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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 17
- ArtikelSteuerliche Buchführungs- und Auskunftspflicht, Steueraufsicht 19
- ArtikelDas verlockende Ausland 20
- ArtikelEin wichtiges Urteil 21
- ArtikelNeue Hammereinstellung bei Hausuhren 22
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 22
- ArtikelVom Film der Uhrmacher 24
- ArtikelUhrmacher, hilf Dir selbst! (III) 24
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 25
- ArtikelVerschiedenes 26
- ArtikelVom Büchertisch 30
- ArtikelAnzeigen 31
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 32
- ArtikelVersammlungskalender 32
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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HT*' m :? * ! , f ■ « 26 Die Uhrmacherkunst. Nr. 2 Innung. 2. Tagesfragen, üm vollzähliges Erscheinen auch der Herren Kollegen aus den Nachbarstädten bittet Der Vorstand. I.A.: A. Otto, Schriftführer. Weimar. Freie Uhrmacherinnung (Saale-Ilm-Verband). Die erste diesjährige Hauptversammlung findet am Sonntag, den 23. Januar, mittags 12 I / a Uhr, zu Apolda im Hotel „Goldener Adler“ statt. Tagesordnung: 1. Rechnungslegung, 2. Ergänzungswahl für den Vorstand, 3. die neuen Steuergesetze, 4. Verschiedenes. Versäumnis wird mit Strafen belegt. H. Tröscher, Vorsitzender. Verband der Vereine von Bügen und Vorpommern. Am 25. Januar, nachmittags 2 Uhr, findet in Stralsund im „Ratskeller“ eine Mitgliederversammlung statt, wozu die Kollegen freundlichst eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Kassenbericht, 2. Ausweiskarten, 3. Erhöhung der Reparaturpreise, 4. Stellungnahme zur Stettiner Landesversammlung, 5. Besprechung über Beiträge, 6. Vorstands wähl. Wiesbaden. Zu der am Mittw'och, den 19. Januar, nachmittags 3 1 2 Uhr, in Wiesbaden, Hotel Union, Neugasse 9, stattfindenden Innungs versammlung lade hiermit ein und bitte um allseitiges Erscheinen. Tagesordnung: 1. Bericht des Obermeisters, 2. Bericht des Kassierers, 3. Wahl der Rechnungsprüfer, 4. Wahl von drei Vorstands mitgliedern an Stelle der ausscheidenden Herren Gerlach und Nöli (Wiesbaden) und Buch (Biebrich), 5. Erhöhung der Reparaturpreise, 6. Vortrag des Obermeisters Baumbach über die Entstehung eines Uhr glases, 7. Sonstiges. Otto Baumbaoh, Obermeister. Uhrmachervereinigung des Altenburger Westkreises. Am Sonntag, den 14. Novbr. 1920, fand unsere diesjährige Herbstversammlung in Jena Hotel, „Weimarischer Hof“, mit folgender Tagesordnung statt: 1. Eingänge, 2. Beitragserhöhung, 3. Antrag zwecks Zusammenschlusses eines Unterverbandes, 4. Vortrag des Kollegen Zeutschei (Eisenberg) über die Uhrgläserfabrik Teuchern, 6. Verschiedenes. Gegen 2 l / 2 Uhr eröffnete unser Vorsitzender, Kollege Hartding (Roda), die Versammlung und begrüsste die anwesenden Mitglieder, mit besonderer Freude eine ganze Anzahl Kollegen des Saale-Ilmverbandes, ferner der Geraer und Jenaer Zwangsinnung Als verschiedene Eingänge erledigt waren, wurde der Jahresbeitrag auf 30 Mk festgesetzt. Nach reger Aussprache fassten die in Jena tagenden Uhrmacher der Vereini gung des Altenburger Westkreises sowie die Delegierten der Jenaer und Geraer Zwangsinnug und des Saale-Ilmverbandes einstimmig folgende Resolution: 1. Anschluss an den Thüringer Unterverband ist „abgelehnt“, 2. Antrag an den Einheitsverband: „Beschleunigte Gründung eines Unterverbandes für Grossthüringen-Ost“. Der ausführliche Vortrag des Kollegen Zeutschei über die Uhr gläserfabrik Teuchern hatte die erfreuliche Folge dass mehrere Beitritts erklärungen unterzeichnet wurden. Nach Festlegung verschiedener Preise und Aussprache über luxussteuerpflichtige Reparaturen trat der Vorsitzende mit warmen Worten für den allgemeinen Opfertag ein und veranlasste eine gleichzeitige Sammlung, welche den erfreulichen Betrag von 185 Mk. zu verzeichnen hatte Da weitere Anträge nicht Vorlagen und ausserdem für die auswärtigen Kollegen die Zeit zur Heimreise nahte, wurde 5Vs Uhr die Versammlung durch den Vorsitzenden, Kollegen Hartding, geschlossen, mit dem| Wunsche, gemeinsame Zusammenkünfte öfter statt finden zu lassen, um dadurch die Kollegialität zu fördern und durch rege Aussprachen der Allgemeinheit mehr dienen zu können. I. A.: Meinhold (Kahla). Annaberg i. Sa. Die für die Amtshauptmannschaft Annaberg mit dem Sitz in Annaberg bestehende Freie Uhrmacherinnung ist in eine Zwangsinnung umgewandelt. Die Aemter sind in denselben Händen geblieben. Bottrop. Zwangsinnung für das Uhrmacher- und Goldschmiede gewerbe Bottrop, Gladbeck, Osterfeld und Dorsten Bericht über die Versammlnug vom 22. November 1920. Der Obermeister berichtete über den Obermeistertag in Dortmund. Im Anschluss daran wird die Lehr lingsfrage aufgerollt. Die Bedenken, die gegen die in den neusten Be stimmungen der Handwerkskammer enthaltenen Entschädigungssätze im 1. und 2 Lehrjahre geäussert werden, werden nach Beleuchtung der gesamten Lehrlingsfrage aufgegeben, in Anbetracht dessen, dass dadurch die Lehrlingsfrage durch das Handwerk unter Dach und Fach gebracht ist. Weiter werden die Preise den Verhältnissen entsprechend geändert. Auf die Einkaufspreislisten des Einheitsverbandes wurde aufmerksam gemacht; dieselben sollen durch die Innung bezogen und an die Mit glieder verteilt werden. Der Obermeister machte auf den für den An fang Januar in Gladbeck in Aussicht genommenen Optikerkursus auf merksam. Unter dem Punkt: Verschiedenes, wurde im Anschluss an den Opfertag eine Sammlung veranstaltet, die für den Einheitsverband 270 Mk. und für den Westfälischen Verband für „die schmerzlich ver misste Schreibmaschine * 260 Mk. ergaben. Nach Eingang von Spenden der nicht anwesenden Mitglieder, wodurch sich beide Beträge noch er höhen dürften, werden die Gesamtergebnisse an die beiden Verbände abgeführt. Die Versammlungen sollen alle zwei Monate, möglichst am ersten Montag im Monat, beginnend mit Januar, abgehalten werden. Ferner wird beschlossen, die Beiträge vierteljährlich durch Zahlkarten mit einer Frist von 14 Tagen, falls sie in dieser Zeit nicht eingehen, durch Postauftrag einzuholen. Gründung eines Brandenburgischen Provinzialverbandes. Am 2. Januar fand in Berlin, Lehrervereinshaus, eine Versammlung der Brandenburgischen Uhrmacher statt. Es wurde beschlossen, einen Pro vinzialverband zu gründen. Der vorläufige Vorstand trat nach der Gründung zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die Aemter wurden wie folgt verteilt: I. Vorsitzender Kollege Herrn. Wagner (Eberswalde, Breite strasse 40), Schriftführer Kollege Hans Corduan (Charlottenburg, Schlüter strasse 62), Kassenführer Kollege Ernst Trapp (Neu-Ruppin, Friedrich- Wilhelm - Strasse 40). Weitere Vorstandsmitglieder sind die Kollegen Adolf Wolter (Lands berg [Warthe]), Paul Baumgart (Potsdam) und Carl Kahlau (Kottbus). Rhein-Maingau-Verband. Am 28. Dezember fand in Frankfurt (Main) die Neugründung des Verbandes statt. Es traten bei der Verein Frankfurt (Main) und die Zwangsinnungen Darmstadt, Mainz und Wies baden. Der Beitritt zum Verband war in den genannten Vereinigungen schon vorher beschlossen worden. Der Vorstand besteht aus: Otto Baumbach (Wiesbaden), I Vorsitzender; Alb. Welling (Mainz), II. Vor sitzender; Chr. Nöll (Wiesbaden), Schriftführer; Otto Wurz (Darmstadt), Kassierer; G. Breitschwerdt und Schwarz (Frankfurt [Main]), Beisitzer. Otto Baumbach, I. Vorsitzender. Stralsund und Umgegend. Uhrmacherverein. Am 4. Januar hielt der Verein seine Monatsversammlung ab. Aus dem Bericht des Vorsitzenden, Kollegen Kegel, geht hervor, dass die Mitgliederzahl durch den fast restlosen Beitritt aller Kollegen aus Grimmen, Frenzburg, Richten berg, Prerow und Berth auf 23 gestiegen ist. Das Andenken der ver storbenen Kollegen Siewert (Berth) und Pehlemann (Stralsund) wird durch Erheben von den Plätzen geehrt. Die neuen gedruckten Listen mit den erhöhten Reparaturpreisen wurden verteilt. Die eingegangenen Sohreiben des Zentralverbandes wurden verlesen und erörtert. Der Kassen führer Benz berichtet, dass ein Bestand von 245 Mk. vorhanden sei. Die Kassenprüfer fanden alles in Ordnung, und wurde dem Kassierer Entlastung erteilt. Die Monatsversammlung im Februar fällt aus. Benzinverteilung. Magdeburg. Zwangsinnung für das Uhrmacherhandwerk. Wir haben 160 kg Benzin (Gasolin) zu verteilen zum Preise von 11 Mk. für das Kilogramm. Dasselbe kann gegen Vorlegung der Bezugskarte in Empfang genommen werden. Auf eine Arbeitskraft entfällt 1 / ä kg. Von letzter Verteilung liegen heute noch etwa 60 kg da, ich möchte die Kollegen bitten, um die Abrechnung zur Hauptversammlung fertigstellen zu können, den Rest davon noch abzunehmen. Georg Löbner. Gegen die Wuchergerichtsverordnung. In immer weiteren Kreisen von Handel und Gewerbe hat sich allmählich die Ueberzeugung durchgerungen, dass es mit der Preistreibereiverordnung, die uns in ihren wesentlichen Bestandteilen noch aus der Kriegszeit überliefert wurde, nicht weitergehen kann, wenn nicht gerade der reelle Handel geknebelt werden soll. Nun ist zwar eine Neuregelung der Wucher gesetzgebung in Vorbereitung, aber was dabei herauskommt, weiss man noch nicht. Die Mitteilungen, die darüber in die Tagespresse gelangten, sind nicht gerade vielversprechend. Handel und Industrie fordern daher eine Aenderung der Wuchergesetzgebung, indem sie bestimmte Vorschläge machen. Darüber hinausgehend hat aber die Berliner Handelskammer in einer Denkschrift allgemeine Gesichtspunkte aufgestellt, in denen sehr treffend darauf hingewiesen wird, dass die Zerstörung des Rechtsbewusst seins durch die Fülle verkehrter und unerfüllbarer Rechtssätze herbei geführt wird, deren Beachtung den Handel- und Gewerbetreibenden un möglich sei. Die Handelskammer fordert daher: 1. Eingriffe in das Eigentum, insbesondere Beschlagnahmen, dürfen nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen gesetzlich festgelegt sind. Allgemeine Ermächtigungen für die Verwaltung sind zu vermeiden 2. Zur Entscheidung über die Rechtmässigkeit solcher Eingriffe ist in allen Fällen ein Streitverfahren mit den Garantien unabhängiger Rechtspflege einzuführen. 3. Straf rechtliche Einziehungen gegen andere Personen als die Täter sollen nur zulässig sein, wenn es sich um Gegenstände handelt, die schon ihrer Beschaffenheit nach eine Gefahr für die Allgemeinheit bilden. 4. Dis allgemeinen Beschränkungen der Erwerbstätigkeit sind zu beseitigen oder doch auf diejenigen Gewerbszweige zu beschränken, bei denen ihre Not wendigkeit offensichtlich ist Sie sind an fest umgrenzte gesetzliche Voraussetzungen zu binden. In jedem Falle muss die Möglichkeit ge geben sein, in einem geordneten Streitverfahren die Versagung der Er laubnis oder die Untersagung des Betriebes nachzuprüfen- 5. Die Be strafung wegen Preistreiberei ist nicht mehr von der Erzielung eines übermässigen Gewinnes, sondern von leicht feststellbaren objektiven Merk malen abhängig zu machen. Jede Bestrafung sowohl wegen Preistreiberei als wegen Kettenhandels muss entfallen, wo sich ein Markt gebildet hat. 6. Die das Verfahren regelnde Wuchergerichtsverordnung vom 27. No vember 1919 ist zu beseitigen. p. H.
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