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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 45.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 45.1920 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1920) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1920) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1920) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1920) -
- AusgabeNr. 7/8 (15. April 1920) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1920) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1920) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1920) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1920) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1920) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1920) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1920) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1920) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1920) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1920) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1920) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1920) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 339
- ArtikelAn die Unterverbände, Innungen und Vereine! 341
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 341
- ArtikelDie Uhrengehäusefabrik in Hohenstein-Ernstthal, Zweigstelle der ... 342
- ArtikelUhrmacher, hilf Dir selbst! (II) 343
- ArtikelSprechsaal 344
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 345
- ArtikelVerschiedenes 350
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 356
- ArtikelUnregelmässigkeiten im Zeitschriftenbestelldienst 356
- ArtikelAnzeigen IX
- BandBand 45.1920 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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<D«e «3 45.CT 3ahraang hfriorasf >24. Itumster Alleiniges und eigenes Organ des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. E.V. (Elnheltsverhand). Sitz Halle (Saale). Halle, den 15 Dezember 1920 Bekanntmachungen Luxussteuerpflichtige Reparaturen an Uhren. Nach einer unserem Verbände zugegangenen Mitteilung des Reicbsfinanz- ministeriums vom 1. Dezember 1920 bat der Reichsrat der vorläufigen Regelung, welche wir in den „Bekanntmachungen der Verbandsleitung“, „Uhrmacheikunst“ Nr. 21 vom 1 No vember 1920, veröffentlicht haben, seine Zustimmung erteilt, jedoch mit der weiteren Vergünstigung, dass die Ergänzung von Zifferblättern, Uhrzeigern und Aufziehkronen die Instand setzung einer luxussteuerpflicbtigen Edelmetalluhr nur dann erhöht steuerpflichtig macht, wenn dabei Edelmetalle ver wendet werden. Dieser unerwartet grosse weitore Erfolg ändert die Aufstellung der luxussteuerpflichtigen Reparaturen in nebenstehender Weise. Es ist nötig, die vom Einbeitsverband ausgegebenen Merkblätter entsprechend zu berichtigen. Zu diesem Zweck werden die noch nicht versandten Merkblätter mit einem entsprechenden Ueberdruck versehen, während den bisherigen Beziehern des Merkblattes, soweit es möglich ist, ein Ueber- druckzettel zugehen wird. Diese neue Erleichterung gilt mit der Wirkung vom 1. Oktober 1920 ab; sie ist daher bereits bei der nächsten Luxussteuererklärung zu berücksichtigen. Bei dieser Gelegenheit muss angesichts mehrfacher An fragen festgestellt werden, dass eine luxussteuerpflichtige Reparatur mit dem Gesamtbeträge der vereinnahmten Zahlung mit 15°/ 0 steuerpflichtig wird, nicht nur die Summe, welche auf den ergänzten Bestandteil entfällt. Wenn z. B. bei einer goldenen Taschenuhr das Werk gereinigt und repariert, da bei gleichzeitig ein echt goldener Zeiger ersetzt wird, so wird nicht nur der Preis dieses Zeigers, sondern der Gesamtpreis der Reparatur einschliesslich des goldenen Zeigers mit 15 ° 0 steuerpflichtig. Schliesslich ist noch auf folgendes hinzuweisen: Nach einer Erklärung des Reichsfinanzministeriums genügt es zur Angabe der für luxussteuerpflicbtige Reparaturen verein nahmten Gesamtsumme des betreffenden Steuerabscbnittes, wenn in der Steuererklärung für Kleinhandels- und luxus- steuerpflichtige Verkäufe nach § 21 jedesmal in getrennter J Summe als Einnahmen für erhöht steuerpflichtige Reparaturen j des Steuerabschnittes angegeben werden. Eine Unterscheidung j der Reparaturen dahingehend, ob sie an Gegenständen des § 15 oder des § 21 ausgeführt sind, soll nicht gefordert j der Verbandsleitung. Eine Reparatur ist luxussteuerpflichtig an folgenden Uhren: wenn dabei ergänzt werden: 1. Uhren aus Edelmetallen: Silberne Savonnette-Uhren. Silberne Armbanduhren mit silbernen Zieh- oder Ketten bändern. Platin - und goldene Taschen- und ebensolche Armband uhren jeder Art. Andere (z. B. Steh-) Uhren aus Edelmetall. aus Edelmetall gefertigte Gebäuseteile; Zifferblätter, Uhrzeiger Auf ziehkronen u. Werkbestand teile, einschliesslich Anker, Aokerräder, Cbronometer- federn und Steinfassungen, sofern dabei Edelmetall verwendet wird; wesentliche (Gehäuse-) Teile ans den nebenstehenden Stoffen. 2. Zimmeruhren aus folgenden Gehäusen: Vergoldet oder versilbert, Bprnstein, Elfenbein, Perl mutter Schildpatt, Bronze, Kunstguss, Porzellan Kunststein, Marmor, Ton, Glas, Email, massive oder furnierte Edel hölzer (Mahagoni Makassar. Polisander. Thuja), ferner massives Nussbaumholz, Eiche. Nussbaum und einfache Hölzer, wenn sie mit feinen Schnitzereien und Intarsien aus Edelholz versehen sind. werden; die einzelnen Kollegen zugegangenen Steuererklärungs- formulare „H“, d. h. für Herstellersteuer, sind für erhöht steuerpflichtige Reparaturen nicht zu benutzen. Für den Steuerabscbnitt eines jeden Vierteljahres haben die Kollegen also mittels des Steuererklärungsformulars „K“ (Kleinhandel nach § 21) aufzuführen (beispielsweise):
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