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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelDie Einigung der Uhrmacher in einem Verbande endlich gelungen! 241
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 242
- ArtikelDanksagung 243
- ArtikelEinbruchshilfskasse der deutschen Uhrmacher 243
- ArtikelRückkehr der deutschen Kinder aus Schweden 243
- ArtikelVorbericht über den ausserordentlichen Verbandstag des ... 243
- ArtikelAusserordentlicher Verbandstag des Zentralverbandes der ... 245
- ArtikelBericht über die Vorstandssitzung des Deutschen ... 248
- ArtikelAnzeigen IX
- ArtikelBericht über die Vorstandssitzung des Deutschen ... 249
- ArtikelAus der Werkstatt 249
- ArtikelWas ist deutsche Arbeit? 249
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 251
- ArtikelVerschiedenes 253
- ArtikelVom Büchertisch 255
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 256
- ArtikelAnzeigen XIII
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 18 Die Uhrm&cherknnst. 253 Ankerradtriebes oder eine saubere Klobenarbeit mit Eindrehungen von Steinfassungen. Kollege Brönneke bemängelt es, dass viele Kollegen die beschlossene Mittagspause von 1 — 2 Uhr nicht innehalten und ihre Geschäfte während dieser Zeit, trotz ihrer gegebenen Unterschrift, Dicht schliessen. Die Mittagspause besteht nach wie vor, sie ist nur bei dem im Januar d. Js. durch die Lichtnot bedingten 5-Uhr-Ladenschluss ausnahmsweise aufgehoben worden, bleibt aber jetzt bei der normalen Geschäftszeit in unveränderter Weise bestehen. Den Kollegen wird geraten, sich die grosse Annehmlichkeit der Mittagspause zu erhalten Es hat sich seiner Zeit auch jeder Kollege durch Unterschrift verpflichtet, sein Geschäft von 1 — 2 Uhr mittags zu schliessen, und ist es kollegiale Pflicht, an diesem Beschluss festzuhalten. Eine rege Aussprache fand bei den gemeinsamen Richtpreisen für Trauringe, Wecker usw. statt. Es wird vom Vorstand dringend davor gewarnt, durch sogenannte Notverbäufe das Geschäft zu untergraben. Diese würden die augenblickliche Kaufunlust des Publikums nicht be leben, und muss der Uhrmacher die zu billig verkaufte Ware zu sehr hohen Preisen wieder vom Grossisten oder Fabrikanten einkaufen. Kollege Mayer (Hittfeld) wendet sieh an die Innung wegen einer im Heeresdienst erlittenen Fingerverletzung, für welche ihm die Ver sorgungsabteilung für Kriegsbeschädigte nur eine Rente von 10 % zu erkannt hat. Die Innungsversammlung erachtet diese Vergütung als viel zu niedrig, da dem Kollegen Meyer das vordere Glied des Zeige fingers fehlt, welches gerade für unser Fach nicht zu entbehren ist. Die Innung verspricht dem Kollegen Meyer im weiteren Verlauf der Ver handlung volle Unterstützung. Der Obermeister schloss um 12 Uhr die sehr gut besuchte Versammlung. Gustav Brönneke, Schriftführer. Kassel. Versammlung vom 15. August 1920. Den auswärtigen Mitgliedern Rechnung tragend, wurde ein Sonntag für die Sitzung ge wählt. — Herr Kochendörffer eröffnet um 9 Uhr 10 Minuten mit einer Begrüssung der zahlreich Erschienenen die Versammlung. Der Unter zeichnete Schriftführer veiliest das Protokoll der Juniversammlung, welches mit einer kleinen AenderuDg genehmigt wird. Die Herren Fuss (Malsfeld), Fischer (Kassel) und Himmelmann (Sachsenhausen) werden als Mitglieder aufgenommen. Anschliessend an diese Aufnahme empfiehlt Herr Löser (Eschwege), Vorsicht bei Neuaufnahmen walten zu lassen. Da Herr Hartmann vom Handwerkerbund als Gast sprechen will, ist eine Aenderung in der Tagesordnung nötig. Punkt 2 wird zuerst genommen. Herr Kochendörffer berichtet, dass die Berliner Herren ihre Stellungnahme zum Einheitsverband ge ändert haben, und verliest dann das Protokoll der Berliner Versammlung. Die Herreu Reich und Hayn werden als Delegierte nach Leipzig gesandt, als Spesen hierfür werden 150 Mk. pro Person aus der Kasse bewilligt. Punkt 3. Der Unterzeichnete bespricht die zehnprozentigen Steuer abzüge, Herr Kochendörffer die erhöhte Umsatzsteuer. Diese beiden wichtigen Fragen zeitigten eine Debatte, an der sieh die Herren Hildner, Voigt, Reich und Stein beteiligten. Punkt 4. Herr Hartmann spricht nun in einem etwa ein- stündigen, äusserst fesselnden Vortrage über den neugegründeten Reichs verband des Deutschen Handwerks, welcher über ganz Deutschland ver breitet, in Provinzen und kleine Bezirke eingeteilt ist und einen politi schen Charakter nicht tragen soll, gegebenenfalls aber bei Wahlen die Interessen der gesamten deutschen Handwerker vertreten soll. Nachdem der I. Vorsitzende dem Redner gedankt, schlägt Herr Reich einen korporativen Eintritt laut der heutigen Anwesenheitsliste vor. Es erfolgt einstimmige Annahme. Nun kommt Punkt 1. Herr Kochendörffer, welcher erst von den am 8. August stattgefundenen Verhandlungen mit der Industrie und den Grossisten zurüokgekehrt war, konnte uns aus erster Hand die Ergebnisse mitteilen. Durch Verlesen des betreffenden Protokolls bekamen die An wesenden ein klares Bild. Die Preise werden auf der ganzen Linie ab gebaut. Die Fabrikanten haben sich hierzu verpflichtet; die Uhrmacher sollen sich aber auch an der Reduzierung der Preise beteiligen, damit das Publikum den Preisabbau wahrnimmt und hierdurch das Verkaufs- geschäft wieder belebt wird. Verschiedenes: Der von dem I. Schriftführer in den hiesigen Zeitungen gebrachte Artikel betreffs unerlaubten Verkaufs und Schleich handels mit Uhren wird den auswärtigen Mitgliedern zur Verbreitung in den Lokalblättern empfohlen. Sodann werden von den Herren Köhler und Kappler die augenblicklichen Trauriugpreise besprochen. Nach Er ledigung noch einiger kleiner Anfragen werden die Verhandlungen um 1 Uhr geschlossen. A. Messing, I. Schriftführer. Benzinverteilung. ßenzinverteilong im Handwerkskammerbezirk Halle (Re* gierungsbezirk Merseburg). Das Benzin für die zwölfte Verteilung ist bei den im Bezirk errichteten Verteilungsstellen eingegangen und kann gegen Vorlegung der Bezugskarte in Empfang genommen werden. Auf eine Arbeitskraft entfällt wiederum 3 /s kg Benzin, welches zum Preise von 10 Mk. für das Kilo abgegeben wird. Das Benzin ist bis spätestens zum 1. Oktober in Empfang zu nehmen. Abgabe der Lnxussteuererklärnng. Das Reichsfinanzministerium teilt mit: In den Kreisen der luxussteuerpflichtigen Gewerbetreibenden scheint vielfach die irrige Ansicht verbreitet zu sein, dass die Frist zur Abgabe der Luxussteuererklärung erst mit dem 30. September 1920 ab laufe. Dieser Tag bildet den Schluss der Steuererklärungsfrist für das Reichsnotopfer, nicht auch für die Luxussteuer. Die Luxussteuererklärung war vielmehr, soweit nicht für einzelne Fälle eine Fristverlängerung be sonders zugebilligt worden ist, bereits bis zum l. September 1920 abzu geben, worauf in der Presse wiederholt hingewiesen worden ist. Wer die Frist versäumt hat, wird gut tun, nunmehr umgehend die Erklärung nach zuholen, um empfindliche Ordnungsstrafen und Steuerzuschläge zu ver meiden. Die baldige Erledigung der ersten Luxussteuerveranlagung ist unbedingt erforderlich, weil mit dem 1. Oktober 1920 bereits die Frist zur Abgabe der zweiten Luxussteuererklärung für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1920 beginnt. Bevorstehender Preisfall auf dem Weltmärkte! Die dänischen Teilnehmer der skandinavischen Kaufmannskonferenz, die Mitte August in Stockholm tagte, haben in Dänemark sich dahingehend geäussert, dass man sich über einen bevorstehenden Preisfall auf der Konferenz völlig einig gewesen sei. Im Hinblick auf die Unsicher heit der gesamten Lage ist an die Konferenzteilnehmer ein Rundschreiben zur Versendung gelangt, in dem bei Einkäufen zur Wahrung grösstmöglieher Vorsicht im Hin blick auf den .eventuell zu erwartenden Preisfall ermahnt wurde. Lohnpfändung. Nach der Verordnung über Lohnpfändung vom 25. Juni 1919 in der durch Gesetz vom 10. August 1920 abgeänderten Form ist der Pfändung nicht unterworfen: 1. der Arbeits- oder Dienstlohn bis 5000 Mk. jährlich, wenn der Schuldner einen Ehegatten, früheren Ehegatten, Verwandten oder einem unehelichen Kinde Unterhalt zu gewähren hat, 2. in anderen Fällen bis 4000 Mk. Der Lohn über 5000 Mk. (Fall 1) oder 4000 Mk. (Fall 2) ist zu Ve des Mehrbetrages unpfändbar; also bei 8000 Mk. im Fall 1 wären hiernach unpfändbar 5000+‘/r. von 3000 = 600, zusammen 5600 Mk., bei 8000 Mk. im Fall 2 4000 + >/ s von 4000 = 800 Mk., zusammen 4800 Mk.’ Im Fall 1 erhöht sich jedoch der unpfändbare Teil des Mehrbetrages für jede Person, welcher der Schuldner Unterhalt zu gewähren hat, um '/jo; höchstens aber auf 6 / 10 des Mehrbetrages. Hat also der Schuldner für Frau und 3 Kinder zu sorgen, so sind weitere 4 /io des Mehrbetrages von 3000 Mk. = 1200 Mk unpfändbar. Von den 8l)00 Mk. sind also 5600 + 1200 = 6800 Mk. unfändbar. * Dies geht aber im Fall 1 nur bis 9000 Mk., im Fall 2 bis 60$f Mk. Verdient also der Schnldner jährlich 16000 Mk. und hat eine Familie von 6 Köpfen, so wären an sich unpfändbar: 5000 + V 5 von 11000 = 2200 + G / 10 von 11000 = 6600 Mk., zusammen 13800 Mk. Da geht aber die Unpfändbarkeit nur bis 9000 Mk. Bei Aenderung der Verhältnisse des Schuldners erweitert oder be schränkt sich auch die Pfändung. J. Passzwang für die Einreise ins Memelgebiet. Am 20. Juli d. J. sind für Reisen in und aus dem Memelgebiete neue Passvorschriften in Kraft getreten. Durch sie werden die bisherigen Bestimmungen, nach denen deutsche Staatsangehörige nur eines Personalausweises zur Einreise in das Memelgebiet bedurften, aufgehoben. In Zukunft müssen alle Per sonen, die nicht aus dem Memelgebiete stammen und ins Memelgobiet roisen und sich dort aufhalten wollen, im Besitze eines Passes mit Licht bild sein. Dieser Pass muss von der zuständigen Heimatbehörde aus gestellt sein und einen Sichtvermerk des im Heimatlande befindlichen französischen Vertreters tragen. Als aus dem Memelgebiete stammend werden angesehen: Alle Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die am 10. Januar 1920 ihren Wohnsitz im Memelgebiete hatten; alle diejenigen, die von der in Memel eingesetzten Kommission für Aufenthalts bewilligungen die Erlaubnis zum dauernden Aufenthalt im Memelgebiet erhalten haben. Als zuständiger französischer Vertreter für die Erteilung von Sicht vermerken wird voraussichtlich nach Antrag des französischen Gouver neurs in Memel für Ostpreussen der Chef der französischen Militärmission in Königsberg in Betracht kommen. Bis hierüber entschieden ist, ist die französische Botschaft in Berlin für die Erteilung der Sichtvermerke zu ständig. Die Uhrmacherzwangsinnung des Freistaats Lippe beklagt den Verlust eines teuren Kollegen. Ende Juli verstarb im 40. Lebensjahre an den Folgen eines längeren Leidens der Kollege W. Schulze (Hohenhausen). Trotz körperlicher Gebrechen und weiter Entfernung vom Ver sammlungsort fehlte er in keiner Versammlung. Sein Andenken wird von seinen Kollegen in steten Ehren gehalten werden.
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