Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (14. April 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die bevorstehende Einkommensteuererklärung
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 121
- ArtikelDie bevorstehende Einkommensteuererklärung 122
- ArtikelWirtschaftsausschuss für das Uhrengewerbe 123
- ArtikelDie Konstruktion einer Ankeruhr 125
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 128
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 129
- ArtikelVerschiedenes 131
- ArtikelPatentbericht 136
- ArtikelVom Büchertisch 136
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 138
- ArtikelVersammlungskalender 138
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
122 Die Uhrmacherkunst. Nr.« festgesetzt worden. Auf verschiedene Anfragen teilen wir mit, dass meist unbedingt gefordert wird, alle Arbeiten des < betreffenden Lehrjahres auszuführen. Es genügt ein Teil der Arbeiten, doch wird die Ausführung aller Arbeiten be sonders gewertet. — Im ersten Lehrjahre muss es natürlich heissen „Schaftstärke 1,8 mm“ und nicht 18 mm. — An meldebogen sind von der Geschäftsstelle des Zentralverbandes, Halle (Saale), Mühl weg 19, zu beziehen. Zur Beachtung! Wir bitten, allen Anfragen an »die Geschäftsstelle Rückporto beizufügen. Die bevorstehende Eink Von Dr. jur. Das Reichs-Einkommensteuergesetz ist durch die Novelle vom 19. März 1921, also in letzter Stunde, in vielen wichtigen Punkten verändert worden. Bevor die neue Fassung im Druck vorliegt, ist eine eingehende Erläuterung der end gültigen Bestimmungen nicht möglich. Da aber in der Zeit vom 1. bis 30, April die Abgabe der Steuererklärung zur Einkommensteuer zu bewerkstelligen ist, so ist ein kurzer Ueberblick über die Veränderungen um so zweckmässiger, als einerseits die Ausführungsbestimmungen der Novelle noch ausstehen und andererseits die Steuererklärungsformulare die neuen Vorschriften noch nicht enthalten. (Es ist eine be denkliche Erscheinung, dass von den Steuerpflichtigen bei einer derartigen Unklarheit überhaupt Steuererklärungen in so kurzer Frist gefordert werden; die sich überhäufenden Neuregelungen mit Ausführungs- und Vollzugsbestimmungen machen ja selbst dem Steuerspezialisten die grösste Mühe, sich durch das Chaos durchzuarbeiten.) I. Die wesentlichsten Veränderungen, welche die Novelle vom 19. März 1921 geschaffen hat, sind folgende: 1. Durch die neue Bestimmung, dass der Veranlagung der Steuer das Einkommen des Kalenderjahres bzw. des Wirtschaftsjahres zugrunde gelegt wird, dessen Ende in das Bei einem für e. alleinsteh. für e. Steuerpfl. für e. Steuerpfl. für e. Steuerpfl. Steueroflichtip. mit 1 binzurech- mit 3 hinzurech- mit 5 hinzurech- Ein nungspfl. Person nungspfl. Pers. nungspfl. Pers. kommen nach nach nach nach nach nach nach nach von dem den dem den dem den dem den bisher. neuen bisher. neuen bisher. neuen bisher. neuen Ges. Beschl. Ges. Beschl. Ges. Beschl. Ges. Beschl. Mark Mark Mark Mark Mark Mark Mark Mark Mark 4000 1 270 280 210 160 60 6000 | 530 480 460 360 282! 120 122 8000 ' 830! 680 750 560 5441 320 356 80 lOOOo 1170 880 1030 760 846' 520 630 280 12000 1650! 1080 1450 960 1260; 720 1080 480 14000 19701 1280 1360 1160 1650 920 1450 680 16000 2430 1480 2310 1360 20^0 j 1120 1860 880 18000 2925 1680 2800 1560 2550 1320 2310 1080 20000 3440 1880 3310 1760 30501 1620 2800 1280 22000 3975 2080 3840 1960 3570 1720 3310 1480 24000 4630 2280 4390 2160 1 4110 1920 3840 1680 25000 4815 2480 4670 2360 4390 2120 4 110 1880 30000 63051 3480 6150 3360 5850 3120 5550 2880 35000 7880 4730 7720 46101 7400 4370 7 OHO 4130 40000 9540 6230 9 370 6110 9030 5870 8700 5630 45000 11276! 7980 11100 7860 10750 7620 10400 7380 50000 13060 9980 12880 9860 12520 9620 12160 9380 60000 16780 14480 15590 14360 16210! 14120 15330 13880 70000 20 700 j 19040 20500 18980 20100 18860 19700 18740 80000 24820 23540 24610 23480 24190 23360 23770 23 240 90000 29140 28040 28920 27980 28480 27860 28040 27740 100000 33625 32540 33400 32480 32950 32360 32500 32240 120000 42895! 41600 42660 41600 42090 41600 41620 41600 160000 57 5501 56600 57300 56600 66800 56600 56300 56600 200000 83120 81600 82860 81600 82340 81600 81820 81 600 300000 137175 136600 136900 136600 1-6 350,136600 1 135800 136600 400000 1936461191600 193360 191600 I 192790! 19i60(» 1 192220 191600 500000! 252115 251600 S 25182* ! 251 600 : 251230 251600 ; 150640 251600 1000000J 562 040 551600 J 551740 i 551600 551140 551600 { >50540 . 551600 Alle Zusendungen für den Einheitsverband sind nur an die Zentralgeschäftsstelle in H^lle (Saale), Mühl weg 19, zu richten. Geldzahlungen erbitten wir auf unser Postscheck konto in Leipzig Nr. 13953. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband). Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19. W. König, Geschäftsführer. W. Felsing. Rechnungsjahr fällt, wird die Doppelbesteuerung des Einkommens 1920 als Bemessungsgrundlage bei der Ver anlagung für 1920 und 1921 beseitigt. 2. Die Besteuerung der einmaligen Veräusserungs- gewinne ist^ in Fortfall gekommen. (Gewerbliche und „Spekulations“ - Veräusserungen bleiben dagegen steuer pflichtig.) 3. Ueberteuerungsrücklagen für Ersatzbeschaflfungen sind bei der Ermittlung des Betriebs- und Geschäftsgewinnes zulässig. Der Reicbsminister der Finanzen erlässt die zur Durchführung dieser Vorschrift erforderlichen Bestimmungen. 4. Eine — namentlich für die unteren Stufen — recht erhebliche Ermässigung der Steuersätze ist eingetreten, und dabei wird für sämtliche Personen des Haushaltes des Steuerpflichtigen je ein gleicher Betrag von der Steuer (nicht mehr von dem Einkommensbetrag) abgesetzt. Die nebenstehende Aufstellung gibt einen Vergleich zwischen den bisherigen und den veränderten Steuersätzen. Die Uebersicht zeigt, dass die Erleichterungen in den unteren Stufen, besonders da, wo zahlreiche Familienangehörige in Betracht kommen, ausserordentlich gross ist, vielfach bis zu einer Ermässigung um mehr als die Hälfte. 5. Der Lohnabzug ist anders gestaffelt worden und soll nicht mehr eine Vorauszahlung auf die endgültige Steuer schuld bedeuten, vielmehr soll mit den folgenden Sätzen die Einkommensteuer voll bezahlt sein: für die ersten 24000 Mk. steuerb. Eirik. 10 Proz. „ „ weiteren 6000 „ 20 „ r, n „ 50U0 „ 25 „ 5000 „ 30 „ n n „ 5000 „ 35 „ n „ 5000 „ 40 „ n 70000 „ 45 „ „ 80000 „ 50 „ „ 200000 „ 55 „ „ die weiteren Beträge 60 „ Frei bleiben von der Lohnsteuer 4 Mk. täglich bzw. 24 Mk. wöchentlich oder 100 Mk. monatlich. II. Die wichtigsten Folgen der Novelle sind die nach stehenden: 1. Die in der Zeit vom 1. bis 15. April d. J. abzugebende Einkommensteuererklärung regelt zunächst die endgültige Besteuerung des vergangenen Rechnungsjahres (1. April 1920 bis 30. März 1921). Für dieses vergangene Steuerjahr war im Pauschalwege zunächst derjenige Betrag angefordert worden, der nach den (früher gültigen) Landes- Einkommensteuergesetzen für das Rechnungsjahr 1919, ein schliesslich Gemeinde-Einkommensteuer, bezahlt worden war. Für das vergangene Steuerjahr haben die meisten Steuerpflichtigen demnach erhebliche Beträge nach zuzahlen. Wie hoch die Nachzahlung ist, kann sich jeder bequem ausrechnen, indem er den Betrag seiner jetzt ab zugebenden Steuererklärung in der oben (I., 4) abgedruckten
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder