können nicht als auf Erwerb angewiesen angesehen werden, würden also zu entlassen sein, wenn die Nebenarbeit regelmässig für ein und denselben Auftraggeber geleistet würde. Da es sich aber zumeist nur um gelegentliche Arbeiten für verschiedene Auftraggeber handeln wird, wird auf Grund der genannten Verordnung nicht gegen sie vor-
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