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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 195
- ArtikelBekanntmachung 195
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 196
- ArtikelEinheitsverband der Deutschen Uhrmacher 196
- ArtikelMitteilung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes 199
- ArtikelBringt das Handwerk Opfer? Auch ein Beitrag zum Einheitsverband ... 199
- ArtikelUhrmacherkinderbriefe aus Schweden, Norwegen und Dänemark 200
- ArtikelDer Rollengang (Fortsetzung statt Schluss) 201
- ArtikelProtest gegen das rücksichtslose Verhalten der Lieferanten 202
- ArtikelSprechsaal 203
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 204
- ArtikelVerschiedenes 209
- ArtikelKonkursnachrichten 210
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 15 Die Uhrmacherknnst. 209 Benzinverteilung. Benzinverteilung im Handwerkskammerbezirk Halle (Regierungs bezirk Merseburg). Das Benzin für die 11. Verteilung ist bei den im Bezirk errichteten fünf Verteilungsstellen eingegangenen und kann gegen Vorlegung der Bezugskarte in Empfang genommen werden, Auf eine Arbeitskraft entfällt wiederum 3 / 4 kg Benzin, welches zum Preise von 11 Mk. für das Kilogramm abgegeben wird Das Benzin ist bis spätestens zum 15. August in Empfang zu nehmen. Ueber das bis dahin nicht abgeholte Benzin wird dann anderweit verfügt werden. Glashütte i. Sa. Ueber den geplanten Erweiterungsbau der Deutschen Uhrmacherschule machte Herr Bürgermeister Opitz in der letzten Gemeinderatssitzung Mitteilung von einer Verordnung des Wirt schaftsministeriums. Das Ministerium macht den zunächst unverbindlichen Vorschlag, dass der Staat zum Anlagekapital für die Erweiterung und Ausstattung der Schule ein Drittel als unverzinsliches Darlehn gewährt, ein Drittel die Stadt trage und der Rest durch verzinsliche Hypotheken aufgebracht werde Soweit Staatsgelder in Frage kommen, werde zunächst erst mit dem Finanzministerium verhandelt werden. Für die laufenden Ausgaben würden Stadt und Staat in der bisherigen Weise beizusteuern haben. Das alsdann noch Fehlende müsse Üurch die Industrie aufgebracht werden dergestalt, dass vielleicht für jedes Erzeugnis der Glashütter Industrie ein gewisser Prozentsatz als Schulsteuer erhoben werden. Das Wirtschafts ministerium hält vor allem die Schaffung von Werkstatträumen in der Schule für nötig. Bei dem Erweiterungsbau müsse grösste Einfachheit und Sparsamkeit geübt werden. Die Angelegenheit wird zunächst den Stiftungsausschuss der Uhrmacherschule eingehend beschäftigen. Der Herr Vorsitzende bemerkt noch, dass nach Rücksprache im Wirtschafts ministerium auf erhöhte Unterstützung durch den Staat zu rechnen sei und dass mit dem Reiche wegen Bezuschussung des Erweiterungsbaues aus Reichsmitteln in Verbindung getreten werden würde. Unmittelbarer Schriftverkehr zwischen Gläubigern and Schuldnern im Ausgleichsverfahren. Die Ausgleichsämter von Grossbritannien, Frankreich und Belgien haben, wie amtlich bekannt- gemacht wird, ihre Zustimmung dazu erteilt, dass hinsichtlich der am Ausgleichsverfahren teilnehmenden Forderungen und Schulden britische, französische und belgische Gläubiger und Schuldner mit ihren deutschen Schuldnern und Gläubigern in unmittelbaren Schriftverkehr treten, um die Höhe ihrer Forderungen und Schulden, sowie Einzelheiten dieser Forderungen und Schulden klarzustellen, insbesondere auch Kontoauszüge miteinander zu vergleichen. Da die deutschen zuständigen Stellen von jeher ganz allgemein den rein informatorischen unmittelbaren Verkehr zwischen den am Ausgleichsverfahren beteiligten Gläubigern und Schuldnern als zulässig erachtet haben, so steht einem unmittelbaren Schriftwechsel zwischen deutschen Gläubigern und Schuldnern einerseits und den An gehörigen der genannten Gegenstaaten andererseits innerhalb des be- zeichneten Rahmens kein Hindernis mehr im Wege. Ueber diesen Rahmen hinausgehende Verhandlungen, namentlich Verhandlungen über die Bezahlung oder sonstige Regelung der Schulden, dürften dagegen nach wie vor nur durch Vermittlung der Ausgleichsämter erfolgen. Deutschen Gläubigern und Schuldnern, die mit gegnerischen Staats angehörigen in den hiernach zulässigen unmittelbaren Verkehr treten, wird in ihrem eigenen Interesse dringend empfohlen, Kopien ihrer Schreiben und die Unterschriften der Antworten des Gegners auf zubewahren, um sie auf Verlangen dem Reichsausgleichsamt vorzulegen. Die Geschäftsleute in Ilmenau an ihre Lieferanten. Aus einem Rundschreiben an die Lieferanten entnehmen wir die nachfolgenden Ausführungen: Unter diesem Zwang der Verhältnisse haben die Geschäftsinhaber der Textil-, Konfektions- und Schuhwarenbranche nach gemeinsamen Beratungen mit Vertretern der städtischen Behörde und denjenigen der Arbeiterparteien aller Richtungen sowie der übrigen Verbraucherkreise auf die gegenwärtig gültigen Preise für alle Bedarfsartikel einen weiteren Nachlass von 30% zugestehen müssen. Die Lager der hiesigen Geschäfte obiger Branchen bestehen, wie wohl überall, fast ausschliesslich aus Waren, die im Februar-März zu hohen Preisen eingekauft worden sind und die schon deshalb unter dem ihnen zustehenden regulären Nutzen kalkuliert werden mussten. Alle Mittel, auch frühere Reserven, liegen im Geschäft fest. Die Existenzen des Einzelhandelsstandes sind gefährdet. Es ist ihm daher unmöglich, den weiteren Nachlass von 30% allein zu tragen, wenn diese Geschäfte nicht zugrunde gehen sollen. Die mitunterzeiohnete Preissenkungskommission, zusammengesetzt aus Berufs- und Verbraucherkreisen, der in Angliederung an die be stehende Preisprüfungsstelle die Aufgabe zufällt, den Gründen der hohen Preise bis zum Produzenten und Hersteller nachzugehen, hat sich von dieser Sachlage überzeugt und vertritt den Standpunkt, dass ein Teil dieser Opfer von den Lieferanten getragen werden müsste, wie auch die künftige Preissenkung von der Quelle aus erfolgen muss. Die Geschäfts inhaber sind ausserdem der Ansicht, deren Richtigkeit wohl auch kaum bestritten werden kann, dass sie nicht allein die rachträglich höher be rechneten Preise, welche von den Lieferanten übernommen werden müssen, zu tragen haben, und zwar aus dem Grunde, weil sie sieh durch dikta torische Forderungen in der gleichen Lage befinden, mit welcher die Fabrikanten ihre Mehrforderungen stets begründet haben. Von diesen Gesichtspunkten aus muss an Sie das Ersuchen gestellt werden 1. auf alle Lieferungen von Stapelartikeln im April, Mai und Juni, soweit sie zu den hohen Konjunkturpreisen erfolgt sind, einen Nachlass von 20% zu vergüten oder die Ware, soweit eie noch im Originalzuetand ist, zurüekzunehmen; 2. alle Rückstände zu streichen oder bei Ablieferung zu den je weiligen Tagespreisen zu berechnen, wenn diese niedriger sind, wie zur Zeit der Bestellung, und dem Abnehmer die Wahl hierfür zu überlassen. Als Kenner der Verhältnisse und der Lage des Einzelhandels, als welche Fabrikanten und Grossisten der Branche wohl in erster Linie an gesehen werden dürfen, braucht Ihnen nicht auseinandergesetzt werden, dass nur auf diese Weise der Fortbestand vieler Existenzen ermöglicht werden kann, und es wird erwartet, dass Sie sich dem berechtigten Verlangen der Unterzeichneten Korporationen deshalb nicht verschliessen werden. Der Stadtgemeindevorstand Ilmenau. Preissenkungskommission Ilmenau. Preisprüfuugsstelle Ilmenau. Sozialdemokratische Partei Ilmenau. Unabhängige sozialdemokratische Partei Ilmenau. Kommunistische Partei Ilmenau. Vereinigung der Textil- und Schuhwarengeschäfte. Verein zum Schutze von Handel und Gewerbe, e. V. Rabattsparverein, e. V. Wert der monatlichen Auszüge. In den letzten Jahren hat es sich immer mehr eingeführt, dass die Grosshändler monatlich einen Auszug über den Stand des Kontos versenden. Das hat den Vorteil, dass Meinungsverschiedenheiten sofort geklärt werden können Aber auch im Hinblick auf die bestehenden unsicheren Verhältnisse bei der Post, wodurch sehr oft Sendungen verloren gehen, ist es erwünscht, an Hand der monatlichen Auszüge feststellen zu können, ob eine Sendung verloren gegangen ist. Die Post lehnt nach einer bestimmten Zeit die Annahme von Reklamationen über verlorengegangene Sendungen ab. Es liegt deshalb durchaus nicht im Interesse der Kollegen, wenn diese noch vereinzelt in der monatlichen Uebersendung von Kontoauszügen eine Belästigung oder geradezu eine Beleidigung erblicken! Bewertung des Grundbesitzes und des Betriebsvermögens in der Beichsnotopferveranlagung. Da die Festsetzung dieser Ver mögensteile gerade heute sehr erheblichen Schwierigkeiten begegnet, wird das Reiehsfinanzministerium noch rechtzeitig Richtlinien veröffentlichen. Ein Merkblatt für Tumultgeschädigte hat der Reichsbund Tumultgeschädigter herausgegeben, in dem die neuen gesetzlichen Be stimmungen übersichtlich zusammengestellt sind. Uns steht eine sehr beschränkte Anzahl dieser Merkblätter zur Verfügung, die wir gegen Einsendung der Portokosten abgeben. Ueber den Fracht- und Paketrerkehr vom besetzten ins un besetzte Gebiet bestehen besondere Bestimmungen, die beachtet werden müssen, wenn die Waren nicht der Beschlagnahme verfallen sollen. Auskunft erteilt die Abteilung B des Delegierten des Reichsbeauftragten in Köln, Vogteistiasse 26, sowie die Verkehrsstellen der Reichskontrolle bei deu Handelskammern des besetzten Gebiets. Nene Zollgebühr für Postpakete aus und vom Saargebiet. Die französische Zollbehörde hat mit sofortiger Wirkung eine neue Gebühr eingeführt: sie erhebt für ins Saarbecken eingehende oder aus diesem hinausgehende Pakete neben der statistischen Gebühr von 25 Centimes eine Zulassungsgebühr von 10 Centimes. Das macht in Summa 35 Centimes (jetzt = 1,20 Mk.), die beim Ein- oder Ausgange des Paketes von der Post für Rechnung der Zollverwaltung einzuziehen sind. Der Höchstbetrag der Zulassungsgebühr ist übrigens auf 60 Centimes bemessen worden, so dass auch bei mehr als 6 Paketen nur 60 Centimes zu bezahlen sind. Für den Paketverkehr zwischen dem Saargebiete und Frankreich wird solche Sondergebühr natürlich nicht erhoben. Aendernng der Fernsprechgebübrenordnung in Aussicht. Der Reichstag hat die Unwirtschaftlichkeit der Gebührenordnung erkannt und folgende Entschliessuug angenommen: „Die Reichspost- und Tele- graphenverwaltung wird beauftragt, eine neue Nachprüfung der Fern sprechgebühren vorzunehmen, wobei namentlich wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind.“ Der wesentlichste Fehler des Gesetzes lag, ausser der 1000 Mk.-Zwangsanleihe, darin, dass es gar keinen Unterschied kannte, ob der Teilnehmer gross oder klein, arm oder reich war, ob er den Fernsprecher ununterbrochen, sehr viel oder weniger oft oder gar als bequemen Luxusgegenstand benutzte. Ein solcher Schematismus führt in der Regel zu Nachteilen der kleinen Betriebe. Eine gerechte Verteilung der Lasten wäre nun jetzt zu erhoffen, voraus gesetzt, dass- die Interessenten sich rühren. Die Vorbereitungen zur Herbst- Jugosi- Edel messe der Edel- inetallindustrie, die vom 4.—12. September d. Js. im Stuttgarter Handelshof und dem von der Messeleitung neu hinzugemieteten, für Aus- stellungs- und Messezwecke ebenfalls ganz vorzüglich geeigneten Kunst-
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