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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsnotopfer und Geschäftsabschluss
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichstagung der deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 257
- ArtikelReichsnotopfer und Geschäftsabschluss 258
- ArtikelReichstagung der deutschen Uhrmacher 259
- ArtikelAusserordentlicher Verbandstag des Zentralverbandes der ... 261
- ArtikelPreisschutzkommission 262
- ArtikelDie Reichstagung des deutschen Handwerks in Jena 263
- ArtikelDie Wirtschaftslage 265
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 267
- ArtikelVerschiedenes 269
- ArtikelKonkursnachrichten 272
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 272
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Kr. Bntl cht, i ii nt ein; i r le le st di® iark erhole ire dor Wen nd ni wioiii raget Hollufl en Vei tzende pferta lollegs ur dii ilungi ,139h! Nr. 19 Die Uhrmacherkunst. U In Erweiterung obiger Entscheidung hat der Reichs finanzhof kürzlich wieder eine sehr bemerkenswerte Ent scheidung gefällt. In diesem neuerlichen Urteil des Reichs finanzhofes wird obige Entscheidung nochmals bestätigt, dann darüber hinaus der Rechtssatz aufgestellt, dass die Kollektiv abschreibung auch in Verbindung mit der Verlustvoraussicht zulässig sei. Der in der letzten Entscheidung des Reichs finanzhofes aufgestellte Rechtssatz lautet: „Zukünftige Er eignisse können auf den Wert einzelner Gegenstände des Anlage- und Betriebskapitals oder auf den Wert des Gesamt unternehmens unter Umständen schon im voraus einwirken, und demgemäss kann der Wert solcher Gegenstände oder auch der Wert des Gesamtunternehmens schon zur Zeit der Bilanzaufstellung deshalb herabgemindert sein, weil bereits in diesem Zeitpunkte mit einer in Zukunft bevorstehenden nachteilig wirkenden Veränderung bestimmt zu rechnen ist.“ Also auch, wenn nur zukünftige Ereignisse den Wert einzelner Gegenstände des Anlage- und Betriebskapitals oder den Wert des Gesamtunternehmens im voraus als ge mindert erscheinen lassen, sind generelle Abschreibungen erlaubt. Ein solcher Fall • würde beispielsweise stets dann vorliegen, wenn etwa am 31. Dezember 1919 (Reichsnotopfer stichtag) ein Kaufmann Valutaschulden bat und mit Bestimmt heit ein weiteres Fallen der Mark — wie es geschehen ist — und damit eine Steigerung der Valutaschuld befürchten muss. Hier wäre die Bildung eines Valutaausgleichsfonds am Platze, der steuerfrei zu bleiben hätte. Oder aber ein anderes Beispiel: Bekanntlich ist seit dem 31. Dezember 1919 ein starker Preissturz auf fast allen Warenmärkten eingetreten. Nach Massgabe obiger Grundsätze des Reichsfinanzhofes dürfte es nunmehr möglich sein, solche wertmindernden Umstände in der Bilanz durch Einstellung eines steuerfreien Passivpostens zu berücksichtigen, deren Eintritt am Bilanz stichtage zwar noch nicht sicher war, aber doch derart im Bereich der Möglichkeit lag, dass diese Möglichkeit den Wert eines Unternehmens als Ganzes bereits beeinflusste. Wenn also ein Kaufmann an seinem Bilanzstichtag bereits damit rechnete, dass die Preise, die er für seine Waren angelegt hatte, im Laufe der nächsten Zeit wesentlich sinken würden,- und die später eingetretenen Ereignisse diese Be fürchtung rechtfertigten, so kann eine mit Rücksicht hierauf vorgenommene Minderbewertung des Warenlagers von der Steuerbehörde nicht beanstandet werden. Für den Geschäfts mann dürfte eine ganze Reihe von Möglichkeiten in Betracht kommen, die nach Massgabe obiger Grundsätze eine Berück sichtigung verdienen, so z.B. Plünderung durch Aufruhr, erhöhte Einbruchsdiebstahlsgefahr, ausserordentlich häufige und unberechenbare Preisschwankungen, das Missverhältnis zwischen Löhnen und Preisen, dauernde Verschlechterung des deutschen Geldes usw. Alle diese Gefahrmomente drücken den inneren Wert des Unternehmens stark herab und verdienen bei dem Geschäftsabschluss am 31. Dezember 1919 Berücksichtigung. Wo der Geschäftsabschluss bereits vor- liegt, wird es sich um Neuaufstellung einer besonderen Steuerbilanz handeln. Notwendig ist es allerdings, dass der Geschäftsmann für diese Wertberichtigung des gesamten Unternehmens sich alle diejenigen Unterlagen verschafft, die auch die Steuerbehörde bei sorgfältigster Prüfung als zu verlässig anerkennen muss. Die Zulässigkeit der Verlustvorausnahme ist bereits in früheren Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungs gerichts anerkannt worden; neu und sehr bedeutsam ist jedoch ihre Verbindung mit der Kollektivabschreibung. Handel und Gewerbe werden es dankbar begrüssen, wenn der Reichsfinanzhof, wie er es hier getan hat, auch weiterhin solch hohes Verständnis für die Bedürfnisse des Handels und Verkehrs, zumal in der jetzigen schwierigen Uebergangszeit, zeigt. Reichstagung der Deutschen Uhrmacher. Am 28. und 29. August 1920 in Leipzig im „Gesellschaftshaustunnel“ (Kurzer Verhandlungsbericht auf Grund der stenographischen Niederschrift.) i scho weiter ihn» Post« mtwer Sei* tschift ganM m isehw it » . seis lüf halt« s® 13 i ich Prtf ileate! Um 11 Uhr vormittags eröffnet am Sonnabend der Vorsitzende des Einheitsverbandes, Herr Kollege Kochen- dörffer (Kassel), die Tagung mit einer Ansprache, in der er unter anderem folgendes ausführte: Liebe Kollegen! Im Namen der deutschen Uhrmacher schaft, die mich vor Jahresfrist durch einstimmige Wahl an diesen Platz gestellt hat, eröffne ich hiermit die diesjährige Tagung und heisse Sie alle herzlich willkommen. Ich be- grüsse zunächst herzlich diejenigen Kollegen, die bereits im Einheitsverbande stehen, nämlich die Kollegen vom Zentral verband, von der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung und dem Rheinisch - Westfälischen Verband. Ferner begrüsse ich ebenso herzlich die Kollegen vom Deutschen Uhrmacher bunde und alle anwesenden Herren Fabrikanten und Grossisten, sowie die Vertreter der Fachpresse. Entschuldigt fehlen vom Vorstand die Herren Herrmann (Leipzig) und Schwank (Köln). Herr Kollege Schwank wünscht den Verhandlungen den Verlauf, wie er ihn selbst in den Vorberatungen in Berlin miterlebt hat, und entbietet allen Teilnehmern herz liche Grüsse im Namen des Rheinisch-Westfälischen Ver bandes. Herr Kollege Herrmann (Leipzig) schreibt, dass auch die Deutsche Uhrmacher-Vereinigung gleichzeitig mit dem Zentralverband bestrebt sei, sich in den Einheitsverband aufnehmen zu lassen. Was die Organfrage angeht, so ver trete er den Standpunkt, dass diese im gemeinsamen Ein vernehmen nach den Grundsätzen der Zweckmässigkeit ge löst werden müsse. Da hier ein Weg gefunden werden dürfte, so sehe er das gemeinsame Werk gesichert, er bittet, ihn im zukünftigen Einheitsverband von einem zugedachten Amt zu befreien. Gleichzeitig spricht er Herrn Kochen- dörffer seinen Dank aus für die Tätigkeit im Sinne des gemeinsamen Zieles. Der Reichstagung wünsche er einen guten Verlauf. Der Vorsitzende fährt in seiner Ansprache fort: Unsagbar schwere Zeiten, die uns die Folgen des Krieges fühlen lassen, beherrschen unsere wirtschaftliche Lage. Deshalb, meine verehrten Herren Kollegen, muss uns nur eins hier vor Augen schweben. Die wirtschaftliche Lage muss in einer geschlossenen Front bekämpft werden. Wir müssen für die Zukunft unseres Faches, die leider sehr düstere Aussichten haben dürfte, das haben, was wir heute erstreben, nämlich die Einigung der deutschen Uhrmacher! (Bravo.) Die Herren Kollegen Magdeburg (Leipzig), stellver tretender Vorsitzender der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung, Obermeister Freygang, Vorsitzender der Leipziger Uhr macherinnung, Hermann Uhlig, Vorsitzender des Zentral verbandes der Deutschen Uhrmacher, Schultz (Berlin), Vorsitzender des Deutschen Uhrmacherbundes, Kriege (Bielefeld), Vorsitzender des Provinzialverbandes Westfalen, überbringen die Grüsse der von ihnen vertretenen Körper schaften. Der Vorsitzende, Herr Kochendörffer, verliest hierauf folgende Geschäftsordnung: „Die Leitung geschieht nach allgemeinen parlamentarischen Regeln. Persönliche Erwiderungen sind nur dann zulässig, wenn persönliche Angriffe erfolgt sind. Wortmeldungen müssen schriftlich beim Vorsitzenden abgegeben werden
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