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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Internationale Fachzeitschriftenschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen der Preisschutzkommission
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 1
- ArtikelWie die Betriebe kommunalisiert werden sollen 3
- ArtikelDie beschleunigte Einziehung des Reichsnotopfers 5
- ArtikelDas Schenkeln der Räder 6
- ArtikelFortbildungskurse für Uhrmacher 9
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 11
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 12
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 12
- ArtikelVerschiedenes 14
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 16
- ArtikelVersammlungskalender 16
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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12 Die Uhrmacherkun8t. Nr. 1 Das Förysche Element, das die Nachteile des Leclanche- Elementes vermeidet, da es bei offenem Stromkreise keine Abnutzung erleidet, arbeitet angeblich auch viermal billiger als das Leclanche-Element. Es wird zu erweisen haben, ob es auch das Daniell- bzw. Meidinger-Element, das allerdings ein konstantes Element für dauernde Stromabgabe und für Stromabgabe in häufiger Folge ist, tibertrifft. Da Professor Föry als Elektriker bereits einen guten Namen hat, wird man sein neuestes Erzeugnis im Auge zu behalten haben. Tic-Tac bringt eine schmeichelhafte, aber keineswegs schmeichlerische Würdigung des hervorragenden schweize rischen, in Frankreich wirkenden Gelehrten, des Entdeckers der Invarlegierung, der neuerdings den Nobelpreis für Physik erhalten hat und, obgleich er von der Geodäsie und Metrologie (Messkunde) reklamiert wird, untrennbar auch mit der Chronometrie verbunden ist. D 0 r Verfasser des Lehrganges der Chronometrie beginnt gleichzeitig auch mit der Veröffentlichung eines Lehrganges über elektrische Uhren, der die gleiche Absicht verfolgt wie j 0ner - Mentor. Mitteilungen der Preisschutzkommission. Zuständigkeit der Wuchergerichte. Die Wuchergerichte sind nicht nur für die strafbaren Handlungen des Schleich handels, der Preistreiberei, der unerlaubten Ausfuhr lebens wichtiger Gegenstände und des unerlaubten Handels zuständig, sondern auch für solche Straftaten, die in der Absicht be gangen sind, Schleichhandel, Preistreiberei und unerlaubte Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände oder unerlaubten Handel vorzubereiten, zu fördern oder den Täter zu begünstigen. Das ßeichswirtschaftsmininisterium hat jetzt alle mit dem Preisprüfungswesen befassten Behörden und Stellen hierauf aufmerksam gemacht. Als strafbare Handlungen können auch Vergehen gegen die Vorschriften in Frage kommen, die das Zeitungsanzeigenwesen regeln, ferner die Verstösse gegen die Vorschriften über Preisaushang oder Preisschilder zwang. Trauringe. Durch eine Entscheidung des Reichs Wirtschafts ministeriums sind einfache goldene Eheringe als Gegenstände des täglichen Bedarfes anzusehen. Seitens der Preisschutz kommission sind Schritte im Gange, um eine Abänderung dieser Entscheidung herbeizuführen, ln der Zwischenzeit muss dringend vor einer Kalkulation goldener Trauringe gewarnt werden, welche den angemessenen Aufschlag über steigt. Preisfestsetzungen von Verbänden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass nach der ständigen Rechtsprechung Gegenstände des täglichen Bedarfes nur nach den Einstands kosten und den Verhältnissen des einzelnen Betriebes kalku liert werden dürfen und dabei die Bestimmungen der Wucher gesetzgebung zu beachten sind. Die Einhaltung von Ver bandspreisen befreit den einzelnen Gewerbetreibenden zum mindestsn nicht von der Nachprüfung, ob die seitens der Verbände festgesetzten Verkaufspreise seinen Einstandskosten und den besonderen Verhältnissen seines Betriebes entsprechen. Ausserdem machen sich die Verbandsleiter selbst nach der Wuchergesetzgebung strafbar, wenn sie ihren Mitgliedern Verbandspreise vorschreiben oder empfehlen, welche den Be stimmungen der Wuchergesetzgebung in ihren Auswirkungen widersprechen. Preisschutzkommission. In Vollmacht: gez. Dr. jur. Fel sing. imigsul^mnfnnrfmrhtm Einladung an die Herren Kollegen and die Chrmacherinnungen und -Tereine der Mark Brandenburg, beider Mecklenburg, Pommern, Vorpommern und Rügen, sowie West- und Ostpreussen. Am 21. November 1920 hatten sich in Neustrelitz eine ganze An zahl Kollegen zusammengefunden, um über die Organisation in unseren Landesteilen zu beraten. Sie waren einstimmig der Ansicht, dass die Gründung eines grösseren Landesverbandes notwendig sei, und beschlossen, einen Aufruf zu erlassen, der inzwischen in den Fachzeitungen ver öffentlicht ist. In Verfolg dieses Aufrufes sind eine grosse Anzahl Zustimmungen aus den verschiedensten Landesteilen zur Gründung eines grösseren Landesverbandes eingegangen, wodurch das Vorgehen der in Neustrelitz versammelten Innungsvorstände und Einzelkollegen als gerechtfertigt er scheint. Es war seinerzeit bereits in Aussicht genommen, bei genügender Zustimmung die Gründungsversammlung möglichst früh im Januar statt finden zu lassen. Um so wenig als möglich Zeit zu verlieren, berufen wir deshalb die Gründungsversammlung zum 12. Januar 1921, nachmittags 2 Uhr, nach Stettin, Elisabethstrasse 63, Saal im „Alten Fritz“, ein. Für gute Unterkunft und gute Bewirtung wird gesorgt. Da es sich um die Gründung eines Verbandes zu ernster Arbeit handelt, wird von irgendwelchen weiteren Veranstaltungen Abstand genommen. Wir laden alle Vereine und Innungen sowie Einzelkollegen der in Betracht kommenden Gebiete herzlich ein, an der Gründungsversammlung teilzu nehmen. Vorläufiges Programm des zu gründenden Landesverbandes. Der Landesverband schliesst sich als Unterverband dem Zentral- verbande der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) an. Seine Aufgaben bestehen in der Pflege des Standesbewusstleins und der Kollegialität unter allen Uhrmachern seines Gebietes. Er hat die Bildung von Vereinen und Innungen inoerhalb seines Gebietes nach Kräften zu fördern, so dass sich ein möglichst lückenloses Netz von Innungen und Vereinen ergibt. Er bat die Interessen des gesamten Uhrmachergewerbes innerhalb seines Gebietes nach Kräften wahrzu nehmen, soweit es sich um wirtschaftliche oder wirtschaftspolitische An gelegenheiten handelt und hierbei keine Aufgaben in Betracht kommen die durch den Zentralverband für das ganze Reich einheitlich zu er füllen sind. Ausser der allgemeinen Interessenvertretung hat er allen seinen Mitgliedern in allen in Betracht kommenden Angelegenheiten mit Rat und Hilfe beizustehen. Der Landesverband betrachtet die Wirk samkeit der bisher bereits bestehenden süddeutschen und westdeutschen Landesverbände als vorbildlich und wird erstreben, eine gleiche Leistungs fähigkeit zu erreichen. Die im Bezirk des Landesverbandes bestehenden Provinzial verbände können in ähnlicher Weise wie bei den süddeutschen Landesverbänden als Bezirke des Landesverbandes bestehen bleiben In denjenigen Landesteilen, in denen solche Provinzialverbände nicht be standen, ist die Gründung im gleichen Sinne erwünscht. Als Mittel zur Erreichung seiner Ziele wird sich der Landesverband sowohl der Propaganda durch die Fachpresse, als auch der direkten Werbung unter den Kollegen bedienen. Durch Veranstaltung von Landes tagungen und Bezirkstagungen wird dafür gesorgt werden, dass die Kollegen sich immer besser kennenlernen, dass hierdurch die gegen seitigen Beziehungen ständig verbessert und vertieft worden und dass hierdurch das grosse Ziel des Einheitsverbandes, nämlich festester Zu sammenschluss aller Kollegen im Bereich des Landesverbandes, sobald als möglich erreicht wird. Dieses Programm ist, wie aus der Ueberschrift hervorgeht, als vor läufiges gedacht. Es kann selbstverständlich sowohl durch die Gründungs versammlung als auch bei den späteren Tagungen den Bedürfnissen und Wünschen der Kollegen entsprechend abgeändert werden. Wir hoffen jedoch, schon in diesem vorläufigen Programm das zum Ausdruck ge worden ZU ’ WaS 8110 Kollegen gern und freudi g unterschreiben Also nun auf zur Gründungsversammlung nach Stettin' Die vorläufige Leitung. I.A.: Paul Ehrke, Stettin, Arndtstrassei. Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vor eins nachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentr&lverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Ver eine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungs- benchte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzu- den B Jamiarerbef ” Einsendungen werden bis •plleutenu
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