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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (10. November 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die steuerfreien Erneuerungsrücklagen nach § 59a des Reichseinkommensteuergesetzes
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen der Preisschutzkommission
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 432
- ArtikelDie steuerfreien Erneuerungsrücklagen nach § 59a des ... 433
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 435
- ArtikelDie Kundenwerbung im Uhren- und Goldwareneinzelhandel 436
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 437
- ArtikelTagung des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten in Eisenach am ... 441
- ArtikelAus der Werkstatt 442
- ArtikelSprechsaal 442
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 443
- ArtikelVerschiedenes 449
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 451
- ArtikelVersammlungskalender 451
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 452
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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435 Die Uhrmacherkunst. Nr. 23 g b i k ] z 3 J Ersatz - bedürftiger Gegenstand Anschaffi preis ings- j*br Ver- viel- falti- gungs satz (s ob. Sche ma) Gesamter Mehr kosten betrag = steuer freie Rücklage Gebrauchs- «. dauer Jahre g-o raus- tliche ® ® ■O » " 03 KJ« Ver- teilungg- zeit- raum 1920 Steuerfreie Rücklagen demgemäss für Rechnungsjahre 1921 1922 1923 , 1924 die 1925 1926 1. Laden - u Werk- statteinrich tung 10 000,— IpIO 6 60 000,— 20 193 1 19 20-JO 5454.50 5454.50 1 5 454,50 5454,50 5454,50 / 454,50 1 5454,50 2 Ladenausbau (Rollgitter) JOOO,— 9 2 6 000,— 10 1930 1920 — 29 600,— j 600,— ■ 600,— 600,— 600,— 600,— 600,— Schreibmaschine 3. JOO,— \191j 6 3 000,— 10 1924 1920 -23 75°,— | 750 — 75°,— 750,- — — — 4 Werkzeug des Inhabers und Maschinen. . / ooo, — ( 1 I9 l 5 \ 6 jo 000,— 10 1926 1920 - 2j JOOO,— 1 JOOO,— j 000,— 3 000,— 3 000,— / 000,— 5 dto. (zweite grosse Anschaffung). j 6oo,— 1917 3 10 800,— 10 1928 1920-27 1 350 — j 1 350 — *35°.— 1 35°,~ 1350- 1 150 — 1 I 35°,— ‘3 154,50 '3 1 54,30 *3 1 54,50 J 3154,50 '2404,50 12404,50 7404,5 0 Mitteilungen der PreisscbutzkommiH&ion. Die Preissehutzkommission hat in der Frage der Wucbergesetz- gebutg verschiedene Verhandlungen geführt und gibt nun das Resultat ihrer Arbeiten Dachstehend zur K<nntnis der ihr aDgPscblosseDen Ge werbezweige. Sie legt Wert darauf, festzustellen, dass das Ergebnis eine Milderung der bisherigen Auffassung darstellt, welche für den Uhrmacher und Juwelier eine grosse Erleichterung bedeutet. Ebenso ausdrücklich muss angeraten werden, die erreichte Milderurg nicht zu missbrauchen, da sonst sehr leicht eine Abänderung der bisherigen Auffassung wieder eintreten könnte. Für den Einzelfall kann die Preisschutzkommission eine Verantwortung nicht übernehmen. t. Abhilfe durch Ausländer. Gegenstände des täglichen Bedarfs müssen, wie mehrfach an dieser Stelle betont worden ist, an eh an Ausländer im Inland zu gleichen Preisen wie an Inländer abgegeben werden. Behördliche Verordnungen, wie sie in den besetzten oder diesen benachbarten Gebieten erlassen werden, nach denen die Abgabe von Waren an Aus länder (mit Ausnahme bestimmter Kategorien) verboten wird, heben selbstverständlich den Abgabezwang vollständig auf. Aber auch sonst erscheint es wichtig, auf folgendes hin- zuweiVn: Wenn Sicherheit darüber besteht, dass ein aus ländischer Käufer die Ware ins Ausland mitnehmen will, so kann unbedenklich auch bei Gegenständen des täglichen Be darfs ein beliebiger Aufschlag gefordert werden. Es wird dem Einzelhändler leicht sein, beim Kauf die ständige Wobn- adresse des Ausländers zu erfragen und, wenn eine inländische nicht nacbgewiesen werden kann, so ist der ausländische Käufer ohne Gefahr mit einem Anslandsaufschlag zu belegen, und es kann ihm auch die Abgabe von Waren überhaupt ohne Gefahr verweigert werden. Für die Leser im besetzten Gebiete weisen wir darauf hin. dass von ihnen die Bestimmungen der Besatzungs behörden über den Verkauf nach wie vor beachtet werden müssen. 2. Preisstelluno nach dem Marktpreis. Die Recht sprechung und die Stellungnahme des Reichsjustizministers sowie des Reichswirtschaftsministers beginnen erfreulicher weise mehr und mehr, eine ordnungsgemässe Marktlage für die Preisstellung zu berücksichtigen. Die Ausnutzung einer Notmarktlage bleibt nach wie vor strafbar; dagegen kann von einer übermässigen Preisforderung nicht gesprochen werden, wenn sie unter Berücksichtigung der „gesamten Verhältnisse“ einen übermässigen Gewinn nicht enthält. Hat sich für eine Ware daher eine normale Marktlage ge bildet, so ist die Forderung eines Preises, der dieser Markt lage entspricht, nicht als übermässig zu betrachten. Schweizer Uhren werden trotz des erhöhten Wechsel kurses in unvermindertem, zum mindesten für den deutschen Bedarf ausreichendem Masse auch jetzt noch eingeführt; die Uhrengeschäfte sind reichlich mit dieser Ware versehen, und der Käufer dieser Artikel ist in der Lage, angesichts der Konkurrenz unter den einzelnen Uhrengeschäften ohne Ab hängigkeit vom einzelnen Kleinhändler sich die preiswerteste Quelle auszusuchen. Schweizer Uhren können daher nach dieser Folgerung zum Marktpreise verkauft werden. Uhren deutschen Ursprungs werden auch angesichts der erhöhten Verkaufspreise in genügenden Mengen für den In landsmarkt geliefert und von ihm abgesetzt. Eine Notmarkt lage ist auch bei diesen Artikeln nicht anzunehmen. Uhren deutschen Ursprungs können daher ebenfalls zu Marktpreisen verkauft werden. Für unechte Schmuck- sacben und goldene Trauringe ist das gleiche an zunehmen. Die obigen Darlegungen beruhen auf der Auswirkung der ergangenen Entscheidungen der Rechtsprechung und der zuständigen Behörden, ferner auf direkten Verhandlungen mit dem Reichswirtschaftsministerium. Beachtenswert erscheint die nachfolgende Erklärung des Reichsjustizministeriums im Reichstage, die sich auf den Verkauf landwirtschaftlicher Er zeugnisse bezieht: „Von der gegenwärtigen Rechtslage ist für Landwirte, die sich bei ihren Forderungen für die von der Zwangswirtschaft nicht mehr erfassten Erzeugnisse in den durch die gemeinsame Not des Volkes gebotenen Grenzen halten, nach der Auffassung der Reichsregierung keine Gefahr zu befürchten.“ Diese Auffassung kann unbedenklich auch für die der Preisschutzkommission angeschlossenen Gewerbezweige geteilt werden. 3. Die obigen Darlegungen sind von der unterfertigten Kommission durch die eingehende Sammlung aller Ent scheidungen und die Fühlungnahme mit Behörden und verwandten Organisationen gewonnen worden. Das Reichs-
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