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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Feingehaltsstempel. Verarbeitung und Verrechnung bei Materialzugabe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachung 211
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 211
- ArtikelFeingehaltsstempel. Verarbeitung und Verrechnung bei ... 212
- ArtikelReichstagung der deutschen Uhrmacher in Leipzig vom 26 - 28. ... 213
- ArtikelWirtschafts- und Messe-Ausschuss des Uhren- und ... 213
- ArtikelIV. Tagung der Lehrer und Vertreter der Uhrmacherfachschulen 213
- ArtikelDas Dynamometer des Uhrmachers 214
- ArtikelDer Rollengang (Schluss) 216
- ArtikelWie hat sich der Uhrmacher beim Verlust einer zur Reparatur ... 217
- ArtikelAus der Werkstatt 218
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 219
- ArtikelVerschiedenes 221
- ArtikelVom Büchertisch 225
- ArtikelKonkursnachrichten 225
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 225
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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212 Die Uhrmacherkunst. Nr. 16 auf dem Bundestage einen neuen Einheitsverband zu gründen. Dazu fehlt dem Bundestage jede Zuständigkeit. Der grösste Teil der Vereinigungen wird dort nicht vertreten sein, schon weil der Zentralverband zu der Frage des Einheitsverbandes selbständig auf seinem Verbandstage am 27. August Stellung nehmen wird. Der Bundestag kann selbstverständlich über die Frage des Einheitsverbandes beraten und wir werden voraussichtlich durch Herren unseres Vorstandes dort vertreten sein, um zur Klärung der ganzen Frage beizutragen, aber einen Beschluss über die Gründung des Einheitsverbandes kann die Berliner Tagung nicht fassen. Allein zuständig hierfür ist die von Herrn Kollegen Kochendörffer, Kassel, einberufene Reichstagung am 28. August. Herr Kollege Kochendörffer ist einstimmig von den deutschen Uhrmachern (unter Anwesenheit von 500—600 Uhrmachern!) an die Spitze der deutschen Uhrmacher gestellt worden; ihm allein steht die Befugnis zu, die deutschen Uhrmacher zusammen zurufen, damit sie selbst über den Einheitsverband entscheiden können. Und die Entscheidung wird auf der Reichstagung am 28. August in Leipzig fallen! Unser ausserordentlicher Verbandstag. Die Vollmachten für die Delegierten sind den Vereinigungen zugegangen. Es ist notwendig, dass alle Vereinigungen vertreten sind. Die Vereine, die aus irgendwelchen Gründen keinen eigenen Delegierten schicken können, müssen ihre Vollmacht einem anderen Kollegen, einem Vertrauensmann oder dem Vorstande übertragen. Es darf keine Vereinigung nicht vertreten sein, dazu sind die Beschlüsse, die der Verbandstag dieses Mal zu fassen hat, zu schwerwiegend! Neuer Vertrauensmann. Für den Bezirk Berlin ist von der Freien Innung Berlin in der letzten Sitzung Herr Kollege Albert Bätge, Kanonierstrasse 40, als Vertrauensmann in den Vorstand des Zentralverbandes gewählt worden. Wir freuen uns, den von uns stets hochgeschätzten Kollegen Bätge als Vorstandsmitglied begrüssen zu können. Dem bisherigen Vertrauensmann, Herrn Kollegen Ernst Born, der seines hohen Alters wegen die Last auf jüngere Schultern legt, sprechen wir für seine Tätigkeit unseren herzlichsten Dank aus! Viele Jahrzehnte lang hat Kollege Born eifrig für den Zentralverband gekämpft und gearbeitet; wir werden ihm stets dankbar sein für seine treue Arbeit. Der Verbandstag wird Gelegenheit haben, diesen Dank noch besonders zum Ausdruck zu bringen. Rückständige Beiträge. Eine ganze Reihe von Ver einigungen ist noch mit den Beiträgen für 1920, einige sogar mit den Beiträgen für 1919 rückständig. Wir bitten, die Beiträge ungesäumt unserer Geschäftsstelle einzusenden. Postscheckkonto des Zentralverbandes Nr. 13953 in Leipzig. Auf dem Verbandstage werden wir die rückständigen Ver einigungen in dem Bericht des Vorstandes nennen; wir hoffen, dass dieser Bericht nicht beschämend dadurch wirkt, dass zu viele Vereinigungen ihre Beiträge noch nicht gezahlt haben. Das aufmerksame Lesen des Textes und Anzeigenteiles unserer eigenen Verbandszeitschrift „Die Uhrmacherkunst“ bringt Gewinn. Sie kostet jährlich nur 19,20 Mk.l Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13953. Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Herrn. Uhlig. W. König. Feiugehaltsstempel. Verarbeitung und Verrechnung bei Materialzugabe. Die Frage betreffend falsche Goldstempel in goldenen Trauringen gibt mir vom Standpunkte des Fabrikanten zu folgenden Ausführungen Anlass: Es sind in letzter Zeit so viele Fälle aufgetaucht, in welchen falsche Gold- und Silberstempel festgestellt wurden, dass man sich billigerweise sagen muss, dass nicht alle Fälle auf Schwindel, sondern zum Teil wohl auch auf die Gut gläubigkeit bzw. Unkenntnis mancher Fachleute beim Ver arbeiten von übergebenem Material zurückzuführen sind. Gerade bei Materialzugabe werden in letzter Zeit er staunliche Ansinnen von einzelnen Händlern an den Fabri kanten gestellt. Der grösste Teil der Händlerkundschaft hält noch immer den Goldstempel bei Uebergabe von Altgold für den Fabrikanten für massgebend und verlangt, dass daraus goldene Ketten, Trauringe usw. mit demselben Goldstempel hergestellt werden sollen, in der Annahme, das diesem Wunsche ohne weiteres entsprochen werden kann. Mancher kleine Fabrikant mag auch gutgläubig das übergebene Material ohne vorherige Probe verarbeiten und die herge stellten Ketten usw. mit dem betreffenden Goldstempel ver sehen, ohne dabei zu bedenken, dass nach dem Gesetz zu nächst er selbst für den richtigen Goldgehalt haftet. Moralisch ist aber eigentlich der Auftraggeber, der ein solches Ansinnen stellt, der Schuldige, falls der Goldgehalt nicht stimmt. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass keinerlei geliefertes Material ohne vorherige Goldprobe verarbeitet bzw. verrechnet werden darf. Altgold, gleichviel ob es getrennt oder gemischt an geliefert wird, muss zu einer Plansche zusammengeschmolzen werden, worauf der Feingehalt durch eine massgebende Scheide- oder Probieranstalt durch Feuerprobe festgestellt wird. Beim Schmelzen, besonders von Bruchgold, welches mit Kitt, Steinen usw. vermengt ist, ist mit einem gewissen Schmelzverlust zu rechnen, je nach der Beschaffenheit. Bei massivem Gold ist der Schmelzverlust naturgemäss ausser ordentlich gering. Ich bin auch der Ansicht, dass selbst Feingold, wenn dasselbe von der Kundschaft übergeben wird und den Fein goldstempel mit dem Namen der betreffenden Scheideanstalt nicht trägt, nicht ohne weiteres verarbeitet werden darf. Es ist nämlich zu bedenken, dass einzelnes Feingold durch allerlei Hände geht und der Fabrikant somit ohne jede Rücken deckung die volle Verantwortung für den Gehalt korrekter weise nicht übernehmen kann. Anders natürlich liegt der Fall, wenn die Feingoldbänder oder die Barren den einge prägten Namen der betreffenden Scheideanstalt und den Feingoldstempel tragen. Fehlen diese Unterlagen, so muss der Fabrikant das Feingold nochmals probieren oder bei Gelegenheit mit Altgold erneut scheiden lassen. Dadurch entstehen aber unnötige, doppelte Kosten, so dass es richtiger ist, dass die Kundschaft dem Fabrikanten das Altgold direkt übergibt oder gleich der Scheideanstalt verkauft. Vielfach ist der Kundschaft nicht bekannt, dass es sich in grösseren, rationell arbeitenden Betrieben gar nicht ermöglichen lässt, die bestellte Ware aus demselben Material, welches angeliefert wurde, herzustellen. Das getrennte Schmelzen und Scheiden so kleiner Partien, wie sie dabei meist in Frage kommen, das gesonderte Neulegieren und Schmelzen, das getrennte Verarbeiten wie auch das Separatbalten der Abfälle und die Verrechnung des Abganges wie auch der Zusatzlegierungs metalle würde so viele Umstände und bei den heutigen hohen Löhnen, Gas- und Kohlen preisen so erhebliche Kosten ver ursachen, dass dieser Weg nieht beschritten werden kann. Hiervon abgesehen, bedingen auch die modernen Fabrikations verfahren für die Verarbeitung grösserer Goldmengen. Die direkte Verarbeitung von zusammengeschmolzenem Altgold ist aber schon deshalb nicht möglich, weil dasselbe
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