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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 103
- ArtikelDer auswanderungslustige Uhrmacher 104
- ArtikelVereinheitlichung von Bezeichnungen und Zeichnungen 105
- ArtikelDie Glashütter Uhrenindustrie 107
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 109
- ArtikelAus der Werkstatt 111
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 111
- ArtikelVerschiedenes 118
- ArtikelKonkursnachrichten 120
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 120
- ArtikelVeranstaltungskalender 120
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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rminst g&3> 7. esa Itunnur £s46.£^2> Softr^ang Allelnises und eigenes Organ des ihMmMr In Deutschen Uhrmacher, LU. (Elnheltsuerhuni», Sitz Halle (Saale). Halle, den 1. April 1921. Bekanntmachungen der Verbandsleitung. Die Luxussteuerpflicht der goldenen Trauringe. Die Entscheidung des Eeichswirtschaftsministeriums, dass goldene Trauringe zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs ge hören, hat grosse Verwirrung hervorgerufen. Mit Recht wird von unseren Mitgliedern gefordert, dass dann auch die goldenen Trauringe von der löprozentigen Luxussteuer befreit werden müssten. Auf Veranlassung des Landesverbandes bayrischer Uhrmacher haben wir uns in Gemeinschaft mit dem Verbände der Deutschen Juweliere, Gold- und Silberschmiede in einer durch unseren Ehrensyndikus, Herrn Dr. jur. W. Felsing (Berlin), verfassten Eingabe an den Herrn Reichsminister der Finanzen gewandt. Die Eingabe hat nachstehenden Wortlaut: Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband). Verband der Deutschen Juweliere, Gold- und Silberschmiede. Berlin, den 12. März 1921. Betrifft: Erhöhte Umsatzsteuerpflicht goldener Trauringe. Die Unterzeichneten Verbände überreichen ergebenst die Abschrift eines Antrages des Landesverbandes bayrischer Uhrmacher an den Zentral verband der Deutschen Uhr macher (Einheitsverband), die erhöhte Umsatzsteuerpflicht goldener Trauringe betreffend. Es wird ergebenst gebeten, den Antrag einer wohl wollenden Erwägung unterziehen und die unterfertigten Verbände geneigtest bescheiden zu wollen, ob und wann Herr Geh. Regierungsrat Dr. Popitz den Vertretern der unterfertigten Verbände eine Rücksprache zu gewähren bereit ist. Die Forderung weiter Kreise der Juweliere und Uhr macher, einfache goldene Trauringe in gesetzgeberischer Beziehung nicht verschiedenartig zu behandeln, dürfte einer Berechtigung nicht entbehren. Vorausgesetzt, dass weite Kreise der Bevölkerung selbst unter den augenblicklichen Teuerungsverhältnissen die Anschaffung einfacher goldener Trauringe vor Eingehung der Ehe nicht als Luxus, sondern als die Auswirkung eines selbstverständlichen Bedürfnisses betrachten, lässt auch nach den Grundsätzen der Umsatz besteuerung die Meinung als berechtigt erscheinen, dass diese einfachen goldenen Trauringe von der Luxusbesteuerung freizustellen sein dürften. Es würde durch eine solche Erleichterung nicht nur dem Juwelier- und Uhrmacher stande eine starke Quelle der Unzufriedenheit genommen, sondern auch dem anerkannten Bedürfnis weiter Be völkerungskreise für die von der Luxusbesteuerung unbe lastete Anschaffung einfacher goldener Eheringe entsprochen werden. Ganz ergebenst Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Vertreten durch: Dr. jur. W. Felsing, Berlin W 8, Unter den Linden 20. Verband der Deutschen Juweliere, Gold- und Silberschmiede. Vertreten durch: (Unterschrift), Berlin W, Kurfürstenstrasse 21 —22. An den Herrn Reichsminister der Finanzen, Berlin W, Wilhelmplatz 1 — 2. Luxussteuerpflicht von Privatverkäufen. In Tages und Fachzeitungen sind in letzter Zeit verschiedentlich Ver öffentlichungen über die Luxussteuerpflicht von Privatverkäufen erschienen, welche auf einer mangelnden Kenntnis der Materie beruhen und sowohl beim Publikum, wie bei der Handels welt irrige Vorstellungen erwecken. Insbesondere wird bei diesen Veröffentlichungen behauptet, dass sämtliche Ver käufe aus Privatband dann steuerfrei werden, wenn der an kaufende Wiederveräusserer seine „Luxussteuernummer“ (Be scheinigung nach § 22 des Umsatzsteuergesetzes) vorlegt. Wie aus dem „Leitfaden“ des Herrn Dr. Felsing, S 18 ff., hervorgeht, werden nur Gegenstände des § 21 des Umsatz steuergesetzes bei Verkäufen von Privaten an Wiederveräusserer bei Vorlage der Wiederveräusserungsbescheinigung luxussteuer frei, während dies bei Gegenständen des § 15 des Umsatz- steuergesetzes nicht zutrifft. Wir bitten alle Kollegen, die genauen Bestimmungen in dem oben erwähnten „Leitfaden nachzulesen, damit nicht durch die Haftung des Händlers für die vom Privaten zu entrichtende Luxussteuer Nachteile ent stehen. Zur Lehrlingsprüfung des Verbandes. Der Einsende termin für die Lehrlingsarbeiten ist neu auf den 22. April festgesetzt worden. Auf verschiedene Anfragen teilen wir mit, dass meist unbedingt gefordert wird, alle Arbeiten des betreffenden Lehrjahres auszuführen. Es genügt ein Teil der Arbeiten, doch wird die Ausführung aller Arbeiten be-
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