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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (24. November 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 454
- ArtikelTagespreis und Preistreibereiverordnung 456
- ArtikelWirtschaftsausschuss für das Uhrengewerbe 457
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 458
- ArtikelDie Vorarbeiten der einjährigen Schüler an der Deutschen ... 459
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 462
- ArtikelSteuerfragen 463
- ArtikelZeitbestimmung mit einem Strohhalm 465
- ArtikelSprechsaal 465
- ArtikelBlumenuhren 466
- ArtikelSchaufensterscheiben und Haftpflicht 466
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 468
- ArtikelVerschiedenes 469
- ArtikelKonkursnachrichten 471
- ArtikelPatentbericht 471
- ArtikelAnzeigen XIX
- ArtikelVom Büchertisch 472
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 472
- ArtikelVersammlungskalender 473
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 474
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 24 Die Uhrmacherkunst. 470 Parteien kein Streit darüber, dass die Lehrzeit nach den Bestimmungen des Lehrvertrags am 9. April 1921 endigen sollte Es war daher am 9. April 1921 das Dienstverhältnis der Beschwerdeführer bei der beklagten Firma ohne weiteres abgelaufen, ohne dass es einer Kündigurg seitens der Firma bedurft hätte. Es liegt somit keine Kündigung im Sinne des § 84 des BRG vor; der Einspruch war deshalb nicht zulässig und als unzulässig zurückzuweisen. Interessant ist hierbei, dass der Reichsarbeits minister wiederholt den Standpunkt vertreten hat, es habe vor der Ent lassung von ausgelernten Lehrlingen eine Arbeitsstreckung stattzufinden. Indessen kann nicht genug davor gewarnt werden, die sogenannten Be scheide des Reichsarbeitsministdiums als endgültiges Recht anzusehen; es handelt sich vielmehr lediglich um persönliche Meinungsäusserungen. Lohntarif München. Bemerkenswert ist die Lohnklassen - Ein teilung dieses Tarifes. Sie dürfte für andere vorbildlich sein. Ab 1. November 192t bestehen folgende Lohnsätze: Lohnklasse A: Für Gehilfen im ersten Jahr nach beendeter Lehrzeit, die in 3 Arbeitsstunden in der Regel das Eindrehen eines Zylinders oder einer einfachen Unruhwelle fertigbringen, 167 Mk. bis 184 Mk.; Lohnklasse B: Gehilfen, die selbständig in der Bearbeitung von Uhren mittlerer Gattung sind und in einem Arbeitstag mindestens zwei Herrenzylinder - oder zwei einfache Ankeruhren gründlich reparieren können, 230 Mk ; Lohnklasse C: Gehilfen, die sicher und selbständig Uhren bearbeiten können und in der Lage sind, in einem Arbeitstag mindestens zwei Damenuhren gründlich zu reparieren, 288 Mk.; Lohnklasse D: Gehilfen, die selbständig feinste Uhren bearbeiten und regulieren, sowie den Meister im Laden und in der Werkstatt vertreten können, 322 Mk. Wocheulohn. Potsdam. Es sprachen sich alle Mitglieder für eine Zwangsinnung aus, infolgedessen wurde beschlossen, am Mittwoch, den 9. November, eine ausserordentliche Versammlung einzuberufen, wozu auch alle dem Verein fernstehenden Kollegen eingeladen werden sollen, um darüber zu entscheiden, ob der Verein in eine Zwangsinnung umgewandelt werden soll. Nach Erledigung aller weiteren funkte legten sämtliche Vorstands mitglieder ihre Aemter nieder, wurden jedoch durch Zuruf wiedergewählt. Es sind 1. Vorstand Heinrich Grass, 2. Vorstand Adolf Wegehaupt, 1. Schriftführer Wilh. Gehrt, 2. Schriftführer Otto Wiludda, Kassierer Emil Both. Darauf dankte der Vorstand allen Kollegen und schloss die Ver sammlung. I.A.: Gehrt Tarifvertrag für Gros« - Berlin. (Siehe auch Nr. 23 der „Uhr- maeherkunst“.) Vor dem Schlichtungsausschuss Gross-Berlin ist am 2. November zwischen der Vereinigung der Arbeitgeber im Uhrmacher gewerbe Gross - Berlin, vertreten durch die Gross - Berliner Lohnkommission, und dem Deutschen Metallarbeiterverband (Fachgruppe Uhrmacher) sowie dem Berliner Uhrmaehergehilfenverein ein Tarifvertrag abgeschlossen worden. Wir führen daraus folgende Bestimmungen an: § 4. Die Gehilfen werden in drei Lohnklassen eingeteilt: A) Gehilfen, die nur einfache Arbeiten ausführen können; Bf Gehilfen, die alle normalen Arbeiten ausführen können (gute Durchschnittsarbeiter]; C) Gehilfen, die feinste komplizierte Arbeiten ausführen können (Arbeitskräfte ersten Ranges). Die Lohnsätze betragen je Arbeitsstunde für die Zeit vom 1. bis 30. November 1921: für Klasse A 7 Mk., für Ausgelernte im ersten Jahre nach der Lehre 6,26 Mk.; für Klasse B 8 Mk. ; für Klasse C 9 Mk. Ab 1. Dezember erhöhen sich die Lohnsätze in jeder Klasse um 50 Pf. je Stunde. § 6. Als Kündigungsfrist wird für beide Teile 3 Tage festgesetzt. Für erste Gehilfen (Werkstattleiter) kann eine längere Kündigungsfrist festgesetzt werden. § 7. Nach einem vollen Jahr Tätigkeit in der gleichen Stellung ist ein Urlaub von 6, nach zwei vollen Jahren Tätigkeit von 8, nach drei vollen Jahren Tätigkeit von 12, nach fünf vollen Jahren von 18 Arbeitstagen zu gewähren unter Fortzahlung des normalen Lohnes-' § 8. Die Zahlung des Lohnes erfolgt, mit Ausnahme von Urlaub, nur für wirklich geleistete Arbeitsstunden. Auch Krankheit und Streik maohen keine Ausnahme. Die Kassenbeiträge werden nach den ge setzlichen Bestimmungen zwischen Arbeitgebern und -Nehmern verteilt. § 9. Die Arbeitszeit ist die gesetzliche von 8 Stunden. Die Fest setzung bleibt den einzelnen Betrieben überlassen. Sonntagsarbeit ist nur an den gesetzlich hierfür freigegebenen Sonn- und Feiertagen und in dem gesetzlich zugelassenen UmfaDge gestattet. Für Ueberstunden ist ein Aufschlag zu zahlen, und zwar für die erste Ueberstunde 26 °/ 0 , für jede weitere Ueberstunds 50 °/ 0 des normalen Lohnes. Sonntags arbeit wird mit 50 % Aufschlag bezahlt. § 10. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 1922 und kann 6 Wochen vor Ablauf gekündigt werden Erfolgt keine Kündigung, so verlängert er sich jeweilig um ein halbes Jahr und ist mit 6 Wochen zum Halhjahresschluss kündbar. Das Lohnabkommen läuft bis zum 31. Januar 1922 und ist erstmalig kündbar am 1. Januar 1922. Es verlängert sich um einen weiteren Monat, falls nicht jeweils einen Monat vorher gekündigt wird § 11. Jede anderweitige Gehaltsfestsetzung ist verboten. | 12. Für mitgebrachtes Werkzeug, sowie für Garderobe, die Eigentum des Arbeitnehmers sind, haftet der Arbeitgeber nach den ge setzlichen Bestimmungen. Schweiz und Leipziger Me^se. in Zürich fand eine Aufsichts ratssitzung der Schweizerhaus-A.-G., Sitz Leipzig, statt. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder nahmen daran teil, insbesondere aus Leipzig der Vorsitzende der Gesellschaft, Konsul Hirzel, und der Oberbürgermeister Dr- Rothe. Aus den Beratungen ist vor allem bemerkenswert, dass man eine engere Verbindung zwischen der Schweizerhaus-A.-G. und dem Nachweisbureau für Bezug und Absatz von Waren in Zürich anstrebt. Es ist die offiziöse Stelle, welche unter anderem die Beteiligung der schweizerischen Industrien an Messen und Ausstellungen organisiert. Infolge dieser engen Verbindung werden sicherlich auf der Leipziger Messe in Zukunft wohl noch mehr als bisher die spezifisch schweize rischen Produkte zur Ausstellung gelangen. Nene Measbäuser in Leipzig. Der Aufsichtsrat der Technischen Abteilung des Messamts hat beschlossen, auf dem Gelände unmittelbar am Zoologischen Garten Ausstellungshäuser nach Art desjenigen am Alten Theater zu errichten. Sie werden voraussichtlich zur Herbstmesse 1922 fertiggestellt sein. Die Beteiligung ist bis jetzt schon sehr rege. Eine neuartige Einrichtung zur Förderung und Belebung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat die Stadtverwaltung der sächsischen Uhrenstadt Glashütte durch Ausgabe von Giro anweisungen in Stadtgeldform geschaffen. Das Ausgabedatum ist der Tag der vor 7 Jahren erfolgten Kriegserklärung. Die Giroanweisungen sind in drei verschiedenen Werten ausgegeben, wovon jeder Wert eine Serie von sechs Scheinen darstellt, deren Vorderseiten Wertschein charakter tragen, während die 18 verschiedenen Rückseiten in künstle rischer Anordnung abwechselnd Ansichten von Glashütte, Sternwarte, Deutsche Uhrmacherschule, Rathaus und Abbildungen der Erzeugnisse der weltbekannten Glashütter Präzisionsindustrie u. a. m., sowie Sinn sprüche zeigen. Die vornehme Ausführung der Scheine, die auf Wert papier mit Wasserzeichen gedruckt und mit eiDgeprägtem Stadtwappen versehen sind, haben bei Sammlern reges Interesse hervorgerufen. Die Eutwürfe der Scheine stammen von Max Rönisch (Dresden), während der dreifarbige Druck in der Lehmannschen Druckerei (Dresden) her gestellt wurde. Einbruchsdiebstahl. In der Nacht vom 1. zum 2. Novembei drangen Diebe in das Uhren- und Goldwarengeschäft des Kollegen Jos. Rehrs in Freckenhorst, Bez. Münster, ein und entwendeten unter anderem 5 goldene Herren-, 5 goldene und 5 silberne Damenubren und ferner noch 50 — 55 andere zur Herstellung gebrachte Uhren. Der Ge samtwert wird auf etwa 100000 Mk. geschätzt. Westochtersum. Dem Uhrmacher Hicken wurden kürzlich in der Nacht durch Zertrümmerung seiner Schaufensterscheibe etwa 30 Uhren entwendet Von den Tätern fehlt noch jede Spur. Hamburg. Normalzeit, G. m. b. H. Ernst Lebach, Regierungs baumeister a D., ist zum weiteren Geschäftsführer bestellt worden. Schmölln, S.* A. Schmöllner Uhrgehäusefabrik, Klaus & Go. In die Gesellschaft sind der Kaufmann Otto Oskar Klaus, Elisabeth Margarete Zergiebel. geb. Klaus, und Marie Alice Donath, geb. Klaus, als persönlich haftende Gesellschafter eingetreten. Kappeln, Schlei. Neue Eintragung. Paul Möller, Inhaber: Uhr macher Paul Möller. Villingen, Baden. Veränderung. Uhrenfabrik Villingen, G. m. b. H. Geschäftsführer: Josef Kaiser. Würzburg. Edelmetallhandlung Sigopla, Eoz & Schwander. Kauf mann Hans Leibach in Mainstockheim und Kaufmann Edgar Steinhart in Würzburg sind weitere Gesellschafter. Dortmund. Unter der Firma Dortmunder Ankaufsgesellschaft m. b. H. hat sich Viktoriastrasse 8 a ein neues Unternehmen gegründet. Die Gesellschaft befasst sich mit dem Ankauf von Juwelen, Brillanten, Schmuck- sowie Gold- und Silberwaren. Neugersdorf, Kr. Ehersbach, Sa. Neue Eintragung. G. Präkelt & Co. Gesellschafter: Kaufleute Georg Präkelt und Gustav Schär in Neugersdorf. Grosshandel von Tisch- und Standuhren sowie Schmuck- sachen Frankfurt a. M. Neue Eintragung. Edelsteinhandelskontor Adolf L Müller. Inhaber: Kaufmann Adolf Leonhard Lorenz Müller. Leipzig. „Hora“ Uhrengrosshandelsgesellschaft m. b H. Julius Fritschi ist als Gesellschafter ausgeschieden. Zum Geschäftsführer ist der Kaufmann Manfred Benzing bestellt. Leipzig. Die Firma Steinmetz & Liugner erteilte Fräulein Martha Keller Prokura.
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