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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über die Vorstandssitzung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes am 7. August 1920
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was ist deutsche Arbeit?
- Autor
- Bley, Georg F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelDie Einigung der Uhrmacher in einem Verbande endlich gelungen! 241
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 242
- ArtikelDanksagung 243
- ArtikelEinbruchshilfskasse der deutschen Uhrmacher 243
- ArtikelRückkehr der deutschen Kinder aus Schweden 243
- ArtikelVorbericht über den ausserordentlichen Verbandstag des ... 243
- ArtikelAusserordentlicher Verbandstag des Zentralverbandes der ... 245
- ArtikelBericht über die Vorstandssitzung des Deutschen ... 248
- ArtikelAnzeigen IX
- ArtikelBericht über die Vorstandssitzung des Deutschen ... 249
- ArtikelAus der Werkstatt 249
- ArtikelWas ist deutsche Arbeit? 249
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 251
- ArtikelVerschiedenes 253
- ArtikelVom Büchertisch 255
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 256
- ArtikelAnzeigen XIII
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Kr. lg Die ührmacherkunät. 24§ Uhrenhandelskammern in Chaux-de-Fonds und Biel sowie das Syndikat der Schweizer Fabrikanten von Silber- und Metall uhren in Biel und das Syndikat der Golduhrenfabrikanten in Chaux-de-Fonds davon verständigt mit dem Ersuchen, ihren Mitgliedern hiervon Kenntnis zu geben und eie zu bitten, nunmehr den neuen Geschäftsgang zu beachten. Punkt 3b, Beschlussfassung über Unterverteilung an die Herren Uhrmacher, ergab nach längerer Aus sprache folgenden einstimmigen Beschluss: Der Deutsche Uhrenhandelsverband bringt ein neues Kontingent, gültig bis Ende dieses Jahres, zur Verteilung. Von seiten der deutschen Importeure muss, was von den bisherigen Kontingenten noch nicht abgerufen ist, und das neue Kontingent bis Ende dieses Jahres abgerufen werden, andernfalls es nach den Bestimmungen des Herrn Reichs kommissars verfällt. Auf Grund des neuen Kontingentes steht den Herren Uhrmachern ein Bezugsrecht bei ihren bisherigen Lieferanten in Höhe von 60 °/ 0 von dem Durchschnitt der Bezüge der Jahre 1913, 1914 und 1915 zu. Mit Rücksicht darauf, dass bei den bisherigen Kontingenten die Bezugsrechte von seiten der Uhrmacher vielfach nicht in Anspruch genommen worden sind, wurde in der heute im Deutschen Uhrenhandelsverband tagenden Versammlung, in der vertreten waren: I. Der Vorstand des Deutschen Uhrenhandels verbandes. Durch den Vorstand: Belmonte, Rothmann, Lebram, Ziegler, Dr. Felsing (Deutscher Uhrmacherbund), Born (Zentralverband der deutschen Uhrmacherinnungen und -Vereine, Halle a. S.), Hermann (Garantiegemeinschaft, Leipzig). Entschuldigt fehlten Herr Goldscbmidt und Herr Müller. II. Beschwerdekommission für das Einfuhr kontingent. Tiedt (Bevollmächtigter des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten), Finkeis, Loeske, Kames (Deutscher Uhrmacherbund, Berlin) Entschuldigt fehlte Herr Diebener. j III. Beschwerdekommission für Uhrmacher. ] Abel (Verein Berliner Uhrmacher), Born, Lünser, Schwank j (Rheinisch-Westfälischer Verband, Köln), Kames, Bahls, i (Bayerischer Uhrmacher-Landesverband, Augsburg), ferner König (Zentralverband, Halle), beschlossen: Diejenigen Herren Uhrmacher und Detaillisten, die ihr neues Bezugsrecht bei ihren Grossisten geltend machen wollen, sind verpflichtet, ihrem bisherigen Lieferanten mit- I zuteilen, welche ungefähren Sorten, Preislagen und Gesamt summe sie abnehmen wollen, und zwar muss diese Forderung bis zum 15. Oktober in den Händen der Lieferanten sein. Die Lieferungsbestimmungen und Preisfestsetzungen bleiben den Abnehmern und Lieferanten Vorbehalten. Wird der Anspruch nicht bis zum 15. Oktober geltend gemacht, so verfällt derselbe, und der deutsche Importeur ist berechtigt, über seine Bestände anderweitig zu verfügen. Deutscher Uhrenhandelsverband, E. V. Der Vorstand. Carl Goldschmidt. Adolf Belmonte. Emil Rothmann- Der Ausschuss. Richard Lebram. ! |Au» Ein neuer Zeigeraufdrückapparat wurde vom Kollegen ; Heinrich Wahl in Cannstatt konstruiert. Der Apparat, dessen Abbildung wir nebenstehend bringen, besteht aus einem Guss- | gestelle, das ähnlich den kleinen Bohrmaschinen einen aufrechten, im rechten Winkel abgekröpften Arm besitzt, in dessen vertikaler Bohrung sich eine Broche befindet. Die Broche steht mit einem Handhebel h in Verbindung, der durch ein bewegliches Gelenk b am Arme gelagert ist. Eine Spiralfeder a führt den Hebel mit sanftem Druck nach oben. Das untere Ende der Broche ist zentrisch gebohrt und zur Aufnahme von Einsätzen eingerichtet, die den gebräuchlichen Punzenformen entsprechen. In der Gestellplatte ist der Broche gegenüber ein Aufsatz d angebracht, der die gleiche Bohrung wie die Broche besitzt und daher zur Aufnahme der Einsätze eben falls geeignet ist. Die Einsätze selbst befinden sich in Löchern der Gestellplatte. Insbesondere ist der Apparat zum Auf pressen der Uhrzeiger geeignet und gestattet, diese Arbeit mit mehr Gefühl und ohne Erschütterung der Uhr vorzu nehmen, als dies in der gebräuchlichen Art mit Hammer und Punzen möglich ist. Die Verwendbarkeit ist aber eine grössere, da sich durch Ausstattung mit entsprechenden Einsätzen das Herausdrücken der Zeigerwellen sicher und leicht vornehmen lässt. Der Druck durch den Hebel ist durch das Gefühl leicht zu regeln und sichert schon aus dem Grunde gegen die An wendung übermässiger Gewalt. Die Ausführung der Apparate ist eine gefällige und solide und soll die Herstellung durch Kollegen Wahl in Cannstatt in Massen vorgenommen werden. Was ist deutsche Arbeit? Im Monat Juni wurde von der Deutschen Seewarte eine Aufforderung zur Beteiligung an der 44. Chronometer-Wett bewerbsprüfung an die Chronometerfirmen gesandt. Es heisst in derselben: Die Bedingungen für die Zulassung sind im allgemeinen die gleichen wie im Vorjahre. „Unter Chronometer »deutscher Arbeit« sind jedoch jetzt solche Instrumente zu verstehen, deren Rohwerk in Deutsch land angefertigt und deren Zusammensetzung und Fein stellung (Reglage) in Deutschland erfolgt ist.“ Für die Prüfungsordnung und für die Beurteilung der Chronometer gelten dieselben Bestimmungen wie bei der 43. Wettbewerbsprüfung. Wie in früheren Jahren, werden für die sechs besten Chronometer Ermunterungspreise im Betrage von 1200 Mk. 1100 Mk, 1000 Mk , 900 Mk, 800 Mk. und 700 Mk. verteilt werden, falls der Reichstag die hierfür erforderliche Summe bewilligt.
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