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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 51
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 52
- ArtikelDie unangenehme Reparatur 53
- ArtikelAus der Werkstatt 54
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 54
- ArtikelVerschiedenes 62
- ArtikelKonkursnachrichten 66
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 66
- ArtikelVersammlungskalender 68
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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t)ie Ührmaoherkunst. grüsst hatte, gab er eine eingehende Aufklärung über die heutige Luxus steuerpflicht. Mit beredten Worten ermahnte er zu einmütiger Zusammen arbeit und wies auf die dringende Notwendigkeit einer Beitragserhöhung hin. An der Hand von schlagenden Beweisen fühlte er das bisher vom Einheits- und Bayerischen Verband Erreichte klar vor Augen, und an gesichts dieser Erfolge sei es Pflicht eines jeden rechtlich denkenden Kollegen, der Beitragserhöhung zuzustimmen, worauf die Versammlung einstimmig die zehnfache Erhöhung des bisherigen Innungsbeitrages ge nehmigte. Ebenso einig waren sich die Teilnehmer darin, in Zukunft nur jenen Kollegen mit Rat und Tat beizustehen und deren Angelegen heiten zu vertreten, dis der Kreisinnung angehören, Fernstehende müssen als Fremdlinge und nicht kollegenfreundlich angesehen und behandelt werden Unser Motto muss in der heutigen schweren Zeit sein: „Einer für alle und alle für einen“. Nur eine einmütige, fest gefügte Korporation ist imstande, sich und den einzelnen zu schützen und allen Anfeindungen Trotz zu bieten. Zur Lehrlingsfrage übergehend, wurde darauf hingewiesen, dass jeder Lehrherr zur sofortigen Einreichung der Lehrverträge an die Innung und nicht an die Handwerkskammer, sowie zur Einhaltung der vierjährigen Lehrzeit laut Verbandsbeschluss verpflichtet ist. Ein als Süddeutsche Uhrmacherwoche umfirmiertes Fachblatt wird als solches abgelebnt, da für uns als süddeutsches bzw. bayerisches Fach organ nur unsere in Augsburg erscheinende Süddeutsche Uhrmacher zeitung in Frage kommen kann. Kollege Weissensee (Gerolzhofen) wünsoht die Aufhebung der Sonn tagsruhe auf dem Lande. Obermeister Kobn versprach, für die Interessen der Landkollegen einzutreten, wies aber auch gleichzeitig darauf hin, dass dann sofort wieder die Städte das gleiche verlangen und ohne Beschäftigung des Personals auch erreichen werden. Dadurch würden natürlich wieder die Kollegen auf dem Lande geschädigt, die Landbewohner würden dann ihre Einkäufe auf den Sonntag und auf die Städte verlegen. Uebrigens hat jeder Tagelöhner seinen Sonntag, warum soll ihn der Handwerks und Geschäftsmann nicht auch haben? Die Verhandlungen wurden flott erledigt, so dass der Obermeister um 5 Uhr mit herzlichem Dank für die gezeigte Einmütigkeit die Versammlung schloss. Solche herzerhebende, wirklich kollegiale Einmütigkeit entschädigt die Vorstandschaft reichlich für aufgewandte Zeit und Mühe, gleichzeitig den Ansporn gebend, für seine Kollegen' unentwegt wie bisher auch fernerhin einzutreten. Für Aschaffenburg und Umgebung findet am Sonntag, den 20. Februar, mittags 1 Uhr, in der Brauerei Schwind (Aschaffenburg) aussergewöhnliche Kreis versammlung statt. K. Oesterreicher, Schriftführer. Die Bekämpfung des Handwerks. Noch nie ist die Absicht der Unterdrückung des Handwerks so deutlich dargetan worden, als in der Absicht einer Stadt in Mecklenburg-Schwerin, eine Lehrliogssteuer zu schaffen. Der Betriebsinhaber soll nach dieser Vorlage für den ersten Lehrling seines Betriebes 60 Mk.. für den zweiten 300 Mk., für den dritten 100U Mk.. für den vierten 2000 Mk. und für jeden weiteren je 1000 Mk. mehr jährlich zahlen. Diese kluge Stadt liegt im Kammerbezirk der Handwerkskammer Schwerin und hat natürlich „nur“ zum Ziele, ihren daniederliegenden Finanzverhältnissen aufzuhelfen. Ob dabei auch daran gedacht worden ist, dass man damit auch den Nachwuchs des Hand werks verhindert, wird nicht berichtet, es ist aber zu vermuten, denn man müsste, sehr wohl daran gedacht haben, und deshalb ist die Ver mutung wahrscheinlich, dass Absicht Muter diesem unschuldigen Spiele i steht, die Absicht nämlich, das Handwerk mit Strunk und Sliel aus zurotten. Auch die Stadt Viersen hat die glänzende Idee gehabt, die zur Verbilligung der Kartoffeln verwandten 600000 Mk. durch eine Kopf- ,Steuer von den Gewerbetreibenden zu decken. Es sollte von jedem An gestellten (Gehilfen, Arbeiter und Lehrling) eine Abgabe von 50 Mk. er hoben werden. Dagegen haben die berufenen Organisationen Einspruch erhoben. Die Genfer Uhrmachersehole versendet jetzt ihren Bericht über das Schuljahr 1919/20; wir entnehmen ihm einige Tatsachen von all gemeinerem Interesse: Die Schülerzahl belief sich auf 118 Personen, nämlich 94 Schüler und 24 Schülerinnen. Jedem praktischen Lehrer weiden jetzt nicht mehr als 12 Schüler zugewiesen, was auf die Leistungen von merklichem Einfluss ist. Die Neigung, eine regelrechte Lehre v oberen Grades statt der sogenannten Schnellehrkurse durchzumachen, scheint zu wachsen. (Man vergleiche hiermit die in Amerika sich bemerkbar machende gegenteilige Neigung, wovon in unserer heutigen „Fachzeit schriftenschau“ die Rede ist) Dass auch im Lande der Uhren die Liebe zur Uhrmacherei nicht jedermann eingepflanzt ist, lehrt mehr als eine Stelle des Berichtes; so heisst es einmal: „Einige Schüler, aber glücklicher weise nur wenige, haben ihre Werkzeuge alsbald in einen beklagens- , werten. Zustand versetzt,“/ und an einer anderen Stelle ist von einem Mangel an Geschmack und Sauberkeit in den Arbeiten mehrerer Schüler ' die Rede. Die Schüler der Klasse für Repassagen und Reglage haben 17 Gangzeugnisse des Kontrollbureaus und ein Gangzeugnis erster Klasse des Observatoriums mit einem dritten Preise erzielt. Der langjährige Theorielehrer Emile James hat sein Lehramt nach 31 jähriger Dienstzeit infolge Kränklichkeit niedergelegt. Ursprünglich Lehrer der Repassageklasse, widmete er sich den theoretischen Fächern, ging dann als Theorielehrer und Direktor der Uhrmacherschule nach Biel und wurde 1889 auf Grund eines Wettbewerbs als Doyen (Dekan) an die Genfer Fachschule zurückberufen, in welcher Stellung er fast 10 Jahre lang auch die Direktorialgeschäfte der Anstalt führte. Von seinen verschiedenen Fachschriften sind bei uns, da iu deutscher Ueber- setzung von M. Loeske erschienen, insbesondere bekannt: „Die Lehre von den Schlagwerken“ (Bautzen, Emil Hübner; 1903) und „Prak tischer und theoretischer Leitfaden der Präzisionsreglage“ mit Text abbildungen und acht Spiralkurventafeln (Bautzen, Emil Hübner; 1910). Sein Lehrgebiet ist nun auf drei Lehrer verteilt worden, von denen zwei praktische Lehrer an der Schule sind. Der Gedanke, Praktiker mit entsprechender Eignung zu Lehrern der Theorie zu machen, ist nicht neu, aber die Möglichkeit dazu ist nicht oft geboten. Und für die höhere Theorie bietet sich die Gelegenheit noch weit seltener, denn Erscheinungen, wie Julius Grossmann und Ludwig Strasser, die auch vom Werktisch herkamen, sind grosse Seltenheiten. Grundsätzlich sollten jedenfalls die Praktiker der Schulen, wenn irgend angängig, die Anfangsgründe der Theorie lehren, weil sie ständig mit der Praxis in Verbindung stehen, die von ihnen vorgetragenen Lehren besser zu den Erfordernissen der Praxis in Beziehung zu bringen wissen, am Werktisch sich aufdrängende Fragen mit den Schülern besprechen können und diesen auch Interesse für die Theorie einzuimpfen vermögen, natürlich nur, wenn sie es selbst besitzen. Das Diktieren des Lehrstoffes in den Unterrichtsstunden, mit dem viel Zeit verlorengeht, wird in Genf nach und nach zugunsten auf billige Weise vervielfältigter Lehrhefte eingeschränkt. Die Skizzen hat der Schüler selbst in diese Hefte einzuzeiebnen. In dem Berichtsjahre haben zwei Schüler das Uhrmacherdiplom erlangt, die ausser den üblichen gewöhnlichen Uhrwerken je einen Chronographen mit Minutenzähler und eine Minutenrepetieruhr konstruiert und selbst ohne Hilfe bergestellt haben. Da jetzt auch bei uns mehr als nötig Titelschmerzen herrschen, vielleicht veranlasst durch den ups in keiner Weise berührenden „Diplom-Optiker“, so sei einmal- darauf hingewiesen, was in den schweizerischen Fachschulen von jenen Schülern verlangt wird, die das Diplom erwerben wollen. Ganz selbstverständlich ist es, dass der deutsche Diplom-Uhrmacher die gleichen Leistungen aufzuweisen haben müsste wie der schweizerische, wenn sein Titel nicht im Auslande als minderwertig bezeichnet werden und damit der Lächer lichkeit verfallen soll. An der Uhrmachersohule zu Neuchätel gibt es, um einmal auch von einer anderen Fachschule zu reden, zwei Lehrgänge Wer den ersten, 3 Jahre beanspruchenden Lehrgang durchmaoht, hat zum Schluss sechs selbstgefertigte Taschenuhren in seinem Besitz. Der höhere Lehrgang beansprucht mindestens 4 Jahre und erstreckt sich im letzten Jahre hauptsächlich auf komplizierte Werke und Präzisionsreglage; der Schüler dieses Lehrganges hat ausser jenen sechs Uhren noch ein Taschenchrono meter und eine Repetieruhr anzufertigen und muss, wenn er das Uhr macherdiplom erlangen will, dann noch eine besondere theoretische Prüfung bestehen, die sich auf Infinitesimalrechnung, analytische Geo metrie, Mechanik, allgemeine Physik, Elektrizität, Astronomie und auf theoretische (Jhrmacherei im ganzen Umfange erstreckt. Es wird deu jungen Leuten also gar nicht leicht gemacht, zum Diplom-Uhrmacher aufzurücken; wer aber über alle Schwierigkeiten der praktischen An forderungen und über alle Fallstricke des Examens ohne Unfall hinweg gekommen ist, der hat die Würde oder den Grad, denn ein blosser Titel ist es nicht mehr, wohl redlich verdient. M. Loeske. Schadenersatzpflicht des Handwerkers. Der Handwerker hat für die Sicherheit der ihm von seinen Kunden zur Bearbeitung an vertrauten Sachen einzustehen. Wenn der Handwerker vergeblich ver sucht hat, die ihm von den Kunden übergebenen Gegenstände gegen Einbruch versichern zu lassen, so hat er noch lange nicht seiner Pflicht genügt. Seine Sache ist es vielmehr, sich auf andere Weise die Siche rung des ihm anvertrauten Gutes angelegen sein zu lassen. Er hat also die Räume, in^ denen er es auf bewahrt, bei Tage zu beaufsichtigen, und muss namentlich dann, wenn sie nicht in unmittelbarer Nähe seines Schlafraumes belegen sind, bei Nacht für gehörige Bewachung sorgen. Ein häufiger Einwand, der bei den auf Schadenersatz beklagten Hand werkern häufiger vorkommt, ist der, dass der Kunde zur Abholung der Sachen aufgefordert sei, dieses aber unterlassen habe. Dieser Ein wand ist nach einer Entscheidung des Kammergerichts hinfällig, wenn der Handwerker nicht ausdrücklich auf der sofortigen Abholung des Gegen standes besteht. Der Handwerker kann sich jedoch von der Haftung befreien, wenn er in seinen von den Kunden gebilligten Geschäfts bedingungen oder in^ sonstigen vertragsmässigen Abmachungen von der Haftung für einen Diebstahl sich im voraus entbinden lässt. Wir empfehlen deshalb die vom Zentralverbande herausgegebenen Reparaturmarken (1000 Stück 20 Mk.) und die Haftpflichtplakate. Ferner sei mitgeteilt, dass den Mitgliedern des Zentralverbandes jetzt die Mög lichkeit gegeben ist, die Reparaturen durch ihre Kunden gegen jedes Abhandenkommen zu versichern. Auskunft erteilen die Vorsitzenden der Vereinigungen und die Geschäftsstelle des Verbandes in Halle (Saale), Muhlweg 19.
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