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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einheitsverband der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 195
- ArtikelBekanntmachung 195
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 196
- ArtikelEinheitsverband der Deutschen Uhrmacher 196
- ArtikelMitteilung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes 199
- ArtikelBringt das Handwerk Opfer? Auch ein Beitrag zum Einheitsverband ... 199
- ArtikelUhrmacherkinderbriefe aus Schweden, Norwegen und Dänemark 200
- ArtikelDer Rollengang (Fortsetzung statt Schluss) 201
- ArtikelProtest gegen das rücksichtslose Verhalten der Lieferanten 202
- ArtikelSprechsaal 203
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 204
- ArtikelVerschiedenes 209
- ArtikelKonkursnachrichten 210
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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198 Die Uhrmacherkanst. Nr. 15 Nachforschung beauftragten Personen zu erteilen. Es ist wohl mit Recht zu befürchten, dass übereifrige Behörden von diesem Recht in unzulässig rigoroser Weise Gebrauch machen, und dass die Ausnutzung des Rechts der Auskunfts pflicht zu einer Untergrabung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führt. Das Reichs finanzministerium hat es abgelehnt, Richtlinien für diese Rechte aufzustellen. Es erscheint deshalb, wie der Reichs verband des deutschen Handwerks hervorhebt, dringend not wendig, darauf zu achten, dass das Recht der Reichsfinanz ämter nicht über das in der Reichsabgabenordnung vorgesehene Mass ausgedehnt wird. Uebergriffe der Reichsfinanzämter sind deshalb umgehend den zuständigen Berufsvertretungen zum Zwecke der Einleitung des Beschwerdeweges bekannt zugeben. Zur endgültigen Schaffung des Einheitsverbandes. Gross war die Begeisterung, als am 27. April 1919 die Vereinigung aller deutschen Uhrmacher in der Zentralleitung auf der Reiehstagung in Leipzig beschlossen wurde. Ebenso wie im Jahre 1876 reichten alte und junge Kollegen sich erfreut und beglückt die Hände und gelobten, treu zusammenzuhalten. Die Kämpen aus den verschiedenen Lagern reichten sich die Freundschaitshand mit dem Versprechen, nunmehr alles Trennende zurückzustellen und mitzuarbeiten an der alles einigenden Zentralleitung. Jetzt ist wenig mehr als ein Jahr dahingegangen, und schon wieder tobt der Kampf — hie dieser, hie jener Verband — und so mancher Kollege, der gern sich dem grossen Ganzen anschliessen möchte, steht verärgert und bekümmert abseits und hofft, dass einmal die Zeit kommen werde, wo diese Einigkeit nicht nur in der Begeisterung des Augenblicks, sondern in der praktischen Tat sich zeigen werde. Allerdings stand schon damals ein Kollege in der Ver sammlung auf und goss einen Tropfen Wermut in den feurigen Wein der Begeisterung, indem er erklärte, dass er sich zwar des Erreichten freue, dass es ihn aber dennoch nicht be friedige, weil die erstrebte Einigung aller Kollegen in einem Verbände unter Auflösung der bestehenden Verbände nicht erreicht werden konnte. Er gab schon damals der Befürchtung Ausdruck, dass die drei Säulen des neuen Daches nicht dauernd als Tragsäulen dienen werden, sondern, müde der Trägerlast, auseinanderstreben könnten, um so die feste Lagerung des Daches zu gefährden. Die Befürchtung dieses Kollegen ist leider zur Tatsache geworden. Es hat sich ge zeigt, dass die Zentralleitung der Uhrmacherverbände auf den drei Säulen nicht sicher ruht. Nachdem der Deutsche Uhrmacherbund seinen Austritt erklärt hat, haben die bei der Zentralleitung verbliebenen Verbände den Entschluss gefasst, nunmehr den Wünschen der Kollegenschaft Rechnung zu tragen und einen Einheits verband zu gründen. Sie haben dies getan in der Ueber- zeugung, dass der Einheitsverband lebensfähig ist, wenn er sich allein auf die Kollegenschaft im Reiche und nicht auf die bestehenden Verbände stützt. Sie haben ihren Beschluss gefasst in der Ueberzeugung, dass die Mitglieder des Deutschen Uhrmacherbundes den von ihrem Vorstand erklärten satzungs widrigen Austritt nicht billigen werden, und dass sie durch einen Versammlungsbeschluss ihren Willen auf Vermeidung jeglicher Trennung innerhalb der Kollegenschaft ausdrücken werden. Es würde zu nichts führen, wollte man alle die Gründe, die zu der Spaltung geführt haben, hier nochmals aufrollen. Es darf nicht die Aufgabe des Einheitsverbandes sein, lediglich aus Rechthaberei die Zeit der Kollegenschaft zwecklos in An spruch zu nehmen. Deshalb sei im nachstehenden unter Hinweglassung des Trennenden dasjenige hervorgehoben, was zur Einheit führt. Besonders in den Reihen der Mitglieder des Deutschen Uhrmacherbundes hat sich die Anschauung festgesetzt, als sei der neue Einheitsverband eine über das Knie gebrochene Gründung autokratisch denkender Kollegen, die über den Kopf der Kollegenschaft hinweg aus eigener Machtvollkommenheit einen Einheitsverband geschaffen haben, dem nunmehr alle Kollegen beitreten sollen. Betrachten wir die Dinge, wie sie liegen. Die gesamte Kollegenschaft auf der Reichstagung hatte die Zentralleitung gegründet und diejenigen Kollegen in den Vorstand gewählt, die ihr geeignet erschienen, die geschaffene Einheit zu wahren. Nun sind aus diesen Reihen einige Mitglieder ausgeschieden, es war also die Pflicht der noch verbleibenden Vorstands mitglieder, das ihnen übertragene Mandat, nämlich die Auf rechterhaltung der Einheit unter den deutschen Uhrmachern, auch auszuführen. Sie haben dies getan in der bekannten Form durch Gründung des Einheitsverbandes unter Berufung solcher Kollegen, denen die Reichstagung durch die Wahl zu Vor standsmitgliedern der Zentralleitung bereits das Vertrauen er wiesen hatte. Es ist vielleicht den Kollegen nicht sofort deutlich genug zum Bewusstsein gelangt, worauf aber doch immer wieder hingewiesen worden ist: dass diese Gründung nur eine durch die Zeitverhältnisse gebotene Um wandlung der Zentralleitung ist, und dass die end gültige Festlegung der Satzungen und die Berufung der Vor standsmitglieder nur durch die Gesamtheit der Kollegen auf der folgenden Reiehstagung bewirkt werden muss. Die Zentralleitung durfte auch nach dem erfolgten Aus tritt des Bundes nicht die Hände in den Schoss legen, sie durfte nicht warten, bis ein von irgendwoher gelenktes oder korrigiertes Geschick die deutschen Uhrmacher mit seinen Segnungen beglückt hätte, die die sichere Mehrheit der Kollegen gar nicht wünschte. Gerade in der heutigen Krisen zeit durften die Angelegenheiten unseres Faches nicht einfach liegen gelassen werden, die Geschäfte nicht bis zur nächsten Reichstagung ruhen. Deshalb musste ein vorläufiger Vor stand gewählt werden. Der Vorstand des Einheitsverbandes der ehemaligen Zentralleitung übernimmt die volle Verant wortung für seine Handlungsweise und wird sein Handeln auf der nächsten Reichstagung ausführlich begründen. Er hat keine Auseinandersetzungen zu scheuen und wird auf die Einladung des Deutschen Uhrmacherbundes hin auf der nächsten Bundestagung in Berlin vertreten sein und die er forderlichen Aufklärungen geben. Wenn die Mitglieder des Deutschen Uhrmacherbundes eigenmächtig die Satzungen der Zentralleitung nicht einfach über den Haufen werfen wollen, zu der dessen Vorstand die Zugehörigkeit nur kün digen, aber nicht einfach streichen konnte, dann müssen sie sich auch noch als Mitglieder der Zentralleitung betrachten, und sie haben auf der Reichstagung, die am 28. August in Leipzig abgehalten wird, wie alle anderen Mitglieder des Einheitsverbandes (früher Zentralleitung) Sitz und Stimme- Ueber die Frage, wie der neue Einheitsverband auszu gestalten ist, entscheidet einzig und allein die Kollegen schaft selbst. Der Vorstand wird der Versammlung einen Satzungsentwurf vorschlagen, das gleiche Recht steht aber auch jedem Mitglied des Einheitsverbandes zu. Erwünscht ist die vorherige Einsendung von Vorschlägen, damit der Vorstand in der Lage ist, gegebenenfalls bessere Entwürfe, als der seinige es ist, der Versammlung zur Annahme vorzuschlagen, bzw. nach näherer Prüfung seine Gründe vor zubringen. An alle deutschen Kollegen richtet daher der vorläufige Vorstand des Einheitsverbandes das dringende Ersuchen, die Frage der neuen Gründung nur unter dem Gesichtswinkel zu prüfen, wie ein wirklicher Einheitsverband aller deutschen Uhrmacher zustande kommen kann. Es darf auf der Reichs tagung nicht mehr heissen, hie Zentralverband und Deutsche Uhrmachervereinigung, hie Bund, sondern es darf nur heissen: „Wie richten wir uns den Einheitsverband, den wir uns selbst
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